Kategorie: Recht

Arbeitsrecht, Familienrecht und Mietrecht im Alltag: Was Ihnen zusteht, welche Pflichten Sie haben und wie Sie Konflikte rechtssicher lösen.

  • Kindergeld

    Kindergeld

    Kindergeld 2024: Anspruch, Höhe und Antragstellung erklärt

    Kindergeld unterstützt Eltern monatlich finanziell. Wie hoch es 2026 ausfällt, wie lange es gezahlt wird und wie Sie es bei der Familienkasse beantragen.

    Kindergeld 2026: Aktuelle Beträge und wichtige Informationen

    Kindergeld ist eine staatliche Familienleistung, die monatlich zur finanziellen Unterstützung von Erziehungsberechtigten gezahlt wird. Die Leistung soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und trägt zur Grundversorgung bei. In Deutschland erhalten berechtigte Familien diese Zahlung vom Geburtsmonat an bis längstens zum 25. Geburtstag. Für 2026 wurde der Betrag erneut erhöht – auf 259 Euro pro Kind und Monat.

    Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

    Zum 1. Januar 2026 erhöhte sich das Kindergeld um 4 Euro auf 259 Euro monatlich pro Kind. Das bedeutet für Familien eine zusätzliche jährliche Unterstützung von 48 Euro pro Kind. Diese Steigerung spiegelt die gestiegenen Lebenshaltungskosten wider und soll Familien eine verlässliche finanzielle Grundlage bieten.

    Eine wichtige Reform aus 2023 bleibt bestehen: Die Staffelung nach Geschwistern wurde abgeschafft. Ob erstes oder fünftes Kind – jedes erhält denselben Betrag.

    📊 Schätzfrage

    Um wie viel Euro ist das Kindergeld 2026 gegenüber 2025 gestiegen?

    1

    10

    4

    Das Kindergeld erhöhte sich von 255 Euro (2025) auf 259 Euro (2026) – eine Steigerung um 4 Euro pro Monat.

    Die Familienkasse zahlt den neuen Betrag ab Januar automatisch aus. Bestandskunden müssen keinen neuen Antrag stellen. Wer bereits Kindergeld bezieht, profitiert von der Erhöhung ohne weitere Formalitäten.

    Jährliche Gesamtbeträge nach Kinderzahl:

    • 1 Kind: 3.108 Euro
    • 2 Kinder: 6.216 Euro
    • 3 Kinder: 9.324 Euro

    Wer hat Anspruch?

    Anspruchsberechtigt sind Eltern und Erziehungsberechtigte (Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern, Großeltern), die folgende Kriterien erfüllen:

    • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
    • Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland
    • Kind lebt im gemeinsamen Haushalt
    • Kind erfüllt die Altersvorgaben

    Das Kindergeld ist einkommensunabhängig – die Höhe des eigenen Einkommens spielt keine Rolle. Dies macht die Leistung zur breitesten Familienförderung in Deutschland.

    Auch für im Ausland wohnhafte deutsche Staatsbürger kann unter bestimmten Umständen ein Anspruch bestehen. Angehörige von EU- und EWR-Staaten erhalten in den ersten 3 Monaten nach ihrem Zuzug kein Kindergeld. Ab dem 4. Monat erfolgt die Zahlung, wenn die EU-Freizügigkeitsrechte gelten.

    🔄 Karteikarte

    Unbeschränkte Steuerpflicht

    Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland versteuern ihr gesamtes Welteinkommen hierzulande und haben Zugang zu Familienleistungen wie dem Kindergeld.

    Kindergeldantrag: So funktioniert’s

    Der Anspruch entsteht nicht automatisch – ein schriftlicher Antrag ist erforderlich. Eltern reichen diesen bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ein.

    Ablauf der Antragstellung:

    • Antragsvordruck (KG 1) ausfüllen und einreichen
    • Geburtsurkunde des Kindes beilegen
    • Wohnsitz oder Aufenthaltsnachweis erbringen
    • Mit einer Bearbeitungsdauer von 4–6 Wochen rechnen

    Seit März 2023 sind die Familienkassen auch für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes zuständig. Diese beantragen das Kindergeld nicht mehr beim Dienstherren, sondern direkt bei der Familienkasse.

    Wichtig zur Rückwirkung: Kindergeld wird nur für die letzten sechs Monate vor Antragstellung ausgezahlt. Ein rechtzeitiger Antrag ist daher empfehlenswert.

    Auszahlungstermine 2026

    Die Auszahlung erfolgt nicht einheitlich, sondern gestaffelt nach der Endziffer der Kindergeldnummer:

    EndzifferAuszahlungszeitraum
    0–1Monatsanfang
    2–5Monatsmitte
    6–7Zweite Monatshälfte
    8–9Monatsende

    An Wochenenden und Feiertagen kann sich der Geldeingang verschieben. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Auszahlungstag, die Staffelung ermöglicht jedoch gute Planbarkeit.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Das Kindergeld wird für alle Familien am gleichen Termin überwiesen.

    nein

    Die Auszahlung erfolgt gestaffelt nach Endziffer zwischen Monatsanfang und Monatsende.

    Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

    Am Jahresende führt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Der Kinderfreibetrag 2026 beträgt insgesamt 9.756 Euro pro Kind – zusammengesetzt aus dem Freibetrag für das Existenzminimum (6.828 Euro) und dem Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (2.928 Euro für beide Eltern zusammen).

    Bei welchem Einkommen lohnt sich der Freibetrag mehr?

    • Verheiratete Paare: ab etwa 85.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
    • Alleinstehende: ab etwa 42.000 Euro zu versteuerndem Einkommen

    Das Finanzamt vergleicht automatisch beide Optionen und wendet die bessere an. Ist der Freibetrag vorteilhafter, wird er angesetzt und das gezahlte Kindergeld verrechnet.

    Wann endet der Anspruch?

    Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt – ohne weitere Bedingungen. Danach sind folgende Regelungen relevant:

    Für volljährige Kinder:

    • Bis 21 Jahre: Bei Arbeitslosigkeit möglich
    • Bis 25 Jahre: Bei Schul- oder Berufsausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Arbeitslosigkeit
    • Übergangspausen: Bis zu vier Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
    • Unbegrenzt: Bei anerkannter Behinderung vor dem 25. Geburtstag, wenn das Kind sich nicht selbst unterhalten kann

    Nach einer erstmaligen Berufsausbildung wird das Kind nur berücksichtigt, wenn es nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

    Zusätzliche Familienleistungen

    Neben dem Kindergeld können Familien weitere finanzielle Hilfen beantragen:

    Kinderzuschlag (KiZ): Bis zu 297 Euro monatlich pro Kind (2026) für Familien mit knappem Einkommen. Der Kinderzuschlag kommt für Haushalte infrage, die zwar ein Mindestbruttoeinkommen haben (900 Euro bei Paaren, 600 Euro bei Alleinerziehenden), aber nicht auf Bürgergeld angewiesen sind.

    Kindersofortzuschlag: 25 Euro monatlich für bedürftige Kinder, zusätzlich zum Kindergeld. Wird für Kinder gezahlt, die auf Sozialleistungen angewiesen sind.

    Wer KiZ erhält, profitiert von weiteren Vorteilen wie Bildungs- und Teilhabeleistungen oder möglicher Befreiung von Kita-Gebühren. Darüber hinaus können Kosten für die Kinderbetreuung in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden.

    Neben dem Kindergeld gibt es auch das Elterngeld, das Familien in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes finanziell unterstützt und insbesondere für Eltern mit Einkommensverlust durch Elternzeitnahme wichtig ist.

    Fazit

    Mit 259 Euro monatlich pro Kind bietet das Kindergeld 2026 eine zuverlässige finanzielle Unterstützung für Familien. Die Erhöhung um 4 Euro berücksichtigt gestiegene Lebenshaltungskosten. Das System ist durch die einheitliche Regelung für alle Kinder transparent und leicht verständlich.

    Der Grundanspruch besteht ab Geburt bis 18 Jahre. Für volljährige Kinder in Ausbildung, Studium oder auf Arbeitssuche kann die Zahlung bis zum 25. Geburtstag weitergehen. Kinder mit Behinderungen haben unbegrenzt Anspruch.

    Die automatische Günstigerprüfung stellt sicher, dass jede Familie optimal profitiert – ob durch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Für Familien mit geringem Einkommen lohnt sich zusätzlich die Prüfung von Kinderzuschlag und Kindersofortzuschlag.

    Wer berechtigt ist, sollte den Antrag zeitnah einreichen. Bestandskunden genießen die Erhöhung 2026 automatisch ohne erneute Antragstellung.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

    Ab Januar 2026 steigt das Kindergeld auf 259 Euro pro Monat und Kind. Die Erhöhung von vier Euro gegenüber 2025 gilt einheitlich für alle Kinder, unabhängig von der Geburtsreihenfolge, und wird automatisch von der Familienkasse ausgezahlt.

    Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

    Anspruch haben in Deutschland wohnhafte und unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Pflegeeltern sowie Großeltern, in deren Haushalt das Kind aufgenommen wurde. Grundlage ist § 62 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG).

    Bis zu welchem Alter wird Kindergeld gezahlt?

    Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Für arbeitssuchende Kinder verlängert sich der Anspruch bis zum 21. Geburtstag, für Kinder in Erstausbildung, Studium oder Übergangszeit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

    Wo beantrage ich das Kindergeld?

    Das Kindergeld muss bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden – online oder schriftlich. Der Anspruch entsteht mit der Geburt des Kindes, eine Auszahlung erfolgt allerdings erst nach Antragstellung.

  • Hinzuverdienst in der Rente

    Hinzuverdienst in der Rente

    Hinzuverdienst in der Rente: Regeln, Grenzen und Möglichkeiten 2026

    Wer eine Rente bezieht, darf hinzuverdienen – seit der Reform meist ohne Kürzung. Welche Grenzen 2026 gelten und wie viel Sie dazuverdienen dürfen.

    Hinzuverdienst in der Rente 2026: Neue Grenzen und Chancen

    Hinzuverdienst in der Rente bedeutet, neben Rentenbezügen zusätzliches Einkommen zu erzielen – ohne dass die Rente gekürzt wird. 2026 gibt es entscheidende Verbesserungen für alle Rentnergruppen. Die Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro, die neue Aktivrente erlaubt bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen, und Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten wurden angehoben. Auch Erwerbsminderungsrentner profitieren von höheren Grenzen.

    💡 Schon gewusst?

    Mit der Aktivrente können Rentner seit 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

    Altersrentner: Unbegrenzt hinzuverdienen

    Seit 2023 gelten für Altersrentner keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Wer die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht hat, kann 2026 rentenrechtlich unbegrenzt hinzuverdienen. Die Rente wird nicht gekürzt – egal wie viel Sie verdienen.

    Die wichtigste Neuerung für 2026 ist die Aktivrente. Sie trat zum 1. Januar in Kraft und ermöglicht bis zu 2.000 Euro monatlichen Hinzuverdienst komplett steuerfrei. Das gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob Sie bereits eine Rente beziehen oder den Renteneintritt bewusst aufgeschoben haben.

    Wichtig: Die Aktivrente gilt nicht für Beamte, Selbstständige, Freiberufler oder Minijobber. Voraussetzung ist eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit.

    Wie die Aktivrente funktioniert

    Der Steuerfreibetrag wird automatisch bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt – kein Antrag nötig. Ein praktisches Beispiel: Verdienen Sie 2.000 Euro monatlich, bleibt dieser Betrag vollständig steuerfrei. Sie zahlen nur Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (etwa 205 Euro bei 2.000 Euro Verdienst), keine Einkommensteuer.

    Ein großer Vorteil: Der steuerfreie Hinzuverdienst in der Rente erhöht nicht Ihren Steuersatz für übrige Einkünfte. Die Steuerbefreiung wird automatisch berücksichtigt.

    Sie können die Aktivrente mit dem Grundfreibetrag kombinieren. So können insgesamt bis zu 36.348 Euro Jahreseinkommen 2026 steuerfrei bleiben – je nach Ihrer individuellen Situation.

    🔄 Karteikarte

    Aktivrente

    Steuerfreier Hinzuverdienst bis 2.000 Euro monatlich für Altersrentner in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ab Regelaltersgrenze.

    Erwerbsminderungsrenten: Höhere Grenzen

    Bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin strikte Grenzen für den Hinzuverdienst in der Rente – diese wurden 2026 aber erhöht.

    Volle Erwerbsminderung: Maximal 20.763,75 Euro pro Jahr (ca. 1.730 Euro monatlich)

    Teilweise Erwerbsminderung: Bis zu 41.527,50 Euro pro Jahr (ca. 3.460 Euro monatlich)

    Diese Grenzen werden aus den höchsten Entgeltpunkten der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung berechnet. Bei niedrigeren früheren Einkommen greift die Mindest-Hinzuverdienstgrenze von 41.527,50 Euro.

    Anrechnung bei Überschreitung

    Wird die Grenze überschritten, werden 40 Prozent des Mehrbetrags angerechnet. Beispiel: Überschreiten Sie um 1.200 Euro, werden 480 Euro angerechnet und monatlich um etwa 40 Euro gekürzt.

    Die Rentenversicherung geht regelmäßig davon aus, dass die zeitliche Grenze von unter drei Stunden täglich eingehalten wird. Ein Minijob bis 603 Euro gilt standardmäßig als unproblematisch.

    Wichtig: Melden Sie Ihre geplante Erwerbstätigkeit vorab der Deutschen Rentenversicherung an – mit Informationen zur zeitlichen Dauer, Art der Tätigkeit und verdientem Hinzuverdienst in der Rente.

    Hinterbliebenenrenten: Erhöhte Freibeträge

    Der Freibetrag für Hinzuverdienst in der Rente bei Hinterbliebenenrenten steigt zum 1. Juli 2026 auf 1.122,53 Euro monatlich (bisher 1.076,86 Euro).

