Kategorie: Steuerarten

Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Co.: Die wichtigsten Steuerarten in Deutschland mit aktuellen Sätzen und Beispielrechnungen für 2026.

  • Splittingtabelle

    Splittingtabelle

    Splittingtabelle 2024: Steuern sparen mit Zusammenveranlagung

    Die Splittingtabelle ermittelt die Einkommensteuer für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Wie das Ehegattensplitting 2026 funktioniert und wie viel es spart.

    Splittingtabelle 2026: So sparen Ehepaare Steuern

    Die Splittingtabelle ist ein steuerliches Berechnungsinstrument für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner zur Ermittlung der Einkommensteuer bei Zusammenveranlagung. Sie basiert auf dem Splittingverfahren und bietet oft erhebliche Steuervorteile gegenüber der Einzelveranlagung.

    Die Splittingtabelle zeigt für 2026 mit einem Grundfreibetrag von 24.696 Euro alle wichtigen Steuerwerte für Ehepaare. Das Verfahren funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Das zu versteuernde gemeinsame Einkommen wird zu gleichen Teilen auf beide Partner verteilt, die Einkommensteuer nach dem Tarif berechnet und das Ergebnis verdoppelt.

    Was ist eine Splittingtabelle?

    Die Splittingtabelle dient als übersichtliches Nachschlagewerk für die Steuerbelastung verheirateter Paare bei der Zusammenveranlagung. Sie zeigt für verschiedene Einkommensstufen die zu zahlende Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

    Bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften wird der Splittingtarif angewendet. Das Besondere: Im Gegensatz zur Grundtabelle für ledige Personen berücksichtigt die Splittingtabelle das gemeinsame Einkommen beider Partner.

    💡 Schon gewusst?

    Bei einem zu versteuernden Familieneinkommen von 60.000 Euro zahlen verheiratete Paare nur 8.434 Euro Einkommensteuer – unverheiratete Paare dagegen 10.548 Euro (Stand 2026).

    Das Ehegattensplitting nutzt den progressiven Charakter der Einkommensteuer optimal aus. Durch die rechnerische Halbierung des gemeinsamen Einkommens fallen beide Partner in niedrigere Steuersätze. Dieser Mechanismus wirkt besonders bei unterschiedlichen Verdiensten steuermindernd.

    Für wen gilt der Splittingtarif 2026?

    Der Splittingtarif steht verschiedenen Personengruppen zur Verfügung. Berechtigt sind verheiratete Paare, die nicht dauernd getrennt leben und beide unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2013 gilt der Splittingtarif rückwirkend zum 1. August 2001 auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.

    Auch in besonderen Lebenssituationen bleibt das Ehegattensplitting verfügbar. Bei einer Trennung kann der Splittingtarif für das Jahr der Trennung gelten. Das sogenannte Gnadensplitting ermöglicht Witwen und Witwern die Anwendung der Splittingtabelle noch im Jahr nach dem Tod des Partners.

    Die Zusammenveranlagung ist eine Wahlmöglichkeit. Ehepaare können jährlich neu entscheiden, ob sie gemeinsam oder einzeln veranlagt werden möchten. In den meisten Fällen erweist sich die Zusammenveranlagung als deutlich günstiger.

    Splittingtabelle 2026: Die aktuellen Steuersätze

    Der Grundfreibetrag für Verheiratete beträgt 2026 24.696 Euro – das entspricht dem doppelten Betrag des Grundfreibetrags für ledige Personen. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.

    Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Werte der Splittingtabelle 2026:

    Zu versteuerndes EinkommenEinkommensteuerSolidaritätszuschlagDurchschnittssteuersatz
    30.000 €0 €0 €0,0 %
    50.000 €5.700 €0 €11,4 %
    80.000 €14.418 €0 €18,0 %
    100.000 €20.596 €0 €20,6 %
    120.000 €28.466 €0 €23,7 %
    150.000 €40.156 €0 €26,8 %
    180.000 €53.328 €1.503 €29,6 %

    Der Solidaritätszuschlag ist erst ab einer bestimmten Höhe der Einkommensteuer zu zahlen. 2026 liegt die Freigrenze für Ehepaare bei 40.700 Euro. Der „Soli“ beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer.

    Wie funktioniert das Splittingverfahren?

    Das Splittingverfahren folgt einem mathematisch einfachen Prinzip. Zunächst werden alle Einkünfte beider Partner addiert. Von dieser Summe werden gemeinsame Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen.

    🔄 Karteikarte

    Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

    Das zvE ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer nach Abzug aller Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte.

    Dieses zu versteuernde Einkommen wird halbiert und auf diese Hälfte der normale Einkommensteuertarif angewendet. Das errechnete Steuerergebnis wird anschließend verdoppelt. Durch diese Berechnung profitieren Paare mit unterschiedlichen Einkommen vom progressiven Steuersystem.

    Ein praktisches Beispiel: Bei einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro wird zunächst die Steuer auf 40.000 Euro berechnet. Diese beträgt 7.209 Euro, verdoppelt ergibt sich eine Gesamtsteuer von 14.418 Euro.

    🧠 Quiz

    Ab welchem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen zahlen Ehepaare 2026 erstmals Einkommensteuer?

    12.348 Euro

    24.696 Euro

    30.000 Euro

    B

    Der Grundfreibetrag für zusammenveranlagte Ehepaare beträgt 2026 genau 24.696 Euro – erst darüber wird Einkommensteuer fällig.

    Die fünf Tarifzonen des Splittingtarifs

    Der Einkommensteuertarif für 2026 kann in 5 Tarifzonen unterteilt werden. Jede Zone hat charakteristische Eigenschaften, die auch für den Splittingtarif gelten – allerdings mit verdoppelten Grenzen.

    Tarifzone 1: Nullzone

    Die erste Einkommenszone bis zum Grundfreibetrag wird als Nullzone bezeichnet, da hier keine Einkommensteuer anfällt. Bei verheirateten Paaren reicht diese Zone bis 24.696 Euro.

    Tarifzone 2: Erste Progressionszone

    Dieser Bereich mit einem Eingangssteuersatz von 14% wird 1. Progressionszone genannt und reicht bis zu einem zu versteuerndem Einkommen von 17.800 Euro. Für Ehepaare bedeutet das eine Obergrenze von 35.600 Euro.

    Tarifzone 3: Zweite Progressionszone

    Die Progressionszone mit einem ansteigenden Steuersatz von 23,97% bis 42% beginnt ab einem zu versteuernden Einkommen von 17.800 Euro und endet bei 69.878 Euro. Bei Ehepaaren liegt diese Zone zwischen 35.600 und 139.756 Euro.

    Tarifzone 4: Proportionalzone (Spitzensteuersatz)

    Der Spitzensteuersatz von 42% in der Proportionalzone wird ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro fällig. Für verheiratete Paare beginnt diese Zone bei 139.758 Euro.

    Tarifzone 5: Reichensteuer

    Im Jahr 2026 beginnt der Reichensteuersatz bei einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro. Für das gemeinsame Einkommen von zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich diese Steuergrenze auf 555.652 Euro.

    Wann lohnt sich das Ehegattensplitting besonders?

    Der Splittingvorteil entsteht ausschließlich bei unterschiedlichen Einkommen der Partner. Haben beide Eheleute das selbe Einkommen, ergeben sich keine Steuervorteile. Je größer der Einkommensunterschied, desto höher fällt die Steuerersparnis aus.

    Besonders profitieren folgende Konstellationen:

    • Alleinverdiener-Ehen
    • Paare mit einem Hauptverdiener und einem Teilzeit arbeitenden Partner
    • Familien, in denen ein Partner längere Zeit in Elternzeit ist
    • Ehen mit einem selbstständigen und einem angestellten Partner
    • Paare mit stark schwankenden Jahreseinkommen

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Das Ehegattensplitting lohnt sich nur für Topverdiener.

    nein

    Der größte prozentuale Vorteil entsteht bei mittleren Einkommen zwischen 26.000 und 27.000 Euro mit rund 11,3% Ersparnis (Stand 2026).

    Ein Single mit einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro zahlt 10.548 Euro Einkommensteuer. Ehepaare zahlen bei Zusammenveranlagung nur 5.700 Euro – eine Ersparnis von 4.848 Euro.

    Die Steuerersparnis kann erhebliche Beträge erreichen. Der maximale absolute Splittingvorteil beträgt 19.471 Euro im Jahr 2026 und wird ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 556.000 Euro erzielt.

    Zusammenveranlagung vs. Einzelveranlagung: Die Günstigerprüfung

    Ehepaare haben grundsätzlich die Wahl zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung. In seltenen Fällen kann die Einzelveranlagung vorteilhafter sein. Das passiert hauptsächlich bei:

    • Sehr hohen außergewöhnlichen Belastungen eines Partners
    • Unterschiedlichen Steuerklassen mit besonderen Freibeträgen
    • Verlusten aus Kapitalanlagen bei nur einem Partner
    • Progressionseinkünften wie Abfindungen

    Die Günstigerprüfung sollte jährlich durchgeführt werden. Moderne Steuersoftware erkennt automatisch, welche Veranlagungsart günstiger ist. Da die Einzelveranlagung für Ehegatten in manchen Fällen günstiger sein kann, sollte vorher eine Günstigerprüfung durchgeführt werden.

    Die meisten Steuerberatungskanzleien und professionelle Steuerprogramme führen diese Prüfung automatisch durch und empfehlen die jeweils günstigere Variante.

    Fazit

    Die Splittingtabelle 2026 bietet verheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartnern weiterhin attraktive Steuervorteile. Mit dem erhöhten Grundfreibetrag von 24.696 Euro und der angepassten Solidaritätszuschlag-Freigrenze von 40.700 Euro sinkt die Steuerbelastung für viele Familien. Besonders Paare mit unterschiedlichen Einkommen profitieren erheblich – Ersparnisse von mehreren tausend Euro jährlich sind keine Seltenheit. Die Splittingtabelle macht die Steuerberechnung transparent und planbar. Bei der Steuererklärung sollten verheiratete Personen stets prüfen, ob die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung günstiger ist. In den allermeisten Fällen führt das Ehegattensplitting zu deutlich niedrigeren Steuern und bleibt damit ein wichtiges Instrument der Familienförderung im deutschen Steuersystem.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie funktioniert das Ehegattensplitting?

    Beim Splittingverfahren wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, die Steuer auf die Hälfte berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Dadurch profitieren Paare mit unterschiedlichen Einkommen von der Steuerprogression. Bei gleichen Verdiensten gibt es keinen Vorteil gegenüber der Einzelveranlagung.

    Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Ehepaare 2026?

    Der Grundfreibetrag für zusammenveranlagte Ehepartner beträgt 2026 insgesamt 24.696 Euro. Erst ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen oberhalb dieser Grenze fällt Einkommensteuer an. Die Anpassung gleicht die Inflation aus und schützt das steuerfreie Existenzminimum.

    Wann lohnt sich das Ehegattensplitting besonders?

    Der Splittingvorteil ist am größten, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Alleinverdiener-Ehen, Konstellationen mit Teilzeit oder Elternzeit profitieren am stärksten. Bei 60.000 Euro gemeinsamem Einkommen kann die Ersparnis bis zu 5.800 Euro jährlich betragen.

    Wer darf die Splittingtabelle nutzen?

    Die Splittingtabelle gilt für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner, die sich für die Zusammenveranlagung entscheiden. Voraussetzung ist, dass beide in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Auch im Trennungsjahr ist das Splitting noch möglich.

  • Schenkungssteuer

    Schenkungssteuer

    Freibeträge, Steuersätze und Gestaltungstipps zur Schenkungssteuer

    Die Schenkungssteuer fällt bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten an. Freibeträge, Steuersätze und legale Gestaltungstipps 2026, um Steuern zu sparen.

    Schenkungssteuer 2026: Freibeträge und Steuersätze erklärt

    Die Schenkungssteuer regelt die Besteuerung von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten. Für 2026 gelten unverändert die Freibeträge, Steuerklassen und Sätze nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Diese Stabilität ermöglicht es Ihnen, größere Vermögenswerte strategisch und steueroptimiert zu übertragen.

    Die Schenkungssteuer besteuert unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen lebenden Personen. Eine Schenkung bedeutet: Eine Person überträgt Vermögenswerte – Geld, Immobilien oder andere Wertgegenstände – an eine andere Person ohne angemessene Gegenleistung. Geschuldet wird die Steuer vom Beschenkten, nicht vom Schenker.

    Freibeträge 2026: Höhe nach Verwandtschaftsgrad

    Die Freibeträge bei der Schenkungssteuer legen fest, bis zu welchem Betrag eine Schenkung steuerfrei bleibt. Sie hängen vom Verwandtschaftsgrad ab (§ 16 ErbStG) und liegen zwischen 20.000 und 500.000 Euro. Diese Beträge gelten seit 2009 unverändert.

    💡 Schon gewusst?

    Ein Ehepaar mit zwei Kindern überträgt durch geschickte Planung alle zehn Jahre bis zu 1,6 Millionen Euro steuerfrei (Stand 2026).

    Steuerklasse I umfasst die engsten Familienbeziehungen: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder sowie Enkel und Urenkel. Hier gelten die höchsten Freibeträge:

    • Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 Euro
    • Kinder/Stiefkinder: 400.000 Euro pro Elternteil (insgesamt 800.000 Euro pro Zehnjahresperiode)
    • Enkel: 200.000 Euro
    • Urenkel: 100.000 Euro

    Steuerklasse II betrifft Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern und Großeltern: 20.000 Euro Freibetrag.

    Steuerklasse III gilt für alle übrigen Personen, insbesondere Freunde: 20.000 Euro Freibetrag.

