Kategorie: Finanzen

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    Bafög

    Staatliche Ausbildungsförderung: BAföG-Anspruch & Antrag erklärt

    BAföG fördert Studierende und Schüler unabhängig vom Einkommen der Eltern. Wie hoch der Höchstsatz 2026 ist, wer Anspruch hat und wie Sie es beantragen.

    BAföG 2026: Höchstsatz, Anspruch und Antrag

    BAföG regelt die staatliche Förderung von Studierenden und Schülern in Deutschland.

    Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ermöglicht seit über 50 Jahren chancengleichen Zugang zu Bildung unabhängig von der finanziellen Situation der Familie. Mit der Reform von 2024 und den aktuellen Regelungen für 2026 bietet BAföG verbesserte Bedarfssätze, flexiblere Studiengestaltung und erweiterte Unterstützung für den Studienstart.

    Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?

    Der BAföG-Höchstsatz beträgt im Sommersemester 2026 unverändert 992 Euro monatlich, wenn Sie eine eigene Wohnung haben und kranken- sowie pflegeversichert sind. Wer über die Eltern krankenversichert ist, bekommt monatlich höchstens 855 Euro (Stand 2026).

    Der Höchstsatz setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

    BestandteilBetrag (Euro)Voraussetzung
    Grundbedarf475Studierende
    Wohnpauschale380Eigene Wohnung
    Kranken-/Pflegeversicherung137Selbst versichert
    Höchstsatz gesamt992Nicht bei Eltern

    Bei Studierenden ab dem 31. Lebensjahr steigt der Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung auf 205 Euro, wodurch sich der Höchstsatz auf 1.040 Euro erhöht (Stand 2026).

    🔄 Karteikarte

    Bedarfssatz

    Der gesetzlich festgelegte Pauschalbetrag, der den monatlichen Lebensunterhalt während des Studiums abdecken soll – unabhängig vom tatsächlichen Bedarf des Einzelnen.

    Wer hat Anspruch auf BAföG?

    BAföG erhalten deutsche Staatsangehörige sowie bestimmte ausländische Studierende, die eine förderfähige Ausbildung absolvieren. Grundsätzlich sind dies Studiengänge an Hochschulen, Akademien, höheren Fachschulen sowie bestimmte Schularten ab der 10. Klasse.

    Das Alter spielt ebenfalls eine Rolle: Bei Studierenden, die nicht mehr gesetzlich familienversichert sind, in der Regel ab dem 25. Lebensjahr, wird ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Ab dem 31. Lebensjahr steigt der Zuschlag auf 205 Euro (Stand April 2026).

    Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

    • Deutsche Staatsangehörigkeit oder gleichgestellter Status
    • Erstmalige Ausbildung (mit wenigen Ausnahmen)
    • Ausbildung an einer förderfähigen Bildungsstätte
    • Eignung und Leistung für die gewählte Ausbildung
    • Bedürftigkeit (abhängig von Einkommen und Vermögen)

    🔍 Mythos oder Fakt?

    BAföG gibt es nur für Deutsche

    nein

    Auch EU-Bürger, anerkannte Flüchtlinge und andere Ausländer mit bestimmtem Aufenthaltsstatus haben unter Umständen Anspruch auf BAföG (Stand 2026).

    BAföG berechnen: Einkommens- und Vermögensgrenzen

    Die Höhe der BAföG-Förderung hängt maßgeblich vom Einkommen der Eltern, des Ehepartners und vom eigenen Einkommen sowie Vermögen ab. Bei Ehegatten und Eltern ist das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung relevant. Stellst du deinen Antrag also z.B. im Jahr 2026, kommt es auf das Einkommen im Jahr 2024 an.

    Eltern-Freibeträge 2026

    Die wichtigsten Freibeträge (monatlich): Freibetrag für verheiratete Eltern (zusammen): 2.415 € netto, Freibetrag für alleinerziehenden Elternteil: 1.605 € netto. Pro berücksichtigungsfähigem Geschwisterkind steigt der Eltern-Freibetrag um: 730 € monatlich für jedes weitere Kind, das selbst kein BAföG erhält.

    Eigenes Einkommen

    Während für die Monate in 2025 noch ein monatlicher Freibetrag von 556 € galt, werden für alle Monate ab Januar 2026 die neuen 603 € angesetzt. Verdienst du im Durchschnitt mehr als die aktuelle Einkommensgrenze von 603 € pro Monat, wird der übersteigende Betrag auf deinen BAföG-Anspruch angerechnet.

    🧠 Quiz

    Wie viel dürfen Sie 2026 monatlich hinzuverdienen, ohne dass Ihr BAföG gekürzt wird?

    520 Euro

    556 Euro

    603 Euro

    C

    Seit Januar 2026 liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 603 Euro monatlich, angepasst an die neue Minijobgrenze (Stand 2026).