    Für jedes Kind gibt es zusätzlich einen Kinderfreibetrag von 238,11 Euro. Eine Witwe mit einem waisenberechtigten Kind kann somit 1.360,64 Euro anrechnungsfrei verdienen.

    Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des Mehrbetrags angerechnet. Verdient die Witwe 1.350 Euro, liegt sie unter der Grenze – kein Abzug. Verdient sie 1.500 Euro, werden von den zusätzlichen 150 Euro genau 60 Euro auf die Rente angerechnet.

    Bei eigenen Renten neben Hinterbliebenenrenten gelten Pauschalquoten von 14 Prozent (ab 2011 in Rente gegangen) oder 13 Prozent (frühere Jahrgänge). Diese werden vom Bruttobetrag der Rente abgezogen.

    Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro

    Die Minijob-Grenze erhöht sich 2026 von 556 auf 603 Euro monatlich – Folge der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro. Jahresgrenze: 7.236 Euro.

    Für Rentner bietet dies mehr Flexibilität beim Hinzuverdienst in der Rente. Minijobs sind pauschal versteuert und meist faktisch steuerfrei, wenn keine weiteren hohen Einkünfte hinzukommen.

    Vorteil der Jahresbetrachtung: Sie können Ihre Arbeitszeit flexibel gestalten. Verdienen Sie einen Monat 350 Euro und den nächsten 806 Euro, zählt nur der Durchschnitt – Sie gelten weiterhin als Minijobber.

    Ein zusätzlicher Tipp: Verzichten Sie auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, sammeln Sie durch Minijob-Beiträge Rentenpunkte und erhöhen Ihre Rente jährlich leicht. Sie erhalten dann allerdings weniger Versicherungsschutz.

    🧠 Quiz

    Wie hoch ist die neue Minijob-Grenze für den Hinzuverdienst in der Rente ab 2026?

    556 Euro monatlich

    603 Euro monatlich

    633 Euro monatlich

    B

    Die Grenze steigt 2026 aufgrund des höheren Mindestlohns von 556 auf 603 Euro monatlich.

    Praktische Umsetzung

    Meldepflichten: Bei Erwerbsminderungsrenten müssen Sie den Hinzuverdienst anmelden. Informieren Sie die Rentenversicherung vorher über Umfang und Art der Tätigkeit.

    Sozialversicherung: Steuerfreie Einkünfte aus der Aktivrente bleiben sozialversicherungspflichtig. Sie zahlen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

    Steuererklärung: Geben Sie den Hinzuverdienst in der Rente in Ihrer Steuererklärung an. Die Steuerbefreiung wird automatisch berücksichtigt.

    RentenartHinzuverdienst-Grenze 2026Besonderheiten
    AltersrenteUnbegrenztAktivrente bis 2.000 € steuerfrei
    Volle Erwerbsminderung20.763,75 € / Jahr40% Anrechnung bei Überschreitung
    Teilweise Erwerbsminderung41.527,50 € / JahrIndividuell höher möglich
    Hinterbliebenenrente1.122,53 € + Kinderfreibetrag40% Anrechnung über Grenze
    Minijob603 € / MonatPauschalsteuer, Jahresbetrachtung

    Fazit

    2026 bringt deutlich bessere Möglichkeiten für zusätzliches Einkommen im Ruhestand. Altersrentner können mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen, die Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro, und Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten erhöhen sich. Auch Erwerbsminderungsrentner profitieren von angehobenen Grenzen.

    Der Hinzuverdienst in der Rente wird damit flexibler. Beachten Sie aber: Während Altersrentner praktisch unbegrenzt verdienen können, müssen Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrentner die spezifischen Grenzen einhalten. Eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung hilft, die optimalen Möglichkeiten auszuschöpfen.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie viel darf ich als Altersrentner hinzuverdienen?

    Altersrentner können seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen – unabhängig davon, ob die Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde. Dies gilt auch für vorgezogene Altersrenten wie die Rente für langjährig Versicherte oder schwerbehinderte Menschen. Die Rentenleistungen werden nicht gekürzt.

    Was ist die Aktivrente 2026?

    Die Aktivrente ist ein Steuerbonus ab 2026, der den Arbeitslohn von Rentnern bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei stellt. Voraussetzung ist das Erreichen der Regelaltersgrenze und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Selbstständige, Freiberufler und Minijobber profitieren nicht.

    Welche Hinzuverdienstgrenzen gelten bei Erwerbsminderungsrenten?

    Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze 2026 bei rund 20.764 Euro jährlich, also etwa 1.730 Euro monatlich. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente beträgt die Grenze mindestens 41.528 Euro pro Jahr, also rund 3.460 Euro monatlich.

    Muss der Hinzuverdienst versteuert werden?

    Ja, reguläre Erwerbseinkommen sind steuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Eine Ausnahme bildet ab 2026 die Aktivrente, die Arbeitslohn bis 2.000 Euro monatlich steuerfrei stellt. Der Freibetrag wird automatisch durch den Arbeitgeber berücksichtigt.

  • Grundsicherung

    Grundsicherung

    Anspruch, Antrag und Leistungen im Überblick

    Die Grundsicherung sichert den Lebensunterhalt für Menschen ohne ausreichende Mittel. Wer 2026 Anspruch hat, wie hoch sie ist und was die Reform ändert.

    Grundsicherung 2026: Anspruch, Höhe und Antrag

    Grundsicherung regelt das soziale Auffangnetz für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

    Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung umgestellt. Diese Reform bringt tiefgreifende Veränderungen für Millionen von Deutschen mit sich. Für rund 5,5 Millionen Menschen stellt sich damit die Frage, ob sie künftig weiter anspruchsberechtigt sind – und ob sich an der Höhe des Geldes etwas ändert. Die neuen Regelungen verschärfen dabei das System erheblich: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird ab Juli 2026 stärker auf Vermittlung, Mitwirkung, Kontrolle und Sanktionen ausgerichtet.

    Die Grundsicherung unterteilt sich in zwei Hauptbereiche: Am Grundprinzip ändert sich nichts: Es bleibt eine steuerfinanzierte Leistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Zusätzlich gibt es die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII für Rentner und dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen.

    Bürgergeld zur Grundsicherung – Die wichtigsten Unterschiede

    🧠 Quiz

    Ab welchem Datum wird das Bürgergeld offiziell zur neuen Grundsicherung?

    1. Januar 2026

    1. Juli 2026

    1. Oktober 2026

    B

    Das Bürgergeld wird am 1. Juli 2026 zur neuen Grundsicherung umgestellt (Stand 2026).

    Die Geldleistung „Bürgergeld“ soll in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt werden. Die Reform bringt jedoch weit mehr als nur eine Namensänderung. Die Reform verschiebt den Schwerpunkt damit sichtbar zurück zu Vermittlung, Mitwirkung und Kontrolle. Grundsätzlich soll wieder der Vermittlungsvorrang gelten. Demnach wird zunächst geprüft, ob eine umgehende Vermittlung in Arbeit möglich ist. Ist dies nicht der Fall, kommen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht. Das gilt insbesondere für unter 30-Jährige.

    Mit Vermittlungsvorrang, strengeren Mitwirkungspflichten, härteren Sanktionen und neuen Vermögensregeln wird der Druck steigen, schnell wieder aus dem Leistungsbezug herauszukommen. Der Übergang erfolgt gestaffelt: Bereits ab dem 23. April 2026 gelten einzelne Sanktionsverschärfungen, insbesondere bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen. Der eigentliche Systemwechsel zum Grundsicherungsgeld erfolgt dann zum 1. Juli 2026, wenn die Umbenennung sowie die neuen Vermittlungsregeln in Kraft treten.

    📊 Schätzfrage

    Wie viele Menschen sind von der Umstellung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung betroffen?

    2

    10

    5.5

    Millionen

    Rund 5,5 Millionen Leistungsberechtigte sind von der Reform betroffen (Stand 2026).

    Regelsätze und Leistungshöhe 2026

    Die Regelsätze bleiben trotz Reform unverändert. 2026 bleiben die Regelsätze bei Bürgergeld und Sozialhilfe unverändert. Alleinstehende etwa erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. Diese Stabilität basiert auf einer gesetzlichen Besitzschutzregelung: Dass die Regelsätze nicht sinken können, liegt an der sogenannten Besitzschutzregelung nach §28a Absatz 5 SGB XII. Das heißt: Der einmal gewährte Betrag muss in den Folgejahren mindestens beibehalten werden.

    PersonengruppeRegelsatz 2026
    Alleinstehende/Alleinerziehende563 Euro
    Partner in Bedarfsgemeinschaft506 Euro je Person
    Jugendliche 14–17 Jahre471 Euro
    Kinder 6–13 Jahre390 Euro
    Kinder 0–5 Jahre357 Euro

    Hinzu kommen jeweils die anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung (Miete, Heizkosten) sowie ggf. Mehrbedarfe, etwa: Mehrbedarf für Alleinerziehende. Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung (z.B. bestimmte Krankheiten). Mehrbedarf für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche.

    Die Nullrunde hat praktische Auswirkungen: Die Berechnung der Regelsätze erfolgt über einen Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung. Für das Jahr 2026 hätte sich daraus ein Wert von rund 557 Euro für Alleinstehende ergeben – also weniger als die bisherigen 563 Euro. Eine Absenkung ist jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Real bedeutet dies jedoch einen Kaufkraftverlust, da die Lebenshaltungskosten weiter steigen.

    Vermögensfreigrenzen und altersabhängiges Schonvermögen

    🔄 Karteikarte

    Schonvermögen

    Das geschützte Vermögen, das bei der Grundsicherung nicht zur Deckung des Lebensunterhalts eingesetzt werden muss. Es ist altersabhängig gestaffelt und deutlich niedriger als beim Bürgergeld.

    Die Reform bringt drastische Verschärfungen beim Vermögen. Die bisherige Vermögens-Karenzzeit, in der im ersten Jahr bis zu 40.000 Euro unangetastet bleiben konnten, entfällt komplett; stattdessen gelten altersabhängige Freibeträge zwischen 5.000 und maximal 20.000 Euro. Vermögen wird damit wieder vom ersten Tag der Antragstellung an geprüft, wie Regierung und Bundesministerium für Arbeit und Soziales betonen.

    Die neuen Vermögensgrenzen richten sich streng nach dem Alter:

    • Unter 20 Jahre: 5.000 Euro
    • 21-40 Jahre: 10.000 Euro
    • 41-50 Jahre: 12.500 Euro
    • Ab 51 Jahre: 15.000 Euro (in einigen Quellen 20.000 Euro)

    Rücklagen oberhalb der neuen Freibeträge müssen grundsätzlich zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden, bevor Ansprüche auf Grundsicherungsgeld bestehen. Diskutiert und in Teilen vorbereitet ist ein altersabhängiges Schonvermögen, das mit zunehmendem Alter ansteigt; endgültig entschieden ist diese Ausgestaltung allerdings noch nicht. Klar ist aber: Der bisherige „Alles-ist-geschützt“-Schirm im ersten Jahr entfällt, was vor allem Menschen mit kleineren Sparguthaben oder Notfallrücklagen trifft.

    Ein Beispiel verdeutlicht die Verschärfung: Ein 35-jähriger Alleinstehender verliert seinen Job und beantragt ab August 2026 Grundsicherung. Er hat 8.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto und 7.000 Euro in einem ungeförderten ETF-Depot. Sein altersabhängiger Freibetrag liegt bei 10.000 Euro. Die ersten 10.000 Euro gelten als Schonvermögen, 5.000 Euro liegen darüber. Diese 5.000 Euro muss er – unter Berücksichtigung etwaiger weiterer Besonderheiten – nach und nach für seinen Lebensunterhalt einsetzen. Erst wenn sein Vermögen auf oder unter 10.000 Euro abgesunken ist, erhält er ungekürzte Grundsicherung nach SGB II.

    Wohnkostenübernahme und das 1,5-Fache-Deckel-System

    Auch bei den Wohnkosten verschärft sich das System erheblich. Auch bei den Kosten der Unterkunft (KdU) ändert sich der Schutzmechanismus spürbar. Bisher galt: In den ersten 12 Monaten wurden die tatsächlichen Mietkosten grundsätzlich vollständig übernommen, ohne sofortige Angemessenheitsprüfung („Karenzzeit Wohnen“). Ab Juli 2026 bleibt die Karenzzeit zwar formal erhalten, wird aber gedeckelt: In der Karenzzeit werden Unterkunftskosten nur noch bis zur 1,5‑fachen Grenze der örtlich als angemessen geltenden Miete übernommen.

    Auch bei den Wohnkosten gelten künftig strengere Regeln. Die neue Regel sieht vor, dass die Jobcenter höchstens das 1,5-Fache der örtlichen Mietobergrenze übernehmen. Dies kann besonders in teuren Wohnlagen problematisch werden, wo bereits moderate Mietkosten über dem 1,5-fachen der lokalen Angemessenheitsgrenze liegen. Für Mieter mit kleinerem Einkommen bietet auch das Wohngeld eine zusätzliche Unterstützungsmöglichkeit.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Die Karenzzeit für Wohnkosten bleibt in der neuen Grundsicherung komplett unverändert bestehen.

    nein

    Die Karenzzeit wird auf das 1,5-Fache der örtlichen Mietobergrenze gedeckelt, was eine erhebliche Verschärfung darstellt (Stand 2026).

    Sanktionen in der neuen Grundsicherung – Kürzungen und Folgen

    Das neue Sanktionssystem wird deutlich härter als beim Bürgergeld. Mit der neuen Grundsicherung verschärft die Bundesregierung das Sanktionssystem. Pflichtverletzungen (z.B. keine Bewerbungen, Abbruch von Maßnahmen) können zu einer Minderung des Regelbedarfs um 30 Prozent für jeweils drei Monate führen. Das erste Versäumnis bleibt folgenlos. Ab dem zweiten Termin ist eine 30‑Prozent‑Kürzung für einen Monat möglich. Bei drei versäumten Terminen in Folge droht ein gestuftes Verfahren bis hin zum vollständigen Wegfall der Leistung, einschließlich der Kosten der Unterkunft.

