Kategorie: Steuererklärung

Schritt für Schritt zur eigenen Steuererklärung: Welche Anlagen Sie brauchen, welche Kosten absetzbar sind und wie Sie die Rückzahlung optimieren.

  • Lohnsteuertabelle

    Lohnsteuertabelle

    Lohnsteuertabelle 2024: Berechnung & Steuern richtig verstehen

    Die Lohnsteuertabelle zeigt, wie viel Lohnsteuer je Steuerklasse vom Gehalt abgeht. Wie sie 2026 aufgebaut ist und wie Sie Ihre Lohnsteuer selbst berechnen.

    Lohnsteuertabelle 2026: Steuerklassen, Berechnung und Werte

    Die Lohnsteuertabelle dient zur Ermittlung der monatlichen Lohnsteuer vom Arbeitslohn und ist für jeden deutschen Arbeitgeber unverzichtbar. Das Bundesfinanzministerium erstellt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer. 2026 steigt der Grundfreibetrag um 252 Euro auf 12.348 Euro pro Jahr – eine zentrale Erleichterung für alle Steuerpflichtigen.

    Die Lohnsteuertabelle basiert auf dem progressiven Einkommensteuertarif und unterscheidet zwischen sechs verschiedenen Steuerklassen. Die zweite Steuerstufe mit einem progressiven Steuersatz von 14 bis 24 Prozent endet bei 17.799 Euro in 2026. Die nächste Stufe mit einem Steuersatz von 24 bis 42 Prozent beträgt maximal 69.878 Euro in 2026. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt bis 277.825 Euro, darüber greift die Reichensteuer von 45 Prozent.

    Was ist die Lohnsteuertabelle 2026?

    Die Lohnsteuertabelle entsteht aus den Programmablaufplänen des BMF für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer. Bis 2003 veröffentlichte die Finanzverwaltung noch amtliche Lohnsteuertabellen. Seither werden nur Programmablaufpläne herausgegeben, dennoch erscheinen weiterhin nicht-amtliche Lohnsteuertabellen als praktische Orientierungshilfe.

    Die Tabelle ordnet einem Bruttoarbeitslohn und einer Steuerklasse die einzubehaltende Lohnsteuer zu. Sie ist ein Nachschlagewerk für den Lohnsteuerabzug nach § 39b EStG. Die Anwendung ist einfach: Lohnzahlungszeitraum bestimmen, Steuerklasse wählen, Bruttolohn-Stufe finden und Lohnsteuerwert ablesen.

    💡 Schon gewusst?

    Etwa 90 Prozent der Steuerzahler zahlen 2026 keinen Solidaritätszuschlag mehr, da die Freigrenze auf 20.350 Euro angestiegen ist.

    Wie unterscheiden sich allgemeine und besondere Lohnsteuertabelle?

    Es gibt wegen der Vorsorgepauschalen zwei unterschiedliche Lohnsteuertabellen: die allgemeine Tabelle für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und die besondere Tabelle für nicht Rentenversicherungspflichtige wie Beamte oder Gesellschafter-Geschäftsführer.

    Die allgemeine Lohnsteuertabelle kann für alle Arbeitnehmer verwendet werden, die in den gesetzlichen Sozialversicherungen pflichtversichert sind. Die besondere Lohnsteuertabelle wird hingegen für Arbeitnehmer verwendet, die in keiner gesetzlichen Sozialversicherung versicherungspflichtig sind.

    Entscheidend für 2026: Ab 2026 wird die Mindestvorsorgepauschale nicht mehr berücksichtigt. Stattdessen wirken sich bei Privatversicherten nun die vom Arbeitnehmer tatsächlich entrichteten Beiträge zur Basisversorgung in der Lohnsteuerberechnung aus. Dies erfordert eine individuelle Betrachtung bei nicht-rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern.

    Welche Steuerklassen gibt es und wie wirken sie sich aus?

    Deutschland kennt sechs verschiedene Steuerklassen, die das monatliche Nettogehalt maßgeblich bestimmen. Steuerklasse I gilt für Ledige, Geschiedene und Verwitwete. Steuerklasse II steht Alleinerziehenden zu – sie profitieren vom Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro pro Jahr nach § 24b EStG.

    🔄 Karteikarte

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Steuerlicher Freibetrag von 4.260 Euro jährlich für das erste Kind, der sich um 240 Euro je weiterem Kind erhöht und nur in Steuerklasse II gewährt wird.

    SteuerklasseBeschreibungBesonderheitenNetto bei 4.000 € Brutto
    ILedige, Geschiedene, VerwitweteGrundfreibetrag 12.348 €ca. 2.566 €
    IIAlleinerziehendeEntlastungsbetrag + 4.260 €ca. 2.692 €
    IIIVerheiratete (Höherverdiener)Doppelter Grundfreibetragca. 2.883 €
    IVVerheiratete (ähnliches Einkommen)Wie Klasse Ica. 2.566 €
    VVerheiratete (Geringverdiener)Partner hat Klasse IIIca. 2.220 €
    VIZweit-/NebenjobKein Grundfreibetragca. 2.183 €

    Steuerklasse III nutzt das Ehegattensplitting vollständig: Der Tarif wird auf die Hälfte des zu versteuernden Einkommens angewendet und das Ergebnis verdoppelt. Der Partner erhält dann Steuerklasse V mit entsprechend höherer monatlicher Belastung.

    Lohnsteuertabelle 2026: Was sind die wichtigsten Eckwerte?

    Die Programmablaufpläne 2026 berücksichtigen bedeutende Anpassungen. Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt für 2026 um 252 Euro. Außerdem werden die Tarifeckwerte mit Ausnahme des Eckwerts zur sogenannten „Reichensteuer“ nach rechts verschoben.

    • Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro (Tarifanpassung)
    • Kinderfreibetrag 2026: 4.878 Euro je Elternteil (9.756 Euro zusammen)
    • Freigrenze Soli im Lohnsteuerabzug 2026: 20.350 Euro
    • Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 2026: 69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro monatlich)
    • Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV 2026: 101.400 Euro jährlich (8.450 Euro monatlich)

    Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2,9 Prozent bei ansonsten unveränderten Beitragssätzen. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent, die Arbeitslosenversicherung bei 2,6 Prozent.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Die Lohnsteuer ist eine eigenständige Steuer neben der Einkommensteuer

    nein

    Die Lohnsteuer ist lediglich eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit – keine eigenständige Steuer.

    Wie funktioniert die Steuerklassenwahl und -optimierung?

    Verheiratete können zwischen verschiedenen Kombinationen wählen: IV/IV, III/V oder IV mit Faktor. Ein Wechsel ist seit 2020 mehrmals im Jahr möglich. Besonders sinnvoll vor größeren Lebensereignissen: 7 Monate vor der Geburt (Elterngeld richtet sich nach dem Netto der letzten 12 Monate), bei drohender Arbeitslosigkeit (ALG I ebenfalls Netto-basiert) oder wenn ein Partner in Elternzeit geht.

    Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die jährliche Steuerschuld. Diese wird endgültig in der Steuererklärung ermittelt. Singles haben meist Klasse I, Alleinerziehende Klasse II, Verheiratete die Kombinationen III/V oder IV/IV. Die Steuerklasse ändert nicht deine Jahressteuer, sondern nur den monatlichen Abzug – über die Steuererklärung wird am Ende alles korrekt abgerechnet.

    Welche Besonderheiten gelten bei Minijobs und Midijobs?

    Die Verdienstgrenze im Minijob liegt 2026 bei 603 Euro. Grund hierfür ist der Anstieg des Mindestlohns auf 13,90 Euro. Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt – bei jeder Erhöhung steigt auch die Minijobgrenze automatisch.

    Für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich steigt die Untergrenze 2026 auf 603,01 Euro. Die Obergrenze bleibt stabil bei 2.000 Euro im Monat. Im Midijob zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, erhalten aber volle Rentenansprüche.

    📊 Schätzfrage

    Wie hoch ist die jährliche Minijob-Grenze 2026?

    7000

    8500

    7236

    Bei 603 Euro monatlich ergibt sich eine Jahresgrenze von 7.236 Euro, bei gelegentlichem Überschreiten sogar bis 8.442 Euro.

    Praktische Anwendung und häufige Fehler

    Die praktische Anwendung gliedert sich in vier Schritte: Lohnzahlungszeitraum bestimmen (monatlich/jährlich), Steuerklasse auswählen (I bis VI), Bruttolohn-Stufe in der Tabelle finden („von … bis …“), Lohnsteuerwert ablesen; Soli/Kirchensteuer ggf. zusätzlich berücksichtigen.

    Häufige Anwendungsfehler entstehen durch veraltete Tabellenwerte, falsche Steuerklassenangaben oder Verwechslung zwischen allgemeiner und besonderer Tabelle. Für genaue Abrechnungen ist die maschinelle Berechnung der Standard. Der PAP 2026 ist dafür die amtliche Rechengrundlage.

    Arbeitgeber sollten prüfen: Software-Updates mit PAP 2026, ELStAM-Abgleich für Steuerklasse und Kinderfreibeträge, korrekte Sozialversicherungsparameter und ordnungsgemäße Berechnung bei Sonderzahlungen wie Boni oder Weihnachtsgeld.

    Fazit

    Die Lohnsteuertabelle 2026 bringt durch den erhöhten Grundfreibetrag von 12.348 Euro spürbare Entlastungen für alle Arbeitnehmer. Die Anpassungen der Tarifeckwerte sollen eine lediglich progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung verhindern und wirken der kalten Progression entgegen. Der Wegfall der Mindestvorsorgepauschale erfordert bei Privatversicherten eine individuelle Betrachtung ihrer Basisversorgungsbeiträge. Die gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen führen bei Gutverdienern zu höheren Sozialabgaben, während die erhöhte Soli-Freigrenze von 20.350 Euro etwa 90 Prozent der Steuerzahler vollständig entlastet. Verheiratete profitieren von der flexibilisierten Steuerklassenwahl mit mehrfachen Wechselmöglichkeiten pro Jahr. Die dynamische Kopplung der Minijobgrenze an den Mindestlohn sorgt für automatische Anpassungen und mehr Planungssicherheit bei geringfügigen Beschäftigungen.

    Häufig gestellte Fragen

    Gibt es 2026 noch amtliche Lohnsteuertabellen?

    Nein, seit 2003 werden keine amtlichen Lohnsteuertabellen mehr veröffentlicht. Stattdessen stellt das Bundesfinanzministerium Programmablaufpläne zur maschinellen Berechnung zur Verfügung. Nicht-amtliche Tabellen erscheinen jedoch weiter als übersichtliche Orientierungshilfe.

    Wie hoch ist das Nettogehalt bei 4.000 Euro brutto in Steuerklasse I?

    In Steuerklasse I bleiben bei 4.000 Euro brutto rund 2.566 Euro netto übrig. In Klasse III sind es etwa 2.883 Euro, in Klasse V hingegen nur 2.220 Euro. Die konkreten Beträge hängen zudem vom Zusatzbeitrag der Krankenkasse und weiteren Faktoren ab.

    Welche Steuersätze gelten 2026?

    Einkommen bis 12.348 Euro bleibt steuerfrei. Zwischen 12.348 und 17.799 Euro gilt ein progressiver Steuersatz von 14 bis 24 Prozent. Die nächste Stufe mit 24 bis 42 Prozent reicht bis 69.878 Euro. Der Spitzensteuersatz beträgt 45 Prozent.

    Welche Steuerklasse gilt für Alleinerziehende?

    Alleinerziehende werden in Steuerklasse II eingeordnet und erhalten einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro jährlich für das erste Kind. Je weiterem Kind erhöht sich dieser Betrag um 240 Euro. Voraussetzung ist, dass keine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt.

