Kategorie: Arbeitsrecht

Kündigung, Abfindung, Arbeitsvertrag und Urlaubsanspruch: Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer – mit aktuellen Urteilen und Praxistipps.

  • Vermögenswirksame Leistungen

    Vermögenswirksame Leistungen

    Vermögenswirksame Leistungen: Vermögensaufbau mit Arbeitgeber

    Vermögenswirksame Leistungen sind ein Zuschuss vom Arbeitgeber zum Sparen. Wer Anspruch hat, wie viel drin ist und wie Sie die Förderung 2026 nutzen.

    Vermögenswirksame Leistungen: Der praktische Leitfaden 2026

    Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt für den Vermögensaufbau. Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) regelt diese Mitarbeiterförderung. Mit geschickter Nutzung sparen Sie nach sieben Jahren mehrere tausend Euro an – oft ohne einen eigenen Cent. Seit 2024 profitieren durch angehobene Einkommensgrenzen deutlich mehr Menschen von staatlicher Förderung.

    Diese Leistungen gehören zu den unterschätzten Vorteilen im deutschen Arbeitsleben. Viele Arbeitnehmer wissen nicht von ihrem Anspruch oder lassen das Geld verfallen.

    Was sind vermögenswirksame Leistungen?

    Vermögenswirksame Leistungen fließen nicht auf Ihr Gehaltskonto, sondern direkt in eine Sparanlage. Die rechtliche Grundlage ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz.

    Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Berechtigt sind Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte, sofern der Arbeits- oder Tarifvertrag entsprechende Regelungen enthält. Der Arbeitgeber zahlt nur dann, wenn ein Tarifvertrag dies vorsieht – ansonsten freiwillig.

    Die Höhe variiert stark nach Branche. Im öffentlichen Dienst sind es 6,65 Euro monatlich, andere Arbeitgeber zahlen bis zu 40 Euro. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze – die 40 Euro sind lediglich ein verbreiteter Standardwert.

    Wer hat Anspruch?

    Berechtigte Personengruppen:

    • Alle Angestellten mit entsprechenden Tarifvertragsregelungen
    • Auszubildende in Betrieben mit VL-Vereinbarungen
    • Beamte, Richter und Soldaten nach dem Vermögensbildungsgesetz
    • Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach TVöD oder TV-L

    Selbstständige und Freiberufler können keine vermögenswirksamen Leistungen erhalten.

    📊 Schätzfrage

    Wie viel erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst monatlich als vermögenswirksame Leistung?

    3

    50

    6.65

    Die meisten Angestellten im öffentlichen Dienst bekommen 6,65 Euro pro Monat (Stand 2026).

    Besondere Regelungen gelten für verschiedene Gruppen. Beamte im Vorbereitungsdienst erhalten 13,29 Euro pro Monat, sofern ihre Anwärterbezüge bestimmte Grenzen nicht erreichen. Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilige vermögenswirksame Leistungen entsprechend ihrer Arbeitszeit.

    Die staatliche Förderung 2026

    Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein Zuschuss von bis zu 123 Euro pro Jahr. Die Höhe hängt von der Anlageform und Ihrem zu versteuernden Einkommen ab.

    Fördersätze nach Anlageform:

    AnlageformFördersatzMax. SparbetragMax. Zulage
    Fondssparpläne/ETFs20%400 €80 €
    Bausparverträge9%470 €43 €
    Banksparpläne0%0 €

    Verheiratete können die Beträge verdoppeln, wenn beide Partner vermögenswirksame Leistungen anlegen – maximal 246 Euro jährlich.

    Die kombinierte Förderung ist attraktiv: Mit zwei VL-Verträgen in verschiedenen Anlageformen erhalten Sie die maximale Arbeitnehmersparzulage von 123 Euro. Sie können beispielsweise einen VL-Bausparvertrag und einen VL-Fondssparplan kombinieren.

    💡 Schon gewusst?

    Seit 2024 sind rund 14 Millionen mehr Arbeitnehmer förderberechtigt durch neue Einkommensgrenzen von 40.000 Euro (Alleinstehende) / 80.000 Euro (Verheiratete).

    Einkommensgrenzen seit 2024:

    Für Ledige liegt die Grenze bei 40.000 Euro, für Ehepaare bei 80.000 Euro jährlich (zu versteuerndes Einkommen). Arbeitnehmer mit höherem Einkommen erhalten keine Sparzulagen.

    Durch Werbungskosten, Sonderausgaben und Kinderfreibeträge können auch Besserverdiener oft noch gefördert werden.

    Welche Anlageformen gibt es?

    ETF- und Fondssparpläne

    Die beste Option ist der Fondssparplan mit ETF-Sparplänen. Sie bieten die höchste Rendite und höchste Förderung. Ein weltweit gestreuter Aktien-ETF erzielt historisch etwa 6 Prozent pro Jahr bei gleichzeitig 20-prozentiger staatlicher Förderung. Diese Anlage eignet sich für alle, die langfristig Vermögen aufbauen und moderate Kursschwankungen akzeptieren.

    Bausparverträge

    Ein Bausparvertrag für vermögenswirksame Leistungen lohnt sich nur, wenn Sie in absehbarer Zeit eine Immobilie kaufen, bauen oder renovieren möchten. Die staatliche Förderung beträgt 9 Prozent.

    Die Nachteile überwiegen für reine Sparer: Niedrige Guthabenzinsen, oft unter der Inflationsrate, Abschlusskosten und die Bindung an wohnwirtschaftliche Verwendung.

    Banksparpläne

    Banksparpläne bieten maximale Sicherheit bei minimaler Rendite – etwa 1 Prozent pro Jahr. Sie werden nicht staatlich gefördert und eignen sich nur für sehr risikoaverse Sparer. Die Zinsen können oft nicht die Inflation ausgleichen.

    Baukredittilgung

    Immobilienbesitzer mit laufendem Baukredit können vermögenswirksame Leistungen zur Tilgung verwenden. Die monatliche Rate bleibt gleich, aber Ihre Belastung sinkt. Oder Sie erhöhen die Tilgung und zahlen den Kredit schneller ab, wodurch Zinsen gespart werden.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Bei vermögenswirksamen Leistungen gibt es eine gesetzliche Obergrenze von 40 Euro monatlich.

    nein

    Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für VL. Die 40 Euro sind lediglich ein verbreiteter Standardwert (Stand 2026).

    Wohnungsbauprämie nutzen

    Bausparer können neben der Arbeitnehmersparzulage auch die Wohnungsbauprämie nutzen – allerdings nur für eigene Einzahlungen, nicht für VL vom Arbeitgeber.

    Die Prämie beträgt 10 Prozent der Jahreseinzahlungen: maximal 70 Euro für Singles, 140 Euro für Paare.

    Einkommensgrenzen:

    Alleinstehende: 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen

    Verheiratete: 70.000 Euro zu versteuerndes Einkommen

    Seit 2024 werden vermögenswirksame Leistungen nicht mehr mit der Wohnungsbauprämie gefördert. Wer die maximale Prämie erhält, muss den festgelegten Höchstbetrag durch eigene Einzahlungen oder Zinsgutschriften erreichen.

    VL-Zahlungen zählen nicht als Zahlungen aus eigenen Mitteln. Wer jedoch sowohl eigene Einzahlungen als auch VL leistet, kann für beide Anteile getrennt Förderung beantragen.

    Laufzeit und Sperrfristen

    VwL-Fondssparpläne haben eine gesetzliche Sperrfrist von 7 Jahren. Bausparverträge benötigen 7 Jahre Ansparzeit und 1 Jahr Ruhezeit.

    Die Laufzeit teilt sich in zwei Phasen:

    • Ansparphase: 6 Jahre mit monatlichen Einzahlungen
    • Ruhezeit: 1 Jahr ohne Einzahlungen, aber mit Verzinsung

    Vorzeitige Kündigung führt zum Verlust der Sparzulage. Nur bei Härtefällen wie Arbeitslosigkeit sind Ausnahmen möglich.

    Beantragung der Arbeitnehmersparzulage:

    Die Zulage wird nicht automatisch gewährt – Sie müssen sie aktiv beantragen. Das geht ausschließlich über die Einkommensteuererklärung. Ihre Bausparkasse stellt jährlich eine Bescheinigung aus. In der Anlage VL tragen Sie die eingezahlten Beträge ein. Die Zulage wird mit der Steuerfestsetzung gutgeschrieben.

    Fazit

    Vermögenswirksame Leistungen sind ein wertvolles Geschenk für Ihren Vermögensaufbau. Ein Rechenbeispiel zeigt das Potenzial: Bei 40 Euro VL monatlich in einem ETF-Sparplan fließen über 6 Jahre 2.880 Euro in Ihr Depot. Bei 6 Prozent Rendite plus einjähriger Ruhezeit beträgt Ihr Guthaben etwa 3.663 Euro. Zusätzlich erhalten Sie sechs Jahre lang 80 Euro Arbeitnehmersparzulage – weitere 480 Euro. Insgesamt haben Sie etwa 4.143 Euro angespart, ohne einen eigenen Cent eingezahlt zu haben.

    Seit 2024 profitieren mehr Menschen von der erhöhten Förderung. Für die meisten Arbeitnehmer empfiehlt sich ein ETF-Sparplan als beste Kombination. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach vermögenswirksamen Leistungen und lassen Sie diese nicht verfallen – über sieben Jahre bauen Sie systematisch Vermögen auf.

    Häufig gestellte Fragen

    Was sind vermögenswirksame Leistungen?

    Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldbeträge, die Ihr Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt für Ihren Vermögensaufbau zahlt. Das Geld fließt direkt in eine Sparanlage Ihrer Wahl, nicht auf Ihr Gehaltskonto. Anspruch haben Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte, sofern ihr Arbeits- oder Tarifvertrag entsprechende Regelungen enthält.

    Wie hoch ist die staatliche Förderung bei VL?

    Bei VL-Fondssparplänen gewährt der Staat 20 Prozent der Einzahlungen bis maximal 400 Euro jährlich (Verheiratete: 800 Euro), also bis zu 80 Euro Arbeitnehmersparzulage. Bei VL-Bausparverträgen sind es 9 Prozent auf bis zu 470 Euro, maximal rund 43 Euro pro Jahr. Beide Förderungen können kombiniert werden.

    Welche Einkommensgrenzen gelten für die Arbeitnehmersparzulage?

    Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro bei Alleinstehenden und 80.000 Euro bei Verheirateten nicht überschreiten. Bei Überschreiten der Grenze bleibt der Arbeitgeberzuschuss trotzdem bestehen, Sie verlieren jedoch die staatliche Förderung und erhalten nur die Kapitalerträge Ihrer Anlage.

    Welche Anlageformen gibt es für VL?

    Für VL stehen vier klassische Anlageformen zur Verfügung: ETF- oder Fondssparpläne, Bausparverträge, Banksparpläne und die Tilgung eines Baukredits. ETF-Sparpläne bieten die beste Kombination aus Rendite und Förderung, da weltweit gestreute Aktien-ETFs historisch etwa sechs Prozent durchschnittliche Rendite pro Jahr erzielen.

  • Übergangsgeld

    Übergangsgeld

    Übergangsgeld beantragen: Finanzielle Hilfe in der Rehabilitation

    Übergangsgeld sichert Ihr Einkommen während einer medizinischen oder beruflichen Reha. Wer es bekommt, wie hoch es ausfällt und wie Sie es 2026 beantragen.

    Übergangsgeld: Höhe, Anspruch und Antrag

    Übergangsgeld sichert den Lebensunterhalt während einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation finanziell ab.

    Diese Entgeltersatzleistung erhalten Sie, wenn aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit besteht und Sie an entsprechenden Maßnahmen zur Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit teilnehmen. Je nach Träger und familiärer Situation beträgt das Übergangsgeld zwischen 68 und 75 Prozent Ihres vorherigen Nettoverdienstes.

    Das Jahr 2026 bringt wichtige Änderungen bei den Berechnungsgrundlagen mit sich: Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen auf 69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro monatlich) für Kranken- und Pflegeversicherung sowie 101.400 Euro für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Anpassungen wirken sich direkt auf die Höchsthöhe Ihres Übergangsgeldes aus.

    Was ist Übergangsgeld?

    Übergangsgeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie überbrückt finanzielle Einbußen während Ihrer Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen oder beruflichen Eingliederungsleistungen. Das Übergangsgeld dient der wirtschaftlichen Absicherung während der Leistung und wird nur gezahlt, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht.

    Die Leistung umfasst verschiedene Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Dazu gehören stationäre Kuren, ambulante Therapien, Umschulungen und andere Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Während dieser Zeit können Sie nicht oder nur eingeschränkt arbeiten, wodurch Ihr reguläres Einkommen wegfällt.

    Je nach Art der Maßnahme und Ihrer individuellen Situation sind unterschiedliche Träger zuständig. Bei medizinischer Reha meist die Rentenversicherung (Prinzip „Reha vor Rente“) oder die gesetzliche Krankenkasse (Prinzip „Reha vor Pflege“); bei beruflicher Reha je nach Fall die Bundesagentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung.

    💡 Schon gewusst?

    Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung ist 2026 um 5,5 Prozent auf 69.750 Euro gestiegen und beeinflusst die Höchsthöhe Ihres Übergangsgeldes (Stand 2026).

    Wer hat Anspruch auf Übergangsgeld?

    Der Anspruch auf Übergangsgeld hängt von mehreren Faktoren ab. Voraussetzung ist, dass Sie im maßgeblichen Bemessungszeitraum Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Dies ist automatisch erfüllt, wenn Sie vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

    Bei der Deutschen Rentenversicherung müssen Sie vor Beginn der Rehabilitation in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie müssen unmittelbar vor der Maßnahme Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine entsprechende Entgeltersatzleistung bezogen haben. Dies gilt auch für den vorherigen Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld, da auch dabei Rentenbeiträge gezahlt werden.