    Die extremste Sanktion ist die „Nichterreichbarkeit“: Noch härter wird es, wenn drei Meldetermine nacheinander ohne wichtigen Grund versäumt werden. Dann gelten erwerbsfähige Leistungsbezieher künftig als nicht erreichbar. Der Leistungsanspruch entfällt mit Beginn des Kalendermonats, der auf die Feststellung des dritten versäumten Meldetermins folgt.

    Für Alleinstehende kann dies existenzbedrohend werden: Für Alleinstehende bedeutet das im Jahr 2026 rund 169 Euro weniger im Monat bei einer 30-prozentigen Kürzung des Regelsatzes von 563 Euro.

    Grundsicherung im Alter – Separate Regelungen bleiben bestehen

    Die Grundsicherung im Alter nach SGB XII bleibt von den meisten Verschärfungen verschont. Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung im Alter sind von der altersabhängigen Staffelung des Schonvermögens der neuen Grundsicherung ausdrücklich nicht betroffen. Damit entstehen zwei deutlich unterschiedliche Schutzsysteme – eines für erwerbsfähige Menschen im SGB II und eines für Ältere oder dauerhaft Erwerbsgeminderte im SGB XII.

    Für Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung im Alter ändert sich 2026 nur wenig. Die Reform zur neuen Grundsicherung betrifft hauptsächlich erwerbsfähige Arbeitsuchende und nicht die Grundsicherung im Alter. Die monatlichen Beträge bleiben gleich, auch neue Sanktionen oder Mitwirkungspflichten kommen für Rentner:innen nicht hinzu. Ebenso bleibt das Schonvermögen für Rentner:innen weiterhin geschützt (bis 10.000 Euro für Alleinstehende, 20.000 Euro für Paare).

    Ein wichtiger Vorteil bleibt der Grundrenten-Freibetrag: Die Berechnung folgt einer festen Logik: Zunächst bleiben 100 Euro aus der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei. Liegt die Rente darüber, bleiben zusätzlich 30 Prozent des übersteigenden Betrags anrechnungsfrei. Diese Begünstigung endet allerdings nicht nach oben offen, sondern ist gedeckelt. Der Deckel liegt bei 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Auch hier greift als Obergrenze die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1, also 281,50 Euro pro Monat im Jahr 2026.

    Antragstellung und Übergangsregelungen

    Die Zuständigkeiten bleiben unverändert: Auch die Zuständigkeit der Jobcenter und der grundsätzliche Anspruchsrahmen (Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland) bleiben bestehen. Arbeitsuchende wenden sich weiterhin an die Jobcenter, während Rentner und Erwerbsgeminderte beim Sozialamt Grundsicherung beantragen.

    Bestandsleistungsbezieher können aufatmen: Die wichtigste Botschaft für alle, die zum 1. Juli 2026 bereits Bürgergeld beziehen: Sie müssen keinen neuen Antrag stellen. Laufende Bewilligungszeiträume nach § 41 SGB II bleiben grundsätzlich bestehen, lediglich die Bezeichnung der Leistung ändert sich automatisch von „Bürgergeld“ in „Grundsicherungsgeld“. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat klargestellt, dass bestehende Ansprüche nicht durch die Gesetzesänderung berührt werden, solange die Voraussetzungen – Hilfebedürftigkeit, Erwerbsfähigkeit und Leben in einer Bedarfsgemeinschaft – unverändert vorliegen.

    Wichtig ist das richtige Timing bei neuen Anträgen. Das Grundsicherungsgeld wird rückwirkend ab dem Antragsmonat ausgezahlt. Benötigte Unterlagen umfassen:

    • Nachweise über Identität und Wohnsitz
    • Miet- und Nebenkostenabrechnungen
    • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
    • Kontoauszüge und Vermögensnachweise
    • Bei Bedarf: Schwangerschaftsnachweis, Schwerbehindertenausweis, Unterhaltsnachweise

    Fazit

    Die neue Grundsicherung markiert einen grundlegenden Paradigmenwechsel im deutschen Sozialleistungssystem. Während die Regelsätze bei 563 Euro für Alleinstehende stabil bleiben, verschärfen sich die Bedingungen dramatisch. Die bisherige Vermögens-Karenzzeit, in der im ersten Jahr bis zu 40.000 Euro unangetastet bleiben konnten, entfällt komplett; stattdessen gelten altersabhängige Freibeträge zwischen 5.000 und maximal 20.000 Euro. Die Deckelung der Wohnkosten auf das 1,5-Fache der örtlichen Angemessenheitsgrenze und verschärfte Sanktionen bis hin zur kompletten Leistungseinstellung bei Nichterreichbarkeit erhöhen den Druck erheblich. Gleichzeitig bleibt die Grundsicherung im Alter von den meisten Verschärfungen verschont und bietet weiterhin Schutz mit Vermögensfreibeträgen von 10.000 Euro für Alleinstehende. Für Betroffene wird eine frühzeitige Vorbereitung auf die neuen Regelungen sowie professionelle Beratung bei Sozialverbänden oder Rechtsanwälten noch wichtiger, um alle Ansprüche vollständig zu nutzen und Sanktionen zu vermeiden.

    Häufig gestellte Fragen

    Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

    Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) gilt für Erwerbsfähige zwischen 15 Jahren und Regelaltersgrenze. Die Grundsicherung im Alter (SGB XII) richtet sich an Rentner und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.

    Wie hoch ist der Regelsatz der Grundsicherung 2026?

    Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 563 Euro monatlich, Partner in Bedarfsgemeinschaft 506 Euro je Person. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen 471 Euro, Kinder 6 bis 13 Jahre 390 Euro und Kinder bis 5 Jahre 357 Euro.

    Welche Leistungen umfasst die Grundsicherung?

    Die Grundsicherung deckt Geldleistungen für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Haushaltsenergie ab. Zusätzlich werden angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Schwangere, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen können Mehrbedarfe erhalten.

    Was ändert sich bei der Grundsicherung ab Juli 2026?

    Ab dem 1. Juli 2026 wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende vom Bürgergeld in die neue Grundsicherung umgestellt. Die Leistungen werden dann nach neuen Regelungen gewährt. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII bleibt davon unberührt.

  • Geringfügige Beschäftigung

    Geringfügige Beschäftigung

    Steuern sparen: Alles über Regeln, Grenzen und Vorteile

    Geringfügige Beschäftigung umfasst Minijob und kurzfristige Beschäftigung. Welche Verdienst- und Zeitgrenzen 2026 gelten und welche Regeln bei Steuer und Abgaben.

    Geringfügige Beschäftigung 2026: Minijob-Grenzen und Regelungen

    Geringfügige Beschäftigung ist eine flexible Beschäftigungsform mit besonderen Regelungen bei Steuern und Sozialversicherung. Sie umfasst zwei Varianten: Minijobs mit Verdienstgrenze und kurzfristige Tätigkeiten. 2026 brachte wichtige Neuerungen – von gestiegenen Grenzen bis zu Erleichterungen für Arbeitgeber.

    Was ist geringfügige Beschäftigung?

    Geringfügige Beschäftigung unterteilt sich in zwei Formen:

    Entgeltgeringfügigkeit: Der monatliche Verdienst darf 603 Euro nicht übersteigen (2026). Dies ist ein Minijob mit regelmäßiger Beschäftigung.

    Zeitgeringfügigkeit: Die Arbeit ist auf maximal 70 Tage oder drei Monate pro Kalenderjahr begrenzt. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle.

    🔄 Karteikarte

    Minijob

    Geringfügige Beschäftigung mit monatlichem Verdienst bis 603 Euro (2026) oder zeitlich begrenzte kurzfristige Tätigkeit bis 70 Arbeitstage pro Jahr.

    Minijobber haben vollständige arbeitsrechtliche Ansprüche: Mindestlohn (13,90 Euro/Stunde 2026), Urlaubstage, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz. Sie sind automatisch unfallversichert.

    Solche Jobs finden sich überall – von Gastronomie und Einzelhandel bis zu Bürotätigkeiten und Haushaltshilfen. Beliebt sind sie als Nebenverdienst neben Studium, Rente oder Hauptbeschäftigung.

    Die Verdienstgrenze 2026

    Die monatliche Grenze für geringfügige Beschäftigung liegt 2026 bei 603 Euro (Jahresgrenze: 7.236 Euro). Diese Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und passt sich automatisch an.

    Die Berechnung: Mindestlohn × 10 Stunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate = 13,90 € × 10 × 52 ÷ 12 = 603 Euro.

    JahrMindestlohnMonatliche GrenzeJahresgrenze
    202512,82 Euro556 Euro6.672 Euro
    202613,90 Euro603 Euro7.236 Euro
    202714,60 Euro633 Euro7.596 Euro

    💡 Schon gewusst?

    Unvorhergesehene Überschreitungen sind in maximal zwei Monaten pro Jahr zulässig – bis zur Jahresgrenze von 8.442 Euro. Dies gilt nur bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheitsvertretungen.

    Die maximal zulässige Arbeitszeit beträgt bei Mindestlohn etwa 43 Stunden monatlich (rund 10 Stunden wöchentlich). Bei höheren Stundenlöhnen reduziert sich die Arbeitszeit entsprechend.

    Minijob oder kurzfristige Beschäftigung?

    Bei Minijobs gilt die Verdienstgrenze von 603 Euro monatlich. Die Arbeit kann regelmäßig ausgeübt werden.

    Bei kurzfristiger Beschäftigung spielt der Verdienst keine Rolle, aber die Dauer ist begrenzt: maximal 70 Arbeitstage oder drei Monate pro Jahr. Die Tätigkeit darf nicht berufsmäßig sein – also nicht der Haupterwerb.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Landwirtschaftliche Betriebe nutzen seit 2026 dieselben Zeitgrenzen wie andere Branchen

    nein

    Landwirtschaftliche Betriebe dürfen Saisonkräfte seit 2026 bis zu 90 Arbeitstage oder 15 Wochen beschäftigen (statt 70 Tage/3 Monate).

    Seit Januar 2026 wurden die Zeitzgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben erweitert – auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage pro Jahr. Diese Regelung soll die Personalsituation in der Erntezeit entlasten. Sie gilt für pflanzliche und tierische Erzeugung, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur.

    Besteuerung von Minijobs

    Geringfügige Beschäftigung ist nicht automatisch steuerfrei. Der Arbeitgeber wählt zwischen zwei Optionen:

    Pauschalbesteuerung (2 %): Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschallohnsteuer von 2 Prozent. Der Minijobber bleibt vollständig steuerfrei. Keine Angabepflicht in der Steuererklärung.

    Individuelle Besteuerung: Nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) mit regulärer Steuerklasse. Hier greift die Lohnsteuer nach dem persönlichen Steuersatz. Vorteil für Ferienjobber: Liegt das Jahreseinkommen unter 12.348 Euro (Grundfreibetrag 2026), bleibt alles steuerfrei. Mit Steuererklärung können abgeführte Steuern zurückgeholt werden.

    Sozialversicherungsbeiträge

    Für gewerbliche Arbeitgeber liegen die Pauschalbeiträge 2026 bei rund 31 Prozent des Verdienstes:

    • Krankenversicherung: 13,00 %
    • Rentenversicherung: 15,00 %
    • Pauschsteuer: 2,00 %
    • Umlage U1: 0,80 % (neu gesenkt von 1,10 %)
    • Umlage U2: 0,24 %
    • Insolvenzgeldumlage: 0,12 %

    Bei 603 Euro Verdienst zahlt der Arbeitgeber monatlich etwa 187 Euro an Abgaben. Die Sozialversicherung funktioniert bei Minijobs nach vereinfachten Regeln mit Pauschalabgaben.

    Für Minijobber: Sie zahlen einen reduzierten Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 Prozent (gewerblich) oder 13,6 Prozent (Privathaushalte). Das entspricht bei 603 Euro etwa 22 Euro monatlich. Minijobber können sich schriftlich von der Rentenversicherungspflicht befreien.

    📊 Schätzfrage

    Welcher Eigenanteil zur Rentenversicherung fällt bei 603 Euro Verdienst an?

    15

    30

    22

    Bei 603 Euro beträgt der Eigenanteil 3,6 %, das sind 21,71 Euro monatlich (2026).

    Neuerung ab Juli 2026: Minijobber können ihre Rentenversicherungsbefreiung rückgängig machen. Die Rückkehr zur Befreiung ist danach nicht mehr möglich – ein wichtiger Punkt für die Altersvorsorge.

    Mehrere Minijobs kombinieren

    Mehrere Minijobs sind erlaubt, aber die Verdienste werden zusammengerechnet. Die Gesamtsumme darf 603 Euro monatlich nicht überschreiten. Ansonsten werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig.

    Wichtige Ausnahmen:

    Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt abgabenfrei – auch wenn Nebenjob die 603-Euro-Grenze überschreitet.

    Ein regulärer Minijob und eine kurzfristige Beschäftigung (bis 70 Tage) lassen sich kombinieren. Die kurzfristige Arbeit wird nicht auf die Verdienstgrenze angerechnet.

    Praktisches Beispiel: Ein Student arbeitet im Café für 350 Euro und im Büro für 180 Euro – zusammen 530 Euro unter der Grenze. Zusätzlich kann er in den Semesterferien kurzfristig arbeiten, ohne dass dies die Minijob-Grenze belastet.

    Kontrageispiel: Verdienste von 350 Euro bei Firma A und 300 Euro bei Firma B summieren sich auf 650 Euro – über der 603-Euro-Grenze. Beide Jobs werden dann sozialversicherungspflichtig mit möglichen Nachzahlungen.