  • Lohnsteuer

    Lohnsteuer

    Lohnsteuer Ratgeber: Steuererklärung & Rückerstattung 2024

    Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitslohn einbehalten. Wie sie 2026 berechnet wird, welche Freibeträge gelten und wie Sie zu viel Gezahltes zurückholen.

    Lohnsteuer 2026: Ratgeber für Arbeitnehmer

    Die Lohnsteuer regelt den direkten Steuerabzug vom Arbeitslohn für unselbstständig Beschäftigte.

    Mit dem Jahr 2026 bringt das deutsche Steuerrecht spürbare Veränderungen für Millionen von Arbeitnehmern. Der Grundfreibetrag steigt um 252 Euro auf 12.348 Euro und entlastet damit besonders niedrigere Einkommen. Gleichzeitig profitieren Pendler von vereinfachten und höheren Pauschalen. Diese Reformen sind Teil einer umfassenden Modernisierung des Lohnsteuersystems.

    Was ist Lohnsteuer?

    Die Lohnsteuer ist die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Ihr Arbeitgeber behält sie bei jeder Lohnzahlung direkt vom Bruttolohn ein und führt sie ans Finanzamt ab. Das Bundesministerium der Finanzen erstellt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer.

    Die Lohnsteuer unterscheidet sich grundlegend von anderen Steuerarten. Sie ist eine monatliche Vorauszahlung, abgeführt vom Arbeitgeber. Die Einkommensteuer ist die tatsächliche Jahressteuer, berechnet in der Steuererklärung. Die Lohnsteuerbescheinigung ist das Jahresdokument, das Arbeitgeber bis 28. Februar des Folgejahres ausstellen müssen – sie fasst alle Lohnsteuerbeträge des Jahres zusammen. Der Lohnsteuerabzug bezeichnet den Vorgang: den Einbehalt der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber bei der Lohnzahlung.

    🔄 Karteikarte

    ElStAM

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, die alle steuerrelevanten Daten für den Lohnsteuerabzug enthalten (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Konfession).

    Wie wird die Lohnsteuer 2026 berechnet?

    Die Lohnsteuer ist eine progressive Steuer – je höher das Einkommen, desto höher der Prozentsatz auf jeden weiteren Euro. Ausgangspunkt: Bruttogehalt minus Grundfreibetrag (12.348 Euro), Werbungskostenpauschbetrag (1.230 Euro), Sonderausgaben (36 Euro). Auf das Ergebnis wird der progressive Tarif 14–45% angewendet.

    Bei zu versteuerndem Einkommen zwischen 12.348 und 17.799 Euro (2026) gilt ein progressiver Steuersatz von 14 bis 24 Prozent für den Betrag über des Grundfreibetrages. Bei Einkommen zwischen 17.799 und 69.878 Euro (2026) gilt ein progressiver Satz von 24 bis 42 Prozent. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift zwischen 69.878 und 277.825 Euro. Auf zu versteuernde Einkommen über 277.826 Euro gilt der Höchststeuersatz von 45 Prozent.

    Zu versteuerndes EinkommenSteuersatzBeschreibung
    bis 12.348 Euro0%Grundfreibetrag
    12.348 bis 17.799 Euro14-24%Erste Progressionszone
    17.799 bis 69.878 Euro24-42%Zweite Progressionszone
    69.878 bis 277.825 Euro42%Spitzensteuersatz
    ab 277.826 Euro45%Reichensteuer

    Die Lohnsteuer basiert auf dem offiziellen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums, nach dem alle Lohnabrechnungsprogramme arbeiten.

    Bei welchem Gehalt zahlt man 2026 keine Lohnsteuer?

    Unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) fällt keine Lohnsteuer an. Das entspricht etwa 1.029 Euro Brutto pro Monat. Minijobber (bis 603 Euro/Monat 2026) zahlen in der Regel keine Lohnsteuer, da sie unter dem Grundfreibetrag liegen.

    Für Familien gelten zusätzliche Entlastungen. Der Kinderfreibetrag steigt 2026 um 156 Euro auf 9.756 Euro. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 Euro plus 240 Euro je weiteres Kind.

    💡 Schon gewusst?

    Bei einem Arbeitsweg von 10 Kilometern sparen Pendler 2026 durch die neue Entfernungspauschale jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten ein.

    Welche Steuerklassen gibt es und wie wirken sie sich aus?

    Es gibt sechs Steuerklassen: Klasse I für Unverheiratete, Verwitwete, Geschiedene ohne Kinder. Klasse II für Alleinerziehende mit Kind, zusätzlich Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Klasse III für Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen als der Partner, Partner in Steuerklasse V. Klasse IV für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Klasse V als Gegenstück zu Klasse III. Klasse VI für Steuerpflichtige mit mehreren Beschäftigungen.

    Das Faktorverfahren ist eine Variante der Steuerklassen-Kombination 4/4 für Ehe- und Lebenspartner mit unterschiedlich hohem Einkommen. Dabei wird ein individueller Faktor berechnet, der die steuerliche Belastung gerechter verteilt als die Kombination 3/5. Beide Partner profitieren monatlich von den ihnen zustehenden Entlastungen und vermeiden hohe Nachzahlungen.

    • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete – Standard für Alleinstehende
    • Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Kindern – mit Entlastungsbetrag (4.260 Euro + 240 Euro je weiteres Kind)
    • Steuerklasse III: Verheiratete (Besserverdiener) – niedrigste monatliche Lohnsteuer
    • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen – automatische Standardeinteilung
    • Steuerklasse V: Partner von Steuerklasse III – höhere Lohnsteuer
    • Steuerklasse VI: Nebenjobs – keine Freibeträge, höchste Besteuerung

    Für werdende Eltern lohnt sich ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel: Das Elterngeld berechnet sich nach dem Nettolohn der letzten 12 Monate. Wechselt der betreuende Elternteil 7+ Monate vor der Geburt in Klasse III, kann das Elterngeld um mehrere hundert Euro pro Monat steigen.