    Die Teilhabeleistung muss mindestens 15 Wochenstunden umfassen und darf nicht berufsbegleitend absolviert werden. Für Selbstständige gelten besondere Regelungen: Sie müssen unmittelbar vor der Maßnahme Arbeitseinkommen erzielt und im Kalenderjahr davor Rentenbeiträge entrichtet haben.

    🔄 Karteikarte

    Bemessungszeitraum

    Der Zeitraum vor der Rehabilitation, aus dem die Beiträge und Einkommen für die Berechnung des Übergangsgeldes herangezogen werden. In der Regel sind dies die letzten drei abgerechneten Kalendermonate.

    Keinen Anspruch haben Sie, wenn der Arbeitgeber während der Rehabilitationsmaßnahme weiterhin das volle Gehalt zahlt. Gleiches gilt beim Bezug von Mutterschaftsgeld. Es besteht immer ein Anspruch auf Übergangsgeld, auch wenn Sie im maßgeblichen Bemessungszeitraum keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. In diesem Fall erfolgt eine Einstufung nach Qualifikationsgruppen.

    Wie wird das Übergangsgeld berechnet?

    Die Berechnung des Übergangsgeldes erfolgt nach einem festen Schema. Grundlage sind 80 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal in Höhe des Nettogehalts. Diese Berechnungsgrundlage darf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen.

    Für 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 69.750 Euro jährlich oder 5.812,50 Euro monatlich in der Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der Rentenversicherung beträgt sie 101.400 Euro pro Jahr (8.450 Euro pro Monat). Diese Obergrenzen bestimmen die maximale Höhe Ihres Übergangsgeldes.

    Der tatsächliche Zahlbetrag richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation:

    • Ohne Unterhaltspflicht: 68 Prozent der Berechnungsgrundlage
    • Mit Kind oder Pflegepflicht: 75 Prozent der Berechnungsgrundlage

    🧠 Quiz

    Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026 für die Krankenversicherung?

    66.150 Euro

    69.750 Euro

    73.800 Euro

    B

    Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2026 genau 69.750 Euro jährlich, das sind 5.812,50 Euro monatlich (Stand 2026).

    SituationProzentsatzBeispiel bei 3.000€ Berechnungsgrundlage
    Ohne Kind68%2.040 €
    Mit Kind75%2.250 €
    Berufliche Reha ohne Kind68%2.040 €
    Berufliche Reha mit Kind75%2.250 €

    Besonderheiten beim Mindestübergangsgeld

    Damit das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu niedrig ausfällt, hat es eine von der Qualifikation und der Bezugsgröße abhängige Mindesthöhe. Das Mindestübergangsgeld wird nicht aus dem tatsächlichen Einkommen berechnet, sondern aus einem fiktiven Arbeitseinkommen.

    Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2026 steigt auf 3.955 Euro monatlich. Das fiktive Arbeitseinkommen ist abhängig von der Qualifikation und der relevanten Bezugsgröße. Je nach Qualifikationsgruppe gilt ein anderer Anteil der Bezugsgröße als fiktives Arbeitseinkommen.

    Versicherte sind in eine der vier Qualifikationsgruppen einzustufen, wenn sie deren Qualifikationsmerkmale erfüllen und eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben. Die Einstufung erfolgt nach der höchsten beruflichen Qualifikation, die Sie in Ihrem Berufsleben erworben haben.

    📊 Schätzfrage

    Wie hoch ist die Bezugsgröße 2026 in der Sozialversicherung?

    3500

    4200

    3955

    Die Bezugsgröße beträgt 2026 genau 3.955 Euro monatlich und dient als Grundlage für viele Berechnungen in der Sozialversicherung (Stand 2026).

    Falls Sie Beiträge im maßgeblichen Bemessungszeitraum gezahlt haben, findet bei Umschulungen eine Vergleichsberechnung mit der Qualifikationsgruppe statt. Das höhere Übergangsgeld kommt zur Auszahlung.

    Dauer und besondere Arten des Übergangsgeldes

    Das Übergangsgeld wird grundsätzlich für die gesamte Dauer der bewilligten Maßnahme gezahlt. Es beginnt mit dem ersten Tag der Rehabilitation und endet mit dem letzten Tag der Maßnahme. Bei krankheitsbedingten Unterbrechungen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird es für bis zu 42 Tage weitergezahlt, sofern die Maßnahme voraussichtlich fortgesetzt werden kann.

    Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Maßnahmen können Sie sogenanntes Zwischenübergangsgeld erhalten. Voraussetzung ist Arbeitsunfähigkeit und kein Anspruch auf Krankengeld. Nach Abschluss einer beruflichen Rehabilitation kann für maximal drei Monate Anschluss-Übergangsgeld gezahlt werden.

    Die Höhe des Anschluss-Übergangsgeldes ist reduziert: Personen mit unterhaltsberechtigten Kindern oder entsprechenden Pflegekonstellationen erhalten 67 Prozent der Berechnungsgrundlage, alle anderen 60 Prozent. Diese Staffelung soll den Übergang in das Erwerbsleben erleichtern und gleichzeitig Anreize für eine schnelle Arbeitsaufnahme schaffen.

    Bei medizinischer Rehabilitation nach vorherigem Arbeitslosengeld besteht eine Besonderheit: Die Deutsche Rentenversicherung zahlt dann Übergangsgeld für die Dauer der Rehabilitationsleistung in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes, wenn der Berechnung des Arbeitslosengeldes ein rentenversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zugrunde gelegen hat.

    Steuerliche Behandlung und Progressionsvorbehalt

    Übergangsgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Die Leistung selbst wird nicht versteuert, aber sie erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Die Lohnersatzleistungen selbst sind zwar steuerfrei, erhöhen aber durch den Progressionsvorbehalt die Steuerlast.

    Der Mechanismus funktioniert folgendermaßen: Zunächst wird die Steuer auf das zu versteuernde Einkommen zuzüglich der Progressionseinkünfte ermittelt. Anschließend wird der durchschnittliche Steuersatz auf dieses Einkommen ermittelt. Der durchschnittliche Steuersatz wird danach mit dem zu versteuernden Einkommen multipliziert.

    Wenn Sie in dem Jahr mehr als 410 Euro Leistungen bezogen haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, fallen Sie unter die sogenannte Pflichtveranlagung. Das bedeutet: Sie müssen eine Steuererklärung abgeben. Die Beträge von Lohnersatzleistungen werden grundsätzlich elektronisch durch die auszahlenden Stellen an die Finanzämter übermittelt und sind in der Steuererklärung (Zeile 91 Hauptvordruck oder Zeile 28 Anlage N) einzutragen.

    Die Sozialversicherungsbeiträge werden während des Bezugs vom jeweiligen Träger übernommen. Eine Ausnahme bildet der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung: Den Zuschlag von 0,60 Prozent tragen Kinderlose selbst.

    Antragstellung und wichtige Hinweise

    Die Antragstellung sollten Sie rechtzeitig vor Beginn der Rehabilitation einreichen. Die Deutsche Rentenversicherung benötigt von Ihnen in jedem Fall kurz vor Beginn der Rehabilitationsleistung das ausgefüllte Formular G0512 – Erklärung der Versicherten/des Versicherten.

    Für die Berechnung benötigen die Träger verschiedene Unterlagen. Bei mehreren Arbeitgebern müssen Sie zusätzliche Entgeltbescheinigungen anfordern. Die Daten, die die Deutsche Rentenversicherung von Ihrer Krankenkasse benötigt, wie zum Beispiel Vorerkrankungszeiten oder Ende der Entgeltfortzahlung, fordert sie elektronisch bei Ihrer Krankenkasse an.

    Damit die Qualifikationsgruppe Ihrer höchsten beruflichen Qualifikation ermittelt werden kann, übersenden Sie entsprechende Nachweise (zum Beispiel Meisterbrief oder Gesellenbrief). Bis diese Nachweise vorliegen, wird die niedrigste Qualifikationsgruppe bei der Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt. Das Übergangsgeld ist eng mit dem Konzept der Erwerbsminderungsrente verbunden, da beide Leistungen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen unterstützen – allerdings mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Zielsetzungen.

    Wichtige Fristen beachten:

    • Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen
    • Bei Arbeitslosengeld: Ende der Leistung dem Arbeitsamt mitteilen
    • Steuererklärung bei mehr als 410 Euro Übergangsgeld abgeben
    • Erste Zahlung erfolgt meist zum 25. des Folgemonats

    Die rechtzeitige und vollständige Antragstellung verhindert Verzögerungen oder Leistungsausfälle. Das Übergangsgeld wird grundsätzlich nicht rückwirkend vor Antragstellung gezahlt.

    Fazit

    Das Übergangsgeld bietet eine wichtige finanzielle Absicherung während Rehabilitationsphasen. Je nach familiärer Situation erhalten Sie zwischen 68 und 75 Prozent Ihres bisherigen Nettoeinkommens. Die Anpassungen für 2026 führen durch die gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen zu höheren Maximalleistungen für Gutverdiener. Eine rechtzeitige Antragstellung vor Maßnahmenbeginn ist unerlässlich, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Obwohl das Übergangsgeld steuerfrei ist, müssen Sie es aufgrund des Progressionsvorbehalts in der Steuererklärung angeben, wenn Sie mehr als 410 Euro erhalten haben. Die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt der Träger – mit Ausnahme des Kinderlosenzuschlags in der Pflegeversicherung. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rehabilitationsträger oder Ihre Krankenkasse.

    Häufig gestellte Fragen

    Was ist Übergangsgeld und wer zahlt es?

    Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung, die den Lebensunterhalt während einer Rehabilitation oder beruflichen Maßnahme sichert. Je nach Situation zahlen die Deutsche Rentenversicherung, die Unfallversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit. Voraussetzung ist, dass kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht.

    Wie hoch ist das Übergangsgeld?

    Die Berechnungsgrundlage beträgt 80 Prozent des letzten Bruttoverdienstes, maximal aber den Nettoverdienst. Versicherte ohne Unterhaltsverpflichtungen erhalten 68 Prozent ihres letzten Nettoverdienstes. Bei mindestens einem Kind oder der Pflege des Ehepartners ohne Leistungen aus der Pflegeversicherung steigt die Leistung auf 75 Prozent.

    Welche Voraussetzungen gelten bei der Rentenversicherung?

    Bei der Deutschen Rentenversicherung müssen Sie vor Beginn der Reha Beiträge gezahlt und unmittelbar davor Arbeitsentgelt oder eine Entgeltersatzleistung erzielt haben. Die Teilhabeleistung muss mindestens 15 Wochenstunden umfassen und darf nicht berufsbegleitend absolviert werden. Für Selbstständige gelten besondere Regeln.

    Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

    Bei der Rentenversicherung liegt die kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze 2026 bei 281,67 Euro (2025: 268,33 Euro). Darüber hinausgehende Verdienste werden bei der Berechnung des Übergangsgeldes nicht berücksichtigt. Für Spitzenverdiener bedeutet dies eine gedeckelte Leistungshöhe trotz höherer tatsächlicher Einkommen.

  • Sozialhilfe

    Sozialhilfe

    Ansprüche, Voraussetzungen und Leistungen der Sozialhilfe

    Sozialhilfe ist das letzte Auffangnetz für Menschen ohne ausreichende Mittel. Regelsätze 2026, wer Anspruch hat und welche Leistungen dazugehören.

    Sozialhilfe 2026: Regelsätze, Anspruch und Leistungen

    Sozialhilfe ist die letzte Sicherung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

    Die Sozialhilfe bildet das grundlegende Auffangnetz des deutschen Sozialstaats für Menschen in existenziellen Notlagen. Sie umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII – „Sozialhilfe“) sowie verschiedene andere Unterstützungsleistungen. Das System gewährleistet ein menschenwürdiges Existenzminimum, wenn andere Sicherungssysteme nicht ausreichen oder nicht greifen.

    2026 bleiben die Regelsätze bei Sozialhilfe unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. Die geltende Besitzschutzregelung verhinderte eine rechnerische Senkung der Leistungen.

    Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

    Der Zugang zur Sozialhilfe ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Die Sozialhilfe nach dem SGB XII richtet sich grundsätzlich an Menschen, die nicht erwerbsfähig sind. Wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann, gilt als erwerbsfähig und fällt damit in den Zuständigkeitsbereich des Bürgergeldes nach dem SGB II.

    Konkrete Anspruchsvoraussetzungen sind:

    • Nicht-Erwerbsfähigkeit: Sie können weniger als drei Stunden täglich arbeiten oder haben die Altersgrenze erreicht
    • Bedürftigkeit: Ihr Lebensunterhalt kann nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestritten werden
    • Nachrangigkeit: Andere Sozialleistungen reichen nicht zur Existenzsicherung aus
    • Wohnsitz: Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

    Bei Eltern mit einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro brutto müssen diese monatlich 34,31 Euro (2026) für die Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt ihres erwachsenen Kindes zahlen. Entscheidend ist das Einkommen eines Elternteils, nicht das gemeinsame Familieneinkommen.

    💡 Schon gewusst?

    Sozialhilfe kann auch ohne formellen Antrag beginnen – bereits ein Anruf beim Sozialamt reicht aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (Stand 2026).