    Steuersätze bei Schenkung

    Der Betrag über dem Freibetrag wird nach progressiven Sätzen besteuert – zwischen 7 % und 50 % je nach Steuerklasse:

    Steuerpflichtiger BetragKlasse IKlasse IIKlasse III
    bis 75.000 €7%15%30%
    bis 300.000 €11%20%30%
    bis 600.000 €15%25%30%
    bis 6.000.000 €19%30%30%
    bis 13.000.000 €23%35%50%
    über 13.000.000 €30%43%50%

    🔄 Karteikarte

    Stufentarif

    Der Satz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Betrag, nicht nur für den Anteil über der jeweiligen Grenze.

    Beispiel: Ein Vater schenkt seinem Kind 600.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags (400.000 Euro) bleiben 200.000 Euro. Diese werden mit 11 % besteuert – Steuerlast: 22.000 Euro.

    10-Jahres-Regel nutzen

    Ein großer Vorteil liegt in der strategischen Nutzung der Freibeträge. Diese erneuern sich alle zehn Jahre (§ 14 ErbStG) und gelten pro Zehnjahresperiode und pro Personenpaar. Das Finanzamt addiert sämtliche Zuwendungen der letzten zehn Jahre. Liegt die Summe über dem Freibetrag, wird Steuer auf den übersteigenden Betrag fällig.

    📊 Schätzfrage

    Wie oft kann ein Elternteil seinem Kind in 30 Jahren jeweils 400.000 Euro steuerfrei schenken?

    1

    5

    3

    Mal

    Alle 10 Jahre erneuert sich der Freibetrag. In 30 Jahren sind daher drei steuerfreie Schenkungen je 400.000 Euro möglich.

    Beispiel: Vater schenkt seiner Tochter 2016 eine Wohnung (380.000 Euro). Der Freibetrag ist nahezu ausgeschöpft. Ab 2026 steht der volle Freibetrag erneut zur Verfügung – der Vater kann weitere 400.000 Euro steuerfrei übertragen.

    Meldepflichten beim Finanzamt

    Jede Schenkung muss vom Beschenkten und vom Schenker innerhalb von drei Monaten nach Erhalt beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG) – auch wenn keine Steuern anfallen.

    Ausnahmen:

    • Notariell oder gerichtlich beurkundete Schenkungen (das Finanzamt wird direkt benachrichtigt)
    • Übliche Gelegenheitsgeschenke (Hochzeit, Geburtstag, Weihnachten)
    • Schenkungen zum Unterhaltsbestreiten

    Folgen bei Versäumnis:

    Eine fehlende Anzeige führt nicht automatisch zu Steuerhinterziehung. Wirkt sich die Schenkung aber auf eine spätere Erbschaft oder Schenkung aus und wird die Summe relevante Freibeträge überschritten, entsteht rückwirkend eine Steuerschuld. Daher sollten Sie auch kleine Geldgeschenke anzeigen.

    Immobilienschenkungen richtig gestalten

    Bei Immobilienschenkungen empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung. Die Schenkungssteuer bemisst sich nach dem Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung. Dieser wird durch ein professionelles Gutachten oder anhand von Bodenrichtwerten ermittelt. Das Finanzamt prüft diese Wertangaben genau.

    🧠 Quiz

    Was ist bei selbstgenutztem Wohneigentum zwischen Ehepartnern möglich?

    Es ist immer vollständig steuerpflichtig

    Es kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei übertragen werden

    Es unterliegt einem pauschalen Rabatt von 5%

    B

    Selbstgenutztes Wohneigentum kann zwischen Ehepartnern unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden (Stand 2026).

    Der Schenker kann sich Rechte sichern – etwa ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch. Ein Nießbrauchvorbehalt reduziert erheblich den steuerpflichtigen Wert, da der Schenker das Nutzungsrecht behält. Dies senkt die Schenkungssteuer deutlich.

    Gestaltungsstrategien

    Mehrere legale Strategien helfen bei der Steuerreduzierung:

    • 10-Jahres-Strategie: Verteilen Sie größere Vermögen auf mehrere Schenkungen im Zehnjahres-Abstand
    • Kettenschenkung: Schenken Sie an Kinder, die wiederum an Enkel weiterschenken – mehrere Freibeträge greifen
    • Nießbrauchvorbehalt: Behalten Sie das Nutzungsrecht vor; der Kapitalwert mindert den steuerpflichtigen Betrag erheblich

    Beispiel Eheleistung: Ein unverheirateter Partner erhält nur 20.000 Euro Freibetrag (Steuerklasse III) mit Sätzen bis 50 %. Ein Ehepartner hat 500.000 Euro Freibetrag mit deutlich niedrigeren Sätzen – eine Eheschließung bringt hier erhebliche steuerliche Vorteile.

    Schenkungssteuer vs. Erbschaftssteuer

    Beide nutzen dieselben Steuerklassen und Sätze, unterscheiden sich aber grundlegend:

    • Zeitpunkt: Schenkung zu Lebzeiten, Erbschaft nach dem Tod
    • Freibetrag-Erneuerung: Schenkungssteuer erneuert sich alle zehn Jahre; Erbschaftssteuer steht nur einmal zur Verfügung
    • Steuerklasse bei Eltern/Großeltern: Bei Schenkung Klasse II (20.000 €), bei Erbschaft Klasse I (100.000 €)
    • Strategischer Vorteil: Die Schenkungssteuer ermöglicht es, durch regelmäßige Übertragungen im Zehnjahres-Rhythmus hohe Beträge nahezu steuerfrei weiterzugeben.

    Fazit

    Die Schenkungssteuer 2026 bleibt stabil und bietet durch die Zehnjahres-Regel enorme Möglichkeiten zur steueroptimalen Vermögensübertragung. Freibeträge reichen von 20.000 Euro für entfernte Verwandte bis 500.000 Euro für Ehepartner. Ein Ehepaar mit zwei Kindern überträgt pro Zehnjahresperiode 1,6 Millionen Euro steuerfrei.

    Nutzen Sie die aktuell stabilen Regelungen für eine frühzeitige und strategische Vermögensplanung. Eine professionelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hilft, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Bei größeren Vermögensübertragungen empfiehlt sich zudem die Prüfung Ihres Testaments und eine fundierte Beratung zu Erbrecht-Fragen, um eine umfassende Vermögensregelung zu schaffen.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch sind die Freibeträge bei der Schenkungssteuer 2026?

    Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder je Elternteil 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro. Für Geschwister, Nichten, Neffen und sonstige Personen gelten nur 20.000 Euro. Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad und der Steuerklasse ab.

    Wie oft kann ich den Schenkungssteuer-Freibetrag nutzen?

    Die Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Dadurch können Sie durch gestaffelte Schenkungen erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen. Ein Vater könnte seinem Kind zum Beispiel alle zehn Jahre 400.000 Euro schenken, ohne dass Schenkungssteuer anfällt.

    Wie hoch sind die Steuersätze bei der Schenkungssteuer?

    Die Steuersätze liegen je nach Steuerklasse zwischen 7 und 50 Prozent und steigen progressiv mit der Schenkungshöhe. In Steuerklasse I starten sie bei 7 Prozent bis 75.000 Euro, in Steuerklasse III bereits bei 30 Prozent. Der Höchstsatz erreicht 50 Prozent bei Fremden.

    Wer muss die Schenkungssteuer zahlen?

    Steuerpflichtig ist der Beschenkte, nicht der Schenker. Eine Schenkung liegt vor, wenn Vermögenswerte wie Geld oder Immobilien ohne angemessene Gegenleistung übertragen werden. Nach Abzug des persönlichen Freibetrags wird der Überschuss nach den geltenden Steuersätzen versteuert.

  • Solidaritätszuschlag

    Solidaritätszuschlag

    Solidaritätszuschlag 2024: Berechnung, Höhe und Sparen

    Den Solidaritätszuschlag zahlen nur noch Gut- und Spitzenverdiener. Wer 2026 noch betroffen ist, wie hoch er ausfällt und ab welcher Grenze er greift.

    Solidaritätszuschlag 2026: Wer noch zahlen muss

    Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Seit 1995 wird sie kontinuierlich erhoben – allerdings nur noch von etwa 10 Prozent der Bevölkerung. 2026 zahlen vor allem Spitzenverdiener, Kapitalanleger und Unternehmen den 5,5-prozentigen Zuschlag.

    Ursprung und Geschichte des Solidaritätszuschlags

    Am 14. Mai 1991 führte der Bundestag erstmals einen Solidaritätszuschlag ein. Grund waren zwei massive finanzielle Belastungen: die deutsche Wiedervereinigung und Deutschlands Zahlungen für den Zweiten Golfkrieg. Das Land finanzierte rund 15–20 Prozent der Kriegskosten (16,9 Milliarden D-Mark), ohne dass die Bundeswehr aktiv beteiligt war.

    Die ursprüngliche Abgabe galt nur vom 1. Juli 1991 bis 30. Juni 1992 und betrug 7,5 Prozent der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Nach einer zweijährigen Pause führte der Gesetzgeber den Soli 1995 wieder ein – diesmal dauerhaft. Von 1995 bis 1997 betrug der Satz 7,5 Prozent, seit 1998 liegt er bei 5,5 Prozent.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Der Solidaritätszuschlag fließt vollständig in den Aufbau der neuen Bundesländer.

    nein

    Das Geld ist nicht zweckgebunden und kann für alle staatlichen Aufgaben verwendet werden (Stand 2026).

    Wer zahlt 2026 Solidaritätszuschlag?

    Seit der Reform 2021 zahlen nur noch rund 10 Prozent der Einkommensteuerzahler den Solidaritätszuschlag. Diese verteilen sich auf drei Gruppen:

    Spitzenverdiener mit hohem Einkommen

    2026 sind Alleinstehende mit maximal 20.350 Euro Einkommensteuer pro Jahr komplett befreit. Bei zusammenveranlagten Paaren liegt die Freigrenze bei 40.700 Euro. Alleinstehende zahlen erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 74.569 Euro, Ehepaare ab rund 149.000 Euro Bruttoeinkommen.

    Kapitalanleger ohne Obergrenze

    Hier gelten keine Einkommensgrenzen. Wer Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag versteuern muss, zahlt automatisch 5,5 Prozent Soli zusätzlich zur Abgeltungssteuer. Der Sparerpauschbetrag liegt 2026 bei 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für Paare. Bereits ab dem ersten Euro darüber greift die Abgabe zu.

    Unternehmen (Kapitalgesellschaften)

    GmbHs, AGs und andere Kapitalgesellschaften zahlen den Solidaritätszuschlag auf ihre Körperschaftsteuer – unabhängig von der Gewinnhöhe. Diese Regelung blieb von der Reform 2021 vollständig unberührt.

    Freigrenzen 2026 und ihre Entwicklung

    Die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag werden jährlich erhöht. Diese Anhebung entlastet weitere Tausende Steuerzahler automatisch:

    JahrAlleinstehendeZusammenveranlagte
    202317.543 €35.086 €
    202418.130 €36.260 €
    202519.950 €39.900 €
    202620.350 €40.700 €

    Wichtig: Maßgebend ist nicht das Bruttogehalt, sondern die festgesetzte Einkommensteuer. Ein Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Bruttoeinkommen kann je nach Steuerklasse, Kindern und Abzügen unterhalb der Soli-Grenze liegen.

    🧠 Quiz

    Ab welcher jährlichen Einkommensteuer zahlen Singles 2026 Solidaritätszuschlag?

    19.950 Euro

    20.350 Euro

    21.000 Euro

    B

    2026 liegt die Freigrenze für Singles bei 20.350 Euro Einkommensteuer, eine Erhöhung um 400 Euro gegenüber 2025.

    Die Milderungszone erklärt

    Der Solidaritätszuschlag funktioniert nicht nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip. Für Einkommen knapp über der Freigrenze gibt es eine Milderungszone. Dort darf der Zuschlag maximal 11,9 Prozent der Differenz zur Freigrenze betragen.

    Diese staffelweise Belastung schützt vor harten Sprüngen:

    • Nullzone: Unterhalb der Freigrenze (20.350 € / 40.700 €) entfällt der Soli komplett
    • Milderungszone: Sanfte Übergangsregelung mit maximal 11,9 % der Differenz
    • Vollbelastung: Ab etwa 131.000 Euro Bruttoeinkommen werden die vollen 5,5 % fällig

    Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit 21.000 Euro Einkommensteuer (650 Euro über Freigrenze) zahlt nicht 1.155 Euro Soli, sondern nur 77,35 Euro (11,9 % von 650 €).

    Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge

    Bei Geldanlage ist die Belastung für viele härter. Es gibt keine Einkommensgrenzen – der Solidaritätszuschlag wird auf alle steuerpflichtigen Kapitalerträge fällig.

    Banken führen automatisch ab Überschreitung des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro (2.000 Euro für Paare) folgende Abgaben direkt ab:

    • 25 % Abgeltungssteuer
    • 5,5 % Solidaritätszuschlag (auf die Abgeltungssteuer)
    • Gegebenenfalls Kirchensteuer

    Rechenbeispiel für 2026:

    Ein Investor erhält 3.000 Euro Dividenden im Jahr. Nach Abzug des Sparerpauschbetrags (1.000 €) bleiben 2.000 Euro steuerpflichtig:

    • Abgeltungssteuer: 2.000 € × 25 % = 500 €
    • Solidaritätszuschlag: 500 € × 5,5 % = 27,50 €
    • Gesamtbelastung: 527,50 €

    🔄 Karteikarte

    Sparerpauschbetrag

    Steuerlicher Freibetrag von 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro für Paare), bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben.

    Bundesverfassungsgericht bestätigt Verfassungsmäßigkeit

    Das Bundesverfassungsgericht wies am 26. März 2025 eine Beschwerde gegen den Solidaritätszuschlag zurück (Az. 2 BvR 1505/20). Die Erhebung der Abgabe ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Das Gericht bestätigte: Ein Mehrbedarfs des Bundes rechtfertigt die Ergänzungsabgabe. Im Fall des Soli ist dies der wiedervereinigungsbedingte finanzielle Mehrbedarfs. Ein Gutachten belegt, dass es noch bis 2030 entsprechende Lasten für den Bundeshaushalt gibt.