    Was sind die wichtigsten Neuerungen 2026?

    Grundfreibetrag und Steuertarif

    Der Grundfreibetrag steigt um 252 Euro auf 12.348 Euro. Darüber hinaus wird auch der übrige Einkommensteuertarif angepasst, damit eine Gehaltserhöhung zum Ausgleich der Inflation nicht zu einer schleichenden Steuererhöhung führt.

    Entfernungspauschale

    Die Pendlerpauschale wird zum 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Bei einem Arbeitsweg von 10 Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche ergeben sich jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten. Bei einem Arbeitsweg von 20 Kilometern werden Arbeitnehmer um 352 Euro zusätzliche Werbungskosten jährlich entlastet.

    Minijob-Grenze

    Die Verdienstgrenze im Minijob liegt 2026 bei 603 Euro. Dadurch erhöht sich auch die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich. Damit verändert sich künftig auch die untere Midijob-Grenze, sie liegt dann bei 603,01 Euro. Die obere Grenze bleibt aber unverändert bei 2.000 Euro.

    Aktivrente

    Neu ab 2026: Rentner, die über das Rentenalter hinaus arbeiten, können zusätzlich zum Grundfreibetrag bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die Lohnsteuer wird auf den Lohn berechnet, aber der steuerfreie Aktivrenten-Betrag reduziert die Steuerlast erheblich.

    Wie funktioniert der Solidaritätszuschlag 2026?

    Die Freigrenze, bis zu der kein Soli anfällt, beträgt im Jahr 2026 für Singles 20.350 Euro. Du musst nur Soli zahlen, wenn Du 2026 mehr als 20.350 Euro Einkommensteuer zu zahlen hast. Bei Ehepaaren ist es der doppelte Betrag, also 40.700 Euro.

    Der Soli beträgt maximal 11,9 % der Differenz zwischen Ihrer Einkommensteuer und der Freigrenze in der Milderungszone. Bei hohen Einkommen oberhalb der Milderungszone wird der volle Soli von 5,5 % der Einkommensteuer fällig.

    Seit 2021 zahlen ca. 90 % der Steuerzahler keinen Soli mehr – dank der deutlich angehobenen Freigrenzen. Als Single beginnt der Soli 2026 ab einer Einkommensteuer von 20.350 Euro, was einem Bruttoeinkommen von ca. 73.000 Euro entspricht. Für Ehepaare mit Zusammenveranlagung liegt die Grenze bei 40.700 Euro Einkommensteuer bzw. ca. 146.000 Euro gemeinsames Bruttoeinkommen.

    🧠 Quiz

    Ab welchem zu versteuernden Einkommen greift 2026 der Spitzensteuersatz von 42%?

    66.760 Euro

    69.878 Euro

    277.826 Euro

    B

    Der Spitzensteuersatz von 42% gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.878 Euro (Stand 2026), die 45%-Reichensteuer greift erst ab 277.826 Euro.

    Besonderheiten bei Minijobs und Midijobs

    Die Verdienstgrenze im Minijob liegt bei 603 Euro monatlich. Die jährliche Verdienstgrenze liegt damit bei 7.236 Euro. Die Berechnung folgt der Formel Mindestlohn × 130 / 3. Diese Formel modelliert eine fiktive Beschäftigung von rund 43,33 Wochenstunden pro Monat (10 Stunden pro Woche × 4,33 Wochen). Das Ergebnis von 602,33 Euro wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.

    Bis 603 Euro bleibst du im Minijob praktisch abgabenfrei. Zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro landest du im sogenannten Übergangsbereich und zahlst gestaffelt reduzierte Sozialbeiträge.

    Wichtige Ausnahmen: Bei einem unvorhersehbaren und gelegentlichen Überschreiten gibt es eine Ausnahme. Minijobber dürfen dann auch mal mehr als 603 Euro im Monat verdienen. Der Verdienst in diesen Monaten darf jedoch das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.206 Euro – nicht überschreiten.

    Lohnsteuerrechner und praktische Anwendung

    Alle Lohnsteuerrechner verwenden die Berechnung nach dem BMF-Programmablaufplan. Der Rechner implementiert den BMF-Programmablaufplan 2026 vollständig. Der Lohnsteuerrechner ist kein „Brutto-Netto“-Rechner, er berechnet nicht das individuelle Netto-Einkommen unter Berücksichtigung abzuführender Sozialabgaben. Die Bereitstellung eines entsprechenden Rechners gehört nicht zu den Aufgaben des BMF.

    Die Lohnsteuer, die man als Arbeitnehmer im Jahr zahlt, ist eine Art Vorauszahlung auf die eigentliche Steuerschuld. Diese kann aber von der tatsächlichen Steuerschuld abweichen, abhängig von der Steuerklasse und möglichen Abzügen wie Werbungskosten oder Vorsorgeaufwendungen. Daher ist es oft eine gute Idee, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen.

    Für eine präzise Kalkulation sollten Sie folgende Werte kennen:

    • Ihr Bruttogehalt
    • Ihre aktuelle Steuerklasse
    • Zusätzliche Freibeträge
    • Kirchensteuerpflicht
    • Sozialversicherungsbeiträge

    Fazit

    Die Lohnsteuer 2026 bringt für die meisten Beschäftigten spürbare Entlastungen. Der höhere Grundfreibetrag von 12.348 Euro reduziert die Steuerlast besonders bei niedrigeren Einkommen. Die einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer hilft allen Pendlern gleichermaßen. Die gestiegene Minijob-Grenze auf 603 Euro schafft mehr Flexibilität für geringfügig Beschäftigte. Der angehobene Solidaritätszuschlag-Freibetrag von 20.350 Euro entlastet mittlere Einkommen weiter. Eine regelmäßige Überprüfung der Steuerklasse und eine sorgfältige Steuererklärung ermöglichen es, das Maximum aus den neuen Regelungen herauszuholen.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

    Der Grundfreibetrag steigt 2026 um 252 Euro auf 12.348 Euro jährlich. Bis zu dieser Einkommenshöhe fällt keine Einkommensteuer an. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag von 24.696 Euro.