    Vermögensgrenzen

    Beim Vermögen gilt im Jahr 2026 ein Freibetrag von 15.000 Euro für Antragstellende unter 30 Jahren und 45.000 Euro für Antragstellende ab 30 Jahren. Eine wichtige Abgrenzung: Das Vermögen deiner Eltern spielt für dein BAföG keine Rolle. Sie können eine abbezahlte Immobilie haben und sechsstellig im Depot sitzen – solange ihr Einkommen passt, ändert das an deiner Förderung nichts.

    Wie funktioniert die BAföG-Antragstellung?

    Die Beantragung ist ausschließlich digital über bafoeg-digital.de möglich. Der Antrag sollte 6 bis 8 Wochen vor Semesterbeginn gestellt werden, da BAföG nicht rückwirkend gezahlt wird! Die Förderung beginnt erst ab dem Monat der Antragstellung.

    Die wichtigsten Unterlagen:

    • Formblatt 1 (Grundantrag)
    • Formblatt 2 (Studienbescheinigung)
    • Formblatt 3 (Einkommenserklärung der Eltern)
    • Steuerbescheid der Eltern vom vorletzten Kalenderjahr
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Mietvertrag oder Meldebescheinigung

    Sollte sich die Einkommenssituation einer Person zwischenzeitlich deutlich verschlechtert haben, kannst du einen sog. Aktualisierungsantrag stellen. Wenn diese aktuell deutlich weniger verdienen – z.B. durch Renteneintritt, Arbeitslosigkeit oder Jobwechsel – kannst du einen Aktualisierungsantrag (§ 24 Abs. 3 BAföG) stellen.

    Was ist die Studienstarthilfe?

    Die „Studienstarthilfe“ von 1.000 Euro soll hier helfen. Allerdings nur denen, die noch unter 25 Jahre alt sind und vor dem Studium selbst (oder über die Eltern) Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder einige wenige andere Sozialleistungen bezogen haben.

    Eine Anrechnung von Einkommen oder die Anrechnung der Studienstarthilfe auf andere Sozialleistungen findet nicht statt, so dass die Starthilfe von 1.000 Euro in jedem Fall zusätzlich zur Verfügung steht. Die Studienstarthilfe ist ein Zuschuss und muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.

    Anspruchsvoraussetzungen:

    • Unter 25 Jahre alt
    • Erstmalige Immatrikulation im Vollzeitstudium
    • Bezug bestimmter Sozialleistungen im Monat vor Studienbeginn
    • Antragstellung bis Ende des zweiten Studienmonats

    Spätestens im zweiten Monat des ersten Studiums muss der Antrag gestellt werden. Bei Vorlesungsstart im Oktober also spätestens Ende November, bei Vorlesungsstart im September spätestens Ende Oktober.

    💡 Schon gewusst?

    Die Studienstarthilfe ist kein Gerücht und kein versteckter Bonus, sondern eine reale Einmalzahlung von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die die Voraussetzungen erfüllen (Stand 2026).

    Wie funktioniert die BAföG-Rückzahlung?

    Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als Darlehen. Das Darlehen muss natürlich zurückgezahlt werden.

    Rückzahlungsbedingungen

    Das BAföG-Darlehen ist grundsätzlich zinslos und die Rückzahlungsbedingungen sind sehr sozial. Und: Niemand muss mehr als 77 Raten, aktuell 10.010 Euro zurückzahlen (Stand 2026).

    Die monatliche Rate für die Darlehensrückzahlung beträgt 130 Euro. Die Rate wird im Dreimonatsrhythmus fällig, also 390 Euro alle drei Monate.

    Wichtige Regelungen zur Rückzahlung:

    • Start: 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer
    • Eine Schuldenobergrenze von 10.010 Euro gilt, wenn Du die erste Förderung ab 1. September 2019 oder später erhalten hast
    • Maximale Rückzahlungsdauer: 20 Jahre
    • Zinslos während der gesamten Laufzeit

    Freistellung bei geringem Einkommen

    Der aktuelle Freibetrag (Stand 2026) liegt bei 1.690 Euro. Wenn dein Einkommen darunterliegt, kannst du dich wahrscheinlich von der Rückzahlung freistellen lassen. Während der Freistellung musst du keine Raten zahlen.

    Was ändert sich beim BAföG 2026?

    Die großen Änderungen sind bereits seit dem Wintersemester 2024/25 in Kraft. Für 2026 gelten folgende Neuerungen:

    Am 1. Januar 2026 wurde die Hinzuverdienstgrenze auf 603 Euro pro Monat angepasst, passend zur neuen Minijobgrenze.

    Geplante Änderungen für das Wintersemester 2026/27 sind noch nicht beschlossen: Am 29. April 2026 hat sich die schwarz-rote Koalition (CDU/CSU + SPD) auf die Finanzierung der BAföG-Reform geeinigt – die Mittel sind im Bundeshaushalt eingeplant. Damit kann das Gesetzgebungsverfahren formal beginnen. Ein Referentenentwurf liegt aber noch nicht vor. Der Zeitplan ist sehr eng, eine Verschiebung der Wohnpauschalen-Erhöhung auf WS 2027/28 wird von Beobachtern als zunehmend wahrscheinlich eingeschätzt.