    Regelsätze und Leistungsumfang 2026

    Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert. Diese Nullrunde entstand durch die gesetzliche Besitzschutzregelung, die verhindert, dass Regelsätze trotz rechnerisch niedrigerer Werte sinken können. Die Regelbedarfsstufen für 2026 gliedern sich wie folgt:

    RegelbedarfsstufePersonenkreisMonatsbetrag (2026)
    RBS 1Alleinstehende/Alleinerziehende563 Euro
    RBS 2Paare/Erwachsene in Haushaltsgemeinschaft506 Euro
    RBS 3Erwachsene in stationären Einrichtungen451 Euro
    RBS 4Jugendliche 14–17 Jahre471 Euro
    RBS 5Kinder 6–13 Jahre390 Euro
    RBS 6Kinder 0–5 Jahre357 Euro

    Die laufenden Leistungen nach den Regelsätzen sollen den Regelbedarf abdecken. Betroffene müssen aus ihrem Regelsatz unter anderem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsenergie und Mobilität finanzieren.

    Zusätzlich zu den Regelsätzen übernimmt das Sozialamt die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Neben der Sozialhilfe gibt es auch das Wohngeld als ergänzende Unterstützung für angemessene Wohnkosten. Die Angemessenheitsgrenze wird regional unterschiedlich festgelegt und kann erhebliche Unterschiede zwischen verschiedenen Kommunen bedeuten.

    Mehrbedarfe und Sonderleistungen

    Neben dem Grundbedarf können besondere Lebenslagen zusätzliche finanzielle Unterstützung rechtfertigen. Mehrbedarfe werden für besondere Lebenslagen wie Alleinerziehung, Schwangerschaft oder bei aus medizinischen Gründen erforderlicher kostenaufwändiger Ernährung berücksichtigt.

    Mehrbedarf für Alleinerziehende: 36 Prozent des Regelbedarfs bei einem Kind unter 7 Jahren oder bei zwei bzw. drei Kindern unter 16 Jahren. 12 Prozent pro Kind, wenn sich hierdurch ein höherer Prozentsatz ergibt, maximal 60 Prozent des Regelbedarfs insgesamt. Bei einem Regelsatz von 563 Euro entspricht das bis zu 337,80 Euro zusätzlich pro Monat.

    Mehrbedarf bei Schwangerschaft: Schwangere erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Entbindungsmonats einen Mehrbedarfszuschlag von 17 Prozent des maßgebenden Regelsatzes. Das sind bei 563 Euro Regelsatz rund 95,71 Euro monatlich zusätzlich.

    Mehrbedarf bei Behinderung: Für voll erwerbsgeminderte Sozialhilfe-Empfänger wird ab dem 15. Lebensjahr ein Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs anerkannt, wenn sie Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G sind.

    Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung: Wer aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändigere Ernährung benötigt, erhält Krankenkostzulage in angemessener Höhe nach den Richtlinien der Sozialämter und in der Regel unter Vorlage eines ärztlichen Attestes.

    🧠 Quiz

    Wie hoch ist der maximale Mehrbedarf bei gleichzeitig vorliegenden Tatbeständen?

    80 Prozent des Regelbedarfs

    100 Prozent des Regelbedarfs

    120 Prozent des Regelbedarfs

    B

    Die Summe aller Mehrbedarfe darf den maßgebenden Regelbedarf nicht übersteigen – eine alleinstehende Person mit 563 Euro kann also höchstens nochmals 563 Euro Mehrbedarf erhalten (Stand 2026).

    Bildung und Teilhabe für Kinder

    Für Kinder und Jugendliche gibt es zusätzliche Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket. Für den Schulbedarf erhalten Familien insgesamt 195 Euro pro Schuljahr: 65 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres im Frühjahr und 130 Euro zu Beginn des neuen Schuljahres im Sommer.

    Weitere Leistungen aus dem Bildungspaket umfassen:

    • Vollständige Kostenübernahme für Klassenfahrten und Schulausflüge
    • Kostenloses Mittagessen in Schule, Kita oder Hort
    • Übernahme von Schülerbeförderungskosten bei erforderlicher Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
    • Lernförderung (Nachhilfe) bei Nachweis der Notwendigkeit
    • Monatlich 15 Euro für soziale und kulturelle Teilhabe (Vereinsbeiträge, Musikunterricht)

    Alle Leistungen gelten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket automatisch als mitbeantragt, sobald der allgemeine Antrag auf Sozialhilfe gestellt wurde.

    Wie beantragt man Sozialhilfe?

    Der Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter muss beim zuständigen Sozialamt eingereicht werden. Für andere Sozialhilfe-Leistungen ist kein Antrag nötig – die Sozialhilfe setzt ein, sobald dem Träger die Hilfebedürftigkeit bekannt wird.

    Erforderliche Unterlagen für den Antrag:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebescheinigung und Nachweise über den Familienstand
    • Einkommensunterlagen wie letzte Lohnbescheinigung, aktueller Renten-, Arbeitslosengeld-, Bürgergeld-, Wohngeldbescheid
    • Vermögensnachweise (Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Versicherungspolicen)
    • Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnungen
    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung

    Die Bearbeitungszeit variiert je nach Komplexität des Falls und Arbeitsbelastung der Behörde. In dringenden Notlagen kann ein Eilantrag gestellt werden.

    📊 Schätzfrage

    Wie viele Tage beträgt die Widerspruchsfrist gegen einen Sozialhilfe-Bescheid?

    14

    60

    30

    Tage

    Die Widerspruchsfrist gegen einen ablehnenden oder unvollständigen Sozialhilfe-Bescheid beträgt einen Monat (30 Tage) ab Zustellung des Bescheids (Stand 2026).

    Praktische Tipps für die Antragstellung:

    • Am einfachsten ist es, den Antrag vor Ort im Sozialamt zu stellen
    • Es ist empfehlenswert, den Antrag persönlich beim Sozialamt einzureichen, dabei kann sich der Antragsteller die Antragstellung quittieren lassen
    • Wenden Sie sich so schnell wie möglich an das Amt, denn die Sozialhilfe wird nur rückwirkend ab Antragstellung ausgezahlt
    • Sie können eine Vertrauensperson zu Terminen im Sozialamt mitnehmen, einen sogenannten „Beistand“

    Unterschiede zwischen Sozialhilfe-Leistungen

    Die Sozialhilfe nach SGB XII gliedert sich in verschiedene Leistungsarten. In der Sozialhilfe (SGB XII) heißt diese Leistung je nach Lebenslage „Hilfe zum Lebensunterhalt“ oder „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ – der Regelbedarf ist dabei in beiden Fällen der gleiche Baustein.

    Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich an Menschen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind, aber noch nicht die Altersgrenze erreicht haben. Diese Leistung ist zeitlich befristet und wird bei Änderung der Umstände (Gesundung, Erreichen der Altersgrenze) angepasst.

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten:

    • Personen ab der Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre)
    • Dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen ab dem 18. Lebensjahr

    Ein wichtiger Unterschied: Bei erwachsenen Kindern mit Behinderung spielt das Einkommen und Vermögen der Eltern seit 2020 keine Rolle mehr. Das erwachsene Kind mit Behinderung bekommt Grundsicherung unabhängig vom Vermögen und Einkommen der Eltern. Ausnahme: Ein Elternteil verdient mehr als 100.000 Euro im Jahr. Dann muss dieser Elternteil monatlich 34,31 Euro (Stand 2026) an das Sozialamt überweisen.

    Fazit

    Die Sozialhilfe 2026 stellt trotz der Nullrunde bei den Regelsätzen ein stabiles Sicherungsnetz dar. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro monatlich, ergänzt durch Unterkunftskosten und verschiedene Mehrbedarfe. Das System bietet durch seine differenzierten Leistungen – von der Grundsicherung im Alter bis zur Hilfe zum Lebensunterhalt – bedarfsgerechte Unterstützung für unterschiedliche Lebenslagen.

    Besonders wichtig ist die rechtzeitige und vollständige Antragstellung beim örtlichen Sozialamt. Die komplexen Nachweispflichten erfordern sorgfältige Vorbereitung aller relevanten Unterlagen. Betroffene sollten aktiv ihre Ansprüche auf Mehrbedarfe prüfen lassen, da diese oft nicht automatisch gewährt, sondern explizit beantragt werden müssen. Bei drei Schulkindern können allein durch das Bildungspaket zusätzlich 585 Euro pro Schuljahr (Stand 2026) zur Verfügung stehen.

    Die Sozialhilfe gewährleistet damit auch 2026 das verfassungsrechtlich garantierte menschenwürdige Existenzminimum und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe – vorausgesetzt, die Berechtigten kennen ihre Ansprüche und setzen diese durch professionelle Beratung oder eigene Initiative durch.

    Häufig gestellte Fragen

    Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

    Anspruch haben Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, nicht erwerbsfähig sind (unter drei Stunden täglich arbeitsfähig) oder die Altersgrenze erreicht haben. Zusätzlich darf nur geringes Vermögen vorhanden sein und andere Sozialleistungen müssen unzureichend sein.

    Wie hoch sind die Regelsätze der Sozialhilfe 2026?

    Alleinstehende erhalten 2026 unverändert 563 Euro monatlich. Paare bekommen je 506 Euro, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 Euro, Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro und Kinder von 0 bis 5 Jahren 357 Euro. Unterkunft und Heizung werden zusätzlich übernommen.

    Was ist der Unterschied zwischen Sozialhilfe und Bürgergeld?

    Sozialhilfe richtet sich an nicht erwerbsfähige Menschen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, sowie an Personen im Rentenalter. Bürgergeld hingegen erhalten erwerbsfähige Personen, die trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden. Die Systeme schließen sich gegenseitig aus.

    Welche Mehrbedarfe gibt es in der Sozialhilfe?

    Mehrbedarfe sind Zuschläge für besondere Lebenslagen, in denen der typische Bedarf höher ausfällt. Dazu gehören unter anderem Zuschläge für Alleinerziehende, Schwangere, werdende Mütter sowie Menschen mit Behinderung oder aus medizinischen Gründen erforderlicher kostenaufwändiger Ernährung.

  • Minijob

    Minijob

    Minijob ab 2024: Grenzen, Regeln und Verdienst erklärt

    Im Minijob gelten feste Verdienstgrenzen und besondere Regeln. Welche Grenze 2026 gilt, welche Rechte Sie haben und was sich für Minijobber ändert.

    Minijob 2026: Verdienstgrenzen, Rechte und Neuerungen

    Ein Minijob regelt die Bedingungen für geringfügige Beschäftigung mit definierten Verdienst- und Zeitgrenzen. Die monatliche Verdienstgrenze steigt ab 2026 auf 603 Euro und ab 2027 auf 633 Euro. Diese automatische Anpassung erfolgt, weil die Grenze seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt ist. Etwa 6,9 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in dieser Beschäftigungsform – sowohl Studierende, Rentner als auch Eltern in Elternzeit nutzen diese Option.

    Zwei Arten von Minijobs

    Es gibt zwei grundverschiedene Formen. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung orientiert sich am Verdienst. Hier darfst du monatlich maximal 603 Euro (2026) verdienen – im Jahr bis zu 7.236 Euro. Das ist die häufigste Variante.

    Die kurzfristige Beschäftigung funktioniert anders. Sie richtet sich nach der Dauer, nicht nach dem Lohn. Du darfst maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr arbeiten. Für landwirtschaftliche Betriebe gelten ab 2026 erweiterte Grenzen: 15 Wochen oder 90 Arbeitstage. Wie viel du verdienst, spielt keine Rolle.

    🧠 Quiz

    Bis zu welchem Betrag kannst du 2026 im Minijob verdienen?

    556 Euro monatlich

    603 Euro monatlich

    633 Euro monatlich

    B

    Ab Januar 2026 liegt die Grenze bei 603 Euro pro Monat. Der gesetzliche Mindestlohn ist auf 13,90 Euro gestiegen.

    Verdienstgrenzen 2026 und 2027

    Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro. Ab 2027 sind es 14,60 Euro. Diese Erhöhung wirkt sich direkt auf deine Minijob-Grenze aus.

    JahrMindestlohnMonatliche GrenzeJahresgrenze
    202613,90 Euro603 Euro7.236 Euro
    202714,60 Euro633 Euro7.596 Euro

    Die Berechnung folgt einer festen Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Basis sind zehn Stunden pro Woche. Diese dynamische Kopplung bedeutet: Jede Mindestlohn-Erhöhung führt automatisch zur neuen Minijob-Grenze. Du brauchst dich um Updates nicht selbst zu kümmern.

    Arbeitszeiten richtig berechnen

    Der höhere Mindestlohn ändert deine maximale Arbeitszeit. Mit dem aktuellen Mindestlohn von 13,90 Euro kannst du etwa 43 Stunden monatlich arbeiten, ohne die 603-Euro-Grenze zu überschreiten. Bei höherem Stundenlohn werden es automatisch weniger Stunden.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Mit höherem Stundenlohn kannst du mehr Stunden im Minijob arbeiten.

    nein

    Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden möglich – die 603-Euro-Grenze bleibt fix.

    Gelegentliche Überschreitungen erlaubt: Es gibt eine wichtige Ausnahme. Du darfst die Grenze gelegentlich und unvorhergesehen in maximal zwei Monaten innerhalb eines Jahres überschreiten. Die jährliche Höchstgrenze liegt dann bei 8.442 Euro.

    Beispiel: Du verdienst normalerweise 603 Euro monatlich. Im März 2026 übernimmst du eine Krankheitsvertretung und erhältst 1.000 Euro. Im November 2025 hattest du bereits einen Monat mit 800 Euro. Innerhalb des Zeitjahres wurde die Grenze nur zweimal unvorhergesehen überschritten – dein Status bleibt erhalten.