    Was ändert sich bei der Entfernungspauschale 2026?

    Ab 2026 gilt einheitlich 38 Cent pro Kilometer für den Arbeitsweg – und zwar ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung mit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer entfällt. Besonders Kurzstreckenpendler profitieren von dieser Vereinfachung.

    Welche Lohnsteuerklassen gibt es in Deutschland?

    Es gibt sechs Lohnsteuerklassen: Klasse I für Alleinstehende, Klasse II für Alleinerziehende, Klasse III für den besserverdienenden Ehepartner, Klasse IV für Paare mit ähnlichem Einkommen, Klasse V für den geringerverdienenden Ehepartner und Klasse VI für Nebenbeschäftigungen.

    Was ändert sich 2026 bei der Vorsorgepauschale?

    Die bisherige Mindestentlastung von 12 Prozent des Lohns entfällt ab 2026 vollständig. Stattdessen richtet sich die Vorsorgepauschale nach den tatsächlich gezahlten Versicherungsbeiträgen. Privatversicherte werden oft entlastet, während Nutzer der Mindestpauschale teilweise höhere Lohnsteuer zahlen.

  • Lohnsteuerermäßigung

    Lohnsteuerermäßigung

    Lohnsteuerermäßigung beantragen: So sparen Sie Steuern

    Mit einer Lohnsteuerermäßigung sichern Sie sich Freibeträge schon im laufenden Jahr. Wie Sie den Antrag 2026 stellen und monatlich mehr netto erhalten.

    Lohnsteuerermäßigung: So beantragen Sie den Freibetrag für 2026

    Die Lohnsteuerermäßigung ist ein Verfahren, bei dem Arbeitnehmer bereits unterjährig von steuerlichen Entlastungen profitieren. Mit einem bewilligten Freibetrag reduziert sich die monatliche Lohnsteuer automatisch und erhöht das verfügbare Nettoeinkommen. So erhalten Sie steuerliche Vorteile sofort und müssen nicht bis zur Steuererklärung im Folgejahr warten.

    Der Vorteil liegt auf der Hand: Statt einer einmaligen Erstattung nach der Steuererklärung verbessert sich Ihre Liquidität bereits Monat für Monat. Das erleichtert die Finanzplanung erheblich, besonders bei größeren Kosten wie langen Fahrtwegen zur Arbeit, Kinderbetreuungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen.

    Wer hat Anspruch auf Lohnsteuerermäßigung?

    Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer eine Lohnsteuerermäßigung beantragen, wenn ihre voraussichtlichen Aufwendungen bestimmte Mindestgrenzen überschreiten. Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Freibetrag in den ELStAM eintragen lassen. Der Freibetrag wirkt sich unterjährig beim Lohnsteuerabzug steuermindernd aus.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Verheiratete Paare müssen für Freibeträge getrennte Anträge stellen

    nein

    Ehepaare und Lebenspartner müssen den Antrag gemeinsam ausfüllen. Bei verheirateten Paaren werden die Aufwendungen beider Partner zusammengerechnet, um die Antragsgrenze von 600 Euro zu erreichen.

    Die wichtigste Voraussetzung ist eine Antragsgrenze von 600 Euro. Die voraussichtlich abziehbaren Aufwendungen wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen werden. Bei der Berechnung dieser Antragsgrenze zählen Werbungskosten allerdings nur mit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1.230 Euro übersteigen.

    Diese Regelung bedeutet konkret: Um einen Werbungskosten-Freibetrag zu erhalten, müssen Sie mindestens 1.830 Euro an Werbungskosten vorweisen können (1.230 Euro Pauschbetrag + 600 Euro Mindestgrenze). Verheiratete Paare können ihre Aufwendungen zusammenrechnen, um die 600-Euro-Grenze zu erreichen.

    Welche Aufwendungen werden berücksichtigt?

    Werbungskosten

    Der häufigste Grund für eine Lohnsteuerermäßigung sind erhöhte Werbungskosten. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Entfernungspauschale für Pendler*innen vereinheitlicht: Pro gefahrenem Kilometer können dann 38 Cent geltend gemacht werden, und das bereits ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung (30 Cent für die ersten 20 Kilometer, anschließend 38 Cent) entfällt.

    Weitere berücksichtigungsfähige Werbungskosten umfassen:

    • Fortbildungskosten und berufliche Weiterbildungen
    • Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder Arbeitsecke
    • Für die Kalendertage, an denen Sie Ihre berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausüben und Sie Ihre erste Tätigkeitsstätte nicht aufsuchen, können Sie einen Betrag von 6 Euro je Kalendertag als Werbungskosten abziehen (Tagespauschale). Sie können bis zu 210 Tage, höchstens 1.260 Euro (210 Tage x 6 Euro je Tag) eintragen.
    • Arbeitsmittel und Fachliteratur
    • Berufliche Reise- und Bewerbungskosten

    💡 Schon gewusst?

    Ab 2026 können Gewerkschaftsbeiträge generell geltend gemacht werden – zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro und unabhängig von anderen Werbungskosten.

    Eine besondere Neuerung für 2026: Bei Gewerkschafter*innen, deren berufsbezogene Kosten (sogenannte Werbungskosten) die Höhe des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1230 Euro nicht überschreiten, werden die Gewerkschaftsbeiträge ab 2026 zusätzlich als Werbungskosten berücksichtigt. Das zu versteuernde Einkommen sinkt entsprechend.

    Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

    Neben Werbungskosten können auch Sonderausgaben die monatliche Lohnsteuer reduzieren. Typische Beispiele sind:

    • Unterhaltsleistungen an geschiedene Ehegatten
    • Kinderbetreuungskosten
    • Kirchensteuer (ausgenommen Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer)
    • Spenden an gemeinnützige Organisationen

    Bei außergewöhnlichen Belastungen werden unter anderem berücksichtigt:

    • Krankheitskosten oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung
    • Pflege-Pauschbeträge ab Pflegegrad 2
    • Bestattungskosten von Angehörigen
    • Kosten nach Naturkatastrophen oder Unglücksfällen

    🧠 Quiz

    Welcher Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt 2026?