    Allerdings mahnte das Gericht an: Sobald dieser Mehrbedarf offensichtlich entfällt, muss der Bundestag die Abgabe aufheben oder ihre Voraussetzungen anpassen. Eine regelmäßige Überprüfung ist erforderlich.

    Die Bundesregierung plant für 2025 mit 12,75 Milliarden Euro Solidaritätszuschlags-Einnahmen. Forderungen nach vollständiger Abschaffung bleiben bislang politisch erfolglos.

    💡 Schon gewusst?

    Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2025, dass der Solidaritätszuschlag noch bis mindestens 2030 verfassungsgemäß erhoben werden kann, da wiedervereinigungsbedingte Mehrbedarfe bestehen.

    Fazit

    Der Solidaritätszuschlag prägt 2026 nur noch die Steuerlast einer kleinen Minderheit. Mit Freigrenzen von 20.350 Euro (Singles) beziehungsweise 40.700 Euro (Paare) zahlen rund 90 Prozent der Arbeitnehmer nicht mehr. Hauptzahler sind Spitzenverdiener, alle Kapitalanleger mit Erträgen über dem Sparerpauschbetrag und Unternehmen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat 2025 der Abgabe grünes Licht bis 2030 gegeben. Eine vollständige Abschaffung ist daher in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Für Kapitalanleger bleibt die Situation unverändert: bereits ab dem ersten Euro über 1.000 Euro (2.000 Euro für Paare) greifen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag zu.

    Die jährliche Erhöhung der Freigrenzen zeigt den Willen des Gesetzgebers, mittlere Einkommen zu entlasten. Für die meisten Arbeitnehmer ist der Solidaritätszuschlag damit praktisch Geschichte.

    Häufig gestellte Fragen

    Wer muss 2026 noch Solidaritätszuschlag zahlen?

    Seit 2021 zahlen nur noch rund 10 Prozent der Bevölkerung den Soli. Betroffen sind Spitzenverdiener, Kapitalanleger mit Erträgen über dem Sparerpauschbetrag sowie Kapitalgesellschaften. Singles zahlen ab einer Einkommensteuer von 20.350 Euro, Ehepaare ab 40.700 Euro.

    Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag 2026?

    Der Solidaritätszuschlag beträgt unverändert 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Auf Kapitalerträge wird er zusätzlich zur 25-prozentigen Abgeltungsteuer erhoben, sobald der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Singles) beziehungsweise 2.000 Euro (Paare) überschritten wird.

    Ab welchem Einkommen fällt der Soli 2026 an?

    Singles zahlen den Soli erst ab einer Einkommensteuer von 20.350 Euro, was etwa 74.500 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen entspricht. Bei zusammenveranlagten Paaren beginnt die Belastung ab 40.700 Euro Einkommensteuer oder etwa 149.000 Euro gemeinsamem Bruttoeinkommen.

    Was bedeutet die Milderungszone beim Solidaritätszuschlag?

    Die Milderungszone schützt Steuerzahler knapp oberhalb der Freigrenze vor einem abrupten Belastungssprung. Der Soli steigt in diesem Bereich schrittweise an, bis der volle Satz von 5,5 Prozent erreicht ist. Unterhalb der Freigrenze entfällt der Zuschlag vollständig.

  • Lohnsteuertabelle

    Lohnsteuertabelle

    Lohnsteuertabelle 2024: Berechnung & Steuern richtig verstehen

    Die Lohnsteuertabelle zeigt, wie viel Lohnsteuer je Steuerklasse vom Gehalt abgeht. Wie sie 2026 aufgebaut ist und wie Sie Ihre Lohnsteuer selbst berechnen.

    Lohnsteuertabelle 2026: Steuerklassen, Berechnung und Werte

    Die Lohnsteuertabelle dient zur Ermittlung der monatlichen Lohnsteuer vom Arbeitslohn und ist für jeden deutschen Arbeitgeber unverzichtbar. Das Bundesfinanzministerium erstellt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer. 2026 steigt der Grundfreibetrag um 252 Euro auf 12.348 Euro pro Jahr – eine zentrale Erleichterung für alle Steuerpflichtigen.

    Die Lohnsteuertabelle basiert auf dem progressiven Einkommensteuertarif und unterscheidet zwischen sechs verschiedenen Steuerklassen. Die zweite Steuerstufe mit einem progressiven Steuersatz von 14 bis 24 Prozent endet bei 17.799 Euro in 2026. Die nächste Stufe mit einem Steuersatz von 24 bis 42 Prozent beträgt maximal 69.878 Euro in 2026. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt bis 277.825 Euro, darüber greift die Reichensteuer von 45 Prozent.

    Was ist die Lohnsteuertabelle 2026?

    Die Lohnsteuertabelle entsteht aus den Programmablaufplänen des BMF für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer. Bis 2003 veröffentlichte die Finanzverwaltung noch amtliche Lohnsteuertabellen. Seither werden nur Programmablaufpläne herausgegeben, dennoch erscheinen weiterhin nicht-amtliche Lohnsteuertabellen als praktische Orientierungshilfe.

    Die Tabelle ordnet einem Bruttoarbeitslohn und einer Steuerklasse die einzubehaltende Lohnsteuer zu. Sie ist ein Nachschlagewerk für den Lohnsteuerabzug nach § 39b EStG. Die Anwendung ist einfach: Lohnzahlungszeitraum bestimmen, Steuerklasse wählen, Bruttolohn-Stufe finden und Lohnsteuerwert ablesen.

    💡 Schon gewusst?

    Etwa 90 Prozent der Steuerzahler zahlen 2026 keinen Solidaritätszuschlag mehr, da die Freigrenze auf 20.350 Euro angestiegen ist.

    Wie unterscheiden sich allgemeine und besondere Lohnsteuertabelle?

    Es gibt wegen der Vorsorgepauschalen zwei unterschiedliche Lohnsteuertabellen: die allgemeine Tabelle für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und die besondere Tabelle für nicht Rentenversicherungspflichtige wie Beamte oder Gesellschafter-Geschäftsführer.

    Die allgemeine Lohnsteuertabelle kann für alle Arbeitnehmer verwendet werden, die in den gesetzlichen Sozialversicherungen pflichtversichert sind. Die besondere Lohnsteuertabelle wird hingegen für Arbeitnehmer verwendet, die in keiner gesetzlichen Sozialversicherung versicherungspflichtig sind.

    Entscheidend für 2026: Ab 2026 wird die Mindestvorsorgepauschale nicht mehr berücksichtigt. Stattdessen wirken sich bei Privatversicherten nun die vom Arbeitnehmer tatsächlich entrichteten Beiträge zur Basisversorgung in der Lohnsteuerberechnung aus. Dies erfordert eine individuelle Betrachtung bei nicht-rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern.

    Welche Steuerklassen gibt es und wie wirken sie sich aus?

    Deutschland kennt sechs verschiedene Steuerklassen, die das monatliche Nettogehalt maßgeblich bestimmen. Steuerklasse I gilt für Ledige, Geschiedene und Verwitwete. Steuerklasse II steht Alleinerziehenden zu – sie profitieren vom Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro pro Jahr nach § 24b EStG.

    🔄 Karteikarte

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Steuerlicher Freibetrag von 4.260 Euro jährlich für das erste Kind, der sich um 240 Euro je weiterem Kind erhöht und nur in Steuerklasse II gewährt wird.

    SteuerklasseBeschreibungBesonderheitenNetto bei 4.000 € Brutto
    ILedige, Geschiedene, VerwitweteGrundfreibetrag 12.348 €ca. 2.566 €
    IIAlleinerziehendeEntlastungsbetrag + 4.260 €ca. 2.692 €
    IIIVerheiratete (Höherverdiener)Doppelter Grundfreibetragca. 2.883 €
    IVVerheiratete (ähnliches Einkommen)Wie Klasse Ica. 2.566 €
    VVerheiratete (Geringverdiener)Partner hat Klasse IIIca. 2.220 €
    VIZweit-/NebenjobKein Grundfreibetragca. 2.183 €

    Steuerklasse III nutzt das Ehegattensplitting vollständig: Der Tarif wird auf die Hälfte des zu versteuernden Einkommens angewendet und das Ergebnis verdoppelt. Der Partner erhält dann Steuerklasse V mit entsprechend höherer monatlicher Belastung.

    Lohnsteuertabelle 2026: Was sind die wichtigsten Eckwerte?

    Die Programmablaufpläne 2026 berücksichtigen bedeutende Anpassungen. Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt für 2026 um 252 Euro. Außerdem werden die Tarifeckwerte mit Ausnahme des Eckwerts zur sogenannten „Reichensteuer“ nach rechts verschoben.

    • Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro (Tarifanpassung)
    • Kinderfreibetrag 2026: 4.878 Euro je Elternteil (9.756 Euro zusammen)
    • Freigrenze Soli im Lohnsteuerabzug 2026: 20.350 Euro
    • Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 2026: 69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro monatlich)
    • Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV 2026: 101.400 Euro jährlich (8.450 Euro monatlich)

    Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2,9 Prozent bei ansonsten unveränderten Beitragssätzen. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent, die Arbeitslosenversicherung bei 2,6 Prozent.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Die Lohnsteuer ist eine eigenständige Steuer neben der Einkommensteuer

    nein

    Die Lohnsteuer ist lediglich eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit – keine eigenständige Steuer.

    Wie funktioniert die Steuerklassenwahl und -optimierung?

    Verheiratete können zwischen verschiedenen Kombinationen wählen: IV/IV, III/V oder IV mit Faktor. Ein Wechsel ist seit 2020 mehrmals im Jahr möglich. Besonders sinnvoll vor größeren Lebensereignissen: 7 Monate vor der Geburt (Elterngeld richtet sich nach dem Netto der letzten 12 Monate), bei drohender Arbeitslosigkeit (ALG I ebenfalls Netto-basiert) oder wenn ein Partner in Elternzeit geht.

    Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die jährliche Steuerschuld. Diese wird endgültig in der Steuererklärung ermittelt. Singles haben meist Klasse I, Alleinerziehende Klasse II, Verheiratete die Kombinationen III/V oder IV/IV. Die Steuerklasse ändert nicht deine Jahressteuer, sondern nur den monatlichen Abzug – über die Steuererklärung wird am Ende alles korrekt abgerechnet.

    Welche Besonderheiten gelten bei Minijobs und Midijobs?

    Die Verdienstgrenze im Minijob liegt 2026 bei 603 Euro. Grund hierfür ist der Anstieg des Mindestlohns auf 13,90 Euro. Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt – bei jeder Erhöhung steigt auch die Minijobgrenze automatisch.

    Für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich steigt die Untergrenze 2026 auf 603,01 Euro. Die Obergrenze bleibt stabil bei 2.000 Euro im Monat. Im Midijob zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, erhalten aber volle Rentenansprüche.

    📊 Schätzfrage

    Wie hoch ist die jährliche Minijob-Grenze 2026?

    7000

    8500

    7236

    Bei 603 Euro monatlich ergibt sich eine Jahresgrenze von 7.236 Euro, bei gelegentlichem Überschreiten sogar bis 8.442 Euro.

    Praktische Anwendung und häufige Fehler

    Die praktische Anwendung gliedert sich in vier Schritte: Lohnzahlungszeitraum bestimmen (monatlich/jährlich), Steuerklasse auswählen (I bis VI), Bruttolohn-Stufe in der Tabelle finden („von … bis …“), Lohnsteuerwert ablesen; Soli/Kirchensteuer ggf. zusätzlich berücksichtigen.

    Häufige Anwendungsfehler entstehen durch veraltete Tabellenwerte, falsche Steuerklassenangaben oder Verwechslung zwischen allgemeiner und besonderer Tabelle. Für genaue Abrechnungen ist die maschinelle Berechnung der Standard. Der PAP 2026 ist dafür die amtliche Rechengrundlage.

    Arbeitgeber sollten prüfen: Software-Updates mit PAP 2026, ELStAM-Abgleich für Steuerklasse und Kinderfreibeträge, korrekte Sozialversicherungsparameter und ordnungsgemäße Berechnung bei Sonderzahlungen wie Boni oder Weihnachtsgeld.

    Fazit

    Die Lohnsteuertabelle 2026 bringt durch den erhöhten Grundfreibetrag von 12.348 Euro spürbare Entlastungen für alle Arbeitnehmer. Die Anpassungen der Tarifeckwerte sollen eine lediglich progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung verhindern und wirken der kalten Progression entgegen. Der Wegfall der Mindestvorsorgepauschale erfordert bei Privatversicherten eine individuelle Betrachtung ihrer Basisversorgungsbeiträge. Die gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen führen bei Gutverdienern zu höheren Sozialabgaben, während die erhöhte Soli-Freigrenze von 20.350 Euro etwa 90 Prozent der Steuerzahler vollständig entlastet. Verheiratete profitieren von der flexibilisierten Steuerklassenwahl mit mehrfachen Wechselmöglichkeiten pro Jahr. Die dynamische Kopplung der Minijobgrenze an den Mindestlohn sorgt für automatische Anpassungen und mehr Planungssicherheit bei geringfügigen Beschäftigungen.

    Häufig gestellte Fragen

    Gibt es 2026 noch amtliche Lohnsteuertabellen?

    Nein, seit 2003 werden keine amtlichen Lohnsteuertabellen mehr veröffentlicht. Stattdessen stellt das Bundesfinanzministerium Programmablaufpläne zur maschinellen Berechnung zur Verfügung. Nicht-amtliche Tabellen erscheinen jedoch weiter als übersichtliche Orientierungshilfe.

    Wie hoch ist das Nettogehalt bei 4.000 Euro brutto in Steuerklasse I?