    Rentenversicherung im Minijob

    Ein Minijob unterliegt grundsätzlich der Rentenversicherung als Pflichtversicherung. Dein Arbeitgeber zahlt 15 Prozent pauschal. Bei gewerblichen Minijobs zahlst du einen Eigenanteil von 3,6 Prozent.

    Wichtige Änderung ab Juli 2026: Du kannst deine Befreiung von der Rentenversicherung nun einmalig rückgängig machen. Das bedeutet: Du zahlst ab dann zusätzliche Rentenbeiträge, erhältst dafür aber volle Rentenpunkte und Ansprüche.

    Die Vorteile der Rentenversicherungspflicht sind erheblich. Du erwerbst Pflichtbeitragszeiten für die gesetzliche Rente. Die Beschäftigungszeit zählt vollständig für Wartezeiten. Außerdem brauchst du diese Zeiten für Leistungen zur Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente und Entgeltumwandlung.

    🔄 Karteikarte

    Rentenversicherungsbefreiung

    Minijobber können sich von eigenen Rentenbeitrag befreien. Ab Juli 2026 ist diese Entscheidung einmalig rückgängig zu machen – was die spätere Rente erhöht.

    So funktioniert der Antrag: Du stellst einen schriftlichen oder elektronischen Antrag bei deinem Arbeitgeber. Er dokumentiert den Eingang und meldet die Änderung an die Minijob-Zentrale.

    Arbeitsrechtliche Ansprüche

    Minijobber haben dieselben arbeitsrechtlichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Das ist nicht verhandelbar. Du erhältst:

    • Urlaub: mindestens 24 Werktage bei 6-Tage-Woche
    • Lohnfortzahlung bei Krankheit: bis zu 6 Wochen
    • Mutterschutz und Elternzeit: ohne Einschränkungen
    • Kündigungsschutz: mindestens 4 Wochen Frist zum 15. oder Monatsende

    📊 Schätzfrage

    Wie viele Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit?

    4

    8

    6

    Wochen

    Minijobber haben wie alle Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung (Stand 2026).

    Besonderer Kündigungsschutz: Schwangere Minijobberinnen genießen besonderen Schutz. In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern gilt zudem das allgemeine Kündigungsschutzgesetz.

    Krankenversicherung klären

    Minijobs sind krankenversicherungsfrei. Das bedeutet: Du bist nicht automatisch über deinen Arbeitgeber versichert. Du musst dich selbst absichern durch:

    • Familienversicherung über Ehepartner oder Eltern
    • Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
    • Private Krankenversicherung
    • Fortsetzung einer bestehenden Versicherung

    Wichtig für 2026: Wer bisher zwischen 556 und 603 Euro verdient hat, war im Midijob mit Krankenversicherungspflicht. Ab 2026 fällt dieser Verdienst unter den Minijob – ohne automatische Versicherung. Wenn du in der Krankenkasse bleiben möchtest, musst du dein Einkommen über 603 Euro erhöhen.

    Abgaben und Steuern

    Der Arbeitgeber zahlt für gewerbliche Minijobs:

    • 13 % Pauschale zur Krankenversicherung
    • 15 % zur Rentenversicherung
    • 0,80 % Umlage U1 (Krankheit)
    • 0,22 % Umlage U2 (Mutterschutz)
    • 2 % Pauschalsteuer

    Du selbst zahlst einen Eigenanteil von 3,6 % zur Rentenversicherung (falls keine Befreiung beantragt).

    Bei kurzfristiger Beschäftigung fallen deutlich weniger Abgaben an: nur 0,80 % U1 und 0,22 % U2. Dafür ist die Beschäftigung sozialversicherungsfrei.

    Fazit

    Die Minijob-Regelungen 2026 bieten attraktive Chancen. Die Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro – das bedeutet mehr Einkommen ohne Statusverlust. Die größte Neuerung ist die Möglichkeit ab Juli 2026, die Rentenversicherungsbefreiung rückgängig zu machen. Das gibt dir Flexibilität bei der Altersvorsorge. Du profitierst von vollständigen arbeitsrechtlichen Ansprüchen. Arbeitgeber sollten diese Änderungen ihren Mitarbeitern klar erklären, um rechtliche Sicherheit zu schaffen.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist die Minijob-Verdienstgrenze 2026?

    Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich. Diese Anpassung folgt der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026. Ab 2027 steigt die Grenze voraussichtlich auf 633 Euro.

    Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten?

    Bei Bezahlung nach Mindestlohn von 13,90 Euro beträgt die maximale Arbeitszeit 43,38 Stunden pro Monat. Bei höherem Stundenlohn reduziert sich die maximal zulässige Arbeitszeit entsprechend. Gelegentliche, nicht vorhersehbare Überschreitungen sind unter bestimmten Bedingungen zulässig.

    Welche Sozialabgaben fallen bei einem Minijob an?

    Minijobber zahlen einen Rentenversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent, bei Privathaushalten 13,6 Prozent. Von Einkommensteuer und den meisten Sozialabgaben sind sie befreit. Der Arbeitgeber trägt pauschal 13 Prozent zur Krankenversicherung, sofern der Minijobber gesetzlich versichert ist.

    Wie wird die Minijob-Grenze berechnet?

    Die Verdienstgrenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel lautet: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, das Ergebnis wird auf volle Euro gerundet. Bei jeder Mindestlohnerhöhung steigt somit automatisch auch die Minijob-Grenze.

  • Kurzarbeitergeld

    Kurzarbeitergeld

    Anspruch, Antrag und Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld

    Kurzarbeitergeld gleicht Lohnausfälle bei reduzierter Arbeitszeit aus. Wer 2026 Anspruch hat, wie es berechnet wird und wie lange es gezahlt wird.

    Kurzarbeitergeld 2026: Anspruch, Berechnung und Bezugsdauer

    Kurzarbeitergeld regelt die vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit bei staatlichem Lohnausgleich. Die maximale Bezugsdauer bleibt 2026 bei 24 Monaten – eine Verordnung, die bis Ende 2026 befristet ist. Ab Januar 2027 gilt wieder die gesetzliche Dauer von 12 Monaten, sofern keine neue Verordnung beschlossen wird.

    Wann haben Sie Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

    Die Bedingungen sind klar definiert. Mindestens ein Drittel der Beschäftigten im Betrieb muss einen monatlichen Entgeltausfall von über 10 Prozent haben. Diese Erheblichkeitsschwelle sichert, dass nur bei bedeutsamen Ausfällen staatliche Unterstützung greift.

    Der Arbeitsausfall muss auf bestimmte Ursachen zurückgehen:

    • Wirtschaftliche Gründe (Auftragsmangel, Stornierungen, fehlende Materialien)
    • Unabwendbare Ereignisse, die Arbeit ruhen oder ausfallen lassen

    Arbeitgeber müssen alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung ausgeschöpft haben.

    🔄 Karteikarte

    Erheblichkeitsschwelle

    Mindestens ein Drittel der Beschäftigten muss von über 10 Prozent Entgeltausfall betroffen sein.

    Für Arbeitnehmer gelten persönliche Voraussetzungen:

    • Versicherungspflichtige Beschäftigung erforderlich
    • Keine Eigenbeendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Auszubildende: zunächst 6 Wochen Ausbildungsvergütung, dann Kurzarbeitergeld

    Höhe des Kurzarbeitergeldes – So wird’s berechnet

    Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Mit mindestens einem Kind sind es 67 Prozent. Die Berechnung basiert auf einem pauschalierten Nettoentgelt der Bundesagentur für Arbeit, nicht auf dem tatsächlichen Nettolohn.

    Das Schema:

    1. Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt ermitteln

    2. 60 oder 67 Prozent auf diese Nettoentgeltdifferenz anwenden

    SituationLeistungssatzBeispiel bei 1.000 € Ausfall
    Ohne Kind60%600 € KUG
    Mit Kind67%670 € KUG

    Praktisches Beispiel: Ein Arbeitnehmer (4.000 € Brutto, Steuerklasse I, kein Kind) arbeitet 50 Prozent weniger. Normales Netto: etwa 2.400 €. Netto bei halber Zeit: etwa 1.200 €. KUG (60%): 660 €. Gesamteinkommen: rund 1.860 € – etwa 78 Prozent des normalen Nettos.

    📊 Schätzfrage

    Wie hoch ist die Ersatzquote bei Kurzarbeit mit Kind?

    60

    80

    67

    %

    Mit Kind beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz (2026).

    Bei sehr hohen Einkommen greifen Kappungsgrenzen. Im Westen liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 bei maximal 7.550 €, im Osten bei 7.450 €.

    Bezugsdauer 2026: Wer profitiert von der Verlängerung?

    Die Regelung unterscheidet zwei Gruppen:

    Betriebe in fortgesetzter Kurzarbeit: Wer bereits 2025 Kurzarbeitergeld erhielt, kann die Verlängerung nutzen und insgesamt bis zu 24 Monate erreichen.

    Neu beginnende Kurzarbeit ab 2026: Hier gilt wieder die reguläre 12-Monate-Frist. Unternehmen, die erst 2026 anzeigen, erhalten maximal 12 Monate Unterstützung. Im Vergleich dazu ist das Arbeitslosengeld eine andere Leistung mit eigenen Bezugsfristen und Voraussetzungen.

    Die Bezugsdauer beginnt mit dem ersten Kalendermonat der Zahlung. Wird für mindestens einen Monat kein KUG gezahlt, verlängert sich die Frist um diesen Monat. Eine Unterbrechung von drei oder mehr Monaten startet eine neue Bezugsdauer.

    Anmeldeverfahren: Schritt für Schritt

    Das Verfahren läuft in zwei Phasen ab.

    Phase 1: Anzeige des Arbeitsausfalls

    Melden Sie dies rechtzeitig der zuständigen Agentur für Arbeit am Betriebssitz. Die Anzeige muss im Monat eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Wer später anzeigt, erhält rückwirkend kein KUG – ein häufiger, teurer Fehler.

    Phase 2: Monatliche Beantragung

    Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende des abzurechnenden Monats erfolgen. Der Arbeitgeber zahlt zunächst an die Mitarbeiter aus und erhält die Erstattung von der Agentur.

    Dokumentation ist Pflicht: Präzise Aufzeichnungen zu Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten pro Mitarbeiter sind erforderlich. Ohne diese kann kein KUG beantragt werden.

    Sozialversicherung während Kurzarbeit

    Die Sozialversicherung während Kurzarbeit ist besonders zu beachten. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für die Ausfallstunden werden nach einem fiktiven Arbeitsentgelt bemessen. Dieses entspricht 80 Prozent der Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt.

    🧠 Quiz

    Wer trägt die Sozialversicherungsbeiträge aus dem fiktiven Entgelt?

    Arbeitnehmer allein

    Arbeitgeber allein

    Beide je zur Hälfte

    B

    Der Arbeitgeber trägt allein die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung aus dem fiktiven Entgelt.

    Beispiel: Soll-Entgelt 4.000 €, Ist-Entgelt 2.000 €. Das fiktive Entgelt beträgt 1.600 € (80% von 2.000 €). Der Arbeitgeber zahlt für diesen Betrag die Sozialversicherungsbeiträge allein. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung entfällt für das fiktive Entgelt.

    Besondere Regelungen und Nebenjobs

    Neben dem regulären Kurzarbeitergeld gibt es Saison-Kurzarbeitergeld für Baugewerbe (Dezember–März) und Transferkurzarbeitergeld bei Betriebsänderungen.

    Nebentätigkeiten: Einkünfte aus vor der Kurzarbeit ausgeübten Nebenjobs werden nicht angerechnet. Neue oder ausgeweitete Nebentätigkeiten mindern das KUG.

    Arbeitgeber-Aufstockung: Unternehmen können das KUG freiwillig aufstocken (etwa auf 80–90%), bleiben aber steuerpflichtig. Das reguläre KUG selbst ist steuerfrei.

    Steuern und Progressionsvorbehalt

    Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Die Leistung wird zur Berechnung Ihres Steuersatzes herangezogen, obwohl sie nicht besteuert wird. Dies kann zu erheblichen Steuernachzahlungen führen – insbesondere bei der Lohnsteuer.

    Beispiel: 40.000 € Jahreseinkommen + 8.000 € KUG = höherer Steuersatz auf das restliche Einkommen. Nachzahlungen im dreistelligen Bereich sind realistisch.

    Wichtig: Bei KUG über 410 € jährlich ist eine Steuererklärung Pflicht. Die Frist für 2026 läuft bis 31. Juli 2027. Bilden Sie rechtzeitig Rücklagen für Nachzahlungen.

    Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

    Zu späte Anzeige: Warten Sie nicht, bis die Lage eindeutig ist. Verspätete Anmeldung führt zu Leistungsausfällen für die Anfangswochen.

    Falsche Sozialversicherungsabrechnung: Das fiktive Entgelt (80% der Differenz) wird oft falsch ermittelt. Rechnen Sie nur auf das Ist-Entgelt ab, zahlen Sie später drauf – inklusive Säumniszuschläge.

    Unzureichende Dokumentation: Fehlende oder unpräzise Zeitaufzeichnungen führen zu vollständiger Rückforderung des gezahlten KUG durch die Bundesagentur für Arbeit.

    Eigenmächtige Anordnung: Ein Arbeitgeber kann Kurzarbeit nicht einseitig anordnen. Mitarbeiter und Betriebsrat müssen zustimmen – entweder vertraglich oder individuell.