    1.200 Euro

    1.230 Euro

    1.260 Euro

    B

    Der Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt jährlich 1.230 Euro und wird automatisch berücksichtigt, wenn keine oder nur geringe Werbungskosten nachgewiesen werden (Stand 2026).

    Wie beantrage ich die Lohnsteuerermäßigung?

    Fristen und Termine für 2026

    Für den Veranlagungszeitraum 2026 hat das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren am 1. November 2025 begonnen. Diese Änderung ist wichtig zu beachten, da das frühere Startdatum 1. Oktober entfällt ab diesem Jahr, da es aus der Zeit der Papierlohnsteuerkarte stammt und mit der Einführung der ELStAM überholt ist.

    Wer den Antrag bis zum 31. Januar 2026 beim Finanzamt einreicht, profitiert bereits ab Jahresbeginn. Bei späteren Anträgen gilt der Freibetrag ab dem Folgemonat. Der späteste Antragstermin für 2026 ist der 30. November 2026 – danach kann eine Steuerermäßigung nur noch im Rahmen einer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

    AntragszeitpunktGültigkeit des Freibetrags
    Bis 31. Januar 2026Ab Januar 2026
    Februar bis November 2026Ab Folgemonat
    Nach 30. November 2026Nur noch über Steuererklärung

    Antragswege und Verfahren

    Den Antrag können Sie auf zwei Wegen stellen: Der Antrag kann bequem online über das ELSTER-Portal unter elster.de gestellt werden. Alternativ ist weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich. Das Formular finden Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.

    Ein Freibetrag kann auch für die Dauer von zwei Kalenderjahren berücksichtigt werden. Bei der Antragstellung für 2026 sind einige Änderungen zu beachten. Sie können den Freibetrag wahlweise nur für 2026 oder gleich für 2026 und 2027 beantragen.

    📊 Schätzfrage

    Wie viele Homeoffice-Tage können maximal mit der Pauschale berücksichtigt werden?

    180

    250

    210

    Tage

    Sie beträgt nunmehr 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro jährlich. Damit können Sie die Home-Office-Pauschale ab 2023 für 210 Tage im Jahr geltend machen.

    Vereinfachtes Verfahren

    Besonders praktisch ist das vereinfachte Verfahren für Wiederholungsanträge. Wenn Sie denselben Freibetrag oder die gleiche Zahl der Kinderfreibeträge beantragen wollen wie für das Vorjahr oder einen geringeren Freibetrag, genügt es den Hauptvordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ und die Anlage „Vereinfachter Antrag / Sonstiges“ auszufüllen.

    Wichtige Regelungen für 2026

    ELStAM-System und automatische Berücksichtigung

    Nach der Bewilligung durch das Finanzamt erfolgt die Umsetzung vollautomatisch. Das Finanzamt trägt den bewilligten Lohnsteuer-Freibetrag als ELStAM (elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal) ein. Arbeitgeber können diese Werte elektronisch abrufen. Sie als Arbeitnehmer müssen sich um nichts weiter kümmern – der Freibetrag wird automatisch bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt.

    Pflichten und Meldepflichten

    Wer Freibeträge erhält, muss im Folgejahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt rechnet noch mal nach, ob alles korrekt abgelaufen ist. Diese Verpflichtung zur Steuererklärung ist wichtig zu beachten.

    Besonders bedeutsam ist die Meldepflicht bei Verschlechterungen: Haben sich im Laufe des Kalenderjahres die maßgebenden Verhältnisse für den Freibetrag oder für die Steuerklasse zu Ihren Ungunsten geändert, sind Sie verpflichtet, dies Ihrem Finanzamt mitzuteilen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich Ihre Fahrstrecke zur Arbeit verkürzt oder bestimmte Kosten wegfallen.

    Auswirkungen auf die Steuererstattung

    Ein wichtiger Punkt zum Verständnis: Wer einen Freibetrag nutzt, erhält später bei der Steuererklärung weniger zurück, weil die Kosten schon vorab berücksichtigt wurden. Das ist kein Nachteil, sondern bedeutet lediglich eine bessere Verteilung der steuerlichen Entlastung über das ganze Jahr.

    Praktische Tipps und häufige Fragen

    Optimale Antragsstrategie

    Finanztip empfiehlt eine clevere Strategie für die Antragstellung: Wenn möglich, stell den Antrag für 2025 schon im Oktober 2025 – und nur für 2025. Stelle dann im Januar 2026 mit den gleichen Daten einen erneuten Antrag, dann aber gleich für 2026 und 2027. So können Sie von Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld besonders profitieren.

    Freibetrag-Verteilung

    Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag und wird auf die der Antragsstellung folgenden Monate verteilt. Eine Besonderheit gilt, wenn der Antrag im Januar 2026 gestellt wird: Der Freibetrag gilt dann ausnahmsweise rückwirkend ab 1. Januar 2026.

    Bei später eingereichten Anträgen wird der Jahresbetrag auf die verbleibenden Monate aufgeteilt. Stellen Sie beispielsweise im November einen Antrag auf 1.800 Euro Freibetrag, erhalten Sie in den beiden verbleibenden Monaten jeweils 900 Euro zusätzlichen Freibetrag.

    Fazit

    Die Lohnsteuerermäßigung bietet Arbeitnehmern mit höheren beruflichen oder privaten Belastungen einen wertvollen Liquiditätsvorteil. Statt auf die Erstattung im Folgejahr zu warten, verbessert sich das monatliche Nettogehalt bereits sofort. Besonders profitieren Pendler mit weiten Arbeitswegen, Gewerkschaftsmitglieder und Personen mit außergewöhnlichen Belastungen von der Regelung. Die Vereinfachung der Entfernungspauschale auf einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer ab 2026 macht den Antrag für viele Arbeitnehmer noch attraktiver. Entscheidend für die optimale Nutzung sind die rechtzeitige Antragstellung bis zum 31. Januar 2026 sowie die gewissenhafte Meldung von Änderungen der persönlichen Verhältnisse.