    In Steuerklasse I bleiben bei 4.000 Euro brutto rund 2.566 Euro netto übrig. In Klasse III sind es etwa 2.883 Euro, in Klasse V hingegen nur 2.220 Euro. Die konkreten Beträge hängen zudem vom Zusatzbeitrag der Krankenkasse und weiteren Faktoren ab.

    Welche Steuersätze gelten 2026?

    Einkommen bis 12.348 Euro bleibt steuerfrei. Zwischen 12.348 und 17.799 Euro gilt ein progressiver Steuersatz von 14 bis 24 Prozent. Die nächste Stufe mit 24 bis 42 Prozent reicht bis 69.878 Euro. Der Spitzensteuersatz beträgt 45 Prozent.

    Welche Steuerklasse gilt für Alleinerziehende?

    Alleinerziehende werden in Steuerklasse II eingeordnet und erhalten einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro jährlich für das erste Kind. Je weiterem Kind erhöht sich dieser Betrag um 240 Euro. Voraussetzung ist, dass keine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt.

  • Lohnsteuer

    Lohnsteuer

    Lohnsteuer Ratgeber: Steuererklärung & Rückerstattung 2024

    Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitslohn einbehalten. Wie sie 2026 berechnet wird, welche Freibeträge gelten und wie Sie zu viel Gezahltes zurückholen.

    Lohnsteuer 2026: Ratgeber für Arbeitnehmer

    Die Lohnsteuer regelt den direkten Steuerabzug vom Arbeitslohn für unselbstständig Beschäftigte.

    Mit dem Jahr 2026 bringt das deutsche Steuerrecht spürbare Veränderungen für Millionen von Arbeitnehmern. Der Grundfreibetrag steigt um 252 Euro auf 12.348 Euro und entlastet damit besonders niedrigere Einkommen. Gleichzeitig profitieren Pendler von vereinfachten und höheren Pauschalen. Diese Reformen sind Teil einer umfassenden Modernisierung des Lohnsteuersystems.

    Was ist Lohnsteuer?

    Die Lohnsteuer ist die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Ihr Arbeitgeber behält sie bei jeder Lohnzahlung direkt vom Bruttolohn ein und führt sie ans Finanzamt ab. Das Bundesministerium der Finanzen erstellt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer.

    Die Lohnsteuer unterscheidet sich grundlegend von anderen Steuerarten. Sie ist eine monatliche Vorauszahlung, abgeführt vom Arbeitgeber. Die Einkommensteuer ist die tatsächliche Jahressteuer, berechnet in der Steuererklärung. Die Lohnsteuerbescheinigung ist das Jahresdokument, das Arbeitgeber bis 28. Februar des Folgejahres ausstellen müssen – sie fasst alle Lohnsteuerbeträge des Jahres zusammen. Der Lohnsteuerabzug bezeichnet den Vorgang: den Einbehalt der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber bei der Lohnzahlung.

    🔄 Karteikarte

    ElStAM

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, die alle steuerrelevanten Daten für den Lohnsteuerabzug enthalten (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Konfession).

    Wie wird die Lohnsteuer 2026 berechnet?

    Die Lohnsteuer ist eine progressive Steuer – je höher das Einkommen, desto höher der Prozentsatz auf jeden weiteren Euro. Ausgangspunkt: Bruttogehalt minus Grundfreibetrag (12.348 Euro), Werbungskostenpauschbetrag (1.230 Euro), Sonderausgaben (36 Euro). Auf das Ergebnis wird der progressive Tarif 14–45% angewendet.

    Bei zu versteuerndem Einkommen zwischen 12.348 und 17.799 Euro (2026) gilt ein progressiver Steuersatz von 14 bis 24 Prozent für den Betrag über des Grundfreibetrages. Bei Einkommen zwischen 17.799 und 69.878 Euro (2026) gilt ein progressiver Satz von 24 bis 42 Prozent. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift zwischen 69.878 und 277.825 Euro. Auf zu versteuernde Einkommen über 277.826 Euro gilt der Höchststeuersatz von 45 Prozent.

    Zu versteuerndes EinkommenSteuersatzBeschreibung
    bis 12.348 Euro0%Grundfreibetrag
    12.348 bis 17.799 Euro14-24%Erste Progressionszone
    17.799 bis 69.878 Euro24-42%Zweite Progressionszone
    69.878 bis 277.825 Euro42%Spitzensteuersatz
    ab 277.826 Euro45%Reichensteuer

    Die Lohnsteuer basiert auf dem offiziellen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums, nach dem alle Lohnabrechnungsprogramme arbeiten.

    Bei welchem Gehalt zahlt man 2026 keine Lohnsteuer?

    Unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) fällt keine Lohnsteuer an. Das entspricht etwa 1.029 Euro Brutto pro Monat. Minijobber (bis 603 Euro/Monat 2026) zahlen in der Regel keine Lohnsteuer, da sie unter dem Grundfreibetrag liegen.

    Für Familien gelten zusätzliche Entlastungen. Der Kinderfreibetrag steigt 2026 um 156 Euro auf 9.756 Euro. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 Euro plus 240 Euro je weiteres Kind.

    💡 Schon gewusst?

    Bei einem Arbeitsweg von 10 Kilometern sparen Pendler 2026 durch die neue Entfernungspauschale jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten ein.

    Welche Steuerklassen gibt es und wie wirken sie sich aus?

    Es gibt sechs Steuerklassen: Klasse I für Unverheiratete, Verwitwete, Geschiedene ohne Kinder. Klasse II für Alleinerziehende mit Kind, zusätzlich Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Klasse III für Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen als der Partner, Partner in Steuerklasse V. Klasse IV für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Klasse V als Gegenstück zu Klasse III. Klasse VI für Steuerpflichtige mit mehreren Beschäftigungen.

    Das Faktorverfahren ist eine Variante der Steuerklassen-Kombination 4/4 für Ehe- und Lebenspartner mit unterschiedlich hohem Einkommen. Dabei wird ein individueller Faktor berechnet, der die steuerliche Belastung gerechter verteilt als die Kombination 3/5. Beide Partner profitieren monatlich von den ihnen zustehenden Entlastungen und vermeiden hohe Nachzahlungen.

    • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete – Standard für Alleinstehende
    • Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Kindern – mit Entlastungsbetrag (4.260 Euro + 240 Euro je weiteres Kind)
    • Steuerklasse III: Verheiratete (Besserverdiener) – niedrigste monatliche Lohnsteuer
    • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen – automatische Standardeinteilung
    • Steuerklasse V: Partner von Steuerklasse III – höhere Lohnsteuer
    • Steuerklasse VI: Nebenjobs – keine Freibeträge, höchste Besteuerung

    Für werdende Eltern lohnt sich ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel: Das Elterngeld berechnet sich nach dem Nettolohn der letzten 12 Monate. Wechselt der betreuende Elternteil 7+ Monate vor der Geburt in Klasse III, kann das Elterngeld um mehrere hundert Euro pro Monat steigen.

    Was sind die wichtigsten Neuerungen 2026?

    Grundfreibetrag und Steuertarif

    Der Grundfreibetrag steigt um 252 Euro auf 12.348 Euro. Darüber hinaus wird auch der übrige Einkommensteuertarif angepasst, damit eine Gehaltserhöhung zum Ausgleich der Inflation nicht zu einer schleichenden Steuererhöhung führt.

    Entfernungspauschale

    Die Pendlerpauschale wird zum 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Bei einem Arbeitsweg von 10 Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche ergeben sich jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten. Bei einem Arbeitsweg von 20 Kilometern werden Arbeitnehmer um 352 Euro zusätzliche Werbungskosten jährlich entlastet.

    Minijob-Grenze

    Die Verdienstgrenze im Minijob liegt 2026 bei 603 Euro. Dadurch erhöht sich auch die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich. Damit verändert sich künftig auch die untere Midijob-Grenze, sie liegt dann bei 603,01 Euro. Die obere Grenze bleibt aber unverändert bei 2.000 Euro.

    Aktivrente

    Neu ab 2026: Rentner, die über das Rentenalter hinaus arbeiten, können zusätzlich zum Grundfreibetrag bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die Lohnsteuer wird auf den Lohn berechnet, aber der steuerfreie Aktivrenten-Betrag reduziert die Steuerlast erheblich.

    Wie funktioniert der Solidaritätszuschlag 2026?

    Die Freigrenze, bis zu der kein Soli anfällt, beträgt im Jahr 2026 für Singles 20.350 Euro. Du musst nur Soli zahlen, wenn Du 2026 mehr als 20.350 Euro Einkommensteuer zu zahlen hast. Bei Ehepaaren ist es der doppelte Betrag, also 40.700 Euro.

    Der Soli beträgt maximal 11,9 % der Differenz zwischen Ihrer Einkommensteuer und der Freigrenze in der Milderungszone. Bei hohen Einkommen oberhalb der Milderungszone wird der volle Soli von 5,5 % der Einkommensteuer fällig.

    Seit 2021 zahlen ca. 90 % der Steuerzahler keinen Soli mehr – dank der deutlich angehobenen Freigrenzen. Als Single beginnt der Soli 2026 ab einer Einkommensteuer von 20.350 Euro, was einem Bruttoeinkommen von ca. 73.000 Euro entspricht. Für Ehepaare mit Zusammenveranlagung liegt die Grenze bei 40.700 Euro Einkommensteuer bzw. ca. 146.000 Euro gemeinsames Bruttoeinkommen.

    🧠 Quiz

    Ab welchem zu versteuernden Einkommen greift 2026 der Spitzensteuersatz von 42%?

    66.760 Euro

    69.878 Euro

    277.826 Euro

    B

    Der Spitzensteuersatz von 42% gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.878 Euro (Stand 2026), die 45%-Reichensteuer greift erst ab 277.826 Euro.

    Besonderheiten bei Minijobs und Midijobs

    Die Verdienstgrenze im Minijob liegt bei 603 Euro monatlich. Die jährliche Verdienstgrenze liegt damit bei 7.236 Euro. Die Berechnung folgt der Formel Mindestlohn × 130 / 3. Diese Formel modelliert eine fiktive Beschäftigung von rund 43,33 Wochenstunden pro Monat (10 Stunden pro Woche × 4,33 Wochen). Das Ergebnis von 602,33 Euro wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.

    Bis 603 Euro bleibst du im Minijob praktisch abgabenfrei. Zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro landest du im sogenannten Übergangsbereich und zahlst gestaffelt reduzierte Sozialbeiträge.

    Wichtige Ausnahmen: Bei einem unvorhersehbaren und gelegentlichen Überschreiten gibt es eine Ausnahme. Minijobber dürfen dann auch mal mehr als 603 Euro im Monat verdienen. Der Verdienst in diesen Monaten darf jedoch das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.206 Euro – nicht überschreiten.

    Lohnsteuerrechner und praktische Anwendung

    Alle Lohnsteuerrechner verwenden die Berechnung nach dem BMF-Programmablaufplan. Der Rechner implementiert den BMF-Programmablaufplan 2026 vollständig. Der Lohnsteuerrechner ist kein „Brutto-Netto“-Rechner, er berechnet nicht das individuelle Netto-Einkommen unter Berücksichtigung abzuführender Sozialabgaben. Die Bereitstellung eines entsprechenden Rechners gehört nicht zu den Aufgaben des BMF.

    Die Lohnsteuer, die man als Arbeitnehmer im Jahr zahlt, ist eine Art Vorauszahlung auf die eigentliche Steuerschuld. Diese kann aber von der tatsächlichen Steuerschuld abweichen, abhängig von der Steuerklasse und möglichen Abzügen wie Werbungskosten oder Vorsorgeaufwendungen. Daher ist es oft eine gute Idee, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen.

    Für eine präzise Kalkulation sollten Sie folgende Werte kennen:

    • Ihr Bruttogehalt
    • Ihre aktuelle Steuerklasse
    • Zusätzliche Freibeträge
    • Kirchensteuerpflicht
    • Sozialversicherungsbeiträge

    Fazit

    Die Lohnsteuer 2026 bringt für die meisten Beschäftigten spürbare Entlastungen. Der höhere Grundfreibetrag von 12.348 Euro reduziert die Steuerlast besonders bei niedrigeren Einkommen. Die einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer hilft allen Pendlern gleichermaßen. Die gestiegene Minijob-Grenze auf 603 Euro schafft mehr Flexibilität für geringfügig Beschäftigte. Der angehobene Solidaritätszuschlag-Freibetrag von 20.350 Euro entlastet mittlere Einkommen weiter. Eine regelmäßige Überprüfung der Steuerklasse und eine sorgfältige Steuererklärung ermöglichen es, das Maximum aus den neuen Regelungen herauszuholen.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

    Der Grundfreibetrag steigt 2026 um 252 Euro auf 12.348 Euro jährlich. Bis zu dieser Einkommenshöhe fällt keine Einkommensteuer an. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag von 24.696 Euro.

    Was ändert sich bei der Entfernungspauschale 2026?

    Ab 2026 gilt einheitlich 38 Cent pro Kilometer für den Arbeitsweg – und zwar ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung mit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer entfällt. Besonders Kurzstreckenpendler profitieren von dieser Vereinfachung.

    Welche Lohnsteuerklassen gibt es in Deutschland?

    Es gibt sechs Lohnsteuerklassen: Klasse I für Alleinstehende, Klasse II für Alleinerziehende, Klasse III für den besserverdienenden Ehepartner, Klasse IV für Paare mit ähnlichem Einkommen, Klasse V für den geringerverdienenden Ehepartner und Klasse VI für Nebenbeschäftigungen.

    Was ändert sich 2026 bei der Vorsorgepauschale?

    Die bisherige Mindestentlastung von 12 Prozent des Lohns entfällt ab 2026 vollständig. Stattdessen richtet sich die Vorsorgepauschale nach den tatsächlich gezahlten Versicherungsbeiträgen. Privatversicherte werden oft entlastet, während Nutzer der Mindestpauschale teilweise höhere Lohnsteuer zahlen.