    Der Übergangsbereich: Midijobs

    Der Übergangsbereich (Midijob) liegt 2026 zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro monatlich. Beschäftigte zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, genießen aber vollen Schutz. Anders als beim Minijob ist die Rentenversicherung verpflichtend.

    Compliance und Rechtliches

    Minijobber (außer Haushaltshilfen) müssen täglich ihre Arbeitszeiten erfassen. Die Aufzeichnungen müssen zwei Jahre aufbewahrt werden. Arbeitsverträge sind schriftlich erforderlich.

    Wichtige Punkte:

    • Mindestlohn einhalten (13,90 Euro/Stunde)
    • Bei Grenzüberschreitung drohen Nachzahlungen und hohe Bußgelder
    • Anmeldung bei der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)

    Seit Januar 2026: Ein gemeinsamer Beitragsnachweis für alle Beschäftigten genügt. Die alte Trennung nach Rechtskreisen West und Ost entfällt. Bestehende Dauer-Beitragsweisungen müssen angepasst werden.

    Fazit

    Geringfügige Beschäftigung bleibt 2026 für beide Seiten attraktiv. Die Verdienstgrenze stieg auf 603 Euro, die Umlage U1 sank von 1,1 auf 0,8 Prozent – eine Entlastung für Arbeitgeber. Ab Juli 2026 können Minijobber ihre Rentenversicherungsbefreiung einzeln rückgängig machen. In der Landwirtschaft sind 90 Arbeitstage statt 70 pro Jahr möglich.

    Da die Minijob-Grenze automatisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie 2027 bereits auf 633 Euro. Arbeitgeber sollten ihre Minijob-Verhältnisse regelmäßig überprüfen und die günstigste Besteuerungsart wählen. Die Pauschalbesteuerung von 2 Prozent spart beiden Seiten Verwaltungsaufwand.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

    Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich. Diese Anhebung erfolgt automatisch durch die dynamische Kopplung an den Mindestlohn, der 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigt.

    Welche Sozialabgaben zahlen Arbeitgeber für Minijobber?

    Gewerbliche Arbeitgeber zahlen 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung, 0,8 Prozent Umlage U1, 0,24 Prozent Umlage U2 und 0,12 Prozent Insolvenzgeldumlage. Die Umlage U1 sinkt zum 1. Januar 2026 von 1,1 auf 0,8 Prozent.

    Darf die Verdienstgrenze überschritten werden?

    Ein unvorhergesehenes Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist in maximal zwei Monaten pro Kalenderjahr zulässig. Dabei darf ein Minijobber innerhalb von zwölf Monaten höchstens das 14-fache der Geringfügigkeitsgrenze verdienen, ab 2026 also maximal 8.442 Euro.

    Müssen Minijobber Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?

    Minijobber zahlen grundsätzlich einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. 2026 beträgt dieser 3,6 Prozent des Verdienstes bei gewerblichen Minijobs und 13,6 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten. Eine Befreiung ist auf Antrag möglich.

  • Erbschaftsteuer

    Erbschaftsteuer

    Erbschaftsteuer Ratgeber: Freibeträge, Steuersätze und Gestaltungstipps

    Die Erbschaftsteuer fällt beim Vermögensübergang nach dem Tod an. Welche Freibeträge und Steuersätze 2026 gelten und mit welchen Strategien Sie Steuern sparen.

    Erbschaftsteuer 2026: Freibeträge, Steuersätze und Sparstrategien

    Die Erbschaftsteuer regelt die Besteuerung von Vermögen beim Übergang von einer Person auf eine andere nach dem Tod. Sie wirkt sich auf fast jeden Nachlass in Deutschland aus – aber nur wenn Vermögen die persönlichen Freibeträge übersteigt.

    Basierend auf dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) zahlen Sie nur dann Steuern, wenn das vererbte Vermögen diese Grenzen übersteigt. Die Freibeträge sind seit 2009 unverändert. In siebzehn Jahren hat die Inflation ihre Kaufkraft um gut dreißig Prozent reduziert. Eine strategische Nachlassplanung wird dadurch für Familien mit größeren Vermögenswerten immer wichtiger.

    Freibeträge 2026 – wer erhält wie viel?

    Die Höhe der steuerfreien Beträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen:

    • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
    • Kinder: je 400.000 €
    • Enkel: 200.000 € (oder 400.000 €, wenn Eltern verstorben sind)
    • Eltern und Großeltern: 100.000 €
    • Geschwister, Nichten, Neffen, unverheiratete Partner: 20.000 €

    💡 Schon gewusst?

    Ehepartner können selbst genutzte Immobilien ohne Wertgrenze steuerfrei erben – sogar Luxusvillen bleiben bei Eigennutzung unbesteuert.

    Zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen gibt es Versorgungsfreibeträge. Ehepartner erhalten 256.000 €, Kinder zwischen 10.300 € und 52.000 € je nach Alter. Für Hausrat können Ehepartner und Kinder bis zu 41.000 € steuerfrei übernehmen.

    PersonenkreisFreibetrag 2026
    Ehepartner/eingetragene Lebenspartner500.000 €
    Kinder (pro Elternteil)400.000 €
    Enkel200.000 €
    Eltern/Großeltern100.000 €
    Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €

    Steuerklassen und Steuersätze 2026

    Das deutsche Erbschaftsteuerrecht teilt alle Erben in drei Steuerklassen ein. Entscheidend ist nur der Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen.

    Steuerklasse I (engste Familienmitglieder):

    • Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern
    • Steuersätze: 7 % bis 30 % je nach Erbschaftshöhe

    Steuerklasse II (Geschwister und weitere Verwandte):

    • Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder
    • Steuersätze: 15 % bis 43 %
    • Freibetrag: nur 20.000 €

    Steuerklasse III (alle anderen Personen):

    • Freunde, unverheiratete Partner, entfernte Bekannte
    • Steuersätze: 30 % oder 50 %

    📊 Schätzfrage

    Wie hoch ist der niedrigste Erbschaftssteuersatz in Deutschland?

    5

    15

    7

    %

    In Steuerklasse I beginnt die Besteuerung bei 7 % für Vermögenswerte bis 75.000 Euro.

    Wie wird die Erbschaftsteuer berechnet?

    Die Erbschaftsteuer fällt nur auf den Betrag an, der die persönlichen Freibeträge übersteigt. Die Berechnung erfolgt in wenigen Schritten:

    1. Gesamten Nachlasswert ermitteln

    2. Schulden und Erbfallkosten abziehen

    3. Persönliche Freibeträge abziehen

    4. Steuersatz auf verbleibenden Betrag anwenden

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Bei einer Erbschaft von 500.000 Euro zahlen Kinder keine Erbschaftsteuer

    ja

    Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro plus Versorgungsfreibeträge – so bleibt eine Erbschaft von 500.000 Euro komplett steuerfrei (Stand 2026).

    Praktisches Beispiel: Ein Kind erbt eine Immobilie (350.000 €) und Aktien (200.000 €). Der Gesamtnachlass beträgt 550.000 €. Davon zieht das Kind seinen Freibetrag von 400.000 € ab. Übrig bleiben 150.000 €. Bei einem Steuersatz von 11 % (Steuerklasse I) zahlt das Kind 16.500 € Erbschaftsteuer.

    Familienheim-Befreiung: Immobilien steuerfrei erben

    Die wertvollste Steuerbefreiung bei der Erbschaftsteuer betrifft selbst genutzte Immobilien. Das Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei übertragen werden.

    Für Ehepartner: Selbst genutzte Immobilien sind unbegrenzt steuerfrei – auch große Villen bleiben befreit.

    Für Kinder und Enkel: Die Immobilie muss unter 200 qm liegen und selbst genutzt werden. Ehepartner haben keine Flächenbegrenzung.

    🔄 Karteikarte

    Familienheim-Befreiung

    Steuerbefreiung für selbst genutzte Immobilien bei Übertragung an Ehepartner (ohne Größenbeschränkung) oder Kinder (bis 200 qm), sofern mindestens 10 Jahre Eigennutzung erfolgt.

    Wichtige Bedingung: Der Erbe muss die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Bricht er die Selbstnutzung früher ab, kann das Finanzamt die Befreiung rückwirkig streichen – es sei denn, zwingende Gründe wie Pflegebedürftigkeit liegen vor.

    Bei vermieteten Immobilien gibt es einen Bewertungsabschlag von 10 %. Der Steuerwert reduziert sich damit auf 90 % des Marktwerts.

    Die 10-Jahres-Regel für Schenkungen nutzen

    Eine der wichtigsten Regelungen versteckt sich in § 14 ErbStG: Alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Der Freibetrag wird nur einmal gewährt, nicht pro Zuwendung.

    Das Risiko: Hat Ihr Vater Ihnen 2020 bereits 200.000 € geschenkt und verstirbt 2026, werden beide Erwerbe addiert. Sie haben dann nur noch 200.000 € Freibetrag für die Erbschaft.

    Die Chance: Wer frühzeitig beginnt und die zehn-Jahres-Abstände einhält, kann die Freibeträge immer wieder neu ausschöpfen. Ein Ehepaar mit zwei Kindern kann so über zwei Zyklen 3.600.000 € steuerfrei übertragen – jeweils 1.800.000 € pro Dekade.

    Strategische Schenkungsplanung:

    • Frühzeitig gestaffelte Schenkungen alle 10 Jahre planen
    • Beide Elternteile als Schenker nutzen
    • Verschiedene Empfänger (Kinder, Enkel) berücksichtigen
    • Schenkung und spätere Erbschaft kombinieren

    Anzeigepflicht und praktische Schritte

    Jede Erbschaft muss innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt gemeldet werden. Die Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob tatsächlich Steuern anfallen. Wer diese Frist verpasst, riskiert Strafzuschläge.

    Zuständig ist das Finanzamt am Wohnsitz des Verstorbenen. Eine rechtzeitige Anzeige schützt Sie vor Bußgeldern und zeigt Kooperationsbereitschaft.

    Beachten Sie: Auch pflegende Angehörige können einen Pflegefreibetrag bis zu 20.000 € nutzen, wenn sie den Verstorbenen regelmäßig und unentgeltlich gepflegt haben. Mit einem gut durchdachten Testament oder auch dem Berliner Testament lassen sich solche Freibeträge gezielt nutzen.

    Fazit

    Die Erbschaftsteuer 2026 bleibt planbar, auch wenn die Freibeträge seit 2009 unverändert sind. Das 10-Jahres-System bei Schenkungen, die Familienheimbefreiung und verschiedene Zusatzfreibeträge bieten erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten. Je früher Familien mit der strategischen Vermögensübertragung beginnen, desto mehr können sie von den gesetzlichen Möglichkeiten profitieren und ihre Erben vor unnötigen Steuerlasten schützen.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer 2026?

    Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro. Eltern und Großeltern steht ein Freibetrag von 100.000 Euro zu, alle übrigen Erben haben nur 20.000 Euro.

    Welche Steuerklassen gibt es bei der Erbschaftsteuer?

    Nach § 15 ErbStG gibt es drei Steuerklassen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Klasse I umfasst Ehepartner, Kinder und Enkel, Klasse II Geschwister, Nichten und Neffen, Klasse III alle übrigen Erben. Je nach Klasse steigt der Steuersatz deutlich an.

    Welche Versorgungs- und Hausratfreibeträge gelten zusätzlich?

    Ehepartner erhalten einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro, Kinder je nach Alter bis zu 52.000 Euro. Zusätzlich können Ehegatten und Kinder Hausrat bis 41.000 Euro steuerfrei erwerben, für andere bewegliche Gegenstände gilt ein Freibetrag von 12.000 Euro.

    Seit wann sind die Erbschaftsteuer-Freibeträge unverändert?

    Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sind seit 2009 unverändert. In den über siebzehn Jahren hat die Inflation ihre reale Kaufkraft um etwa dreißig Prozent reduziert, was die Bedeutung von vorausschauender Nachlassplanung und Schenkungen deutlich erhöht.

  • Erbrecht

    Erbrecht

    Vermögensübertragung, Pflichtteil & Testament – Der komplette Leitfaden

    Das Erbrecht regelt, wer nach dem Tod erbt und welche Pflichtteile gelten. Wie Sie die Vermögensnachfolge 2026 rechtssicher regeln und Streit vermeiden.

    Erbrecht in Deutschland 2026 – Vermögensnachfolge rechtssicher regeln

    Erbrecht regelt die Vermögensübertragung nach dem Tod und gewährleistet Testierfreiheit sowie Pflichtteilsschutz für Angehörige.

    Das deutsche Erbrecht bildet ein umfassendes Regelwerk zur Vermögensnachfolge nach dem Tod. Seit 2026 gilt bei der Erbschaftsteuer bundesweit der Verkehrswert für Immobilien statt des früheren Einheitswerts. Diese Änderung bringt für Erben und Erblasser wichtige Konsequenzen mit sich und macht frühzeitige Nachlassplanung erforderlich.

    Das Erbrecht basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch und gewährt dem Erblasser Testierfreiheit. Gleichzeitig schützt es die nächsten Angehörigen durch das Pflichtteilsrecht. Digitale Vermögenswerte und neue Familienstrukturen stellen das traditionelle Erbrecht vor Herausforderungen. Je nach Familienzugehörigkeit sind bis zu 500.000 Euro steuerfrei – ein wichtiger Aspekt bei der Vermögensplanung.

    🔄 Karteikarte

    Universalsukzession

    Bei der Gesamtrechtsnachfolge geht das gesamte Vermögen eines Verstorbenen als Ganzes auf die Erben über – einschließlich aller Rechte und Pflichten.

    Was ist Erbrecht?

    Das deutsche Erbrecht ist im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1922-2385 BGB) geregelt. Es bestimmt die Rechtsnachfolge von Todes wegen und verwirklicht den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie. Das Erbrecht hat drei Funktionen: Es regelt die Vermögensnachfolge, schützt die Familie des Erblassers und ermöglicht private Vermögensbildung durch Vererbbarkeit.