    Häufig gestellte Fragen

    Bis wann muss der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2026 gestellt werden?

    Der Antrag kann seit dem 1. November 2025 gestellt werden. Bei Einreichung bis zum 31. Januar 2026 profitieren Sie rückwirkend ab Jahresbeginn. Der späteste Antragstermin für 2026 ist der 30. November 2026 – danach nur noch über die Einkommensteuererklärung.

    Ab welchem Betrag lohnt sich die Lohnsteuerermäßigung?

    Ein Freibetrag wird nur gewährt, wenn die voraussichtlich abziehbaren Aufwendungen insgesamt 600 Euro im Jahr überschreiten. Werbungskosten zählen nur, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro überschreiten – insgesamt müssen also mindestens 1.830 Euro Werbungskosten vorliegen.

    Welche Kosten kann ich als Freibetrag geltend machen?

    Typische Anlässe sind Fahrtkosten zur Arbeit, Fortbildungskosten, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen und außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten. Seit 2026 werden Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Pauschbetrag berücksichtigt.

    Wie lange gilt ein beantragter Freibetrag?

    Der Freibetrag kann für bis zu zwei Kalenderjahre beantragt werden – wahlweise nur für 2026 oder für 2026 und 2027. Der Antrag kann online über ELSTER oder in Papierform über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung eingereicht werden.

  • Kirchensteuer

    Kirchensteuer

    Kirchensteuer Erklärung: Steuern für Kirchen verstehen

    Die Kirchensteuer zahlen Mitglieder anerkannter Religionsgemeinschaften als Zuschlag zur Einkommensteuer. Wie hoch sie 2026 ist und wie ein Austritt sie beendet.

    Kirchensteuer: So funktioniert die Steuer für Kirchenmitglieder 2026

    Die Kirchensteuer ist eine Abgabe für Mitglieder anerkannter Religionsgemeinschaften in Deutschland. Sie wird als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben und finanziert kirchliche Aktivitäten. 2026 zahlen Sie nur Kirchensteuer, wenn Ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt: 12.348 Euro für Alleinstehende, 24.696 Euro für Ehepaare.

    Was ist Kirchensteuer?

    Die Kirchensteuer ist bundesweit einzigartig. Der deutsche Staat zieht diese Abgabe für anerkannte Religionsgemeinschaften ein – international ist das eine Besonderheit.

    💡 Schon gewusst?

    Die Kirchensteuer wird in Deutschland von den Finanzbehörden eingezogen. Das ist international selten und macht das deutsche System besonders.

    Wer zahlt Kirchensteuer?

    Sie zahlen diese Steuer, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

    • Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (evangelisch, katholisch, jüdisch)
    • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
    • Einkommen über dem Grundfreibetrag

    Nicht betroffen sind Mitglieder orthodoxer Kirchen, evangelisch-freikirchlicher Gemeinden oder muslimischer Organisationen, da diese keine anerkannten Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

    Aktuelle Sätze nach Bundesland

    Die Sätze bleiben 2026 stabil. Ihr Wohnort bestimmt die Höhe, nicht Ihre Konfession.

    BundeslandSatz
    Baden-Württemberg8 %
    Bayern8 %
    Alle anderen9 %

    Bayern hat einen niedrigeren Satz, verlangt aber zusätzlich ein obligatorisches Kirchgeld. Arbeitslose, Studierende oder Hausfrauen zahlen dort 24 bis 72 Euro pro Jahr.

    Berechnung Schritt für Schritt

    Die Berechnung ist einfach nachvollziehbar:

    Schritt 1: Bruttogehalt – Freibeträge = zu versteuerndes Einkommen

    Schritt 2: Zu versteuerndes Einkommen → Einkommensteuer ermitteln

    Schritt 3: Einkommensteuer × 8 % oder 9 % = Ihre Kirchensteuer

    📊 Schätzfrage

    Sie verdienen 4.000 Euro brutto monatlich in Nordrhein-Westfalen. Wie viel Kirchensteuer zahlen Sie monatlich?

    30

    70

    57

    Bei 4.000 Euro brutto entsteht monatlich eine Einkommensteuer von etwa 636 Euro. Davon 9 % ergibt 57,24 Euro Kirchensteuer.

    Ein Rechenbeispiel: Bei 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt Ihre Einkommensteuer bei 9.177 Euro. Die Kirchensteuer beträgt dann 826 Euro (9 %). Durch den Sonderausgabenabzug sparen Sie etwa 281 Euro Steuern – Ihre tatsächliche Last sinkt auf 545 Euro jährlich.

    Mit Kindern zahlen Sie weniger, da Kinderfreibeträge (2026: 6.828 Euro) die Bemessungsgrundlage senken.

    Kappungsregelung bei hohem Einkommen

    Alle Bundesländer außer Bayern begrenzen die Kirchensteuer nach oben. Bei sehr hohen Einkommen wird die Abgabe auf einen festen Prozentsatz begrenzt – zwischen 2,75 und 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens, je nach Bundesland.

    🧠 Quiz

    In welchem Bundesland gibt es keine Kappungsregelung?

    Baden-Württemberg

    Bayern

    Nordrhein-Westfalen

    B

    Bayern verzichtet auf die Kappung. Dafür ist der Satz mit 8 % bereits niedriger als anderswo.

    So funktioniert die Kappung:

    • Automatisch: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
    • Auf Antrag: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

    Berlin hat einen Kappungssatz von 3 Prozent. Bei 150.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlen Sie ohne Kappung 4.863 Euro, mit Kappung maximal 4.500 Euro – ein Unterschied von 363 Euro.