  • Lohnsteuerermäßigung

    Lohnsteuerermäßigung

    Lohnsteuerermäßigung beantragen: So sparen Sie Steuern

    Mit einer Lohnsteuerermäßigung sichern Sie sich Freibeträge schon im laufenden Jahr. Wie Sie den Antrag 2026 stellen und monatlich mehr netto erhalten.

    Lohnsteuerermäßigung: So beantragen Sie den Freibetrag für 2026

    Die Lohnsteuerermäßigung ist ein Verfahren, bei dem Arbeitnehmer bereits unterjährig von steuerlichen Entlastungen profitieren. Mit einem bewilligten Freibetrag reduziert sich die monatliche Lohnsteuer automatisch und erhöht das verfügbare Nettoeinkommen. So erhalten Sie steuerliche Vorteile sofort und müssen nicht bis zur Steuererklärung im Folgejahr warten.

    Der Vorteil liegt auf der Hand: Statt einer einmaligen Erstattung nach der Steuererklärung verbessert sich Ihre Liquidität bereits Monat für Monat. Das erleichtert die Finanzplanung erheblich, besonders bei größeren Kosten wie langen Fahrtwegen zur Arbeit, Kinderbetreuungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen.

    Wer hat Anspruch auf Lohnsteuerermäßigung?

    Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer eine Lohnsteuerermäßigung beantragen, wenn ihre voraussichtlichen Aufwendungen bestimmte Mindestgrenzen überschreiten. Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Freibetrag in den ELStAM eintragen lassen. Der Freibetrag wirkt sich unterjährig beim Lohnsteuerabzug steuermindernd aus.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Verheiratete Paare müssen für Freibeträge getrennte Anträge stellen

    nein

    Ehepaare und Lebenspartner müssen den Antrag gemeinsam ausfüllen. Bei verheirateten Paaren werden die Aufwendungen beider Partner zusammengerechnet, um die Antragsgrenze von 600 Euro zu erreichen.

    Die wichtigste Voraussetzung ist eine Antragsgrenze von 600 Euro. Die voraussichtlich abziehbaren Aufwendungen wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen werden. Bei der Berechnung dieser Antragsgrenze zählen Werbungskosten allerdings nur mit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1.230 Euro übersteigen.

    Diese Regelung bedeutet konkret: Um einen Werbungskosten-Freibetrag zu erhalten, müssen Sie mindestens 1.830 Euro an Werbungskosten vorweisen können (1.230 Euro Pauschbetrag + 600 Euro Mindestgrenze). Verheiratete Paare können ihre Aufwendungen zusammenrechnen, um die 600-Euro-Grenze zu erreichen.

    Welche Aufwendungen werden berücksichtigt?

    Werbungskosten

    Der häufigste Grund für eine Lohnsteuerermäßigung sind erhöhte Werbungskosten. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Entfernungspauschale für Pendler*innen vereinheitlicht: Pro gefahrenem Kilometer können dann 38 Cent geltend gemacht werden, und das bereits ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung (30 Cent für die ersten 20 Kilometer, anschließend 38 Cent) entfällt.

    Weitere berücksichtigungsfähige Werbungskosten umfassen:

    • Fortbildungskosten und berufliche Weiterbildungen
    • Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder Arbeitsecke
    • Für die Kalendertage, an denen Sie Ihre berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausüben und Sie Ihre erste Tätigkeitsstätte nicht aufsuchen, können Sie einen Betrag von 6 Euro je Kalendertag als Werbungskosten abziehen (Tagespauschale). Sie können bis zu 210 Tage, höchstens 1.260 Euro (210 Tage x 6 Euro je Tag) eintragen.
    • Arbeitsmittel und Fachliteratur
    • Berufliche Reise- und Bewerbungskosten

    💡 Schon gewusst?

    Ab 2026 können Gewerkschaftsbeiträge generell geltend gemacht werden – zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro und unabhängig von anderen Werbungskosten.

    Eine besondere Neuerung für 2026: Bei Gewerkschafter*innen, deren berufsbezogene Kosten (sogenannte Werbungskosten) die Höhe des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1230 Euro nicht überschreiten, werden die Gewerkschaftsbeiträge ab 2026 zusätzlich als Werbungskosten berücksichtigt. Das zu versteuernde Einkommen sinkt entsprechend.

    Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

    Neben Werbungskosten können auch Sonderausgaben die monatliche Lohnsteuer reduzieren. Typische Beispiele sind:

    • Unterhaltsleistungen an geschiedene Ehegatten
    • Kinderbetreuungskosten
    • Kirchensteuer (ausgenommen Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer)
    • Spenden an gemeinnützige Organisationen

    Bei außergewöhnlichen Belastungen werden unter anderem berücksichtigt:

    • Krankheitskosten oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung
    • Pflege-Pauschbeträge ab Pflegegrad 2
    • Bestattungskosten von Angehörigen
    • Kosten nach Naturkatastrophen oder Unglücksfällen

    🧠 Quiz

    Welcher Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt 2026?

    1.200 Euro

    1.230 Euro

    1.260 Euro

    B

    Der Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt jährlich 1.230 Euro und wird automatisch berücksichtigt, wenn keine oder nur geringe Werbungskosten nachgewiesen werden (Stand 2026).

    Wie beantrage ich die Lohnsteuerermäßigung?

    Fristen und Termine für 2026

    Für den Veranlagungszeitraum 2026 hat das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren am 1. November 2025 begonnen. Diese Änderung ist wichtig zu beachten, da das frühere Startdatum 1. Oktober entfällt ab diesem Jahr, da es aus der Zeit der Papierlohnsteuerkarte stammt und mit der Einführung der ELStAM überholt ist.

    Wer den Antrag bis zum 31. Januar 2026 beim Finanzamt einreicht, profitiert bereits ab Jahresbeginn. Bei späteren Anträgen gilt der Freibetrag ab dem Folgemonat. Der späteste Antragstermin für 2026 ist der 30. November 2026 – danach kann eine Steuerermäßigung nur noch im Rahmen einer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

    AntragszeitpunktGültigkeit des Freibetrags
    Bis 31. Januar 2026Ab Januar 2026
    Februar bis November 2026Ab Folgemonat
    Nach 30. November 2026Nur noch über Steuererklärung

    Antragswege und Verfahren

    Den Antrag können Sie auf zwei Wegen stellen: Der Antrag kann bequem online über das ELSTER-Portal unter elster.de gestellt werden. Alternativ ist weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich. Das Formular finden Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.

    Ein Freibetrag kann auch für die Dauer von zwei Kalenderjahren berücksichtigt werden. Bei der Antragstellung für 2026 sind einige Änderungen zu beachten. Sie können den Freibetrag wahlweise nur für 2026 oder gleich für 2026 und 2027 beantragen.

    📊 Schätzfrage

    Wie viele Homeoffice-Tage können maximal mit der Pauschale berücksichtigt werden?

    180

    250

    210

    Tage

    Sie beträgt nunmehr 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro jährlich. Damit können Sie die Home-Office-Pauschale ab 2023 für 210 Tage im Jahr geltend machen.

    Vereinfachtes Verfahren

    Besonders praktisch ist das vereinfachte Verfahren für Wiederholungsanträge. Wenn Sie denselben Freibetrag oder die gleiche Zahl der Kinderfreibeträge beantragen wollen wie für das Vorjahr oder einen geringeren Freibetrag, genügt es den Hauptvordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ und die Anlage „Vereinfachter Antrag / Sonstiges“ auszufüllen.

    Wichtige Regelungen für 2026

    ELStAM-System und automatische Berücksichtigung

    Nach der Bewilligung durch das Finanzamt erfolgt die Umsetzung vollautomatisch. Das Finanzamt trägt den bewilligten Lohnsteuer-Freibetrag als ELStAM (elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal) ein. Arbeitgeber können diese Werte elektronisch abrufen. Sie als Arbeitnehmer müssen sich um nichts weiter kümmern – der Freibetrag wird automatisch bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt.

    Pflichten und Meldepflichten

    Wer Freibeträge erhält, muss im Folgejahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt rechnet noch mal nach, ob alles korrekt abgelaufen ist. Diese Verpflichtung zur Steuererklärung ist wichtig zu beachten.

    Besonders bedeutsam ist die Meldepflicht bei Verschlechterungen: Haben sich im Laufe des Kalenderjahres die maßgebenden Verhältnisse für den Freibetrag oder für die Steuerklasse zu Ihren Ungunsten geändert, sind Sie verpflichtet, dies Ihrem Finanzamt mitzuteilen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich Ihre Fahrstrecke zur Arbeit verkürzt oder bestimmte Kosten wegfallen.

    Auswirkungen auf die Steuererstattung

    Ein wichtiger Punkt zum Verständnis: Wer einen Freibetrag nutzt, erhält später bei der Steuererklärung weniger zurück, weil die Kosten schon vorab berücksichtigt wurden. Das ist kein Nachteil, sondern bedeutet lediglich eine bessere Verteilung der steuerlichen Entlastung über das ganze Jahr.

    Praktische Tipps und häufige Fragen

    Optimale Antragsstrategie

    Finanztip empfiehlt eine clevere Strategie für die Antragstellung: Wenn möglich, stell den Antrag für 2025 schon im Oktober 2025 – und nur für 2025. Stelle dann im Januar 2026 mit den gleichen Daten einen erneuten Antrag, dann aber gleich für 2026 und 2027. So können Sie von Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld besonders profitieren.

    Freibetrag-Verteilung

    Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag und wird auf die der Antragsstellung folgenden Monate verteilt. Eine Besonderheit gilt, wenn der Antrag im Januar 2026 gestellt wird: Der Freibetrag gilt dann ausnahmsweise rückwirkend ab 1. Januar 2026.

    Bei später eingereichten Anträgen wird der Jahresbetrag auf die verbleibenden Monate aufgeteilt. Stellen Sie beispielsweise im November einen Antrag auf 1.800 Euro Freibetrag, erhalten Sie in den beiden verbleibenden Monaten jeweils 900 Euro zusätzlichen Freibetrag.

    Fazit

    Die Lohnsteuerermäßigung bietet Arbeitnehmern mit höheren beruflichen oder privaten Belastungen einen wertvollen Liquiditätsvorteil. Statt auf die Erstattung im Folgejahr zu warten, verbessert sich das monatliche Nettogehalt bereits sofort. Besonders profitieren Pendler mit weiten Arbeitswegen, Gewerkschaftsmitglieder und Personen mit außergewöhnlichen Belastungen von der Regelung. Die Vereinfachung der Entfernungspauschale auf einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer ab 2026 macht den Antrag für viele Arbeitnehmer noch attraktiver. Entscheidend für die optimale Nutzung sind die rechtzeitige Antragstellung bis zum 31. Januar 2026 sowie die gewissenhafte Meldung von Änderungen der persönlichen Verhältnisse.

    Häufig gestellte Fragen

    Bis wann muss der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2026 gestellt werden?

    Der Antrag kann seit dem 1. November 2025 gestellt werden. Bei Einreichung bis zum 31. Januar 2026 profitieren Sie rückwirkend ab Jahresbeginn. Der späteste Antragstermin für 2026 ist der 30. November 2026 – danach nur noch über die Einkommensteuererklärung.

    Ab welchem Betrag lohnt sich die Lohnsteuerermäßigung?

    Ein Freibetrag wird nur gewährt, wenn die voraussichtlich abziehbaren Aufwendungen insgesamt 600 Euro im Jahr überschreiten. Werbungskosten zählen nur, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro überschreiten – insgesamt müssen also mindestens 1.830 Euro Werbungskosten vorliegen.

    Welche Kosten kann ich als Freibetrag geltend machen?

    Typische Anlässe sind Fahrtkosten zur Arbeit, Fortbildungskosten, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen und außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten. Seit 2026 werden Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Pauschbetrag berücksichtigt.

    Wie lange gilt ein beantragter Freibetrag?

    Der Freibetrag kann für bis zu zwei Kalenderjahre beantragt werden – wahlweise nur für 2026 oder für 2026 und 2027. Der Antrag kann online über ELSTER oder in Papierform über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung eingereicht werden.

  • Kirchensteuer

    Kirchensteuer

    Kirchensteuer Erklärung: Steuern für Kirchen verstehen

    Die Kirchensteuer zahlen Mitglieder anerkannter Religionsgemeinschaften als Zuschlag zur Einkommensteuer. Wie hoch sie 2026 ist und wie ein Austritt sie beendet.

    Kirchensteuer: So funktioniert die Steuer für Kirchenmitglieder 2026

    Die Kirchensteuer ist eine Abgabe für Mitglieder anerkannter Religionsgemeinschaften in Deutschland. Sie wird als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben und finanziert kirchliche Aktivitäten. 2026 zahlen Sie nur Kirchensteuer, wenn Ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt: 12.348 Euro für Alleinstehende, 24.696 Euro für Ehepaare.

    Was ist Kirchensteuer?

    Die Kirchensteuer ist bundesweit einzigartig. Der deutsche Staat zieht diese Abgabe für anerkannte Religionsgemeinschaften ein – international ist das eine Besonderheit.

    💡 Schon gewusst?

    Die Kirchensteuer wird in Deutschland von den Finanzbehörden eingezogen. Das ist international selten und macht das deutsche System besonders.

    Wer zahlt Kirchensteuer?

    Sie zahlen diese Steuer, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

    • Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (evangelisch, katholisch, jüdisch)
    • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
    • Einkommen über dem Grundfreibetrag

    Nicht betroffen sind Mitglieder orthodoxer Kirchen, evangelisch-freikirchlicher Gemeinden oder muslimischer Organisationen, da diese keine anerkannten Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

    Aktuelle Sätze nach Bundesland

    Die Sätze bleiben 2026 stabil. Ihr Wohnort bestimmt die Höhe, nicht Ihre Konfession.