    Der Erbe tritt kraft Gesetzes in alle Rechtspositionen des Erblassers ein. Dies nennt man Universalsukzession oder Gesamtrechtsnachfolge. Das bedeutet konkret: Nicht nur Vermögenswerte gehen auf die Erben über, sondern auch Schulden und Verbindlichkeiten. Ausnahmen bilden höchstpersönliche Rechte wie Unterhaltsansprüche.

    Das Erbrecht kennt verschiedene Formen der Vermögensnachfolge:

    • Gesetzliche Erbfolge: Sie tritt ein, wenn der Erblasser kein Testament errichtet hat
    • Gewillkürte Erbfolge: Der Erblasser ordnet diese durch Testament oder Erbvertrag an
    • Pflichtteilsrecht: Dies begrenzt die Testierfreiheit zugunsten naher Angehöriger

    Die verfügbaren Freibeträge durch intelligente Planung auszunutzen ist ein zentraler Aspekt bei der Nachlassgestaltung.

    Gesetzliche Erbfolge – Wer erbt ohne Testament?

    Die gesetzliche Erbfolge bestimmt die Erbberechtigung, wenn kein Testament vorhanden ist. Das Gesetz teilt Verwandte in Ordnungen ein: Nähere Verwandte schließen fernere aus.

    Erste Ordnung (Abkömmlinge):

    Kinder, Enkel und Urenkel erben hier. Kinder erben zu gleichen Teilen. Verstorbene Kinder werden durch ihre eigenen Nachkommen vertreten (Repräsentationsprinzip). Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.

    Zweite Ordnung (Eltern und deren Abkömmlinge):

    Die Eltern sowie Geschwister, Nichten und Neffen gehören hier dazu. Leben beide Elternteile noch, erben sie allein.

    Dritte und vierte Ordnung:

    Großeltern und deren Abkömmlinge (3. Ordnung) sowie Urgroßeltern und deren Nachkommen (4. Ordnung) erben nur, wenn keine näheren Verwandten existieren.

    Der überlebende Ehepartner nimmt eine Sonderstellung ein. Er ist immer erbberechtigt, unabhängig von Verwandtenordnungen. Bei gesetzlicher Zugewinngemeinschaft und Kindern erbt der Ehepartner ein Viertel des Nachlasses plus ein weiteres Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich – insgesamt die Hälfte.

    ErbenordnungBeispieleBesonderheit
    1. OrdnungKinder, Enkel, UrenkelNähere Abkömmlinge schließen fernere aus
    2. OrdnungEltern, GeschwisterErben nur, wenn 1. Ordnung leer
    3. OrdnungGroßeltern, Onkel, TantenSehr eingeschränkt
    4. OrdnungUrgroßelternNur in Ausnahmefällen

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Unverheiratete Partner erben automatisch nach langem Zusammenleben

    nein

    Ohne Testament oder Erbvertrag haben unverheiratete Partner keinerlei Erbrecht – unabhängig von der Beziehungsdauer.

    Testament und Erbvertrag richtig gestalten

    Das Testament ermöglicht es dem Erblasser, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und seinen Nachlass selbst zu regeln. Der Erblasser kann sein Testament jederzeit ändern oder widerrufen, solange er geschäftsfähig ist.

    Eigenhändiges Testament:

    Der Erblasser schreibt das Testament handschriftlich und versieht es mit Ort, Datum und Unterschrift. Maschinenschriftliche Versionen sind unwirksam. Diese Form ist häufig, aber anfällig für Fehler wie fehlende Datumsangaben oder unklar Formulierungen.

    Notarielles Testament:

    Ein Notar beurkundet die Verfügung und prüft die Testierfähigkeit. Diese Form bietet höhere Rechtssicherheit und erspart später oft den Erbschein. Die Kosten sind höher, sparen aber später Gebühren.

    Ehegattentestament (Berliner Testament):

    Nur Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können es errichten. Besonderheit: Das Testament ist für beide Partner bindend. Änderungen erfordern Zustimmung beider.

    Erbvertrag:

    Der Erbvertrag ist eine bindende Alternative zum Testament. Nicht-verheiratete Personen können hier als Vertragsparteien fungieren. Die Bindungswirkung bietet Planungssicherheit, schränkt aber Flexibilität ein.

    Praktische Hinweise:

    • Testierfähigkeit beginnt mit 16 Jahren
    • Minderjährige können nur notarielle Testamente errichten
    • Testamente können jederzeit widerrufen werden
    • Formmängel führen zur Unwirksamkeit

    💡 Schon gewusst?

    Rund 66 Prozent der Deutschen haben 2026 kein Testament. Dadurch bestimmt die gesetzliche Erbfolge in etwa zwei Dritteln aller Erbfälle, wer das Vermögen erhält.

    Pflichtteilsrecht schützt nahe Angehörige

    Das Pflichtteilsrecht schränkt die Testierfreiheit ein und verhindert vollständige Enterbung naher Angehöriger. Der Pflichtteil ist eine Mindestbeteiligung am Nachlass und wird als reiner Geldanspruch ausgezahlt.

    Pflichtteilsberechtigt sind:

    • Abkömmlinge (Kinder, Enkel)
    • Der Ehepartner
    • Bei kinderlosen Erblassern: Die Eltern

    Nicht pflichtteilsberechtigt sind Geschwister und andere Verwandte.

    Der Pflichtteil beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils. Erbt ein Kind weniger als ihm zusteht, kann es den Pflichtteilsanspruch geltend machen.

    Verjährung und Berechnung:

    Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach drei Jahren. Fristbeginn ist das Ende des Jahres, in dem der Erbfall eintritt. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des gesamten Nachlasses zum Todestag.

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen:

    Der Erblasser kann durch Schenkungen den Pflichtteil nicht aushöhlen. Das Erbe wird so berechnet, als sei die Schenkung nicht erfolgt. Der Anspruch sinkt jährlich um 10 Prozent und entfällt nach 10 Jahren.

    🧠 Quiz

    Wie lange dauert die Verjährungsfrist für den Pflichtteilsanspruch?

    10 Jahre ab Todesfall

    3 Jahre ab Kenntnis vom Erbfall

    30 Jahre ohne Ausnahme

    B

    Der Pflichtteil verjährt nach 3 Jahren ab Kenntnis vom Erbfall, spätestens aber nach 30 Jahren (Stand 2026).

    Erbschaftsteuer – Freibeträge und Steuerlast

    Die Besteuerung richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Nachlasswert. Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) teilt alle Erben in drei Steuerklassen ein – nur nach Verwandtschaftsgrad.

    Freibeträge 2026:

    • Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 Euro
    • Kinder: 400.000 Euro
    • Enkel: 200.000 Euro
    • Freunde und sonstige Personen: 20.000 Euro

    Diese Freibeträge lassen sich alle 10 Jahre erneuern – besonders wichtig bei Schenkungen.

    Steuersätze nach Steuerklasse:

    • Klasse I: 7–30 Prozent
    • Klasse II: 15–43 Prozent
    • Klasse III: 30–50 Prozent

    Versorgungsfreibetrag:

    Ehepartner und Kinder erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag für finanzielle Absicherung.

    Immobilienbewertung 2026:

    Seit 2026 gilt bundesweit der Verkehrswert für Immobilien statt des Einheitswerts. Dies führt zu realistischeren, aber oft höheren Bewertungen – besonders in teuren Regionen.

    Meldepflicht beachten:

    Erbende müssen eine Erbschaft innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis formlos dem Finanzamt melden. Versäumnis führt zu Bußgeldern und Strafzinsen.

    Digitaler Nachlass – Neue Herausforderungen

    Die Digitalisierung des Lebens macht den digitalen Nachlass zur wichtigen Planungsaufgabe. Dazu gehören Online-Konten, E-Mails, Social-Media-Profile und Kryptowährungen.

    Der Bundesgerichtshof entschied 2018 grundlegend: Der digitale Nachlass wird genauso wie physisches Vermögen behandelt. Erben treten durch Gesamtrechtsnachfolge in Nutzungsverträge mit Betreibern von Plattformen ein.

    Besonders kritisch sind Kryptowährungen:

    Der private Schlüssel (Private Key) ist der Zugang zum Vermögen. Ohne diesen Schlüssel können Erben nicht auf die Bestände zugreifen. Millionenwerte gehen verloren, weil der Erblasser verstorben ist und kein Erbe von der Wallet wusste.

    Steuerliche Behandlung:

    Kryptowährungen werden wie Finanzmittel nach dem gemeinen Wert (Verkehrswert) besteuert. Das Stichtagsprinzip gilt: Der Wert am Tag des Erbfalls ist maßgeblich.

    Praktische Empfehlungen:

    • Alle Online-Konten systematisch erfassen
    • Passwörter sicher übergeben (Passwort-Manager mit Vererbungsfunktion)
    • Zugangsdaten für Kryptowallet hinterlegen
    • Digitale Vermögenswerte im Testament berücksichtigen

    Fazit

    Das deutsche Erbrecht 2026 schafft ein ausgewogenes System. Es berücksichtigt sowohl die Testierfreiheit des Erblassers als auch den Schutz durch das Pflichtteilsrecht. Die neuen Regeln zur Immobilienbewertung und digitalen Vermögenswerte spiegeln gesellschaftliche Veränderungen wider.

    Etwa zwei Drittel der Deutschen besitzen kein Testament. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der eigenen Vermögensnachfolge ist daher dringend zu empfehlen. Die steuerlichen Freibeträge bieten erhebliche Gestaltungsspielräume. Bei größeren Vermögen, komplexen Familienstrukturen oder digitalen Assets sollte professionelle Beratung durch Fachanwälte für Erbrecht in Anspruch genommen werden.

    Häufig gestellte Fragen

    Wer erbt ohne Testament in Deutschland?

    Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Zuerst erben die Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel) als Erben erster Ordnung, danach Eltern und Geschwister. Der Ehepartner erhält je nach Güterstand und Verwandtschaftskonstellation einen gesonderten Anteil.

    Wie viele Deutsche haben kein Testament?

    Rund zwei Drittel der Deutschen besitzen kein Testament, etwa 66 Prozent. In diesen Fällen bestimmt ausschließlich die gesetzliche Erbfolge, wer das Vermögen erhält. Ohne Testament lassen sich individuelle Wünsche des Erblassers nicht berücksichtigen.

    Zählen digitale Vermögenswerte ab 2026 zum Nachlass?

    Ja, ab 2026 zählen digitale Hinterlassenschaften wie Krypto-Wallets und Social-Media-Konten ausdrücklich zum vererbbaren Eigentum. Diese gesetzliche Klarstellung trägt der zunehmenden Digitalisierung Rechnung und schafft Rechtssicherheit für moderne Vermögenswerte.

    Wie viel erbt der Ehepartner neben den Kindern?

    Bei der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft erbt der überlebende Ehepartner neben den Kindern in der Regel die Hälfte des Nachlasses. Die genaue Höhe hängt vom vereinbarten Güterstand ab. Ohne Testament ist der Ehepartner bei kinderlosen Paaren nicht automatisch Alleinerbe.

  • Elternzeit

    Elternzeit

    Elternzeit Anspruch, Dauer und Regelungen im Überblick

    In der Elternzeit pausieren Eltern den Job zur Kinderbetreuung – bis zu drei Jahre. Welche Regeln 2026 gelten, wie Sie sie anmelden und wie der Kündigungsschutz greift.

    Elternzeit 2026: Anspruch, Anmeldung und Kündigungsschutz

    Die Elternzeit regelt die unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Kinderbetreuung für bis zu drei Jahre pro Elternteil. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) schafft hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen und ermöglicht Familien eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Väter haben – genau wie Mütter – Anspruch auf bis zu drei Jahre.

    Die 2026er Regelungen bringen wichtige Vereinfachungen mit sich: Seit dem 1. Mai 2025 genügt für die Anmeldung die Textform – eine einfache E-Mail reicht aus, statt der früher nötigen schriftlichen Anmeldung mit eigenhändiger Unterschrift. Diese Digitalisierung erleichtert Eltern die Antragstellung erheblich.

    Anspruch und maximale Dauer

    Die Elternzeit steht Arbeitnehmer:innen zu, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Sie beträgt pro Kind bis zu drei Jahre und kann flexibel aufgeteilt werden. Laut § 15 BEEG kann jeder Elternteil die Zeit allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil nehmen.

    Die 36 Monate pro Elternteil lassen sich strategisch verteilen:

    • Bis zum 3. Geburtstag: Maximal 24 Monate ohne Arbeitgeberzustimmung
    • Vom 3. bis 8. Lebensjahr: Bis zu 24 Monate können übertragen werden
    • Aufteilung: Jeder Elternteil kann die Zeit in drei Zeitabschnitte aufteilen; weitere Abschnitte brauchen Zustimmung des Arbeitgebers

    📊 Schätzfrage

    Wie viele Monate Elternzeit stehen beiden Elternteilen zusammen maximal zu?

    60

    80

    72

    Monate

    Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate, beide zusammen also 72 Monate (Stand 2026).

    Anmeldung: Fristen und aktuelle Regelungen

    Die rechtzeitige Anmeldung ist notwendig für den Kündigungsschutz. Sie müssen die Elternzeit dem Arbeitgeber mitteilen – sieben Wochen vorher für die Zeit bis zum dritten Geburtstag, 13 Wochen vorher danach.

    Anmeldefristen:

    • Bis zum 3. Geburtstag: 7 Wochen Vorlauf
    • Ab dem 3. Geburtstag: 13 Wochen Vorlauf
    • Form: Textform, also per E-Mail

    Unterschied nach Geburtsdatum: Für alle Kinder, die vor dem 1. Mai 2025 geboren wurden, gilt weiterhin die strenge Schriftform nach § 126 BGB. Der Antrag muss original handsigniert werden.