    Die geplanten Verbesserungen umfassen:

    • Erhöhung der Wohnpauschale auf 440 Euro (das wäre eine Erhöhung um 60 Euro monatlich)
    • Anhebung der BAföG-Grundpauschale von aktuell 475 Euro auf das Grundsicherungsniveau – das entspricht dem Regelbedarf beim Bürgergeld. Der Regelbedarf beläuft sich derzeit auf 563 Euro

    Fazit

    BAföG bleibt 2026 das zentrale Instrument der Studienfinanzierung in Deutschland. Mit dem aktuellen Höchstsatz von 992 Euro monatlich und der neuen Hinzuverdienstgrenze von 603 Euro bietet es finanzielle Sicherheit für das Studium. Die Studienstarthilfe von 1.000 Euro unterstützt gezielt bedürftige Studienanfänger bei den ersten Schritten. Durch die sozialverträgliche Rückzahlung mit der Schuldenobergrenze von maximal 10.010 Euro bleibt BAföG eine attraktive Finanzierungsquelle.

    Wer über BAföG hinaus weitere Mittel braucht, kann sich auch den KfW Studienkredit ansehen – dieser bietet eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit. Auch wenn weitere Erhöhungen für das Wintersemester 2026/27 noch nicht beschlossen sind, empfiehlt sich die frühzeitige Antragstellung – BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt und die Förderung beginnt erst ab dem Monat der Antragstellung.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2025?

    Der BAföG-Höchstsatz für Studierende mit eigener Wohnung beträgt seit dem Wintersemester 2024/25 monatlich 992 Euro. Er setzt sich zusammen aus 475 Euro Grundbedarf, 380 Euro Wohnpauschale und 137 Euro Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung. Die letzte Erhöhung lag bei 58 Euro gegenüber dem Vorjahr.

    Wie viel darf man beim BAföG dazuverdienen?

    Seit Herbst 2024 liegt die anrechnungsfreie Verdienstgrenze bei 556 Euro monatlich, was der Minijob-Grenze ab Januar 2025 entspricht. Im Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten dürfen Sie insgesamt 6.672 Euro verdienen, ohne dass BAföG-Leistungen gekürzt werden.

    Was ist die Studienstarthilfe?

    Die Studienstarthilfe ist eine einmalige Unterstützung von 1.000 Euro für Studierende unter 25 Jahren aus Bürgergeld-Haushalten oder Familien mit Kinderzuschlag. Sie soll den Einstieg ins erste Studium erleichtern und hilft bei Umzugskosten, Kaution oder der Erstausstattung. Ein BAföG-Anspruch ist für die Studienstarthilfe nicht zwingend erforderlich.

    Wie lange wird BAföG gezahlt?

    Die BAföG-Förderungshöchstdauer entspricht grundsätzlich der Regelstudienzeit. Seit der Reform 2024 erhalten Studierende zusätzlich ein einmaliges Flexibilitätssemester, das im Bachelor- oder Masterstudium genutzt werden kann. Ein Fachrichtungswechsel ist bis zum Beginn des fünften Fachsemesters möglich, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.

  • Aktien

    Aktien

    Aktien versteuern: Dividenden und Kursgewinne richtig behandeln

    Gewinne und Dividenden aus Aktien unterliegen der Abgeltungssteuer. Wie Sie Aktien 2026 in der Steuererklärung angeben und mit dem Freibetrag sparen.

    Aktienbesteuerung 2026: Steuern auf Dividenden und Gewinne

    Aktienbesteuerung regelt die steuerliche Behandlung von Dividenden und Kursgewinnen aus Wertpapieranlagen.

    Deutschland zählt weltweit zu den führenden Finanzplätzen, und Aktien sind mit einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von 5,4% über zehn Jahre (2014-2023) ein attraktiver Baustein für den langfristigen Vermögensaufbau. Doch wer in Aktien investiert, muss sich auch mit der steuerlichen Behandlung auseinandersetzen. Die gute Nachricht: Das deutsche Steuersystem bietet Anlegern konkrete Möglichkeiten, die Steuerlast zu optimieren.

    📊 Schätzfrage

    Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag für Alleinstehende im Jahr 2026?

    500

    2000

    1000

    Der Sparerpauschbetrag beträgt 2026 unverändert 1.000 Euro für Alleinstehende

    Was sind Aktien und warum sind sie für den Vermögensaufbau relevant?

    Aktien sind Wertpapiere, die einen Anteil am Eigenkapital einer Aktiengesellschaft verbriefen. Als Aktionär werden Sie zum Miteigentümer des Unternehmens. Sie partizipieren durch zwei Wege am Erfolg: durch Dividenden und durch Kurssteigerungen.