    BundeslandSatz
    Baden-Württemberg8 %
    Bayern8 %
    Alle anderen9 %

    Bayern hat einen niedrigeren Satz, verlangt aber zusätzlich ein obligatorisches Kirchgeld. Arbeitslose, Studierende oder Hausfrauen zahlen dort 24 bis 72 Euro pro Jahr.

    Berechnung Schritt für Schritt

    Die Berechnung ist einfach nachvollziehbar:

    Schritt 1: Bruttogehalt – Freibeträge = zu versteuerndes Einkommen

    Schritt 2: Zu versteuerndes Einkommen → Einkommensteuer ermitteln

    Schritt 3: Einkommensteuer × 8 % oder 9 % = Ihre Kirchensteuer

    📊 Schätzfrage

    Sie verdienen 4.000 Euro brutto monatlich in Nordrhein-Westfalen. Wie viel Kirchensteuer zahlen Sie monatlich?

    30

    70

    57

    Bei 4.000 Euro brutto entsteht monatlich eine Einkommensteuer von etwa 636 Euro. Davon 9 % ergibt 57,24 Euro Kirchensteuer.

    Ein Rechenbeispiel: Bei 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt Ihre Einkommensteuer bei 9.177 Euro. Die Kirchensteuer beträgt dann 826 Euro (9 %). Durch den Sonderausgabenabzug sparen Sie etwa 281 Euro Steuern – Ihre tatsächliche Last sinkt auf 545 Euro jährlich.

    Mit Kindern zahlen Sie weniger, da Kinderfreibeträge (2026: 6.828 Euro) die Bemessungsgrundlage senken.

    Kappungsregelung bei hohem Einkommen

    Alle Bundesländer außer Bayern begrenzen die Kirchensteuer nach oben. Bei sehr hohen Einkommen wird die Abgabe auf einen festen Prozentsatz begrenzt – zwischen 2,75 und 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens, je nach Bundesland.

    🧠 Quiz

    In welchem Bundesland gibt es keine Kappungsregelung?

    Baden-Württemberg

    Bayern

    Nordrhein-Westfalen

    B

    Bayern verzichtet auf die Kappung. Dafür ist der Satz mit 8 % bereits niedriger als anderswo.

    So funktioniert die Kappung:

    • Automatisch: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
    • Auf Antrag: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

    Berlin hat einen Kappungssatz von 3 Prozent. Bei 150.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlen Sie ohne Kappung 4.863 Euro, mit Kappung maximal 4.500 Euro – ein Unterschied von 363 Euro.

    Kirchensteuer in der Steuererklärung absetzen

    Das ist entscheidend für Sie: Sie können die tatsächlich gezahlte Kirchensteuer vollständig als Sonderausgabe absetzen. Tragen Sie den Betrag in der Anlage Sonderausgaben ein.

    Dieser Abzug reduziert Ihre tatsächliche Belastung erheblich. Je nach Grenzsteuersatz erhalten Sie 25 bis 42 Prozent der gezahlten Summe über die Steuererklärung zurück. Bei den meisten Arbeitnehmern liegt die effektive Belastung zwischen 0,5 % und 3 % des Bruttoeinkommens.

    🔄 Karteikarte

    Sonderausgabenabzug

    Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist die bezahlte Kirchensteuer unbeschränkt abzugsfähig und mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen.

    Falls Sie eine Rückerstattung erhielten, tragen Sie diesen Betrag ebenfalls ein. Den Nachweis finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.

    Austritt: Kosten und Ablauf

    Der Austritt aus der Kirche ist einfach, kostet aber unterschiedlich viel je nach Bundesland:

    • Kostenlos: Brandenburg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt
    • 25–35 Euro: Bayern, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
    • 30 Euro: Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
    • Bis 60 Euro: Baden-Württemberg

    Sie benötigen einen Personalausweis. Je nach Bundesland erklären Sie den Austritt vor dem Amtsgericht, Bürgeramt oder Standesamt. Ab dem Folgemonat wird keine Kirchensteuer mehr eingezogen.

    Kirchensteuer bei Paaren

    Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften gilt eine Besonderheit: Wenn nur einer Partner kirchensteuerpflichtig ist und Sie sich zur gemeinsamen Veranlagung entscheiden, kann ein Kirchgeld anfallen.

    Das Kirchgeld richtet sich nach dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen. 2026 beginnt es bei einem Einkommen von 50.000 Euro (nach einer Erhöhung um 10.000 Euro im Jahr 2025). Die höchste Stufe liegt ab 320.000 Euro monatlich bei 3.600 Euro jährlich.

    Bei Ehen mit unterschiedlichen Konfessionen gelten unterschiedliche Regeln – informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

    Fazit

    Die Kirchensteuer wirkt höher als sie ist. Der nominale Satz von 8 % oder 9 % wird durch mehrere Faktoren reduziert: Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro entlastet Niedrigverdienende. Die Absetzbarkeit als Sonderausgabe senkt die tatsächliche Last auf durchschnittlich 1 % des Bruttoeinkommens. Die Kappung schützt Besserverdiener vor überproportionaler Belastung.

    2026 bleibt die regionale Unterscheidung erhalten: Bayern und Baden-Württemberg mit 8 %, alle anderen mit 9 %. Der Kirchenaustritt kostet zwischen 0 und 60 Euro und endet die Steuerpflicht im Folgemonat.

    Für optimale steuerliche Gestaltung sollten Sie Ihre Kirchensteuer konsequent in der Steuererklärung angeben. Bei hohem Einkommen prüfen Sie, ob die Kappung gilt. Die kombination aus staatlichem Einzug und privater Entlastung macht das deutsche System bei richtiger Handhabung verträglich und transparent.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist die Kirchensteuer in Deutschland?

    Die Kirchensteuer beträgt 8 Prozent der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent. Sie wird nicht vom Bruttoeinkommen, sondern von der festgesetzten Einkommen- bzw. Lohnsteuer berechnet.

    Ab welchem Einkommen zahlt man Kirchensteuer?

    Kirchensteuer fällt erst an, wenn Einkommensteuer erhoben wird. 2026 liegt die Grenze bei 12.348 Euro jährlich für Alleinstehende (etwa 1.029 Euro monatlich) und 24.696 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner.

    Wer muss in Deutschland Kirchensteuer zahlen?

    Kirchensteuerpflichtig sind alle Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft mit Wohnsitz in Deutschland. Dazu zählen die evangelische und katholische Kirche sowie jüdische Kultusgemeinden, sofern sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind.

    Wie lässt sich die Kirchensteuer berechnen?

    Die Formel lautet: Kirchensteuer = Einkommensteuer × Kirchensteuersatz. Bei einer Einkommensteuer von 10.000 Euro fallen in Bayern oder Baden-Württemberg 800 Euro (8 Prozent) an, in allen anderen Bundesländern 900 Euro (9 Prozent) Kirchensteuer.

  • Körperschaftsteuer

    Körperschaftsteuer

    Körperschaftsteuer erklärt: Steuern für GmbH, AG und Kapitalgesellschaften

    Die Körperschaftsteuer ist die Gewinnsteuer für GmbH, AG und andere Kapitalgesellschaften. Wie hoch der Satz 2026 ist, wie sie berechnet wird und wer sie zahlt.

    Körperschaftsteuer 2026: Sätze, Berechnung und Pflichten

    Körperschaftsteuer regelt die steuerliche Behandlung von Kapitalgesellschaften und deren Gewinnen. Die Körperschaftsteuer ist die Gewinnsteuer für juristische Personen — also für GmbHs, UGs (haftungsbeschränkt) und Aktiengesellschaften. Sie stellt das Pendant zur Einkommensteuer bei natürlichen Personen dar und wird für alle Kapitalgesellschaften mit Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland erhoben.

    Der Körperschaftsteuersatz beträgt 2026 unverändert 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Der Körperschaftsteuersatz liegt aktuell bei 15 % plus Solidaritätszuschlag. Somit ergibt sich eine Steuerbelastung von 15,83 % im Rahmen der Körperschaftsteuer. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag weiterhin ohne jede Freibeträge oder Abschwächungsregelungen auf ihre Körperschaftsteuer in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuer, was einer Gesamtbelastung von 15,825 Prozent entspricht (Stand 2026).

    Wer zahlt Körperschaftsteuer?

    Körperschaftsteuer zahlen Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG als juristische Personen. Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften mit Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland – sie versteuern ihr gesamtes Welteinkommen. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften zahlen dagegen nur auf inländische Einkünfte Körperschaftsteuer.

    Zu den steuerpflichtigen Rechtsformen gehören:

    • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
    • Genossenschaften
    • Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
    • Stiftungen des privaten Rechts
    • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

    Betreiben Sie Ihr Unternehmen als Einzelfirma oder in einer GbR, zahlen Sie stattdessen Einkommensteuer. Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG unterliegen nicht der Körperschaftsteuer. Ihre Einkünfte werden einheitlich und gesondert festgestellt und anteilig den Gesellschaftern zugerechnet, die dann persönlich Einkommensteuer zahlen müssen.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Alle Unternehmen in Deutschland müssen Körperschaftsteuer zahlen

    nein

    Nur Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer. Personenunternehmen und Freiberufler unterliegen der Einkommensteuer (Stand 2026)

    Wie hoch ist die Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften?

    Neben der Körperschaftsteuer zahlen Kapitalgesellschaften auch Gewerbesteuer. Durchschnittlich liegt der Gewerbesteuerhebesatz in Deutschland bei rund 400 %. Dies führt bei einem Steuermessbetrag von 3,5 Prozent zu einer Gewerbesteuerbelastung von etwa 14 Prozent. Die Körperschaftsteuer sinkt stufenweise von 15 % auf 10 %, wodurch sich die Gesamtbelastung von rund 29,8 % auf 24,6 % reduziert. Der Solidaritätszuschlag beträgt konstant 5,5 % auf die Körperschaftsteuer, während die Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von 400 % bei etwa 14 % bleibt.

    SteuerartSteuersatz 2026Bemessungsgrundlage
    Körperschaftsteuer15,0%Zu versteuerndes Einkommen
    Solidaritätszuschlag5,5%Körperschaftsteuer
    Gewerbesteuerca. 14,0%Gewerbeertrag
    Gesamtbelastungca. 29,8%

    Ein praktisches Beispiel: Bei einem Gewinn von 100.000 Euro fallen 15.000 Euro Körperschaftsteuer an, zuzüglich 825 Euro Solidaritätszuschlag und etwa 14.000 Euro Gewerbesteuer – insgesamt rund 29.825 Euro Steuerlast.

    📊 Schätzfrage

    Wie viele verschiedene Steuersätze müssen Unternehmen bei der Berechnung latenter Steuern ab 2028 berücksichtigen?

    1

    10

    6

    Steuersätze

    Ab sofort muss er mithin für jede einzelne Steuerlatenz mit bis zu sechs verschiedenen Steuersätzen hantieren (Stand 2026)

    Welche Reformen kommen ab 2028?

    Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine zeitlich gestreckte Senkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 15 % umgesetzt. Danach verringert sich der Körperschaftsteuersatz ab dem VZ 2028 im Verlauf von fünf Jahre um je einen Prozentpunkt pro Jahr. Ab dem VZ 2032 beträgt er dann 10 %.

    Die stufenweise Entwicklung gestaltet sich folgendermaßen:

    • 2026–2027: 15 Prozent (15,825 Prozent mit Solidaritätszuschlag)
    • 2028: 14 Prozent (14,77 Prozent mit Soli)
    • 2029: 13 Prozent (13,715 Prozent mit Soli)
    • 2030: 12 Prozent (12,66 Prozent mit Soli)
    • 2031: 11 Prozent (11,605 Prozent mit Soli)
    • ab 2032: 10 Prozent (10,55 Prozent mit Soli)

    Dass die Körperschaftsteuer in fünf einzelnen Jahresschritten geändert wird, ist auch international eine bislang beispiellose Steuerinnovation. Dies reduziert die Gesamtbelastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von etwa 29,8 Prozent auf rund 25 Prozent ab 2032.

    Was bedeutet die degressive Abschreibung für 2026?

    Parallel zur Körperschaftsteuerreform können Unternehmen von der wiedereingeführten degressiven Abschreibung profitieren. Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG können alle Unternehmen die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nutzen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt wurden.

    Der Abschreibungssatz beträgt maximal das Dreifache der linearen AfA, höchstens jedoch 30 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr. Danach wird der Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet. Bei einer Maschine für 300.000 Euro mit zehn Jahren Nutzungsdauer können Unternehmen im ersten Jahr 90.000 Euro absetzen statt 30.000 Euro bei linearer Abschreibung. Bei einem Steuersatz von rund 30 Prozent ergibt das einen Liquiditätsvorteil von 19.500 Euro allein im ersten Jahr.

    🔄 Karteikarte

    Degressive Abschreibung

    Abschreibungsmethode, bei der in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge geltend gemacht werden können. 2026 bis zu 30% der Anschaffungskosten möglich.

    Wie wirkt sich der Solidaritätszuschlag aus?

    Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs sind nicht von der Soli-Abschaffung betroffen und zahlen weiterhin den vollen Solidaritätszuschlag auf ihre Körperschaftsteuer. Sie müssen den Solidaritätszuschlag weiterhin ohne jede Freibeträge oder Abschwächungsregelungen auf ihre Körperschaftsteuer entrichten.

    Im Gegensatz zu natürlichen Personen, die seit 2021 von erheblichen Entlastungen beim Solidaritätszuschlag profitieren, zahlen Kapitalgesellschaften den vollen Zuschlagssatz von 5,5 Prozent ohne Freigrenze oder Minderungen. Du musst nur Soli zahlen, wenn Du 2026 mehr als 20.350 Euro Einkommensteuer zu zahlen hast. Bei Ehepaaren ist es der doppelte Betrag, also 40.700 Euro. Diese Freigrenzen gelten jedoch nicht für Kapitalgesellschaften.