    GeburtsdatumAnmeldeformFrist (bis 3. Geburtstag)Frist (ab 3. Geburtstag)
    Ab 01.05.2025Textform (E-Mail)7 Wochen13 Wochen
    Vor 01.05.2025Schriftform7 Wochen13 Wochen

    Bei der Anmeldung legen Sie fest, für welche Zeiträume Sie die nächsten zwei Jahre Elternzeit nehmen. Diese Festlegung gibt beiden Seiten Planungssicherheit.

    🔄 Karteikarte

    Textform nach § 126b BGB

    Eine schriftliche Erklärung per E-Mail oder anderen elektronischen Medien, bei der keine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist. Seit Mai 2025 für Elternzeitanträge ausreichend.

    Kündigungsschutz während der Elternzeit

    Der Kündigungsschutz ist ein zentrales Recht. Er beginnt mit Ihrem Antrag auf Elternzeit. Der Schutz startet frühestens acht Wochen vor dem Beginn (bis zum dritten Geburtstag) bzw. 14 Wochen davor (ab dem dritten Geburtstag).

    So funktioniert der Kündigungsschutz:

    • Beginn: 8 Wochen vor Elternzeit bis zum 3. Geburtstag, 14 Wochen davor danach
    • Dauer: Für den gesamten Zeitraum der Elternzeit
    • Erneuerung: Der Schutz greift auch vor weiteren Abschnitten

    Ausnahmen: In besonderen Fällen – etwa bei Betriebsstilllegungen oder schweren Pflichtverletzungen – kann eine Kündigung zulässig sein. Die zuständige Landesbehörde erteilt hier eine Zulässigkeitserklärung.

    Teilzeitarbeit in der Elternzeit

    Sie können während der Elternzeit bis zu 32 Wochenstunden pro Woche arbeiten (für Kinder mit Geburtsdatum ab September 2021). Dies ermöglicht einen sanften Übergang zurück in den Beruf.

    Diese Voraussetzungen sind nötig:

    • Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate
    • Arbeitgeber beschäftigt regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer
    • Arbeitszeit soll auf 15 bis 32 Stunden sinken
    • Keine dringenden betrieblichen Gründe sprechen dagegen

    In größeren Betrieben muss der Arbeitgeber dem Wunsch zustimmen, außer wenn echte Gründe dagegen sprechen. Der Antrag muss 7 Wochen vorher eingereicht werden – auch hier genügt die E-Mail.

    🧠 Quiz

    Wie viele Stunden pro Woche dürfen Sie während der Elternzeit maximal arbeiten?

    30 Stunden

    32 Stunden

    35 Stunden

    B

    Seit September 2021 sind maximal 32 Wochenstunden während der Elternzeit erlaubt (Stand 2026).

    Elternzeit und Elterngeld: Der Unterschied

    Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge. Die Elternzeit ist das Recht auf unbezahlte Auszeit vom Job. Das Elterngeld ist finanzielle Unterstützung vom Staat während dieser Zeit.

    Elterngeld 2026:

    • Höhe: 65–67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate, Minimum 300 €, Maximum 1.800 € monatlich
    • Einkommensgrenze: 175.000 € zu versteuerndes Einkommen pro Person – darüber kein Anspruch
    • Gilt für: Verheiratete und unverheiratete Paare sowie Alleinerziehende

    Wichtig: Sie können Elternzeit nehmen, ohne Elterngeld zu bekommen. Die Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld. Beantragen Sie das Elterngeld separat bei der zuständigen Stelle.

    Praktische Vorbereitung: Checkliste für 2026

    Vor der Geburt oder bald danach:

    • Sprechen Sie mit Ihrem Partner ab, wie Sie die Elternzeit aufteilen
    • Rechnen Sie durch, wie Sie ohne Elterngeld leben – falls Sie die Einkommensgrenze überschreiten
    • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig, beachten Sie aber die geltenden Anmeldefristen
    • Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber an – er muss diese geben. Darin sollte stehen, wann Sie Elternzeit nehmen und wann Sie Ihren Antrag eingereicht haben

    Urlaub während der Elternzeit: Der Arbeitgeber darf Ihren Jahresurlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Nicht genutzter Urlaub kann nach der Elternzeit im laufenden oder nächsten Jahr genommen werden.

    Nach der Elternzeit: Sie kehren automatisch zu Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurück – es sei denn, Sie einigen sich mit dem Arbeitgeber auf etwas anderes. Das Rückkehrrecht ist gesetzlich garantiert.

    Finanzielles und staatliche Leistungen: Neben dem Elterngeld sollten Sie sich auch über Kindergeld informieren und prüfen, ob Sie Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen können. Diese Leistungen ergänzen Ihre finanzielle Planung für die Familienphase sinnvoll.

    Fazit

    Die Elternzeit 2026 bietet Ihnen umfassende Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit bis zu 36 Monaten pro Elternteil können Sie die Familienzeit flexibel gestalten. Die Textform-Regelung seit Mai 2025 macht die Anmeldung einfacher – eine E-Mail genügt. Merken Sie sich die Fristen: 7 Wochen vor Beginn bis zum dritten Geburtstag, 13 Wochen danach. Der Kündigungsschutz schützt Sie ab Ihrer Anmeldung. Teilzeitarbeit bis 32 Stunden pro Woche gibt Ihnen Flexibilität. Beachten Sie bei der Finanzplanung die Einkommensgrenze von 175.000 Euro für das Elterngeld. Das garantierte Recht, zu Ihrer alten Stelle zurückzukehren, bietet langfristige Sicherheit.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie lange kann man Elternzeit nehmen?

    Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind. Diese kann komplett oder in Teilen genommen werden und lässt sich laut BEEG in bis zu drei Zeitabschnitte unterteilen, mit Zustimmung des Arbeitgebers auch in mehrere.

    Welche Fristen gelten bei der Anmeldung der Elternzeit?

    Für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes muss die Anmeldung sieben Wochen vor Beginn erfolgen, für den Zeitraum zwischen drittem und achtem Geburtstag 13 Wochen vorher. Seit Mai 2025 genügt dabei die Textform, eine einfache E-Mail reicht aus.

    Darf man während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

    Ja, nach dem BEEG besteht ein Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit. Die Arbeitszeit darf maximal 32 Stunden pro Woche betragen, damit gleichzeitig ein Anspruch auf Elterngeld bestehen bleibt und die Betreuung des Kindes gewährleistet ist.

    Kann Elternzeit auf spätere Jahre übertragen werden?

    Bis zu 24 Monate der Elternzeit können zwischen dem dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist hierfür nicht erforderlich, außer bei einem dritten Zeitabschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen.

  • Elternunterhalt

    Elternunterhalt

    Rechtliche Pflichten und finanzielle Verpflichtungen erklärt

    Erwachsene Kinder müssen bedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen unterstützen. Wann Elternunterhalt 2026 fällig wird und wie er berechnet wird.

    Elternunterhalt 2026: Pflicht, Einkommensgrenze und Berechnung

    Elternunterhalt regelt die Pflicht erwachsener Kinder, für bedürftige Eltern finanziell einzustehen.

    Diese rechtliche Verpflichtung ergibt sich aus § 1601 BGB, der besagt: „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“ Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 1. Januar 2020 gilt jedoch eine wichtige Schutzregelung: Kinder müssen nur dann Unterhalt zahlen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt.

    Diese Regelung hat die Situation für Millionen von Familien grundlegend verändert. Während früher bereits deutlich geringere Einkommen zur Unterhaltspflicht führten, schützt die 100.000-Euro-Grenze heute etwa 95 Prozent aller erwachsenen Kinder vor Unterhaltsforderungen. Für die wenigen Betroffenen oberhalb dieser Schwelle sorgen großzügige Selbstbehalte und Schonvermögensgrenzen dafür, dass die eigene Existenzgrundlage nicht gefährdet wird.

    Wann müssen Kinder für ihre Eltern Unterhalt zahlen?

    Elternunterhalt wird nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen fällig. Bevor die Frage des Elternunterhalts überhaupt gestellt wird, muss eine sogenannte Bedarfsunterdeckung vorliegen. Das bedeutet: Die Kosten für das Pflegeheim sind höher als das, was die Pflegeversicherung und das Einkommen der Eltern (Rente) abdecken.

    Die Finanzierung läuft stets nach derselben Reihenfolge ab: Zunächst zahlen die Eltern aus eigenen Mitteln – Rente, Pension, Ersparnisse und gegebenenfalls verwertbares Vermögen. Im Jahr 2026 liegen die durchschnittlichen Gesamtkosten für einen Heimplatz je nach Bundesland zwischen 3.800 Euro und 5.200 Euro pro Monat. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist dabei für die Pflegegrade 2 bis 5 identisch. Laut Verband der Ersatzkassen (VDEK) beträgt der bundesdurchschnittliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr seit Januar 2026 rund 3.245 Euro pro Monat. Mit längerer Aufenthaltsdauer sinkt er durch gestaffelte Pflegekassen-Zuschüsse (um 15 bis 75 Prozent).

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Wenn beide Elternteile ins Pflegeheim müssen, verdoppeln sich automatisch die Kosten für die Kinder

    nein

    Jeder Elternteil wird separat betrachtet. Das Sozialamt prüft für jeden Fall einzeln, ob ungedeckte Kosten entstehen und ob die Kinder leistungsfähig sind.

    Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus, übernimmt das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ die Differenz. Erst danach prüft es, ob es sich das Geld bei den Kindern zurückholt – das nennt man Regress. Die 100.000-Euro-Grenze gilt für jedes Kind separat, Einkommen von Geschwistern wird nicht zusammengerechnet.

    Wie funktioniert die 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt?

    Die 100.000-Euro-Einkommensgrenze bedeutet, dass Kinder nur dann zum Elternunterhalt herangezogen werden können, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen diese Schwelle überschreitet. Maßstab ist in der Praxis die Summe der Einkünfte im Einkommensteuerbescheid. Entscheidend ist das jährliche Gesamteinkommen nach Einkommensteuerrecht, also inklusive Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit. Bei den 100.000 Euro geht es immerhin tatsächlich nur um das unterhaltspflichtige Kind selbst, nicht um das Schwiegerkind.

    Die Prüfung erfolgt systematisch: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (01.01.2020) gilt: Liegt das Jahresbrutto des Kindes unter 100.000 Euro, nimmt das Amt grundsätzlich keinen Unterhaltsrückgriff. Es zählt das Gesamtjahresbrutto pro Kind, nicht das Familieneinkommen. Das Amt prüft zunächst nur diese Grenze, bevor es detaillierte Unterlagen verlangt. Unter 100.000 Euro endet der Prozess in der Regel an dieser Stelle.

    📊 Schätzfrage

    Wie viel Prozent der deutschen Erwerbstätigen verdienen über 100.000 Euro brutto im Jahr?

    1

    20

    5

    %

    Nur etwa 5 Prozent aller Erwerbstätigen überschreiten diese Schwelle, weshalb die allermeisten Familien vom Elternunterhalt befreit sind (Stand 2026).

    Besonders wichtig: Die Einkommensgrenze gilt strikt individuell. Nur das eigene Jahresbruttoeinkommen wird geprüft. Das Einkommen des Ehepartners bleibt vollständig außen vor, ebenso wie das Vermögen. Selbst wenn das gemeinsame Haushaltseinkommen die Grenze überschreitet, werden Kinder nicht herangezogen, solange ihr persönliches Bruttoeinkommen unter 100.000 Euro liegt.

    Berechnung des Elternunterhalts: Selbstbehalt und 70-Prozent-Regel

    Wenn die 100.000-Euro-Grenze überschritten wird, erfolgt eine detaillierte Berechnung der Leistungsfähigkeit. Erstmals seit 2020 beziffert die Düsseldorfer Tabelle für 2026 wieder den angemessenen Selbstbehalt, der Kindern gegenüber Unterhaltsansprüchen ihrer Eltern zu belassen ist. Dementsprechend ist der angemessene Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen auf einen Mindestbetrag von 2.650 Euro (einschließlich 1.000 Euro Warmmiete) und für den mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten auf einen Mindestbetrag von 2.120 Euro (einschließlich 800 Euro Warmmiete) beziffert worden.

    Eine wichtige Neuerung brachte der Bundesgerichtshof im Oktober 2024: Es sei angemessen, „dem unterhaltspflichtigen Kind einen über die Hälfte hinausgehenden Anteil – etwa 70 Prozent – des seinen Mindestselbstbehalt übersteigenden bereinigten Einkommens zusätzlich zu belassen“. Neu ab 2026: Von dem bereinigten Nettoeinkommen, das den Mindestselbstbehalt von 2.650 Euro übersteigt, muss das Kind nur noch 30 Prozent als Elternunterhalt einsetzen. 70 Prozent dieses Mehrbetrags bleiben beim Kind (früher: 50 Prozent).

    Ein Berechnungsbeispiel verdeutlicht die Entlastung: Bereinigtes Nettoeinkommen 4.000 Euro minus Selbstbehalt 2.650 Euro = Überschuss 1.350 Euro, davon 30 Prozent = 405 Euro maximaler Elternunterhalt. Diese neue 30-Prozent-Regel stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber der früheren 50-Prozent-Regelung dar und berücksichtigt die gestiegenen Belastungen von Familien durch Pflegekosten.

    Welches Vermögen ist vor dem Elternunterhalt geschützt?

    Das Schonvermögen bietet weitreichenden Schutz vor dem Zugriff des Sozialamts. Wohneigentum und ein Anteil der Rücklagen für die Altersvorsorge sind geschützt. Die selbstgenutzte Immobilie: Ein „angemessenes“ Eigenheim ist fast immer geschützt. Der BGH hat klargestellt, dass niemand sein Haus verkaufen muss, um den Elternunterhalt zu finanzieren, da dies die eigene Lebensgrundlage und Altersvorsorge gefährden würde.