    Der deutsche Leitindex DAX zeigt die langfristige Attraktivität von Aktien eindrucksvoll. Historisch lieferte er gute Renditen. Über zehn Jahre war die Rendite des DAX Performance Index doppelt so hoch wie die des reinen Kursindex – ein Beleg für die Bedeutung von Dividendenzahlungen.

    Aktien eignen sich besonders für:

    • Langfristigen Vermögensaufbau über 10+ Jahre
    • Inflationsschutz durch reale Wertsteigerungen
    • Altersvorsorge ergänzend zur gesetzlichen Rente
    • Aufbau eines passiven Einkommens durch Dividenden

    Das Besondere: Aktien bieten als einzige Anlageklasse echte Teilhabe am wirtschaftlichen Wachstum. Während Sparbuch und Festgeld aktuell unter der Inflationsrate liegen, erzielen Aktien über längere Zeiträume stets positive Realrenditen.

    Wie hoch sind die Steuern auf Aktien 2026?

    Die Abgeltungssteuer beträgt 25% der erwirtschafteten Kapitalerträge. Hinzu kommen 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungssteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer von 8–9% je nach Bundesland. Das führt zu einer Gesamtbelastung von maximal 27,99%.

    Die konkreten Steuersätze im Detail:

    Situation Abgeltungssteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer Gesamt
    Ohne Kirche 25,0% 1,375% 0% 26,375%
    Mit Kirche Bayern/BW 24,4% 1,34% 1,95% 27,69%
    Mit Kirche andere Länder 24,2% 1,33% 2,2% 27,73%

    🔄 Karteikarte

    Abgeltungssteuer

    Eine pauschale Steuer von 25% auf alle Kapitalerträge, die seit 2009 die finale Besteuerung für private Anleger darstellt.

    Wichtig zu wissen: Bei Dividenden wird die Steuer automatisch von Ihrer Bank einbehalten. Bei Kursgewinnen fallen Steuern erst beim Verkauf an – nicht während der Haltedauer, egal wie stark die Kurse steigen.

    Welcher Freibetrag steht mir 2026 zu?

    Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro pro Jahr für einzelne Personen. Für gemeinsam Veranlagte verdoppelt sich dieser auf 2.000 Euro. Dieser Freibetrag gilt automatisch für alle Kapitalerträge: Dividenden, Zinsen und Kursgewinne.

    Praktisches Beispiel: Maria erhält 800 Euro Dividenden. Sie erzielt 400 Euro beim Aktienverkauf. Die Gesamterträge betragen 1.200 Euro. Nur die 200 Euro über dem Freibetrag werden besteuert. Das entspricht etwa 53 Euro Steuern statt 318 Euro ohne Freibetrag.

    Besondere Regelungen:

    • Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro
    • Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Anleger alle Kapitalerträge steuerfrei behalten, wenn das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt
    • Kinder haben einen eigenen Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr

    Der Freibetrag wirkt aber nicht automatisch. Sie müssen einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank erteilen. So nutzen Sie die Steuervergünstigungen auch tatsächlich.

    Wie nutze ich den Freistellungsauftrag optimal?

    Mit einem Freistellungsauftrag weisen Sie Ihre Bank an, den Sparerpauschbetrag beim automatischen Steuerabzug zu berücksichtigen. Ohne Auftrag verlieren Sie 26,375% Ihrer Erträge.

    Schritt-für-Schritt-Anleitung:

    1. Auftrag erteilen: Bei den meisten Banken richten Sie Freistellungsaufträge über Online-Banking ein

    2. Steuer-ID angeben: Sie benötigen Ihre Steueridentifikationsnummer

    3. Betrag verteilen: Bei mehreren Banken teilen Sie den Freibetrag auf. Die Summe darf 1.000 Euro (Alleinstehende) oder 2.000 Euro (Paare) nicht übersteigen

    🧠 Quiz

    Bis wann wirkt ein Freistellungsauftrag rückwirkend?

    Nur für den aktuellen Monat

    Für das gesamte Kalenderjahr

    Für die letzten drei Monate

    B

    Der Freistellungsauftrag wirkt rückwirkend zum 1. Januar des Kalenderjahres, auch wenn er erst im Dezember erteilt wird (Stand 2026)

    Ein Freistellungsauftrag wirkt rückwirkend zum 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Wenn Sie im November 2026 einen Auftrag erteilen, deckt er alle Kapitalerträge ab dem 1. Januar ab. Bereits abgeführte Steuer wird automatisch zurückerstattet.

    Was ändert sich bei der Verlustverrechnung 2026?

    Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde der gesonderte Verlustverrechnungskreis gestrichen. Dadurch entfällt auch die betragsmäßige Beschränkung von 20.000 Euro für die Verlustverrechnung. Diese Änderung greift rückwirkend in allen offenen Fällen.