    Fazit

    Kurzarbeitergeld bleibt 2026 ein zentrales Stabilisierungsinstrument. Die verlängerte 24-Monate-Frist für fortgesetzte Kurzarbeit bietet Planungssicherheit. Entscheidend sind rechtzeitige Anzeige, sorgfältige Dokumentation und korrekte Sozialversicherungsabrechnung. Für Arbeitnehmer gilt: Kalkulieren Sie Steuernachzahlungen ein und bilden Sie Reserven. Mit korrekter Vorbereitung erfüllt Kurzarbeitergeld seinen Zweck – Arbeitsplätze erhalten und wirtschaftliche Krisen überbrücken.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie lange kann Kurzarbeitergeld 2026 bezogen werden?

    Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wurde für die Jahre 2025 und 2026 auf 24 Monate verlängert. Diese befristete Regelung endet am 31. Dezember 2026. Danach kehrt die reguläre Bezugsdauer zurück, sofern keine weitere Verlängerung beschlossen wird.

    Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

    Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, für Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Grundlage ist nicht der tatsächliche Nettolohn, sondern ein pauschaliertes Nettoentgelt nach Tabelle der Agentur für Arbeit.

    Welche Voraussetzungen gelten für Kurzarbeitergeld?

    Bei mindestens einem Drittel der Beschäftigten muss ein monatlicher Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent vorliegen. Der Arbeitsausfall muss wirtschaftlich bedingt oder durch ein unabwendbares Ereignis verursacht sein. Betroffene Arbeitnehmer müssen versicherungspflichtig beschäftigt und ungekündigt sein.

    Wer muss den Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen?

    Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall zunächst bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen, bevor Kurzarbeitergeld ausgezahlt werden kann. Erst nach dieser Anzeige erfolgt die Abrechnung. Auszubildende erhalten zunächst bis zu sechs Wochen ihre Ausbildungsvergütung weiter.

  • Kündigung

    Kündigung

    Kündigung im Arbeitsrecht: Fristen, Formvorschriften und Rechte

    Bei einer Kündigung im Arbeitsverhältnis zählen Fristen, Form und Kündigungsschutz. Welche Regeln 2026 gelten und welche Rechte Arbeitnehmer haben.

    Kündigung: Fristen, Schutzvorschriften und rechtliche Anforderungen 2026

    Eine Kündigung ist die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Diese rechtliche Willenserklärung unterliegt strengen formalen und inhaltlichen Anforderungen. Das deutsche Arbeitsrecht schützt beide Parteien durch ein ausgeklügeltes System aus Kündigungsfristen, Schutzvorschriften und Verfahrensregeln. Die Grundlage bilden § 622 BGB für Kündigungsfristen mit vier Wochen zum 15. oder Monatsende und das Kündigungsschutzgesetz für Betriebe ab zehn Mitarbeitern.

    Kündigungsfristen 2026: Tabelle und Berechnung

    Die gesetzliche Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitnehmer bleibt diese Frist unverändert – unabhängig davon, wie lange sie im Betrieb tätig sind. Arbeitgeber hingegen müssen längere Fristen beachten, die sich nach der Betriebszugehörigkeit staffeln.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Kündigungsfristen verlängern sich automatisch für beide Parteien mit der Betriebszugehörigkeit.

    nein

    Nur für Arbeitgeberkündigungen verlängern sich die Fristen. Arbeitnehmer können immer mit vier Wochen kündigen (Stand 2026).

    Für Arbeitgeberkündigungen gelten gestaffelte Fristen nach Betriebszugehörigkeit:

    BetriebszugehörigkeitKündigungsfristGültig zum
    Unter 2 Jahren4 Wochen15. oder Monatsende
    2 Jahre1 MonatMonatsende
    5 Jahre2 MonateMonatsende
    8 Jahre3 MonateMonatsende
    10 Jahre4 MonateMonatsende
    12 Jahre5 MonateMonatsende
    20 Jahre7 MonateMonatsende

    In der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten zwei Wochen. Diese kann zu jedem beliebigen Tag ausgesprochen werden, nicht nur zum 15. oder Monatsende.

    Schriftform und Zugangsnachweis bei Kündigungen

    Kündigungen müssen zwingend schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (§ 623 BGB). E-Mails, WhatsApp oder mündliche Kündigungen sind unwirksam. Diese strenge Formvorschrift schützt beide Parteien vor übereilten Entscheidungen und schafft Rechtsklarheit.

    Der Zugang der Kündigung ist für den Fristbeginn ausschlaggebend. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 30. Januar 2025 (Az. 2 AZR 68/24) klargestellt, dass ein Einlieferungsbeleg für Einwurf-Einschreiben nicht als Zugangsnachweis genügt. Nur der tatsächliche Auslieferungsbeleg beweist, wann die Kündigung angekommen ist.

    Sichere Zustellwege für die Kündigung sind:

    • Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung
    • Zustellung durch Boten mit Zeugen
    • Einschreiben mit Rückschein als Beweis

    🧠 Quiz

    Welche Kündigungsfrist gilt für einen Arbeitnehmer nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit?

    6 Monate zum Monatsende

    4 Wochen zum 15. oder Monatsende

    3 Monate zum Monatsende

    B

    Arbeitnehmer können unabhängig von der Betriebszugehörigkeit immer mit vier Wochen kündigen (Stand 2026).

    Kündigungsschutzgesetz: Wer ist geschützt?

    Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Für die Berechnung der Mitarbeiterzahl werden Teilzeitkräfte bis 20 Stunden mit Faktor 0,5, bis 30 Stunden mit Faktor 0,75 berücksichtigt. Damit wird mehr Transparenz für Arbeitnehmer geschaffen.

    Die drei Arten von Kündigungen werden unterschieden nach ihren Gründen:

    • Personenbedingte Kündigung (etwa wegen Krankheit oder fehlender Qualifikation)
    • Verhaltensbedingte Kündigung (etwa wegen Pflichtverletzung oder Regelverstöße)
    • Betriebsbedingte Kündigung (etwa wegen Stellenabbau oder wirtschaftlicher Gründe)

    Besonderen Kündigungsschutz genießen Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und Elternzeitberechtigte. Diese Gruppen können nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen gekündigt werden. Der Schutz dieser Gruppen ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Arbeitsrechts.

    Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?

    Eine fristlose Kündigung erfordert einen wichtigen Grund, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht (§ 626 BGB). Solche Gründe sind:

    • Diebstahl, Betrug oder Spionage
    • Beharrliche Arbeitsverweigerung
    • Mobbing, sexuelle Belästigung oder Gewalt am Arbeitsplatz
    • Wiederholtes Ausbleiben der Gehaltszahlung (bei Arbeitnehmer­kündigungen)

    💡 Schon gewusst?

    Bei fristloser Kündigung muss eine strenge Zwei-Wochen-Frist ab Kenntniserlangung eingehalten werden – sonst wird sie unwirksam (§ 626 Abs. 2 BGB, Stand 2026).

    Vor einer fristlosen Kündigung ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich. Diese zeigt dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten und gibt ihm Gelegenheit zur Besserung. Bei strafbarem Verhalten kann die Abmahnung entfallen.

    Betriebsratsanhörung: Rechte und Fristen

    § 102 BetrVG schreibt vor: Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören. Der Arbeitgeber muss ihm die Gründe mitteilen. Eine ohne Anhörung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, was zu erheblichen Konsequenzen führt.

    Die Anhörungsfristen sind je nach Kündigungsart unterschiedlich:

    • Bei ordentlichen Kündigungen: eine Woche
    • Bei außerordentlichen Kündigungen: drei Tage

    Der Betriebsrat muss umfassend über die beabsichtigte Kündigung unterrichtet werden. Fehlerhafte Anhörung führt zur Unwirksamkeit. Der Arbeitgeber muss mitteilen:

    • Person des betroffenen Arbeiters
    • Art der Kündigung (ordentlich oder außerordentlich)
    • Kündigungsgründe und Kündigungstermin
    • Bei betriebsbedingten Kündigungen: Sozialauswahl­kriterien

    📊 Schätzfrage

    Wie viele Tage hat der Betriebsrat bei fristloser Kündigung Zeit für seine Stellungnahme?

    1

    14

    3

    Tage

    Bei außerordentlichen Kündigungen hat der Betriebsrat nur drei Tage Zeit für Bedenken (§ 102 BetrVG, Stand 2026).

    Häufige Kündigungsfehler und rechtliche Risiken

    Die meisten Kündigungen scheitern an formalen Mängeln. Typische Fehler sind:

    • Fehlende Betriebsratsanhörung führt zur Unwirksamkeit
    • Mangelhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
    • Verstoß gegen Sonderkündigungsschutz für besondere Personengruppen
    • Nichteinhaltung der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift
    • Unzureichender Zugangsnachweis bei Einwurf-Einschreiben
    • Verspätete fristlose Kündigung nach der Zwei-Wochen-Frist

    Arbeitnehmer haben drei Wochen nach Kündigungszugang Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Nach Fristablauf gilt die Kündigung als wirksam. Bei Kündigungsstreitigkeiten ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll, um die Kosten für Anwaltshonorare und Gerichtsverfahren zu decken.

    2026 gelten verschärfte Anforderungen: Bei Kündigungen nach Beschwerden oder Gehaltsauskünften muss der Arbeitgeber aktiv beweisen, dass kein Kausalzusammenhang besteht. Dies stärkt den Schutz vor Maßregelungen erheblich.

    Finanzielle Folgen einer Kündigung

    Nach einer Kündigung kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wer aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht arbeiten kann, sollte sich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung informieren, um sich gegen Einkommensverluste abzusichern.

    Fazit

    Das Kündigungsrecht 2026 zeigt eine klare Struktur aus Schutz und Flexibilität. Die gesetzlichen Fristen von vier Wochen zum 15. oder Monatsende für Arbeitnehmer und bis zu sieben Monaten für Arbeitgeber nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit schaffen Planungssicherheit für beide Seiten. Das Kündigungsschutzgesetz gilt ab zehn Mitarbeitern nach sechs Monaten Wartezeit und erfordert sachlich gerechtfertigte Kündigungsgründe. Besonders wichtig sind die zwingend erforderliche Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift und die obligatorische Betriebsratsanhörung vor jeder Kündigung. Fristlose Kündigungen setzen einen wichtigen Grund und strikte Zwei-Wochen-Frist voraus. Die aktuelle Rechtsprechung hat die Anforderungen an den Zugangsnachweis verschärft: Nur tatsächliche Auslieferungsbelege, nicht Online-Sendungsstatus, beweisen den Zugang. Aufgrund der Komplexität und hohen Fehleranfälligkeit ist rechtliche Beratung bei konkreten Kündigungsfällen dringend empfehlenswert.

    Häufig gestellte Fragen

    Welche Kündigungsfristen gelten nach dem BGB?

    Nach § 622 BGB beträgt die Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit verlängert sie sich auf einen Monat zum Monatsende. Für Arbeitgeber steigt die Frist gestaffelt bis auf sechs Monate ab 15 Jahren Betriebszugehörigkeit.

    Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

    Während der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, beträgt die Kündigungsfrist für beide Parteien zwei Wochen. Diese verkürzte Frist gilt unabhängig vom Kündigungsgrund und soll beiden Seiten eine schnelle Trennung ermöglichen.

    Wann ist eine fristlose Kündigung zulässig?

    Nach § 626 BGB ist eine fristlose Kündigung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Beispiele sind Diebstahl, schwere Pflichtverletzungen oder grundlose Arbeitsverweigerung. Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Grundes ausgesprochen werden.

    Ist eine Abmahnung vor der Kündigung immer erforderlich?

    Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist eine Abmahnung in der Regel erforderlich, um die Warnfunktion zu erfüllen. Sie muss das Fehlverhalten konkret mit Datum und Ort beschreiben. Ausnahmen bestehen bei besonders schweren Verstößen wie Diebstahl oder Gewalt.

  • Kündigung Krankenversicherung

    Kündigung Krankenversicherung

    Kündigungsfristen und Kosten bei Krankenversicherung erklärt

    Den Wechsel der Krankenversicherung regeln feste Kündigungsfristen. Wie Sie 2026 gesetzlich oder privat kündigen und wann der Wechsel möglich ist.

    Kündigung Krankenversicherung: Regeln und Fristen 2026

    Die Kündigung Krankenversicherung regelt, wie Sie zwischen Anbietern und Systemen wechseln können. Ob gesetzlich oder privat versichert: Kündigungsfristen, Bindungszeiten und Sonderkündigungsrechte unterscheiden sich erheblich. Mit den neuen Grenzwerten 2026 ergeben sich zusätzliche Chancen für einen günstigen Wechsel.

    Kündigungsfristen in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Bei der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Allerdings gibt es eine 12-monatige Bindungsfrist – erst nach diesem Zeitraum ist ein Wechsel möglich.

    Ein großer Vorteil: Sie beantragen die neue Versicherung einfach bei Ihrer Wunschkasse. Diese kümmert sich dann selbst um Ihre alte Kündigung. Sie müssen also nicht selbst tätig werden.

    🔄 Karteikarte

    Bindungsfrist

    Die 12-monatige Mindestversicherungszeit in einer GKV-Krankenkasse. Diese Frist entfällt bei Sonderkündigungsrechten.

    Besonderheit: Die zweimonatige Frist gilt auch beim Sonderkündigungsrecht. Erhöht Ihre Kasse beispielsweise die Beiträge zum 1. Januar, können Sie bis 31. Januar einen Antrag stellen. Die neue Versicherung beginnt dann am 1. April.

    Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

    Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %. Das ist ein Anstieg um 0,4 Prozentpunkte gegenüber 2025. Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie automatisch ein Sonderkündigungsrecht – auch während der Bindungsfrist.

    Die Krankenkasse muss Sie spätestens einen Monat vor der Erhöhung schriftlich informieren. Sie erhalten dann eine Übersicht aller Kassen mit ihren Beitragssätzen.