    Welche Herausforderungen entstehen für die Finanzplanung?

    Die stufenweise Körperschaftsteuersenkung ab 2028 führt bereits jetzt zu komplexen Anpassungen in Handels- und Steuerbilanz. Unternehmen müssen latente Steuern neu bewerten und dabei künftig bis zu sechs verschiedene Steuersätze berücksichtigen – je nachdem, in welchem Jahr die temporären Differenzen aufgelöst werden.

    Um diese spätere Entlastung heute aber korrekt abbilden zu können, muss der Bilanzierende den Steuersatz des Jahres verwenden, in dem sie die temporäre Differenz umkehrt oder Verlust- bzw. Zinsvorträge genutzt werden können. Ab sofort muss er mithin für jede einzelne Steuerlatenz mit bis zu sechs verschiedenen Steuersätzen hantieren.

    Viele Rechnungswesen-Systeme sind mit dieser Komplexität überfordert. Ein Beispiel verdeutlicht die Herausforderung: Die passiven latenten Steuern wurden unter der Annahme errechnet, dass im Jahr der Auflösung der temporären Differenzen– in diesem Fall 2029 – eine Steuerbelastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von 30 Prozent greift. Mit dem neuen Steuersatz von nur noch rund 28 Prozent ergibt sich eine zu erwartende Steuerbelastung von 112.000 Euro. Die notwendige Umbewertung führt im laufenden Jahr zu einem Steuerertrag von 8.000 Euro.

    Fazit

    Die Körperschaftsteuer steht vor der größten Reform seit fast zwei Jahrzehnten. Die schrittweise Senkung des Steuersatzes von 15 auf 10 Prozent ab 2032 verbessert die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland erheblich. Die Gesamtsteuerbelastung sinkt von derzeit etwa 30 Prozent auf rund 25 Prozent. Gleichzeitig bietet die degressive Abschreibung mit bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter erhebliche Liquiditätsvorteile bis Ende 2027. Unternehmen sollten bereits heute ihre Systeme und Prozesse an die kommenden Änderungen anpassen, um die geplanten Entlastungen optimal nutzen zu können. Eine enge Abstimmung mit dem Steuerberater ist dabei unerlässlich, insbesondere für die komplexe Berechnung latenter Steuern mit bis zu sechs verschiedenen Steuersätzen.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist die Körperschaftsteuer aktuell?

    Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Mit dem Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent ergibt sich eine Gesamtbelastung von etwa 15,825 Prozent; zusammen mit der Gewerbesteuer liegt die Gesamtbelastung bei rund 29,8 Prozent.

    Welche Unternehmen zahlen Körperschaftsteuer?

    Körperschaftsteuer zahlen Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG als juristische Personen. Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG unterliegen nicht der Körperschaftsteuer – ihre Einkünfte werden anteilig den Gesellschaftern zugerechnet und einkommensbesteuert.

    Wie senkt sich die Körperschaftsteuer ab 2028?

    Ab dem 1. Januar 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz um jeweils einen Prozentpunkt pro Jahr bis auf 10 Prozent ab 2032. Die Gesamtbelastung aus Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer reduziert sich damit von 29,8 Prozent auf rund 25 Prozent.

    Welche Freibeträge gelten bei der Körperschaftsteuer?

    Für bestimmte Körperschaften existiert ein allgemeiner Freibetrag von 5.000 Euro, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden kann. Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland – sie versteuern ihr gesamtes Welteinkommen.

  • KfZ Steuer

    KfZ Steuer

    Berechnung, Tarife und Sparpotenziale der Kfz-Steuer erklärt

    Die Kfz-Steuer zahlt jeder Fahrzeughalter jährlich. Wie sie sich 2026 nach Hubraum und CO₂ berechnet, welche Tarife gelten und wer von ihr befreit ist.

    Kfz-Steuer 2026: Berechnung, Tarife und Befreiungen

    Die Kfz-Steuer ist eine jährliche Abgabe, die jeder Fahrzeughalter in Deutschland zahlen muss.

    Die Kraftfahrzeugsteuer stellt einen festen Kostenfaktor dar und trägt zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur bei. Seit 2021 gelten für neu zugelassene Pkw veränderte Tarife mit einer CO₂-abhängigen Komponente. Eine bedeutsame Neuerung zeigt sich für das Jahr 2026: Reine Elektrofahrzeuge sind bis längstens 2035 von der Kfz-Steuer befreit, mit Erstzulassung bis 31.12.2030.

    Was ist die Kfz-Steuer und wer muss sie zahlen?

    Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist eine jährliche Abgabe, die jeder Fahrzeughalter in Deutschland zahlen muss. Sie wird vom Hauptzollamt erhoben und stellt eine wichtige Einnahmequelle für den Staat dar. Mit drei Werten aus dem Fahrzeugschein (Hubraum aus Feld P.1, CO2 aus Feld V.7, Erstzulassungsdatum) und der Formel aus § 9 KraftStG berechnest du deine Jahressteuer auf den Euro genau.

    Steuerpflichtig ist grundsätzlich der Fahrzeughalter, also die Person, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist. Bei einem Halterwechsel geht die Steuerpflicht automatisch auf den neuen Besitzer über. Die Steuer wird per SEPA-Lastschrift eingezogen, das entsprechende Mandat wird bei der Fahrzeugzulassung erteilt. Neben der Kfz-Steuer fallen auch Kosten für eine Kfz-Versicherung an, die ebenfalls zu den regelmäßigen Ausgaben eines Fahrzeughalters gehört.

    🔄 Karteikarte

    WLTP-Verfahren

    Das Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure ist das aktuelle Messverfahren für CO₂-Emissionen und löste 2018 das NEFZ-Verfahren ab, um realistische Verbrauchswerte zu liefern.

    Wie wird die Kfz-Steuer 2026 berechnet?

    Benziner zahlen 2,00 €, Diesel 9,50 € je 100 ccm (EZ ab 01.07.2009, unverändert 2026). Die Berechnung erfolgt nach einem zweigliedrigen System: dem Hubraum-Anteil und der CO₂-Komponente.

    Hubraum-Komponente 2026

    Der Hubraum-Anteil bildet die Grundlage der Steuerberechnung:

    • Benzinmotoren: 2,00 Euro je angefangene 100 cm³
    • Dieselmotoren: 9,50 Euro je angefangene 100 cm³

    Der höhere Hubraum-Steuersatz für Diesel (€9,50 vs. €2,00) gleicht die niedrigere Mineralölsteuer auf Dieselkraftstoff aus. In der Gesamtbetrachtung sollten Benzin- und Dieselfahrer ähnlich belastet werden.

    CO₂-Komponente mit progressiver Staffelung

    Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein progressiver CO2-Steuersatz. Je höher der CO2-Ausstoß, desto teurer wird es pro Gramm. Die Staffelung 2026:

    CO₂-BereichSteuersatz pro g/kmBeispielrechnung
    Bis 95 g/km0,00 €Freibetrag
    96-115 g/km2,00 €(CO₂ – 95) × 2,00 €
    116-135 g/km2,20 €40 € + (CO₂ – 115) × 2,20 €
    136-155 g/km2,50 €84 € + (CO₂ – 135) × 2,50 €
    156-175 g/km2,90 €134 € + (CO₂ – 155) × 2,90 €
    176-195 g/km3,40 €192 € + (CO₂ – 175) × 3,40 €
    Über 195 g/km4,00 €260 € + (CO₂ – 195) × 4,00 €

    Ein Fahrzeug mit genau 195 g/km zahlt allein dafür 260 € CO2-Zuschlag pro Jahr, zusätzlich zum Hubraum-Anteil.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Die CO₂-Staffelung gilt für alle Fahrzeuge unabhängig vom Erstzulassungsdatum

    nein

    Die progressive CO₂-Staffelung gilt nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2021. Ältere Fahrzeuge behalten ihre ursprüngliche Besteuerung (Stand 2026).

    Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge 2026

    Reine Elektrofahrzeuge sind bis Ende 2035 vollständig von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie bis 31.12.2030 erstmals zugelassen werden. Diese Regelung wurde vom Bundestag am 4. Dezember 2025 beschlossen und verlängert die ursprünglich bis 2030 geltende Befreiung um fünf Jahre.

    Die Befreiung läuft ab der Erstzulassung, nicht ab dem Kaufdatum. Ein 2020 erstmals zugelassenes Tesla ist bis 2030 steuerfrei – auch wenn Sie es 2026 gebraucht kaufen. Beim Gebrauchtkauf übernehmen Sie die verbleibende Befreiungszeit des Vorbesitzers.

    Nach Ablauf der Steuerbefreiung wird für Elektrofahrzeuge eine reduzierte Steuer basierend auf dem zulässigen Gesamtgewicht erhoben:

    • Bis 2.000 kg: 5,625 Euro je angefangene 200 kg
    • 2.000-3.000 kg: 6,01 Euro je angefangene 200 kg
    • Ab 3.000 kg: 6,39 Euro je angefangene 200 kg

    Dabei wird nur die Hälfte der regulären Nutzfahrzeugsteuer berechnet.

    Steuerermäßigungen für Menschen mit Schwerbehinderung

    Menschen mit Schwerbehinderung können eine Steuerbefreiung (bei Merkzeichen H, Bl oder aG) oder eine Steuerermäßigung um 50 % (bei Merkzeichen G oder Gl) erhalten. Die Vergünstigung muss beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden.

    Vollständige Steuerbefreiung

    Schwerbehinderte mit diesen Merkzeichen sind komplett von der Kfz-Steuer befreit:

    • H (Hilflosigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens)
    • Bl (Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung)
    • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)

    50-Prozent-Ermäßigung

    Eine halbierte Steuer erhalten Personen mit:

    • G (Gehbehinderung)
    • Gl (Gehörlosigkeit)
    • Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck

    Die 50-Prozent-Ermäßigung ist daran gebunden, dass auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr verzichtet wird. Man muss sich also zwischen Nahverkehrsvorteil und Steuerermäßigung entscheiden.

    Antragstellung

    Der Antrag auf Steuervergünstigung (Formular 3809) muss beim Hauptzollamt zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis in Kopie eingereicht werden. Bei einer Ermäßigung ist zusätzlich das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke erforderlich.

    Oldtimer-Steuer mit H-Kennzeichen

    Besitzt Ihr Fahrzeug ein H-Kennzeichen, muss jährlich pauschal eine Kfz-Steuer von 191,73 Euro gezahlt werden. Für historische Krafträder beträgt die Pauschale 46,02 Euro jährlich.

    Diese Pauschalsätze gelten unabhängig von:

    • Hubraum
    • CO₂-Ausstoß
    • Schadstoffklasse
    • Fahrzeuggewicht

    Voraussetzungen für das H-Kennzeichen

    Für die Zulassung als Oldtimer müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    • Mindestens 30 Jahre alt (Erstzulassungsdatum entscheidend)
    • Weitgehend originalgetreuer Zustand
    • Erhaltung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts
    • Bestandene Hauptuntersuchung
    • Gutachten nach § 23 StVZO

    Bei Benzinern mit schlechter Schadstoffklasse (unter Euro 1) zahlt man regulär 25,36 Euro je angefangene 100 ccm Hubraum. Ein Golf II mit 1,6-Liter-Motor kostet normal also rund 406 Euro Steuer im Jahr. Das H-Kennzeichen spart hier über 200 Euro.

    Saisonkennzeichen-Kombination

    Die Kombination aus Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen ist seit dem 01. Oktober 2017 erlaubt. Auf dem Kfz-Kennzeichen ist das „H“ angebracht und dahinter die beiden Zahlen für den Gültigkeitszeitraum. Bei halbjähriger Nutzung reduziert sich die Steuer entsprechend anteilig.

    💡 Schon gewusst?

    Oldtimer mit H-Kennzeichen dürfen ohne Umweltplakette in alle deutschen Umweltzonen fahren – ein unbezahlbarer Vorteil in Städten wie München oder Stuttgart (Stand 2026).

    Steuerliche Absetzbarkeit und Betriebsausgaben

    Die Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzung der Kfz-Steuer sind begrenzt. Wird das Fahrzeug lediglich für private Zwecke genutzt und trägt es nicht in einem bedeutenden Maße zur Erwirtschaftung des Einkommens bei, ist die Kfz-Steuer nicht absetzbar.

    Privatpersonen

    Privatpersonen, die ihr Fahrzeug für den Arbeitsweg nutzen, entlastet der Staat mit der Pendlerpauschale: Sie beträgt 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer (Stand Januar 2026). Die Pauschale mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage; die Kfz-Steuer selbst beeinflusst sie nicht. Darüber hinaus können Fahrtkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Selbstständige und Unternehmer

    Selbstständige und Unternehmer können die Kfz-Steuer in vollem Umfang von Dienstfahrzeugen als Betriebsausgabe absetzen, wenn das Fahrzeug allein für Dienstfahrten genutzt wird. Bei gemischter Nutzung ist nur der betriebliche Anteil absetzbar. Eine ordnungsgemäße Dokumentation durch ein Fahrtenbuch ist in der Regel erforderlich. Besonders bei Dienstwagen spielen die Kfz-Steuer und weitere damit verbundene Kosten eine wichtige Rolle für die Gesamtkalkulation.

    Neue Zahlungsregelung und Fälligkeit

    Ab 2026 soll die Kfz-Steuer grundsätzlich nur noch als Einmalzahlung für das gesamte Jahr erhoben werden. Eine unterjährige Ratenzahlung ist nach aktuellem Stand nicht mehr vorgesehen. Diese Änderung bringt eine wichtige Neuerung für alle Fahrzeughalter mit sich.

    Bisherige Ratenzahlung entfällt

    Bisher konnten Halter bei einer Jahressteuer über 500 Euro halbjährlich (mit 3 Prozent Aufschlag) und über 1.000 Euro vierteljährlich (mit 6 Prozent Aufschlag) zahlen. Diese Möglichkeit entfällt komplett.