    Die wichtigsten Änderungen:

    • Die Verlustverrechnungsgrenze von 20.000 Euro entfiel
    • Verlustvorträge aus Termingeschäften sind vollumfänglich mit allen Kapitalerträgen verrechenbar
    • Banken müssen ihre IT-Systeme bis 1.1.2026 anpassen

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Aktienverluste können mit allen anderen Kapitalerträgen wie Zinsen und Dividenden verrechnet werden

    nein

    Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden – nicht mit anderen Kapitalerträgen (Stand 2026)

    Wichtige Einschränkung: Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Gewinnen aus anderen Anlageklassen ist nicht möglich. Diese Regel bleibt 2026 bestehen, wird aber verfassungsrechtlich geprüft.

    Banken setzen die neuen Regeln erst ab 1. Januar 2026 um. Anleger mit größeren Verlusten müssen bis dahin eine Einkommensteuererklärung abgeben.

    Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?

    Grundsätzlich ist mit der automatischen Abgeltungssteuer alles abgegolten. Eine Steuererklärung ist nur in besonderen Fällen erforderlich oder empfehlenswert.

    Pflichtfälle für die Anlage KAP:

    • Depot im Ausland: Alle Gewinne müssen in der Anlage KAP angegeben werden
    • Ausländische Kapitalerträge ohne automatischen Steuerabzug
    • Zu viel einbehaltene Steuer durch unterschätzten Freibetrag

    Freiwillige Günstigerprüfung beantragen:

    Das Finanzamt prüft, ob Sie zu viel bezahlt haben. Das lohnt sich, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Bei 20.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt der Grenzsteuersatz etwa bei 18 Prozent. Die Differenz von 7 Prozentpunkten können Sie zurückfordern.

    Verlustverrechnung nutzen:

    Haben Sie Verluste realisiert, die größer sind als Ihre Gewinne, fordern Sie eine Verlustbescheinigung an. Damit können Sie die Verluste in der Steuererklärung geltend machen.

    Fazit

    Die Aktienbesteuerung in Deutschland ist überschaubarer als oft angenommen. Mit dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Paare bleiben moderate Kapitalerträge steuerfrei. Danach werden einheitlich 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.

    Die wichtigsten Optimierungsstrategien: Freistellungsauftrag maximal ausschöpfen, Verluste gezielt vor Jahresende realisieren und bei geringen Einkommen die Günstigerprüfung beantragen. Ab 2025 können Totalverluste aus Anlagen sowie aus Termingeschäften wieder unbegrenzt mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden – ein wichtiger Fortschritt für Anleger.

    Für den langfristigen Vermögensaufbau bleiben Aktien trotz Besteuerung die erste Wahl. Der Index lieferte historisch gute Renditen. Aktien bieten als einzige Anlageklasse echte Teilhabe am wirtschaftlichen Wachstum. Wer die steuerlichen Regeln kennt und gezielt nutzt, maximiert seine Nettorendite und baut erfolgreich Vermögen auf.

    Häufig gestellte Fragen

    Welche Rendite erzielen Aktien langfristig?

    Aktien gelten als renditestärkste Anlageklasse für den langfristigen Vermögensaufbau. Über einen Zeitraum von 122 Jahren haben sie durchschnittlich etwa doppelt so hohe Renditen erzielt wie Immobilien und deutlich höhere als Staatsanleihen oder Gold. Kurzfristig unterliegen sie jedoch starken Kursschwankungen und hoher Volatilität.

    Wie lässt sich das Risiko bei Aktienanlagen reduzieren?

    Das wichtigste Instrument zur Risikoreduktion ist die Diversifikation über Branchen, Regionen und Unternehmensgrößen. Statt Einzelaktien eignen sich breit gestreute Aktienfonds oder ETFs, mit denen Sie bereits ab kleinen Summen in hunderte Titel investieren können. Ergänzend sollten Sie auf eine lange Anlagedauer achten.

    Wie werden Gewinne aus Aktien versteuert?

    Dividenden und realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Ledige beziehungsweise 2.000 Euro für Ehepaare bleibt steuerfrei. Ihre Depotbank führt die Steuer automatisch an das Finanzamt ab.

    Für wen eignet sich eine Aktienanlage?

    Aktien eignen sich für Anleger mit langfristigem Anlagehorizont, die kurzfristige Kursschwankungen aushalten können. Eine breit gestreute Aktienanlage über ETFs ist grundsätzlich für den Vermögensaufbau jeder Person geeignet. Wichtig ist, dass Sie nur Geld investieren, das Sie in den nächsten zehn Jahren nicht benötigen.

  • Abgeltungssteuer

    Abgeltungssteuer

    Alles über die Abgeltungssteuer – Erklärung und Berechnung der Kapitalertragssteuer

    Die Abgeltungssteuer besteuert Kapitalerträge pauschal mit 25 % plus Soli. Wie sie 2026 funktioniert, welcher Sparerpauschbetrag gilt und wie Sie Steuern sparen.