    🔄 Karteikarte

    Schonvermögen

    Vermögenswerte, die bei der Berechnung von Unterhaltsleistungen nicht berücksichtigt werden müssen und vor staatlichem Zugriff geschützt sind.

    Das geschützte Vermögen umfasst mehrere Bereiche: Zusätzliches Altersvorsorgevermögen: Ihr Erspartes für die Rente ist unantastbar. Als Faustformel gilt: Sie dürfen ein Vermögen besitzen, das sich aus einer monatlichen Sparrate von 5 Prozent des Bruttoeinkommens über Ihre gesamte bisherige Berufszeit hinweg ergibt (inklusive Verzinsung). Für angemessen hält der Bundesgerichtshof (BGH) ein Altersvorsorgevermögen, das 5 Prozent des gegenwärtigen Bruttoeinkommens entspricht, das sich mit jährlich 4 Prozent für jedes Berufsjahr verzinst.

    Zusätzlich steht jedem Kind ein kleinerer Barbetrag für notwendige Neuanschaffungen (z.B. Waschmaschine) oder Reparaturen zu. Die Gerichte billigen hier oft Beträge zwischen 10.000 und 25.000 Euro. Ein angemessenes Kraftfahrzeug: Ein Auto, das für den Weg zur Arbeit oder die Bewältigung des Alltags notwendig ist, gehört ebenfalls zum Schonvermögen.

    Wie wird bei mehreren Kindern der Unterhalt aufgeteilt?

    Bei Geschwistern erfolgt die Prüfung individuell und gerecht. Jedes Kind wird einzeln geprüft. Wer weniger als 100.000 Euro verdient, zahlt nichts – auch wenn die Geschwister wohlhabend sind. Für eine Familie, in der ein Kind gut verdient und die Geschwister bisher außen vor waren, kann die Lastenverteilung spürbar verschieben.

    Die Berechnung erfolgt nach Leistungsfähigkeit: Sind mehrere Geschwister über der 100.000-Euro-Grenze, wird die Unterhaltspflicht nach dem jeweiligen Einkommen aufgeteilt. Bei Geschwistern werden die einzelnen Zahlungen gesondert berechnet, so dass z.B. eine Geringverdienerin mit Kindern keinen Elternunterhalt zahlen muss, während der alleinstehende Bruder als gutverdienender Manager den Elternunterhalt allein aufbringen muss.

    💡 Schon gewusst?

    Etwa 70 Prozent des über den Selbstbehalt hinausgehenden Einkommens bleiben beim unterhaltspflichtigen Kind – eine deutliche Verbesserung gegenüber der früheren 50-Prozent-Regelung seit Oktober 2024.

    Das Sozialamt kann den Ausfall nicht zahlungsfähiger Geschwister nicht auf die zahlungsfähigen Kinder umlegen. Liegt das Einkommen unter der Grenze, übernimmt der Sozialhilfeträger die ungedeckten Kosten – das nennt sich Sozialhilfe oder „Hilfe zur Pflege“. Diese Regelung verhindert, dass gut verdienende Kinder für ihre weniger wohlhabenden Geschwister mithaften müssen.

    Praktisches Vorgehen bei Anfragen vom Sozialamt

    Erhält man ein Auskunftsverlangen vom Sozialamt, ist zunächst Ruhe gefragt. Voraussetzung dafür ist, dass Indizien für ein solch hohes Einkommen vorliegen (dies kann zum Beispiel der Beruf sein). Das Amt darf nur bei konkreten Anhaltspunkten nachfragen, dass die 100.000-Euro-Grenze überschritten sein könnte.

    Das Sozialamt muss zunächst feststellen, dass die Jahresbruttogrenze von 100.000 Euro überschritten ist. Erst danach berechnet das Sozialamt die Höhe des Elternunterhalts. Dem unterhaltspflichtigen Kind ist dabei ein Selbstbehalt zu belassen. Die Auskunft ist verpflichtend, kann aber strategisch erfolgen: Liegt das Einkommen eindeutig unter 100.000 Euro, genügt oft eine entsprechende Bescheinigung.

    Das Verfahren läuft systematisch ab: Zunächst übernimmt das Sozialamt ungedeckte Pflege- und Lebenshaltungskosten. Es erfolgt ein Auskunftsverlangen an alle Kinder, wobei jedes Kind einzeln geprüft wird. Nach der Prüfung der 100.000-Euro-Grenze folgt bei Überschreitung eine detaillierte Leistungsfähigkeitsprüfung. Stehen auch nach der Beteiligung der Angehörigen immer noch Kosten aus, übernimmt diesen Rest das Sozialamt.

    Bei Widerspruch gegen Unterhaltsbescheide sollte fachliche Beratung eingeholt werden. Mit der 100.000-Euro-Grenze und dem weitreichenden Schonvermögen hat der Gesetzgeber klare Leitplanken gezogen, die den Zugriff des Staates auf das Eigenheim oder die Altersvorsorge wirksam verhindern. Sollte das Sozialamt anklopfen, ist dies kein Grund zur Panik, sondern der Beginn eines strukturierten Prüfverfahrens.

    Fazit

    Der Elternunterhalt wurde durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 für die allermeisten Familien erheblich entschärft. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz hat die Lage für die Mehrheit der unterhaltspflichtigen Kinder in Deutschland grundlegend verbessert. Für Familien, deren Einkommen unter der Grenze liegt, ist die Unterhaltspflicht gegenüber pflegebedürftigen Eltern als Belastungsfaktor praktisch entfallen. Die 100.000-Euro-Einkommensgrenze schützt etwa 95 Prozent aller erwachsenen Kinder vor Unterhaltsforderungen.

    Für die wenigen Betroffenen oberhalb dieser Grenze bietet die neue BGH-Rechtsprechung von Oktober 2024 deutlich mehr Schutz: Statt 50 Prozent müssen nur noch 30 Prozent des Einkommens oberhalb des Selbstbehalts für den Elternunterhalt eingesetzt werden. Der großzügige Selbstbehalt von 2.650 Euro (Stand 2026) und das weitreichende Schonvermögen für Eigenheim, Altersvorsorge und Notreserven sorgen dafür, dass auch gut verdienende Kinder ihre eigene Existenzgrundlage nicht gefährden müssen.

    Wer dennoch einen Fragebogen vom Sozialamt erhält, sollte rechtzeitig fachliche Beratung suchen, um die persönlichen Rechte optimal zu wahren und vermeidbare Fehler zu vermeiden. Die komplexe Rechtslage erfordert oft eine individuelle Prüfung der Familien- und Vermögenssituation, um alle Möglichkeiten des Schutzes auszuschöpfen. Die klaren gesetzlichen Grenzen schaffen jedoch deutlich mehr Planungssicherheit für Familien als noch vor wenigen Jahren.

    Häufig gestellte Fragen

    Ab welchem Einkommen müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?

    Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 1. Januar 2020 gilt eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto im Jahr. Nur wenn das individuelle Einkommen des Kindes diese Grenze überschreitet, kann es zum Elternunterhalt herangezogen werden.

    Wird das Einkommen des Ehepartners angerechnet?

    Nein, für die 100.000-Euro-Grenze zählt ausschließlich das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes. Das Einkommen des Ehepartners oder Schwiegerkindes bleibt unberücksichtigt, selbst wenn das Haushaltseinkommen insgesamt deutlich höher liegt.

    Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Elternunterhalt 2026?

    Nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 beträgt der Mindestselbstbehalt für erwachsene Kinder 2.650 Euro monatlich vom bereinigten Nettoeinkommen. Lebt das Kind mit einem Ehepartner zusammen, stehen diesem zusätzlich mindestens 2.120 Euro zu.

    Wo sind die gesetzlichen Grundlagen für Elternunterhalt geregelt?

    Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragrafen 1601 bis 1611. Nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie grundsätzlich verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren, sofern Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit vorliegen.

  • Bußgeldkatalog

    Bußgeldkatalog

    Bußgeldkatalog 2026: Strafen, Punkte und Fahrverbote erklärt

    Der Bußgeldkatalog regelt Strafen, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsverstöße. Welche Sanktionen 2026 gelten und wo Sie den aktuellen Katalog als PDF finden.

    Der Bußgeldkatalog 2026: Aktuelle Sanktionen für Verkehrsverstöße

    Der Bußgeldkatalog regelt bundesweit einheitlich Sanktionen für Verkehrsverstöße durch Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Im Jahr 2026 bleibt der Bußgeldkatalog selbst weitgehend unverändert, da keine neuen Bußgeldkatalog-Verordnungen (BKatV) mit höheren Regelsätzen in Kraft treten. Dennoch gibt es wichtige technische Neuerungen und eine bedeutsame Änderung bei den Verjährungsfristen.

    Der aktuelle Katalog basiert auf der großen Reform vom 9. November 2021, die deutlich höhere Bußgelder eingeführt hat. Das Punktesystem sieht vor, dass Verkehrssünder nur noch für Verstöße Punkte im Fahreignungsregister bekommen, die eine Sicherheitsgefährdung darstellen.

    Wie funktioniert das Punktesystem in Deutschland?

    Das seit 2014 geltende 8-Punkte-System zeichnet sich durch seine leichte Verständlichkeit und Einfachheit aus. Verstöße werden je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten geahndet. Dafür ist der Führerschein bereits nach 8 statt nach 18 Punkten weg.

    Die Punktevergabe erfolgt nach folgender Struktur:

    • 1 Punkt für schwere Verstöße – z. B. wenn Sie hinter dem Steuer Ihr Handy benutzen oder einen einfachen Vorfahrtsverstoß begangen haben
    • 2 Punkte für sehr schwere Verstöße sowie ein Regelfahrverbot – beispielsweise ein Rotlichtverstoß mit Gefährdung
    • 3 Punkte für schwere Straftaten wie Alkohol und Drogen am Steuer, schwere Nötigung, unterlassene Hilfeleistung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    🧠 Quiz

    Ab wie vielen Punkten wird in Deutschland der Führerschein entzogen?

    6 Punkte

    8 Punkte

    10 Punkte

    B

    Seit der Punktereform 2014 wird der Führerschein bei 8 Punkten entzogen (Stand 2026), vorher waren es 18 Punkte.

    Was sind die aktuellen Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße?

    Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Verkehrsverstößen. Allein in Deutschland werden jährlich rund drei Millionen Bußgeldbescheide wegen zu schnellen Fahrens erlassen. Der Bußgeldkatalog unterscheidet streng zwischen Verstößen innerorts und außerorts.

    Überschreitung innerortsBußgeldPunkteFahrverbot
    bis 10 km/h30 €
    11-15 km/h50 €
    16-20 km/h70 €
    21-25 km/h115 €1
    31-40 km/h200-260 €21 Monat
    Überschreitung außerortsBußgeldPunkteFahrverbot
    bis 10 km/h20 €
    11-15 km/h40 €
    16-20 km/h60 €
    21-25 km/h100 €1
    41-50 km/h320-480 €21 Monat

    Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung fällt das Bußgeld innerorts höher aus als außerorts. Schließlich ist das Gefahrenpotenzial innerhalb geschlossener Ortschaften höher. Zwischen 30 und 800 Euro sind hier möglich. Außerhalb geschlossener Ortschaften können Bußgelder zwischen 20 und 700 Euro fällig werden.

    Wie sind die Bußgelder bei anderen Verkehrsverstößen gestaffelt?

    Neben Geschwindigkeitsverstößen regelt der Bußgeldkatalog 2026 weitere wichtige Tatbestände:

    Rotlichtverstöße:

    Bei Rotlichtverstößen unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Verstoß. Maßgeblich ist die Dauer, die die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens bereits Rot zeigte. Lag die Rotphase bis zu einer Sekunde, gilt der Verstoß als einfach; mehr als eine Sekunde macht ihn zum qualifizierten Rotlichtverstoß. Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet 90 Euro und einen Punkt. Fahrer, die über eine rote Ampel fahren, die schon länger als 1 Sekunde rot ist, kostet der Verstoß in der Regel 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Dazu kommt ein 1 Monat Fahrverbot.

    Handy am Steuer:

    Die Nutzung elektronischer Geräte kostet 100 Euro und einen Punkt – ohne dass eine Gefährdung vorliegen muss.

    💡 Schon gewusst?

    56 Prozent aller Blitzermessungen in Deutschland sind fehlerhaft – das ergab eine Studie der Sachverständigengesellschaft VUT-Verkehr (Stand 2026).

    Welche wichtigen Änderungen gibt es 2026?

    Die größte Änderung betrifft die Verjährungsfristen: Die Verfolgungsverjährung für Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz (z. B. Tempoverstöße) verlängert sich ab dem 1. Juli 2026 von drei auf sechs Monate. Das bedeutet: Behörden haben zukünftig doppelt so viel Zeit, um Bußgeldbescheide zu versenden.

    Technische Neuerungen:

    • Digitaler Führerschein wird Ende 2026 verfügbar
    • Next-Generation-eCall (NG eCall) für neue Fahrzeuge seit 1. Januar 2026
    • Neue Assistenzsysteme ab 7. Juli 2026 für alle neuen Pkw

    Toleranzabzug bei Messungen:

    In Deutschland gilt bei allen Geschwindigkeitsmessungen ein Toleranzabzug. Dieser beträgt bei einer Geschwindigkeit bis 100 km/h 3 km/h und ab 100 km/h 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Verwarnungsgelder unter 60 Euro führen automatisch zu Punkten in Flensburg.

    nein

    Punkte gibt es erst ab Bußgeldern von mindestens 60 Euro. Verwarnungsgelder von 5 bis 55 Euro bleiben punktefrei (Stand 2026).

    Wie funktioniert das Bußgeldverfahren?

    Nach einem Verstoß erhalten Betroffene zunächst meist einen Anhörungsbogen, später folgt der Bußgeldbescheid. Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Innerhalb dieser Frist muss der Einspruch bei der Bußgeldbehörde eingegangen sein. Bei schwerwiegenden Verstößen mit erheblichen Bußgeldern kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein, um die Kosten für rechtliche Unterstützung abzudecken.