    Die Zusatzbeiträge unterscheiden sich stark: 2026 reichen sie von 2,18 % bis 4,39 %. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro sparen Sie durch einen Wechsel von der teuersten zur günstigsten Kasse mehrere Hundert Euro pro Jahr.

    💡 Schon gewusst?

    Zum Jahreswechsel 2025/2026 passten 47 Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge an, während 45 Kassen stabil blieben (Stand 2026).

    Sofortiger Kassenwechsel: Wann ist er möglich?

    Bestimmte Lebensereignisse ermöglichen einen sofortigen Wechsel ohne Bindungsfrist. Nach § 186 SGB V gehören dazu:

    • Arbeitgeberwechsel: Bei neuem Job können Sie direkt wechseln
    • Überschreitung der Einkommensgrenze: Ab 77.400 Euro jährlich Bruttoeinkommen (2026)
    • Beginn der Selbstständigkeit: Statuswechsel von angestellt zu selbstständig
    • Ende der Familienversicherung: Zum Beispiel bei Berufsausbildung oder höherem Einkommen
    • Rückkehr aus dem Ausland: Nach Auslandsversicherung

    🧠 Quiz

    Bei welchem Ereignis können Sie sofort die Krankenkasse wechseln?

    Umzug in ein anderes Bundesland

    Erreichen des 25. Lebensjahrs

    Arbeitgeberwechsel

    C

    Ein Arbeitgeberwechsel löst das sofortige Wahlrecht aus. Umzug oder Alter spielen keine Rolle (Stand 2026).

    Die Versicherungspflichtgrenze 2026 liegt bei 77.400 Euro jährlich (6.450 Euro monatlich). Für vor 2003 privat Versicherte gilt eine niedrigere Grenze von 69.750 Euro.

    Kündigung in der privaten Krankenversicherung

    Die private Krankenversicherung verlangt strengere Regeln. Sie können mit einer Frist von drei Monaten zum Versicherungsjahresende kündigen – meist ist das der 30. September.

    PunktDetails
    Ordentliche Kündigung3 Monate zum Jahresende
    MindestvertragslaufzeitOft 2–3 Jahre
    SonderkündigungsrechtBei Beitragserhöhung (2 Monate)
    SchriftformPer Einschreiben empfohlen
    Neue VersicherungNachweis innerhalb 2 Monaten nötig

    Wichtig: Sie müssen den Abschluss einer neuen Versicherung nachweisen. Ohne diesen Nachweis wird Ihre Kündigung nicht wirksam.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Nach der Kündigung der privaten Versicherung können Sie jederzeit zurück zur GKV.

    nein

    Ab 55 Jahren ist ein Rückwechsel praktisch unmöglich. Zudem müssen Sie unter 77.400 Euro Jahreseinkommen verdienen (Stand 2026).

    Wechsel zwischen GKV und PKV

    Der Wechsel private Krankenversicherung ist an Bedingungen geknüpft. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 69.750 Euro jährlich. Wer als Angestellter unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro fällt, wird wieder versicherungspflichtig in der GKV.

    Warnung: Bei Kündigung der PKV verlieren Sie meist einen großen Teil der angesparten Altersrückstellungen.

    Der Höchstbeitrag in der GKV steigt 2026 um 7,42 % auf 1.261,31 EUR für Kinderlose. Selbstständige zahlen den vollen Beitrag selbst, Angestellte teilen ihn mit ihrem Arbeitgeber.

    Praktische Schritte für erfolgreiche Kündigung

    Egal ob GKV oder PKV: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ihre Krankenkasse informiert Sie rechtzeitig per Post über Beitragsänderungen.

    So gehen Sie richtig vor:

    • Fristen beachten: 2 Monate GKV, 3 Monate PKV
    • Schriftlich kündigen: PKV per Einschreiben versenden
    • Neue Versicherung sichern: Lückenlose Deckung ist Pflicht
    • Bestätigung einholen: GKV bestätigt innerhalb 14 Tagen
    • Sonderkündigungsrecht prüfen: Bei Erhöhungen sofort handeln

    Das System verhindert Versicherungslücken durch automatische Übergänge. Fehler führen praktisch nie dazu, dass Sie unversichert sind.

    Fazit

    Die Kündigung Krankenversicherung erfordert unterschiedliche Strategien je nach System. In der GKV nutzen Sie flexible Fristen und Sonderkündigungsrechte. Die PKV verlangt mehr Eigeninitiative und strengere Regeln. Die neuen Grenzen 2026 erschweren den Zugang zur privaten Versicherung. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung neben den Kosten auch Ihre berufliche Entwicklung, geplante Lebensereignisse und persönliche Versicherungsbedürfnisse.

    Häufig gestellte Fragen

    Welche Kündigungsfrist gilt bei der gesetzlichen Krankenversicherung?

    Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Versicherte sind grundsätzlich mindestens zwölf Monate an eine Kasse gebunden. Die Kündigungsfrist gilt auch beim Sonderkündigungsrecht.

    Wann gilt das Sonderkündigungsrecht bei der Krankenkasse?

    Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, greift nach § 175 SGB V ein Sonderkündigungsrecht – auch innerhalb der zwölfmonatigen Bindefrist. Die Kasse muss Sie mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Erhöhung schriftlich über die Anpassung und das Kündigungsrecht informieren.

    Muss ich meine alte Krankenkasse selbst kündigen?

    Nein, bei einem Krankenkassenwechsel übernimmt die neue Kasse die Kündigung bei der alten Krankenkasse. Sie stellen lediglich einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der neuen Kasse. Diese leitet dann alle erforderlichen Schritte für den Wechsel ein.

    Wann ist ein sofortiger Krankenkassenwechsel möglich?

    Nach § 186 SGB V können Sie ohne Wartezeit wechseln, etwa bei Arbeitgeberwechsel, beim Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro (2026), bei Beginn einer Selbstständigkeit oder beim Ende der Familienversicherung. Auch eine Rückkehr aus dem Ausland ermöglicht sofortigen Wechsel.

  • Hinzuverdienst in der Rente

    Hinzuverdienst in der Rente

    Hinzuverdienst in der Rente: Regeln, Grenzen und Möglichkeiten 2026

    Wer eine Rente bezieht, darf hinzuverdienen – seit der Reform meist ohne Kürzung. Welche Grenzen 2026 gelten und wie viel Sie dazuverdienen dürfen.

    Hinzuverdienst in der Rente 2026: Neue Grenzen und Chancen

    Hinzuverdienst in der Rente bedeutet, neben Rentenbezügen zusätzliches Einkommen zu erzielen – ohne dass die Rente gekürzt wird. 2026 gibt es entscheidende Verbesserungen für alle Rentnergruppen. Die Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro, die neue Aktivrente erlaubt bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen, und Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten wurden angehoben. Auch Erwerbsminderungsrentner profitieren von höheren Grenzen.

    💡 Schon gewusst?

    Mit der Aktivrente können Rentner seit 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

    Altersrentner: Unbegrenzt hinzuverdienen

    Seit 2023 gelten für Altersrentner keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Wer die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht hat, kann 2026 rentenrechtlich unbegrenzt hinzuverdienen. Die Rente wird nicht gekürzt – egal wie viel Sie verdienen.

    Die wichtigste Neuerung für 2026 ist die Aktivrente. Sie trat zum 1. Januar in Kraft und ermöglicht bis zu 2.000 Euro monatlichen Hinzuverdienst komplett steuerfrei. Das gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob Sie bereits eine Rente beziehen oder den Renteneintritt bewusst aufgeschoben haben.

    Wichtig: Die Aktivrente gilt nicht für Beamte, Selbstständige, Freiberufler oder Minijobber. Voraussetzung ist eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit.

    Wie die Aktivrente funktioniert

    Der Steuerfreibetrag wird automatisch bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt – kein Antrag nötig. Ein praktisches Beispiel: Verdienen Sie 2.000 Euro monatlich, bleibt dieser Betrag vollständig steuerfrei. Sie zahlen nur Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (etwa 205 Euro bei 2.000 Euro Verdienst), keine Einkommensteuer.

    Ein großer Vorteil: Der steuerfreie Hinzuverdienst in der Rente erhöht nicht Ihren Steuersatz für übrige Einkünfte. Die Steuerbefreiung wird automatisch berücksichtigt.

    Sie können die Aktivrente mit dem Grundfreibetrag kombinieren. So können insgesamt bis zu 36.348 Euro Jahreseinkommen 2026 steuerfrei bleiben – je nach Ihrer individuellen Situation.

    🔄 Karteikarte

    Aktivrente

    Steuerfreier Hinzuverdienst bis 2.000 Euro monatlich für Altersrentner in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ab Regelaltersgrenze.

    Erwerbsminderungsrenten: Höhere Grenzen

    Bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin strikte Grenzen für den Hinzuverdienst in der Rente – diese wurden 2026 aber erhöht.

    Volle Erwerbsminderung: Maximal 20.763,75 Euro pro Jahr (ca. 1.730 Euro monatlich)

    Teilweise Erwerbsminderung: Bis zu 41.527,50 Euro pro Jahr (ca. 3.460 Euro monatlich)

    Diese Grenzen werden aus den höchsten Entgeltpunkten der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung berechnet. Bei niedrigeren früheren Einkommen greift die Mindest-Hinzuverdienstgrenze von 41.527,50 Euro.

    Anrechnung bei Überschreitung

    Wird die Grenze überschritten, werden 40 Prozent des Mehrbetrags angerechnet. Beispiel: Überschreiten Sie um 1.200 Euro, werden 480 Euro angerechnet und monatlich um etwa 40 Euro gekürzt.

    Die Rentenversicherung geht regelmäßig davon aus, dass die zeitliche Grenze von unter drei Stunden täglich eingehalten wird. Ein Minijob bis 603 Euro gilt standardmäßig als unproblematisch.

    Wichtig: Melden Sie Ihre geplante Erwerbstätigkeit vorab der Deutschen Rentenversicherung an – mit Informationen zur zeitlichen Dauer, Art der Tätigkeit und verdientem Hinzuverdienst in der Rente.

    Hinterbliebenenrenten: Erhöhte Freibeträge

    Der Freibetrag für Hinzuverdienst in der Rente bei Hinterbliebenenrenten steigt zum 1. Juli 2026 auf 1.122,53 Euro monatlich (bisher 1.076,86 Euro).

    Für jedes Kind gibt es zusätzlich einen Kinderfreibetrag von 238,11 Euro. Eine Witwe mit einem waisenberechtigten Kind kann somit 1.360,64 Euro anrechnungsfrei verdienen.

    Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des Mehrbetrags angerechnet. Verdient die Witwe 1.350 Euro, liegt sie unter der Grenze – kein Abzug. Verdient sie 1.500 Euro, werden von den zusätzlichen 150 Euro genau 60 Euro auf die Rente angerechnet.

    Bei eigenen Renten neben Hinterbliebenenrenten gelten Pauschalquoten von 14 Prozent (ab 2011 in Rente gegangen) oder 13 Prozent (frühere Jahrgänge). Diese werden vom Bruttobetrag der Rente abgezogen.

    Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro

    Die Minijob-Grenze erhöht sich 2026 von 556 auf 603 Euro monatlich – Folge der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro. Jahresgrenze: 7.236 Euro.

    Für Rentner bietet dies mehr Flexibilität beim Hinzuverdienst in der Rente. Minijobs sind pauschal versteuert und meist faktisch steuerfrei, wenn keine weiteren hohen Einkünfte hinzukommen.

    Vorteil der Jahresbetrachtung: Sie können Ihre Arbeitszeit flexibel gestalten. Verdienen Sie einen Monat 350 Euro und den nächsten 806 Euro, zählt nur der Durchschnitt – Sie gelten weiterhin als Minijobber.

    Ein zusätzlicher Tipp: Verzichten Sie auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, sammeln Sie durch Minijob-Beiträge Rentenpunkte und erhöhen Ihre Rente jährlich leicht. Sie erhalten dann allerdings weniger Versicherungsschutz.

    🧠 Quiz

    Wie hoch ist die neue Minijob-Grenze für den Hinzuverdienst in der Rente ab 2026?

    556 Euro monatlich

    603 Euro monatlich

    633 Euro monatlich

    B

    Die Grenze steigt 2026 aufgrund des höheren Mindestlohns von 556 auf 603 Euro monatlich.

    Praktische Umsetzung

    Meldepflichten: Bei Erwerbsminderungsrenten müssen Sie den Hinzuverdienst anmelden. Informieren Sie die Rentenversicherung vorher über Umfang und Art der Tätigkeit.

    Sozialversicherung: Steuerfreie Einkünfte aus der Aktivrente bleiben sozialversicherungspflichtig. Sie zahlen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

    Steuererklärung: Geben Sie den Hinzuverdienst in der Rente in Ihrer Steuererklärung an. Die Steuerbefreiung wird automatisch berücksichtigt.

    RentenartHinzuverdienst-Grenze 2026Besonderheiten
    AltersrenteUnbegrenztAktivrente bis 2.000 € steuerfrei
    Volle Erwerbsminderung20.763,75 € / Jahr40% Anrechnung bei Überschreitung
    Teilweise Erwerbsminderung41.527,50 € / JahrIndividuell höher möglich
    Hinterbliebenenrente1.122,53 € + Kinderfreibetrag40% Anrechnung über Grenze
    Minijob603 € / MonatPauschalsteuer, Jahresbetrachtung

    Fazit

    2026 bringt deutlich bessere Möglichkeiten für zusätzliches Einkommen im Ruhestand. Altersrentner können mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen, die Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro, und Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten erhöhen sich. Auch Erwerbsminderungsrentner profitieren von angehobenen Grenzen.