    Abgeltungssteuer 2026: Berechnung, Freibetrag und Sparen

    Abgeltungssteuer bedeutet die pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

    Wie funktioniert die Abgeltungssteuer 2026?

    Die Abgeltungssteuer ist seit dem Jahr 2009 die zentrale Besteuerungsform für private Kapitalerträge in Deutschland. Das System vereinfacht die Steuererhebung erheblich. Ihre Bank oder Ihr Broker führt die Steuer automatisch an das Finanzamt ab – Sie müssen in der Regel nichts weiter tun.

    Es handelt sich bei der Abgeltungssteuer um eine sogenannte Quellensteuer. Das bedeutet: Die Steuer wird direkt dort einbehalten, wo die Erträge entstehen. Jedes Jahr erhalten Sie von Ihrer Bank eine Steuerbescheinigung über alle Kapitalerträge und einbehaltenen Steuern.

    Die Abgeltungssteuer ersetzt für die meisten Kapitalerträge die Angabe in der Steuererklärung. In vielen Fällen entfällt die Pflicht, Kapitalerträge gesondert in der Steuererklärung anzugeben. Ausnahmen gelten hauptsächlich bei Auslandsdepots oder wenn Sie von der Günstigerprüfung profitieren möchten.

    🔄 Karteikarte

    Quellensteuer

    Die Steuer wird automatisch vom Zahlenden einbehalten und direkt an das Finanzamt überwiesen, ohne dass Sie als Empfänger aktiv werden müssen.

    Wie hoch ist die Abgeltungssteuer wirklich?

    Der nominelle Steuersatz der Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent, aber die tatsächliche Belastung liegt deutlich höher. Zusätzlich kommen der Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer hinzu.

    Die Steuerbelastung setzt sich so zusammen:

    • Abgeltungssteuer: 25,00 % der erzielten Kapitalerträge
    • Solidaritätszuschlag: 5,50 % auf die Abgeltungssteuer
    • Kirchensteuer: 8,00 – 9,00 % je nach Bundesland
    Situation Gesamtbelastung Beispiel bei 1.000 €
    Ohne Kirchensteuer 26,375 % 736,25 € verbleiben
    Mit Kirchensteuer Bayern/BW etwa 27,8 % 722,00 € verbleiben
    Mit Kirchensteuer andere Länder knapp 28 % 720,00 € verbleiben

    Die effektive Steuerbelastung auf Kapitalerträge steigt dadurch auf rund 26,4 Prozent. Der Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge ist von der allgemeinen Soli-Reform nicht betroffen. Er fällt bereits ab dem ersten Euro Abgeltungssteuer an.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Der Solidaritätszuschlag wurde 2021 komplett abgeschafft

    nein

    Für Kapitalerträge gilt der Soli weiterhin ohne Freibetrag – er fällt ab dem ersten Euro an (Stand 2026).

    Sparerpauschbetrag: Wie nutzen Sie den Freibetrag optimal?

    Durch den Freistellungsauftrag ist jährlich ein Freibetrag von bis zu 1.000 € pro Person und 2.000 € für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner steuerfrei (Stand: 2026). Als Single darf man seit 2023 1000 Euro von seinen Kapitalerträgen steuerfrei behalten. Wenn man verheiratet ist, sind es gemeinsam 2000 Euro. Der Freibetrag von 1000 Euro beziehungsweise 2000 Euro gilt auch im Jahr 2026 in gleicher Form.

    So nutzen Sie den Sparerpauschbetrag richtig:

    Freistellungsauftrag stellen: Steuerpflichtige Personen haben die Möglichkeit, bei ihrer Bank oder ihrem Anbieter einen Freistellungsauftrag einzurichten. Bei Einrichtung eines Freistellungsauftrags führt das Kreditinstitut bis zur angegebenen Höhe keine Abgeltungssteuer an das Finanzamt ab.

    Aufteilung bei mehreren Banken: Dabei kann der Betrag zwischen verschiedenen Banken und Anbietern, bei denen Gewinne erzielt werden, aufgeteilt werden. Die Gesamtsumme darf jedoch nie die Höchstgrenzen überschreiten.

    Für Familien: Jedes Kind hat Anspruch auf den vollen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Stand 2026). Bei einer vierköpfigen Familie stehen damit 4.000 Euro steuerfrei zur Verfügung.

    Personenstand Sparerpauschbetrag 2026
    Einzelpersonen 1.000 €
    Verheiratete (gemeinsam veranlagt) 2.000 €
    Kinder (je Kind) 1.000 €

    📊 Schätzfrage

    Wie viele Euro stehen einer Familie mit zwei Kindern als Sparerpauschbetrag zur Verfügung?