    Automatische Umstellung

    Die praktische Umsetzung erfolgt ohne Zutun der Fahrzeughalter. Die Hauptzollämter stellen bestehende Ratenpläne automatisch auf jährliche Lastschriften um. Betroffene erhalten Anfang 2026 entsprechende Informationsschreiben mit dem neuen Zahlungsplan.

    Zahlungsmodalitäten

    • Fälligkeit: Jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift
    • Zeitpunkt: Entsprechend dem Anmeldungsdatum des Fahrzeugs
    • SEPA-Mandat: Wird bei der Zulassung automatisch erteilt
    • Zuständigkeit: Das jeweilige Hauptzollamt nach Wohnort

    Fahrzeughalter sollten sich auf diese Änderung einstellen und bei hohen Steuerbeträgen entsprechende Rücklagen bilden. Die einmalige Jahressteuer kann je nach Fahrzeug mehrere hundert Euro betragen.

    Fazit

    Die Kfz-Steuer 2026 bringt eine bedeutsame strukturelle Änderung: Die Abschaffung der Ratenzahlung verpflichtet alle Fahrzeughalter zur jährlichen Einmalzahlung, während die Berechnungsgrundlagen stabil bleiben. Elektrofahrzeuge profitieren von der verlängerten Steuerbefreiung bis 2035, was die Elektromobilität weiter fördert. Die progressive CO₂-Staffelung seit 2021 setzt weiterhin Anreize für umweltfreundlichere Fahrzeuge. Menschen mit Schwerbehinderung können nach Antragstellung erhebliche Ermäßigungen oder komplette Befreiung erhalten. Oldtimer-Besitzer profitieren von pauschalen Steuersätzen, die bei großvolumigen Fahrzeugen deutliche Einsparungen ermöglichen. Selbstständige sollten die Möglichkeit der Absetzung als Betriebsausgabe prüfen. Die neue Zahlungsweise erfordert eine angepasste Finanzplanung, bietet jedoch den Vorteil wegfallender Ratenzuschläge. Fahrzeughalter sollten sich frühzeitig über ihre individuellen Steuerlasten informieren und bei Anspruch auf Vergünstigungen die erforderlichen Anträge rechtzeitig stellen.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie berechnet sich die Kfz-Steuer in Deutschland?

    Die Kfz-Steuer setzt sich aus einem Hubraum-Sockelbetrag und einer CO₂-abhängigen Komponente zusammen. Benziner zahlen 2 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum, Diesel 9,50 Euro; hinzu kommen zwei bis vier Euro je Gramm CO₂ über 95 g/km.

    Wie lange sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?

    Elektrofahrzeuge sind bis zum 31. Dezember 2035 vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung, nicht des Kaufs – beim Gebrauchtkauf profitieren Sie von der verbleibenden Steuerbefreiung des Vorbesitzers.

    Welche Änderung bei der Kfz-Steuer gilt ab 2026?

    Zum 1. Januar 2026 wird die Ratenzahlung der Kfz-Steuer abgeschafft. Auch Halter mit einer Jahressteuer über 500 Euro müssen den Betrag künftig in einer Summe zahlen, der bisherige halbjährliche Aufschlag von 3 Prozent entfällt damit.

    Welche Steuererleichterungen gelten für Menschen mit Behinderung?

    Schwerbehinderte mit den Merkzeichen H, Bl oder aG sind vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Mit dem Merkzeichen G oder als Gehörloser können Sie zwischen kostenloser Nutzung des ÖPNV und einer 50-prozentigen Steuerermäßigung wählen.

  • Grundsteuer

    Grundsteuer

    Grundsteuer 2025: Berechnung, Reform und Auswirkungen

    Die Grundsteuer wird seit der Reform neu berechnet: Wert × Messzahl × Hebesatz. Wie Sie Ihre Grundsteuer 2026 ermitteln und was die Reform für Sie bedeutet.

    Grundsteuer berechnen: So funktioniert die Reform 2026

    Die Grundsteuer berechnen Sie mit einer einfachen Formel: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Seit 2025 ersetzt dieses System die verfassungswidrig erklärten Einheitswerte aus den 1930ern und 1960ern. Für rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland ändert sich damit die Berechnung der jährlichen Immobilienabgabe – teilweise mit spürbaren Auswirkungen auf Ihre Nebenkosten.

    So berechnet sich Ihre Grundsteuer

    Die Formel funktioniert in drei Schritten:

    1. Grundsteuerwert ermitteln: Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück neu. Relevant sind der Bodenrichtwert, die Fläche, die Gebäudeart und das Baujahr. Bei Wohnungen fließt auch die statistische Nettokaltmiete ein.

    2. Messbetrag festlegen: Der Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Diese liegt 2026 für Wohnhäuser bundesweit bei 0,31 Promille, für Gewerbe bei 0,34 Promille.

    3. Hebesatz anwenden: Ihre Gemeinde legt einen Hebesatz fest (oft 300–900 Prozent). Dies ist der Multiplikator für die tatsächliche Steuer.

    Beispiel für ein Einfamilienhaus:

    • Grundsteuerwert: 300.000 Euro
    • Messbetrag: 300.000 € × 0,31 ‰ = 93 Euro
    • Hebesatz: 500 %
    • Jährliche Grundsteuer: 93 € × 5 = 465 Euro (ca. 116 Euro vierteljährlich)

    💡 Schon gewusst?

    Thüringen senkte 2026 die Steuermesszahl für Wohngrundstücke von 0,31 auf 0,23 Promille und entlastete damit Bürger um rund 52 Millionen Euro.

    Grundsteuer A, B und C erklärt

    Die Reform teilt die Besteuerung in drei Kategorien:

    Grundsteuer A betrifft nur Landwirtschafts- und Waldflächen. Für Stadtbewohner ist diese Kategorie irrelevant.

    Grundsteuer B gilt für fast alle anderen Grundstücke – Wohnhäuser, Mehrfamilienhäuser, Büros, Garagen und Lagerflächen. Die meisten Eigentümer zahlen nach dieser Kategorie.

    Grundsteuer C ist neu und ermöglicht höhere Hebesätze für unbebaute, baureife Grundstücke. Kommunen können damit Spekulation bekämpfen und Baulandmobilisierung fördern. Nicht alle Gemeinden nutzen diese Möglichkeit.

    Hamburg geht dabei aggressiv vor: Der Hebesatz für Grundsteuer C dort liegt bei 8.000 Prozent – ein extremer Anreiz, leere Grundstücke endlich zu bebauen.

    📊 Schätzfrage

    Wie hoch ist Hamburgs Hebesatz für Grundsteuer C?

    1000

    10000

    8000

    %

    Hamburg nutzt einen Hebesatz von 8.000 % um Baulandspekulation zu unterbinden.

    Unterschiedliche Modelle in den Bundesländern

    Neun Bundesländer nutzen das bundesweit einheitliche Modell. Andere haben sich für Alternativen entschieden:

    Bayern: Reines Flächenmodell. Die Steuer hängt nur von Quadratmetern ab – Lage und Wert spielen keine Rolle. Grundstücksflächen werden mit 0,04 Euro/m², Gebäudeflächen mit 0,5 Euro/m² berechnet.

    Baden-Württemberg: Bodenwertmodell. Nur der Bodenrichtwert zählt, nicht das Gebäude. Das ist einfach, aber teuer in guten Lagen. Wohngebäude erhalten 30 % Rabatt auf die Steuermesszahl (0,91 ‰).

    Hessen: Flächen-Faktor-Modell. Größe plus Lagefaktor – ein Mittelweg zwischen reinem Flächenmodell und aufwendiger Gesamtbewertung.

    Sachsen: Modifiziertes Bundesmodell mit höherer Steuermesszahl (0,36 ‰).

    BundeslandBerechnungsartSteuermesszahlBesonderheit
    BayernFlächenmodellÄquivalenzzahlenWertunabhängig
    Baden-WürttembergBodenwertmodell0,91 ‰30 % Rabatt für Wohnen
    HessenFlächen-FaktorVariabelMit Lagefaktor
    BerlinBundesmodell0,31 ‰Hebesatz 470 %

    🔄 Karteikarte

    Öffnungsklausel

    Rechtliche Regelung, die Bundesländern erlaubt, von der bundesweit einheitlichen Grundsteuerreform abzuweichen und eigene Modelle zu entwickeln.

    So unterschiedlich sind die Hebesätze

    Der kommunale Hebesatz ist der größte Einflussfaktor auf Ihre Grundsteuer. Die Bandbreite ist enorm: von 0 Prozent (in zwölf Gemeinden) bis über 1.050 Prozent.

    Aktuelle Beispiele 2026:

    • Berlin: 470 % (bewusst moderat)
    • Düsseldorf: 374 %
    • Köln: 550 %
    • Duisburg: 886 %
    • Essen: 655 %

    Das Besondere: Reichere Landkreise wie Starnberg (490 %) belasten weniger als strukturschwache Städte wie Gelsenkirchen (675 %). Die Kommunen sind finanziell auf die Einnahmen angewiesen und nutzen unterschiedlich aggressive Hebesätze.

    Praktische Folge: Beim gleichen Messbetrag von 122,50 Euro zahlen Sie in Duisburg etwa 1.047 Euro jährlich, in Ingelheim aber nur 98 Euro. Das ist eine Belastung von über zehnfach unterschiedlichen Sätzen.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Wohlhabende Städte haben niedrigere Grundsteuer-Hebesätze

    ja

    Starnberg setzt 490 % an, Gelsenkirchen 675 %. Einkommensschwache Regionen subventionieren ihre Gemeindekasse oft über höhere Hebesätze.

    Zahlungstermine und Umlagung

    Die Grundsteuer wird jährlich fällig, normalerweise in vier Raten zum 15. Februar, Mai, August und November. Sie können aber auch einmal pro Jahr zahlen, wenn Sie dies beantragen.

    Wichtig: Der Stichtag für Steuerpflicht ist der 1. Januar. Wer zu diesem Zeitpunkt Eigentümer ist, zahlt die volle Jahressteuer – auch wenn die Immobilie erst im Dezember gekauft wurde. Umgekehrt können Sie die Steuer nicht mehr tragen, wenn Sie vorher verkauft haben.

    Für Mieter relevant: Vermieter dürfen die Grundsteuer als Betriebskosten umlegen (Betriebskostenverordnung § 2). Das heißt: Bei steigenden Grundsteuern können Ihre Nebenkosten erheblich anwachsen. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 465 Euro Grundsteuer könnte die Miete eines Mieters um etwa 38 Euro monatlich erhöhen. Wer ein Immobilieneigentum plant, sollte neben der Grundsteuer auch die Grunderwerbsteuer berücksichtigen, die beim Kauf fällig wird.

    Was die Reform konkret ändert

    Die Aufkommensneutralität (bundesweit bleibt es bei ca. 14 Milliarden Euro) verdeckt massive Verschiebungen:

    Gewinner: Alte Häuser in schlechten Lagen, die bisher überbewertet waren, werden oft günstiger.

    Verlierer: Moderne Häuser in gefragten Gegenden zahlen häufig mehr – besonders in Ballungsräumen mit gestiegenen Bodenpreisen.

    Die neuen Bewertungen erfolgen erstmals 2025 und werden dann alle sieben Jahre angepasst – nicht mehr wie früher nach Jahrzehnten.

    Aktuelle Rechtslage: Der Bundesfinanzhof bestätigte im Dezember 2025 die Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells. Die pauschalen Werte für Mietpreise und Bodenrichtwerte sind zulässig, auch wenn sie vereinfachen. Über die Ländermodelle entscheidet der Gerichtshof 2026.

    Fazit

    Die Grundsteuer berechnet sich seit 2025 nach modernen, nachvollziehbaren Kriterien statt veralteten Einheitswerten. Die bundesweit einheitliche Formel schafft Transparenz. Allerdings: Der kommunale Hebesatz entscheidet über Ihre tatsächliche Last – und der variiert um den Faktor 10 und mehr. Eigenheimbesitzer sollten ihren lokalen Hebesatz checken. Mieter sind indirekt betroffen, da Vermieter steigende Grundsteuern umlegen können. Wer zwischen Kommunen wechselt oder plant, sollte die Hebesätze vergleichen – der Unterschied kann beträchtlich sein. Beim Immobilienerwerb sollten Sie sich zudem mit den Finanzierungsmöglichkeiten einer Baufinanzierung vertraut machen, um alle Kosten des Immobilienerwerbs vollständig im Blick zu haben.

    Häufig gestellte Fragen

    Was hat sich bei der Grundsteuer ab 2025 geändert?

    Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach einem reformierten System erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Einheitswerte aus den 1930er- und 1960er-Jahren für unzulässig erklärt. Die neuen Werte basieren auf modernen Kriterien und werden alle sieben Jahre neu ermittelt.

    Wie wird die Grundsteuer nach neuem Recht berechnet?

    Die Formel lautet: Grundsteuerwert multipliziert mit Steuermesszahl multipliziert mit Hebesatz. Die Steuermesszahl beträgt 0,031 Prozent für Wohngrundstücke und 0,034 Prozent für Nichtwohngebäude. Der Hebesatz wird von der Gemeinde individuell festgelegt.

    Was ist die neue Grundsteuer C?

    Die Grundsteuer C erlaubt es Kommunen seit 2025, für baureife, aber noch unbebaute Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festzulegen. Ziel ist es, Spekulationen mit Bauland zu verteuern und finanzielle Anreize zu schaffen, Wohnraum tatsächlich zu errichten.

    Wann muss die Grundsteuer bezahlt werden?

    Die Grundsteuer wird jährlich fällig, in der Regel aber in vier Raten zum 15. Februar, Mai, August und November. Bei geringen Beträgen kann auf Antrag eine Jahrzahlung vereinbart werden. Steuerpflichtig ist immer der Eigentümer am 1. Januar eines Jahres.