    Der Hinzuverdienst in der Rente wird damit flexibler. Beachten Sie aber: Während Altersrentner praktisch unbegrenzt verdienen können, müssen Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrentner die spezifischen Grenzen einhalten. Eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung hilft, die optimalen Möglichkeiten auszuschöpfen.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie viel darf ich als Altersrentner hinzuverdienen?

    Altersrentner können seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen – unabhängig davon, ob die Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde. Dies gilt auch für vorgezogene Altersrenten wie die Rente für langjährig Versicherte oder schwerbehinderte Menschen. Die Rentenleistungen werden nicht gekürzt.

    Was ist die Aktivrente 2026?

    Die Aktivrente ist ein Steuerbonus ab 2026, der den Arbeitslohn von Rentnern bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei stellt. Voraussetzung ist das Erreichen der Regelaltersgrenze und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Selbstständige, Freiberufler und Minijobber profitieren nicht.

    Welche Hinzuverdienstgrenzen gelten bei Erwerbsminderungsrenten?

    Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze 2026 bei rund 20.764 Euro jährlich, also etwa 1.730 Euro monatlich. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente beträgt die Grenze mindestens 41.528 Euro pro Jahr, also rund 3.460 Euro monatlich.

    Muss der Hinzuverdienst versteuert werden?

    Ja, reguläre Erwerbseinkommen sind steuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Eine Ausnahme bildet ab 2026 die Aktivrente, die Arbeitslohn bis 2.000 Euro monatlich steuerfrei stellt. Der Freibetrag wird automatisch durch den Arbeitgeber berücksichtigt.

  • Grundsicherung

    Grundsicherung

    Anspruch, Antrag und Leistungen im Überblick

    Die Grundsicherung sichert den Lebensunterhalt für Menschen ohne ausreichende Mittel. Wer 2026 Anspruch hat, wie hoch sie ist und was die Reform ändert.

    Grundsicherung 2026: Anspruch, Höhe und Antrag

    Grundsicherung regelt das soziale Auffangnetz für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

    Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung umgestellt. Diese Reform bringt tiefgreifende Veränderungen für Millionen von Deutschen mit sich. Für rund 5,5 Millionen Menschen stellt sich damit die Frage, ob sie künftig weiter anspruchsberechtigt sind – und ob sich an der Höhe des Geldes etwas ändert. Die neuen Regelungen verschärfen dabei das System erheblich: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird ab Juli 2026 stärker auf Vermittlung, Mitwirkung, Kontrolle und Sanktionen ausgerichtet.

    Die Grundsicherung unterteilt sich in zwei Hauptbereiche: Am Grundprinzip ändert sich nichts: Es bleibt eine steuerfinanzierte Leistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Zusätzlich gibt es die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII für Rentner und dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen.

    Bürgergeld zur Grundsicherung – Die wichtigsten Unterschiede

    🧠 Quiz

    Ab welchem Datum wird das Bürgergeld offiziell zur neuen Grundsicherung?

    1. Januar 2026

    1. Juli 2026

    1. Oktober 2026

    B

    Das Bürgergeld wird am 1. Juli 2026 zur neuen Grundsicherung umgestellt (Stand 2026).

    Die Geldleistung „Bürgergeld“ soll in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt werden. Die Reform bringt jedoch weit mehr als nur eine Namensänderung. Die Reform verschiebt den Schwerpunkt damit sichtbar zurück zu Vermittlung, Mitwirkung und Kontrolle. Grundsätzlich soll wieder der Vermittlungsvorrang gelten. Demnach wird zunächst geprüft, ob eine umgehende Vermittlung in Arbeit möglich ist. Ist dies nicht der Fall, kommen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht. Das gilt insbesondere für unter 30-Jährige.

    Mit Vermittlungsvorrang, strengeren Mitwirkungspflichten, härteren Sanktionen und neuen Vermögensregeln wird der Druck steigen, schnell wieder aus dem Leistungsbezug herauszukommen. Der Übergang erfolgt gestaffelt: Bereits ab dem 23. April 2026 gelten einzelne Sanktionsverschärfungen, insbesondere bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen. Der eigentliche Systemwechsel zum Grundsicherungsgeld erfolgt dann zum 1. Juli 2026, wenn die Umbenennung sowie die neuen Vermittlungsregeln in Kraft treten.

    📊 Schätzfrage

    Wie viele Menschen sind von der Umstellung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung betroffen?

    2

    10

    5.5

    Millionen

    Rund 5,5 Millionen Leistungsberechtigte sind von der Reform betroffen (Stand 2026).

    Regelsätze und Leistungshöhe 2026

    Die Regelsätze bleiben trotz Reform unverändert. 2026 bleiben die Regelsätze bei Bürgergeld und Sozialhilfe unverändert. Alleinstehende etwa erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. Diese Stabilität basiert auf einer gesetzlichen Besitzschutzregelung: Dass die Regelsätze nicht sinken können, liegt an der sogenannten Besitzschutzregelung nach §28a Absatz 5 SGB XII. Das heißt: Der einmal gewährte Betrag muss in den Folgejahren mindestens beibehalten werden.

    PersonengruppeRegelsatz 2026
    Alleinstehende/Alleinerziehende563 Euro
    Partner in Bedarfsgemeinschaft506 Euro je Person
    Jugendliche 14–17 Jahre471 Euro
    Kinder 6–13 Jahre390 Euro
    Kinder 0–5 Jahre357 Euro

    Hinzu kommen jeweils die anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung (Miete, Heizkosten) sowie ggf. Mehrbedarfe, etwa: Mehrbedarf für Alleinerziehende. Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung (z.B. bestimmte Krankheiten). Mehrbedarf für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche.

    Die Nullrunde hat praktische Auswirkungen: Die Berechnung der Regelsätze erfolgt über einen Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung. Für das Jahr 2026 hätte sich daraus ein Wert von rund 557 Euro für Alleinstehende ergeben – also weniger als die bisherigen 563 Euro. Eine Absenkung ist jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Real bedeutet dies jedoch einen Kaufkraftverlust, da die Lebenshaltungskosten weiter steigen.

    Vermögensfreigrenzen und altersabhängiges Schonvermögen

    🔄 Karteikarte

    Schonvermögen

    Das geschützte Vermögen, das bei der Grundsicherung nicht zur Deckung des Lebensunterhalts eingesetzt werden muss. Es ist altersabhängig gestaffelt und deutlich niedriger als beim Bürgergeld.

    Die Reform bringt drastische Verschärfungen beim Vermögen. Die bisherige Vermögens-Karenzzeit, in der im ersten Jahr bis zu 40.000 Euro unangetastet bleiben konnten, entfällt komplett; stattdessen gelten altersabhängige Freibeträge zwischen 5.000 und maximal 20.000 Euro. Vermögen wird damit wieder vom ersten Tag der Antragstellung an geprüft, wie Regierung und Bundesministerium für Arbeit und Soziales betonen.

    Die neuen Vermögensgrenzen richten sich streng nach dem Alter:

    • Unter 20 Jahre: 5.000 Euro
    • 21-40 Jahre: 10.000 Euro
    • 41-50 Jahre: 12.500 Euro
    • Ab 51 Jahre: 15.000 Euro (in einigen Quellen 20.000 Euro)

    Rücklagen oberhalb der neuen Freibeträge müssen grundsätzlich zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden, bevor Ansprüche auf Grundsicherungsgeld bestehen. Diskutiert und in Teilen vorbereitet ist ein altersabhängiges Schonvermögen, das mit zunehmendem Alter ansteigt; endgültig entschieden ist diese Ausgestaltung allerdings noch nicht. Klar ist aber: Der bisherige „Alles-ist-geschützt“-Schirm im ersten Jahr entfällt, was vor allem Menschen mit kleineren Sparguthaben oder Notfallrücklagen trifft.

    Ein Beispiel verdeutlicht die Verschärfung: Ein 35-jähriger Alleinstehender verliert seinen Job und beantragt ab August 2026 Grundsicherung. Er hat 8.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto und 7.000 Euro in einem ungeförderten ETF-Depot. Sein altersabhängiger Freibetrag liegt bei 10.000 Euro. Die ersten 10.000 Euro gelten als Schonvermögen, 5.000 Euro liegen darüber. Diese 5.000 Euro muss er – unter Berücksichtigung etwaiger weiterer Besonderheiten – nach und nach für seinen Lebensunterhalt einsetzen. Erst wenn sein Vermögen auf oder unter 10.000 Euro abgesunken ist, erhält er ungekürzte Grundsicherung nach SGB II.

    Wohnkostenübernahme und das 1,5-Fache-Deckel-System

    Auch bei den Wohnkosten verschärft sich das System erheblich. Auch bei den Kosten der Unterkunft (KdU) ändert sich der Schutzmechanismus spürbar. Bisher galt: In den ersten 12 Monaten wurden die tatsächlichen Mietkosten grundsätzlich vollständig übernommen, ohne sofortige Angemessenheitsprüfung („Karenzzeit Wohnen“). Ab Juli 2026 bleibt die Karenzzeit zwar formal erhalten, wird aber gedeckelt: In der Karenzzeit werden Unterkunftskosten nur noch bis zur 1,5‑fachen Grenze der örtlich als angemessen geltenden Miete übernommen.

    Auch bei den Wohnkosten gelten künftig strengere Regeln. Die neue Regel sieht vor, dass die Jobcenter höchstens das 1,5-Fache der örtlichen Mietobergrenze übernehmen. Dies kann besonders in teuren Wohnlagen problematisch werden, wo bereits moderate Mietkosten über dem 1,5-fachen der lokalen Angemessenheitsgrenze liegen. Für Mieter mit kleinerem Einkommen bietet auch das Wohngeld eine zusätzliche Unterstützungsmöglichkeit.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Die Karenzzeit für Wohnkosten bleibt in der neuen Grundsicherung komplett unverändert bestehen.

    nein

    Die Karenzzeit wird auf das 1,5-Fache der örtlichen Mietobergrenze gedeckelt, was eine erhebliche Verschärfung darstellt (Stand 2026).

    Sanktionen in der neuen Grundsicherung – Kürzungen und Folgen

    Das neue Sanktionssystem wird deutlich härter als beim Bürgergeld. Mit der neuen Grundsicherung verschärft die Bundesregierung das Sanktionssystem. Pflichtverletzungen (z.B. keine Bewerbungen, Abbruch von Maßnahmen) können zu einer Minderung des Regelbedarfs um 30 Prozent für jeweils drei Monate führen. Das erste Versäumnis bleibt folgenlos. Ab dem zweiten Termin ist eine 30‑Prozent‑Kürzung für einen Monat möglich. Bei drei versäumten Terminen in Folge droht ein gestuftes Verfahren bis hin zum vollständigen Wegfall der Leistung, einschließlich der Kosten der Unterkunft.

    Die extremste Sanktion ist die „Nichterreichbarkeit“: Noch härter wird es, wenn drei Meldetermine nacheinander ohne wichtigen Grund versäumt werden. Dann gelten erwerbsfähige Leistungsbezieher künftig als nicht erreichbar. Der Leistungsanspruch entfällt mit Beginn des Kalendermonats, der auf die Feststellung des dritten versäumten Meldetermins folgt.

    Für Alleinstehende kann dies existenzbedrohend werden: Für Alleinstehende bedeutet das im Jahr 2026 rund 169 Euro weniger im Monat bei einer 30-prozentigen Kürzung des Regelsatzes von 563 Euro.

    Grundsicherung im Alter – Separate Regelungen bleiben bestehen

    Die Grundsicherung im Alter nach SGB XII bleibt von den meisten Verschärfungen verschont. Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung im Alter sind von der altersabhängigen Staffelung des Schonvermögens der neuen Grundsicherung ausdrücklich nicht betroffen. Damit entstehen zwei deutlich unterschiedliche Schutzsysteme – eines für erwerbsfähige Menschen im SGB II und eines für Ältere oder dauerhaft Erwerbsgeminderte im SGB XII.

    Für Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung im Alter ändert sich 2026 nur wenig. Die Reform zur neuen Grundsicherung betrifft hauptsächlich erwerbsfähige Arbeitsuchende und nicht die Grundsicherung im Alter. Die monatlichen Beträge bleiben gleich, auch neue Sanktionen oder Mitwirkungspflichten kommen für Rentner:innen nicht hinzu. Ebenso bleibt das Schonvermögen für Rentner:innen weiterhin geschützt (bis 10.000 Euro für Alleinstehende, 20.000 Euro für Paare).

    Ein wichtiger Vorteil bleibt der Grundrenten-Freibetrag: Die Berechnung folgt einer festen Logik: Zunächst bleiben 100 Euro aus der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei. Liegt die Rente darüber, bleiben zusätzlich 30 Prozent des übersteigenden Betrags anrechnungsfrei. Diese Begünstigung endet allerdings nicht nach oben offen, sondern ist gedeckelt. Der Deckel liegt bei 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Auch hier greift als Obergrenze die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1, also 281,50 Euro pro Monat im Jahr 2026.

    Antragstellung und Übergangsregelungen

    Die Zuständigkeiten bleiben unverändert: Auch die Zuständigkeit der Jobcenter und der grundsätzliche Anspruchsrahmen (Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland) bleiben bestehen. Arbeitsuchende wenden sich weiterhin an die Jobcenter, während Rentner und Erwerbsgeminderte beim Sozialamt Grundsicherung beantragen.