    3000

    5000

    4000

    2.000 € für Eltern (gemeinsam veranlagt) plus je 1.000 € pro Kind = 4.000 € insgesamt (Stand 2026).

    Auf welche Kapitalerträge fällt Abgeltungssteuer an?

    Die Abgeltungssteuer betrifft alle Privatpersonen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Kapitalerträge erzielen. Kapitalerträge, die im Privatvermögen anfallen, unterliegen der Abgeltungssteuer.

    Die wichtigsten steuerpflichtigen Kapitalerträge sind:

    • Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen
    • Zinsen auf Girokonten, Sparbüchern, Termingelder und Tagesgelder
    • Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren und Anleihen
    • Dividenden aus Aktien oder Genossenschaftsanteilen, Erträge aus Zertifikaten (Fonds, Rohstoffe, Währungen) sowie Wertzuwächse beim Aktienverkauf
    • Erträge aus ETFs und Investmentfonds
    • Kapitalerträge aus Lebensversicherungen, wenn der Vertrag noch keine zwölf Jahre alt ist und Sie sich die Kapitalerträge schon vor dem 60. Lebensjahr auszahlen lassen

    Wichtige Ausnahmen: Kapitalerträge im Betriebsvermögen (zum Beispiel bei Unternehmen oder Selbstständigen) werden dagegen nicht pauschal versteuert. Auch Riester- und Rürup-Verträge sind von der Abgeltungssteuer befreit.

    Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin (BTC) oder Kryptowährungen gelten allerdings nicht als Kapitalerträge. Sie unterliegen anderen steuerlichen Regelungen.

    Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?

    Im Rahmen dieser Prüfung vergleicht das Finanzamt die Belastung durch die pauschale Abgeltungssteuer mit derjenigen, die sich ergäbe, wenn die Kapitalerträge nach dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert würden. Liegt dieser individuelle Steuersatz unter 25 Prozent, kann die Besteuerung auf Antrag des Steuerpflichtigen nach dem niedrigeren Satz erfolgen.

    Die Günstigerprüfung beantragen Sie über die Anlage KAP in der Steuererklärung. Die bereits einbehaltene Abgeltungssteuer wird dann angerechnet, was zu einer Steuererstattung führen kann.

    Wer profitiert von der Günstigerprüfung:

    • Personen mit unterdurchschnittlichem Einkommen, etwa bei Teilzeitphasen, Elternzeiten, längeren Krankheitstagen, während eines Studiums oder beim Einstieg in den Beruf
    • Geringverdiener, Studenten und Rentner mit geringem Einkommen
    • Ehegatten mit stark differierenden Einkünften oder bei hohen Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen

    Derzeit liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 € pro Einzelperson (Stand: 2026). Wenn ihr zwar hohe Kapitalerträge habt (über 1.000 €), aber euer gesamtes Jahreseinkommen (Lohn + Kapitalerträge) unter dem Grundfreibetrag liegt, müsst ihr gar keine Steuern zahlen.

    💡 Schon gewusst?

    Wer mit seinem Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro bleibt, kann eine NV-Bescheinigung beantragen und zahlt gar keine Steuern auf Kapitalerträge (Stand 2026).

    Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung optimal nutzen

    Der Freistellungsauftrag ist für die meisten Sparer das wichtigste Instrument. Um diesen Freibetrag zu nutzen, müsst ihr lediglich einen Freistellungsauftrag in eurem Depot einrichten. Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank die volle Abgeltungssteuer ein – auch wenn Ihre Erträge den Sparerpauschbetrag nicht erreichen.

    Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung): Bei einer NV-Bescheinigung handelt es sich um ein Dokument des Finanzamtes, mit dem bestätigt wird, dass eine Person keine Einkommensteuer abzuführen braucht, da deren Erträge unterhalb des Grundfreibetrags liegen.

    In diesem Fall reicht der normale Freistellungsauftrag aber nicht aus. Ihr könnt jedoch beim Finanzamt eine sogenannte NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs-Bescheinigung) beantragen. Reicht ihr dieses Dokument bei der Bank ein, werden auch Gewinne weit oberhalb der 1.000-Euro-Grenze ohne Abzug ausgezahlt.

    Die NV-Bescheinigung lohnt sich besonders für:

    • Rentner mit sehr niedrigen Gesamteinkünften
    • Studenten ohne nennenswertes Arbeitseinkommen
    • Menschen in längerer Arbeitslosigkeit
    • Personen mit Einkommen unter dem Grundfreibetrag

    Was bringt das Jahressteuergesetz 2024 bei der Verlustverrechnung?

    Das Jahressteuergesetz 2024 brachte erhebliche Verbesserungen für Anleger. Die Verlustverrechnungsbeschränkungen sollen entfallen, sodass Verluste aus Termingeschäften und Forderungsausfällen im Privatvermögen wieder unbeschränkt mit Kapitalerträgen verrechnet werden können.