    Verjährungsfristen ab Juli 2026:

    • Ordnungswidrigkeiten: 6 Monate (statt bisher 3 Monate)
    • Bei Drogen- und Alkoholverstößen: 6 Monate
    • Die Frist kann durch Anhörungsbogen unterbrochen werden

    Häufige Einspruchsgründe:

    • Abgelaufener oder fehlender Eichschein
    • Falsche Kalibrierung der Messanlage
    • Fehlerhafte Kennzeichnenzuordnung
    • Unzureichende Speicherung der Messdaten

    🔄 Karteikarte

    Tatbestandsnummer (TBNR)

    Jeder Verkehrsverstoß hat eine eindeutige Nummer im Bußgeldkatalog, die den konkreten Tatbestand und die entsprechenden Sanktionen definiert.

    Probezeit und besondere Regelungen

    Bereits seit 1986 müssen Fahranfänger nach dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis zunächst einmal eine zweijährige Probezeit durchlaufen. Während dieser Zeit erwarten junge Autofahrer neben den generellen Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog in Deutschland noch weitere Konsequenzen.

    Verstöße werden in A- und B-Verstöße unterteilt. Wer als Fahranfänger mit 21 km/h zu schnell gefahren ist und geblitzt wird, muss zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mit einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars rechnen. Neben den Bußgeldern sollten Fahrzeughalter auch ihre Kfz-Versicherung überprüfen, da Verstöße zu höheren Prämien führen können.

    Rechtliche Grundlagen und Struktur

    Der Bußgeldkatalog basiert auf der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und bezieht sich auf mehrere Gesetze:

    • StVO: Grundlegende Verkehrsregeln
    • StVG: Straf- und Bußgeldvorschriften
    • FeV: Führerschein- und Fahrerlaubnisrecht
    • StVZO: Technische Vorschriften für Fahrzeuge
    • OWiG: Verfahrensregeln bei Ordnungswidrigkeiten

    Der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) ist eine verwaltungsinterne Richtlinie (Verwaltungsvorschrift), die keine Bindungswirkung für das Gericht entfaltet und keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Höhe einer festzusetzenden Geldbuße darstellt. Diese richtet sich allein nach der dem Tatbestandskatalog „übergeordnet“ anzusehenden Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Der BT-KAT-OWI dient nur der vereinfachten Umsetzung der Bußgeldkatalog-Verordnung.

    Darüber hinaus spielen die jährliche Kfz-Steuer und die Fahrzeugfinanzierung eine Rolle bei den Gesamtkosten eines Fahrzeugs.

    Fazit

    Der Bußgeldkatalog 2026 bleibt bei den Sanktionen stabil – ohne größere Bußgelderhöhungen. Die wichtigste Änderung ist die Verlängerung der Verjährungsfristen von drei auf sechs Monate ab Juli 2026, wodurch Behörden mehr Zeit für die Verfolgung von Verkehrsverstößen erhalten. Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben der häufigste Verstoß, wobei innerorts strengere Strafen gelten als außerorts. Mit dem 8-Punkte-System ist der Führerschein schneller weg als früher. Moderne Sicherheitstechnik wie digitaler Führerschein und neue Assistenzsysteme ergänzen die bewährten Regeln. Bei der hohen Fehlerquote von 56 Prozent bei Blitzermessungen lohnt sich oft ein kritischer Blick auf Bußgeldbescheide – am besten innerhalb der 14-tägigen Einspruchsfrist.

    Häufig gestellte Fragen

    Was ändert sich im Bußgeldkatalog 2026?

    Der Bußgeldkatalog 2026 bringt keine drastischen Strafverschärfungen, sondern überwiegend technische und organisatorische Anpassungen. Der bestehende Sanktionsrahmen bleibt weitgehend unverändert, ergänzt wird er um digitale Neuerungen wie den digitalen Führerschein und das NG-eCall-Notrufsystem.

    Was kostet Handy am Steuer 2026?

    Die Handynutzung am Steuer wird 2026 weiterhin mit 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister geahndet. Ein Fahrverbot ist dafür nicht vorgesehen. Wer bei Rotlicht oder mit Gefährdung telefoniert, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen.

    Welche Strafen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen 2026?

    Innerorts liegen die Bußgelder zwischen 30 und 800 Euro, auf der Autobahn zwischen 20 und 700 Euro, je nach Ausmaß der Überschreitung. Ab 31 km/h innerorts kommen 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot hinzu, ab 41 km/h außerorts gilt dieselbe Sanktion.

    Ab wann gilt der digitale Führerschein in Deutschland?

    Ab Ende 2026 soll der Führerschein digital über eine offizielle App verfügbar sein. Deutschland nimmt damit eine Vorreiterrolle in Europa ein. Der klassische Kartenführerschein bleibt weiterhin gültig und wird durch den digitalen Führerschein ergänzt, nicht ersetzt.

  • Elterngeld

    Elterngeld

    Elterngeld beantragen: Anspruch, Höhe und Dauer erklärt

    Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt. Wer 2026 Anspruch hat, wie hoch es ausfällt und wie Sie es richtig beantragen.

    Elterngeld 2026: Anspruch, Höhe und aktuelle Änderungen

    Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder finanziell unterstützt und wegfallendes Einkommen ersetzt. Es beträgt 65–67% des Nettoeinkommens vor der Geburt (mindestens 300 €, höchstens 1.800 € monatlich) und kann bis zu 12 Monate bezogen werden – mit Partnermonaten bis zu 14 Monate. Ab 2026 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen. Die Leistung ermöglicht Familien einen finanziellen Schonraum nach der Geburt und soll gleichzeitig die Partnerschaftlichkeit bei der Kinderbetreuung fördern.

    Wer hat 2026 Anspruch auf Elterngeld?

    Anspruch haben leibliche Eltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern in Vollzeitpflege. Auch Stiefeltern und Lebenspartner, die das Kind des Partners im gemeinsamen Haushalt betreuen, können Anträge einreichen. Die grundlegenden Voraussetzungen sind einheitlich: Sie müssen in Deutschland leben, mit dem Kind in einem Haushalt wohnen, es selbst betreuen und erziehen sowie höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.

    Ab 2026 ändert sich die Zugangshürde erheblich: Eine einheitliche Grenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen (zvE) gilt für Geburten ab 1. April 2025. Paare, die diese Grenze überschreiten, erhalten kein Elterngeld mehr. Die Einkünfte beider Elternteile werden zusammengerechnet. Zum Vergleich: Ein zu versteuerndes Einkommen von 175.000 Euro entspricht bei Paaren ungefähr einem Bruttoeinkommen von 207.000 Euro.

    Nach Schätzungen verlieren rund 30.000 Elternpaare jährlich ihren Anspruch. Diese Regelung stellt eine Verschärfung dar, da früher deutlich höhere Grenzen galten.

    🔄 Karteikarte

    Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

    Das zvE unterscheidet sich vom Bruttoeinkommen. Es wird nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen ermittelt und ist maßgeblich für die Elterngeld-Berechtigung.

    Wie hoch ist das Elterngeld 2026?

    Das Elterngeld beträgt 65–67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens aus den 12 Monaten vor der Geburt. Der Mindestbetrag liegt bei 300 €, der Höchstbetrag bei 1.800 € monatlich. 2026 bleiben diese Summen unverändert. Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren:

    • Bei niedrigem Einkommen: Das Elterngeld beträgt 65% bis 67% – in Ausnahmefällen bis zu 100% – des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate.
    • Für den Höchstbetrag: Eltern, deren durchschnittliches vorgeburtliches Netto-Einkommen 2.770€ übersteigt, erhalten den Höchstbetrag von 1.800€.
    • Mindestbetrag: Auch ohne vorheriges Einkommen oder bei sehr geringem Verdienst erhalten Eltern mindestens 300 Euro monatlich.

    💡 Schon gewusst?

    Die Elterngeld-Beträge von 300 bis 1.800 Euro sind seit 2007 unverändert geblieben, während die Verbraucherpreise um mehr als 45% gestiegen sind (Stand 2026).

    Nettoeinkommen vor GeburtElterngeld-BetragErsatzrate
    1.000 €670 €67%
    2.000 €1.340 €67%
    3.000 €1.800 €60% (gekappt)
    Kein Einkommen300 €Mindestbetrag

    Basiselterngeld oder ElterngeldPlus: Welche Variante passt zu Ihnen?

    Das Elterngeld bietet verschiedene Modelle für unterschiedliche Lebenssituationen. Es gibt drei Arten: das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Sie können auch kombiniert werden.

    Basiselterngeld ist richtig, wenn Sie komplett aus dem Beruf aussteigen möchten. Eltern stehen gemeinsam 14 Monate zur Verfügung, wenn sich beide an der Kinderbetreuung beteiligen und Einkommen wegfällt. Sie teilen die Monate frei untereinander auf. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate nutzen.

    ElterngeldPlus passt für Teilzeitarbeit: Eltern erhalten es doppelt so lange wie das Basiselterngeld. Ein Monat Basis entspricht zwei Monaten Plus. Ohne Arbeit ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Arbeiten Sie nach der Geburt in Teilzeit, kann das monatliche Plus gleich hoch sein wie das monatliche Basis mit Teilzeit. Alternativ können auch Kinderbetreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden, um die Gesamtbelastung zu reduzieren.

    Wie funktioniert der Partnerschaftsbonus 2026?

    Der Partnerschaftsbonus belohnt Paare, die sich Kinderbetreuung teilen. Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate erhalten. Bedingung: Sie arbeiten in diesem Zeitraum gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche. Der Bezugszeitraum verlängert sich um bis zu vier Monate.

    Die Regeln sind präzise: Beide Eltern müssen den Bonus gleichzeitig beantragen und für 2, 3 oder 4 direkt aufeinanderfolgende Lebensmonate nutzen. In dieser Zeit arbeiten beide mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche – wichtig ist der Durchschnitt pro Monat, nicht jede einzelne Woche.

    Neuerung: Ein gleichzeitiger Bezug von Familienleistungen ist maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate möglich. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.

    Antragstellung und wichtige Fristen

    Den Antrag können Sie erst nach der Geburt stellen. Rückwirkend wird Elterngeld nur für die letzten drei Monate gezahlt. Daher sollten Sie den Antrag möglichst sofort nach der Geburt einreichen.

    Der Antrag läuft über die Elterngeldstelle des Bundeslandes, oft digital über ElterngeldDigital. Für den Antrag benötigen Sie:

    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
    • Steuerbescheid
    • Bescheinigung über Mutterschaftszeiten

    Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland. In der Regel dauert es vier bis acht Wochen bis zur ersten Auszahlung. Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es erhöht also Ihren Steuersatz für andere Einkünfte. Daneben können Familien auch auf Kindergeld und weitere Familienleistungen zählen.

    🧠 Quiz

    Bis zu welcher Einkommensgrenze haben Eltern 2026 Anspruch auf Elterngeld?

    200.000 Euro Bruttoeinkommen

    175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen

    150.000 Euro Nettoeinkommen

    B

    Die Einkommensgrenze von 175.000 Euro bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, das nach Abzug von Steuern, Sonderausgaben und Freibeträgen berechnet wird (Stand 2026).

    Geplante Verbesserungen: Was bringt der Koalitionsvertrag?

    Die Koalition plant höhere Elterngeld-Beträge. Sowohl der Mindestbetrag (derzeit 300 €) als auch der Höchstbetrag (1.800 €) sollen angepasst werden – erstmals seit 2007. Die Regierung will „erhöhte Lohnersatzraten“ und „den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben“.

    Konkrete Reformpläne umfassen:

    • Erhöhung der Mindest- und Höchstbeträge
    • Anpassung der Einkommensgrenze nach oben
    • Ausweitung der Partnermonate, um Väter stärker zum eigenständigen Elterngeld-Bezug zu bewegen
    • Für Selbstständige flexiblere Elterngeld-Berechnung – etwa durch wählbare Bemessungszeiträume. Das würde Eltern mit unregelmäßigem Einkommen helfen.

    Allerdings stehen alle Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt. Die Umsetzung hängt stark von der Haushaltslage ab. Möglicherweise wird gegen Ende 2026 oder 2027 ein Gesetzentwurf vorgelegt, der Verbesserungen für künftige Geburtsjahrgänge vorsieht. Zusätzlich wird diskutiert, wie der Kinderzuschlag besser mit dem Elterngeld kombiniert werden kann.

    Fazit

    Das Elterngeld bleibt 2026 eine wichtige finanzielle Stütze für Familien, allerdings mit deutlich verschärften Zugangsvoraussetzungen. Die Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen erfordert eine durchdachte Finanzplanung. Während die Beträge seit 17 Jahren unverändert bei 300 bis 1.800 Euro monatlich liegen, bieten die verschiedenen Varianten – Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Eine frühzeitige Beratung und Kenntnis der aktuellen Regelungen helfen Ihnen, die Familienzeit optimal abzusichern.

    Häufig gestellte Fragen

    Wer hat 2026 Anspruch auf Elterngeld?

    Anspruch haben Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte und arbeitslose Eltern, die ihr Kind überwiegend selbst betreuen und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind in Deutschland.

    Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Elterngeld 2026?

    Ab 2026 gilt eine feste Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen – für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Wer darüber liegt, verliert den Anspruch auf Elterngeld vollständig.

    Wie hoch fällt das Elterngeld aus?

    Das Elterngeld beträgt zwischen 65 und 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Bei niedrigem Einkommen unter 1.000 Euro kann die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent steigen.

    Wie wird das Elterngeld bei Selbstständigen berechnet?

    Für Selbstständige dient der Gewinn des Geschäftsjahres vor der Geburt als Berechnungsgrundlage. Besonders sorgfältig muss die Prognose für Arbeitszeit und Verdienst während des Bezugs erstellt werden, da sie die spätere Endabrechnung maßgeblich beeinflusst.