    Bestandsleistungsbezieher können aufatmen: Die wichtigste Botschaft für alle, die zum 1. Juli 2026 bereits Bürgergeld beziehen: Sie müssen keinen neuen Antrag stellen. Laufende Bewilligungszeiträume nach § 41 SGB II bleiben grundsätzlich bestehen, lediglich die Bezeichnung der Leistung ändert sich automatisch von „Bürgergeld“ in „Grundsicherungsgeld“. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat klargestellt, dass bestehende Ansprüche nicht durch die Gesetzesänderung berührt werden, solange die Voraussetzungen – Hilfebedürftigkeit, Erwerbsfähigkeit und Leben in einer Bedarfsgemeinschaft – unverändert vorliegen.

    Wichtig ist das richtige Timing bei neuen Anträgen. Das Grundsicherungsgeld wird rückwirkend ab dem Antragsmonat ausgezahlt. Benötigte Unterlagen umfassen:

    • Nachweise über Identität und Wohnsitz
    • Miet- und Nebenkostenabrechnungen
    • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
    • Kontoauszüge und Vermögensnachweise
    • Bei Bedarf: Schwangerschaftsnachweis, Schwerbehindertenausweis, Unterhaltsnachweise

    Fazit

    Die neue Grundsicherung markiert einen grundlegenden Paradigmenwechsel im deutschen Sozialleistungssystem. Während die Regelsätze bei 563 Euro für Alleinstehende stabil bleiben, verschärfen sich die Bedingungen dramatisch. Die bisherige Vermögens-Karenzzeit, in der im ersten Jahr bis zu 40.000 Euro unangetastet bleiben konnten, entfällt komplett; stattdessen gelten altersabhängige Freibeträge zwischen 5.000 und maximal 20.000 Euro. Die Deckelung der Wohnkosten auf das 1,5-Fache der örtlichen Angemessenheitsgrenze und verschärfte Sanktionen bis hin zur kompletten Leistungseinstellung bei Nichterreichbarkeit erhöhen den Druck erheblich. Gleichzeitig bleibt die Grundsicherung im Alter von den meisten Verschärfungen verschont und bietet weiterhin Schutz mit Vermögensfreibeträgen von 10.000 Euro für Alleinstehende. Für Betroffene wird eine frühzeitige Vorbereitung auf die neuen Regelungen sowie professionelle Beratung bei Sozialverbänden oder Rechtsanwälten noch wichtiger, um alle Ansprüche vollständig zu nutzen und Sanktionen zu vermeiden.

    Häufig gestellte Fragen

    Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

    Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) gilt für Erwerbsfähige zwischen 15 Jahren und Regelaltersgrenze. Die Grundsicherung im Alter (SGB XII) richtet sich an Rentner und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.

    Wie hoch ist der Regelsatz der Grundsicherung 2026?

    Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 563 Euro monatlich, Partner in Bedarfsgemeinschaft 506 Euro je Person. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen 471 Euro, Kinder 6 bis 13 Jahre 390 Euro und Kinder bis 5 Jahre 357 Euro.

    Welche Leistungen umfasst die Grundsicherung?

    Die Grundsicherung deckt Geldleistungen für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Haushaltsenergie ab. Zusätzlich werden angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Schwangere, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen können Mehrbedarfe erhalten.

    Was ändert sich bei der Grundsicherung ab Juli 2026?

    Ab dem 1. Juli 2026 wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende vom Bürgergeld in die neue Grundsicherung umgestellt. Die Leistungen werden dann nach neuen Regelungen gewährt. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII bleibt davon unberührt.

  • Geringfügige Beschäftigung

    Geringfügige Beschäftigung

    Steuern sparen: Alles über Regeln, Grenzen und Vorteile

    Geringfügige Beschäftigung umfasst Minijob und kurzfristige Beschäftigung. Welche Verdienst- und Zeitgrenzen 2026 gelten und welche Regeln bei Steuer und Abgaben.

    Geringfügige Beschäftigung 2026: Minijob-Grenzen und Regelungen

    Geringfügige Beschäftigung ist eine flexible Beschäftigungsform mit besonderen Regelungen bei Steuern und Sozialversicherung. Sie umfasst zwei Varianten: Minijobs mit Verdienstgrenze und kurzfristige Tätigkeiten. 2026 brachte wichtige Neuerungen – von gestiegenen Grenzen bis zu Erleichterungen für Arbeitgeber.

    Was ist geringfügige Beschäftigung?

    Geringfügige Beschäftigung unterteilt sich in zwei Formen:

    Entgeltgeringfügigkeit: Der monatliche Verdienst darf 603 Euro nicht übersteigen (2026). Dies ist ein Minijob mit regelmäßiger Beschäftigung.

    Zeitgeringfügigkeit: Die Arbeit ist auf maximal 70 Tage oder drei Monate pro Kalenderjahr begrenzt. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle.

    🔄 Karteikarte

    Minijob

    Geringfügige Beschäftigung mit monatlichem Verdienst bis 603 Euro (2026) oder zeitlich begrenzte kurzfristige Tätigkeit bis 70 Arbeitstage pro Jahr.

    Minijobber haben vollständige arbeitsrechtliche Ansprüche: Mindestlohn (13,90 Euro/Stunde 2026), Urlaubstage, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz. Sie sind automatisch unfallversichert.

    Solche Jobs finden sich überall – von Gastronomie und Einzelhandel bis zu Bürotätigkeiten und Haushaltshilfen. Beliebt sind sie als Nebenverdienst neben Studium, Rente oder Hauptbeschäftigung.

    Die Verdienstgrenze 2026

    Die monatliche Grenze für geringfügige Beschäftigung liegt 2026 bei 603 Euro (Jahresgrenze: 7.236 Euro). Diese Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und passt sich automatisch an.

    Die Berechnung: Mindestlohn × 10 Stunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate = 13,90 € × 10 × 52 ÷ 12 = 603 Euro.

    JahrMindestlohnMonatliche GrenzeJahresgrenze
    202512,82 Euro556 Euro6.672 Euro
    202613,90 Euro603 Euro7.236 Euro
    202714,60 Euro633 Euro7.596 Euro

    💡 Schon gewusst?

    Unvorhergesehene Überschreitungen sind in maximal zwei Monaten pro Jahr zulässig – bis zur Jahresgrenze von 8.442 Euro. Dies gilt nur bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheitsvertretungen.

    Die maximal zulässige Arbeitszeit beträgt bei Mindestlohn etwa 43 Stunden monatlich (rund 10 Stunden wöchentlich). Bei höheren Stundenlöhnen reduziert sich die Arbeitszeit entsprechend.

    Minijob oder kurzfristige Beschäftigung?

    Bei Minijobs gilt die Verdienstgrenze von 603 Euro monatlich. Die Arbeit kann regelmäßig ausgeübt werden.

    Bei kurzfristiger Beschäftigung spielt der Verdienst keine Rolle, aber die Dauer ist begrenzt: maximal 70 Arbeitstage oder drei Monate pro Jahr. Die Tätigkeit darf nicht berufsmäßig sein – also nicht der Haupterwerb.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Landwirtschaftliche Betriebe nutzen seit 2026 dieselben Zeitgrenzen wie andere Branchen

    nein

    Landwirtschaftliche Betriebe dürfen Saisonkräfte seit 2026 bis zu 90 Arbeitstage oder 15 Wochen beschäftigen (statt 70 Tage/3 Monate).

    Seit Januar 2026 wurden die Zeitzgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben erweitert – auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage pro Jahr. Diese Regelung soll die Personalsituation in der Erntezeit entlasten. Sie gilt für pflanzliche und tierische Erzeugung, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur.

    Besteuerung von Minijobs

    Geringfügige Beschäftigung ist nicht automatisch steuerfrei. Der Arbeitgeber wählt zwischen zwei Optionen:

    Pauschalbesteuerung (2 %): Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschallohnsteuer von 2 Prozent. Der Minijobber bleibt vollständig steuerfrei. Keine Angabepflicht in der Steuererklärung.

    Individuelle Besteuerung: Nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) mit regulärer Steuerklasse. Hier greift die Lohnsteuer nach dem persönlichen Steuersatz. Vorteil für Ferienjobber: Liegt das Jahreseinkommen unter 12.348 Euro (Grundfreibetrag 2026), bleibt alles steuerfrei. Mit Steuererklärung können abgeführte Steuern zurückgeholt werden.

    Sozialversicherungsbeiträge

    Für gewerbliche Arbeitgeber liegen die Pauschalbeiträge 2026 bei rund 31 Prozent des Verdienstes:

    • Krankenversicherung: 13,00 %
    • Rentenversicherung: 15,00 %
    • Pauschsteuer: 2,00 %
    • Umlage U1: 0,80 % (neu gesenkt von 1,10 %)
    • Umlage U2: 0,24 %
    • Insolvenzgeldumlage: 0,12 %

    Bei 603 Euro Verdienst zahlt der Arbeitgeber monatlich etwa 187 Euro an Abgaben. Die Sozialversicherung funktioniert bei Minijobs nach vereinfachten Regeln mit Pauschalabgaben.

    Für Minijobber: Sie zahlen einen reduzierten Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 Prozent (gewerblich) oder 13,6 Prozent (Privathaushalte). Das entspricht bei 603 Euro etwa 22 Euro monatlich. Minijobber können sich schriftlich von der Rentenversicherungspflicht befreien.

    📊 Schätzfrage

    Welcher Eigenanteil zur Rentenversicherung fällt bei 603 Euro Verdienst an?

    15

    30

    22

    Bei 603 Euro beträgt der Eigenanteil 3,6 %, das sind 21,71 Euro monatlich (2026).

    Neuerung ab Juli 2026: Minijobber können ihre Rentenversicherungsbefreiung rückgängig machen. Die Rückkehr zur Befreiung ist danach nicht mehr möglich – ein wichtiger Punkt für die Altersvorsorge.

    Mehrere Minijobs kombinieren

    Mehrere Minijobs sind erlaubt, aber die Verdienste werden zusammengerechnet. Die Gesamtsumme darf 603 Euro monatlich nicht überschreiten. Ansonsten werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig.

    Wichtige Ausnahmen:

    Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt abgabenfrei – auch wenn Nebenjob die 603-Euro-Grenze überschreitet.

    Ein regulärer Minijob und eine kurzfristige Beschäftigung (bis 70 Tage) lassen sich kombinieren. Die kurzfristige Arbeit wird nicht auf die Verdienstgrenze angerechnet.

    Praktisches Beispiel: Ein Student arbeitet im Café für 350 Euro und im Büro für 180 Euro – zusammen 530 Euro unter der Grenze. Zusätzlich kann er in den Semesterferien kurzfristig arbeiten, ohne dass dies die Minijob-Grenze belastet.

    Kontrageispiel: Verdienste von 350 Euro bei Firma A und 300 Euro bei Firma B summieren sich auf 650 Euro – über der 603-Euro-Grenze. Beide Jobs werden dann sozialversicherungspflichtig mit möglichen Nachzahlungen.

    Der Übergangsbereich: Midijobs

    Der Übergangsbereich (Midijob) liegt 2026 zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro monatlich. Beschäftigte zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, genießen aber vollen Schutz. Anders als beim Minijob ist die Rentenversicherung verpflichtend.

    Compliance und Rechtliches

    Minijobber (außer Haushaltshilfen) müssen täglich ihre Arbeitszeiten erfassen. Die Aufzeichnungen müssen zwei Jahre aufbewahrt werden. Arbeitsverträge sind schriftlich erforderlich.

    Wichtige Punkte:

    • Mindestlohn einhalten (13,90 Euro/Stunde)
    • Bei Grenzüberschreitung drohen Nachzahlungen und hohe Bußgelder
    • Anmeldung bei der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)

    Seit Januar 2026: Ein gemeinsamer Beitragsnachweis für alle Beschäftigten genügt. Die alte Trennung nach Rechtskreisen West und Ost entfällt. Bestehende Dauer-Beitragsweisungen müssen angepasst werden.

    Fazit

    Geringfügige Beschäftigung bleibt 2026 für beide Seiten attraktiv. Die Verdienstgrenze stieg auf 603 Euro, die Umlage U1 sank von 1,1 auf 0,8 Prozent – eine Entlastung für Arbeitgeber. Ab Juli 2026 können Minijobber ihre Rentenversicherungsbefreiung einzeln rückgängig machen. In der Landwirtschaft sind 90 Arbeitstage statt 70 pro Jahr möglich.

    Da die Minijob-Grenze automatisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie 2027 bereits auf 633 Euro. Arbeitgeber sollten ihre Minijob-Verhältnisse regelmäßig überprüfen und die günstigste Besteuerungsart wählen. Die Pauschalbesteuerung von 2 Prozent spart beiden Seiten Verwaltungsaufwand.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

    Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich. Diese Anhebung erfolgt automatisch durch die dynamische Kopplung an den Mindestlohn, der 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigt.

    Welche Sozialabgaben zahlen Arbeitgeber für Minijobber?

    Gewerbliche Arbeitgeber zahlen 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung, 0,8 Prozent Umlage U1, 0,24 Prozent Umlage U2 und 0,12 Prozent Insolvenzgeldumlage. Die Umlage U1 sinkt zum 1. Januar 2026 von 1,1 auf 0,8 Prozent.

    Darf die Verdienstgrenze überschritten werden?

    Ein unvorhergesehenes Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist in maximal zwei Monaten pro Kalenderjahr zulässig. Dabei darf ein Minijobber innerhalb von zwölf Monaten höchstens das 14-fache der Geringfügigkeitsgrenze verdienen, ab 2026 also maximal 8.442 Euro.

    Müssen Minijobber Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?

    Minijobber zahlen grundsätzlich einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. 2026 beträgt dieser 3,6 Prozent des Verdienstes bei gewerblichen Minijobs und 13,6 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten. Eine Befreiung ist auf Antrag möglich.