    Die wichtigsten Änderungen:

    • Die bisherige 20.000-Euro-Grenze ist komplett entfallen. Es gibt keine Obergrenze mehr für die Verlustverrechnung. Du kannst jetzt Verluste in unbegrenzter Höhe mit entsprechenden Gewinnen verrechnen.
    • Aufgrund der vorgesehenen Rückwirkung soll dies nicht erst für zukünftige Verluste, sondern auch für alle noch offenen Steuerfälle gelten.
    • Für den Kapitalertragsteuerabzug wird es nicht beanstandet, wenn eine IT-technische Umsetzung auf Ebene der Kreditinstitute erst ab dem 1.1.2026 erfolgt.

    Wichtige Einschränkungen bei der Verlustverrechnung bleiben:

    Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Kapitalverluste können nur mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, nicht aber mit anderen Einkunftsarten wie Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus nichtselbstständiger Arbeit.

    Besonderheiten bei Auslandsdepots und steuerfreien Anlagen

    Auch auf Kapitalerträge, die Du im Ausland erzielst, musst Du Abgeltungssteuer zahlen. Hast Du ein Depot oder Konto bei einer deutschen Bank, dann wird sie die entsprechende Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt abführen, sobald der Freibetrag überschritten ist.

    Wenn sich hingegen das Depot oder Konto im Ausland befindet oder es sich um die ausländische Tochterbank einer deutschen Bank handelt, so wird keine Abgeltungssteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. In diesem Fall müssen Sie die Kapitalerträge über die Anlage KAP in der Steuererklärung angeben.

    Vollständig steuerfreie Anlagen:

    • Riester-Rente und Rürup-Rente (andere Besteuerung im Alter)
    • Kapitalerträge aus Lebensversicherungen, wenn der Vertragsbeginn vor dem 1. Januar 2005 war
    • Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand 2026)
    • Alt-Anteile vor 2009: Unternehmensanteile, die vor 2009 gekauft wurden, können steuerfrei verkauft werden

    ETFs und Investmentfonds: Das ist einer der Vorteile von ETFs (aber auch von „normalen“ Aktienfonds, also aktiv gemanagten Fonds): Hier zahlt ihr oft deutlich weniger als die pauschalen 25 %. Grund ist die Teilfreistellung bei Aktienfonds.

    Fazit

    Die Abgeltungssteuer vereinfacht die Besteuerung von Kapitalerträgen erheblich. Der Steuersatz beträgt einheitlich 25 Prozent, hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Mit dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person bleiben kleinere Erträge steuerfrei.

    Die wichtigsten Maßnahmen für 2026:

    Sofort umsetzen: Stellen Sie Freistellungsaufträge bei allen Banken und verteilen Sie diese optimal. Das deutsche System wirkt auf den ersten Blick starr und komplex, ist aber für Privatanleger:innen und ETF-Sparer:innen eigentlich recht komfortabel und vorteilhaft gebaut. Dank des Automatismus bei deutschen Brokern müsst ihr euch um den Papierkram meist gar nicht kümmern.

    Prüfen Sie die Günstigerprüfung: Bei niedrigem Einkommen können Sie oft Steuern zurückholen. Über die sogenannte Günstigerprüfung prüft das Finanzamt automatisch, ob der persönliche Einkommensteuersatz unter dem pauschalen Steuersatz von 25 % liegt.

    Verlustverrechnung nutzen: Das Jahressteuergesetz 2024 hebt die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften auf – rückwirkend ab 2020. Prüfen Sie Ihre Steuerbescheide der letzten Jahre auf mögliche Korrekturen.

    Auslandsdepots beachten: Bei ausländischen Depots müssen Sie selbst aktiv werden und Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Die Abgeltungssteuer wird nicht automatisch abgeführt.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge?

    Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, sodass die Gesamtbelastung bei 26,375 Prozent liegt. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer, wodurch die Belastung bis zu 27,995 Prozent erreicht.

    Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?

    Der Sparerpauschbetrag beträgt seit 2023 unverändert 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Um den Freibetrag automatisch zu nutzen, sollten Sie bei Ihren Banken einen Freistellungsauftrag einreichen, andernfalls behält die Bank die Abgeltungssteuer direkt ein.

    Was ist die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen?

    Die Günstigerprüfung lohnt sich, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Sie beantragen die Prüfung über die Anlage KAP Ihrer Steuererklärung, woraufhin das Finanzamt automatisch die günstigere Variante ermittelt. Besonders Rentner, Studenten und Teilzeitbeschäftigte profitieren von einer möglichen Rückerstattung.

    Wer muss Abgeltungssteuer zahlen?

    Die Abgeltungssteuer betrifft alle privaten Anleger, die Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen erzielen. Banken führen die Steuer automatisch an das Finanzamt ab, sodass Ihre Steuerpflicht für diese Erträge in der Regel als erfüllt gilt. Eine Veranlagung in der Steuererklärung ist nur in bestimmten Fällen erforderlich.