    Kirchensteuer in der Steuererklärung absetzen

    Das ist entscheidend für Sie: Sie können die tatsächlich gezahlte Kirchensteuer vollständig als Sonderausgabe absetzen. Tragen Sie den Betrag in der Anlage Sonderausgaben ein.

    Dieser Abzug reduziert Ihre tatsächliche Belastung erheblich. Je nach Grenzsteuersatz erhalten Sie 25 bis 42 Prozent der gezahlten Summe über die Steuererklärung zurück. Bei den meisten Arbeitnehmern liegt die effektive Belastung zwischen 0,5 % und 3 % des Bruttoeinkommens.

    🔄 Karteikarte

    Sonderausgabenabzug

    Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist die bezahlte Kirchensteuer unbeschränkt abzugsfähig und mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen.

    Falls Sie eine Rückerstattung erhielten, tragen Sie diesen Betrag ebenfalls ein. Den Nachweis finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.

    Austritt: Kosten und Ablauf

    Der Austritt aus der Kirche ist einfach, kostet aber unterschiedlich viel je nach Bundesland:

    • Kostenlos: Brandenburg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt
    • 25–35 Euro: Bayern, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
    • 30 Euro: Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
    • Bis 60 Euro: Baden-Württemberg

    Sie benötigen einen Personalausweis. Je nach Bundesland erklären Sie den Austritt vor dem Amtsgericht, Bürgeramt oder Standesamt. Ab dem Folgemonat wird keine Kirchensteuer mehr eingezogen.

    Kirchensteuer bei Paaren

    Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften gilt eine Besonderheit: Wenn nur einer Partner kirchensteuerpflichtig ist und Sie sich zur gemeinsamen Veranlagung entscheiden, kann ein Kirchgeld anfallen.

    Das Kirchgeld richtet sich nach dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen. 2026 beginnt es bei einem Einkommen von 50.000 Euro (nach einer Erhöhung um 10.000 Euro im Jahr 2025). Die höchste Stufe liegt ab 320.000 Euro monatlich bei 3.600 Euro jährlich.

    Bei Ehen mit unterschiedlichen Konfessionen gelten unterschiedliche Regeln – informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

    Fazit

    Die Kirchensteuer wirkt höher als sie ist. Der nominale Satz von 8 % oder 9 % wird durch mehrere Faktoren reduziert: Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro entlastet Niedrigverdienende. Die Absetzbarkeit als Sonderausgabe senkt die tatsächliche Last auf durchschnittlich 1 % des Bruttoeinkommens. Die Kappung schützt Besserverdiener vor überproportionaler Belastung.

    2026 bleibt die regionale Unterscheidung erhalten: Bayern und Baden-Württemberg mit 8 %, alle anderen mit 9 %. Der Kirchenaustritt kostet zwischen 0 und 60 Euro und endet die Steuerpflicht im Folgemonat.

    Für optimale steuerliche Gestaltung sollten Sie Ihre Kirchensteuer konsequent in der Steuererklärung angeben. Bei hohem Einkommen prüfen Sie, ob die Kappung gilt. Die kombination aus staatlichem Einzug und privater Entlastung macht das deutsche System bei richtiger Handhabung verträglich und transparent.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist die Kirchensteuer in Deutschland?

    Die Kirchensteuer beträgt 8 Prozent der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent. Sie wird nicht vom Bruttoeinkommen, sondern von der festgesetzten Einkommen- bzw. Lohnsteuer berechnet.

    Ab welchem Einkommen zahlt man Kirchensteuer?

    Kirchensteuer fällt erst an, wenn Einkommensteuer erhoben wird. 2026 liegt die Grenze bei 12.348 Euro jährlich für Alleinstehende (etwa 1.029 Euro monatlich) und 24.696 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner.

    Wer muss in Deutschland Kirchensteuer zahlen?

    Kirchensteuerpflichtig sind alle Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft mit Wohnsitz in Deutschland. Dazu zählen die evangelische und katholische Kirche sowie jüdische Kultusgemeinden, sofern sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind.

    Wie lässt sich die Kirchensteuer berechnen?

    Die Formel lautet: Kirchensteuer = Einkommensteuer × Kirchensteuersatz. Bei einer Einkommensteuer von 10.000 Euro fallen in Bayern oder Baden-Württemberg 800 Euro (8 Prozent) an, in allen anderen Bundesländern 900 Euro (9 Prozent) Kirchensteuer.

  • Körperschaftsteuer

    Körperschaftsteuer

    Körperschaftsteuer erklärt: Steuern für GmbH, AG und Kapitalgesellschaften

    Die Körperschaftsteuer ist die Gewinnsteuer für GmbH, AG und andere Kapitalgesellschaften. Wie hoch der Satz 2026 ist, wie sie berechnet wird und wer sie zahlt.

    Körperschaftsteuer 2026: Sätze, Berechnung und Pflichten

    Körperschaftsteuer regelt die steuerliche Behandlung von Kapitalgesellschaften und deren Gewinnen. Die Körperschaftsteuer ist die Gewinnsteuer für juristische Personen — also für GmbHs, UGs (haftungsbeschränkt) und Aktiengesellschaften. Sie stellt das Pendant zur Einkommensteuer bei natürlichen Personen dar und wird für alle Kapitalgesellschaften mit Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland erhoben.

    Der Körperschaftsteuersatz beträgt 2026 unverändert 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Der Körperschaftsteuersatz liegt aktuell bei 15 % plus Solidaritätszuschlag. Somit ergibt sich eine Steuerbelastung von 15,83 % im Rahmen der Körperschaftsteuer. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag weiterhin ohne jede Freibeträge oder Abschwächungsregelungen auf ihre Körperschaftsteuer in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuer, was einer Gesamtbelastung von 15,825 Prozent entspricht (Stand 2026).

    Wer zahlt Körperschaftsteuer?

    Körperschaftsteuer zahlen Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG als juristische Personen. Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften mit Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland – sie versteuern ihr gesamtes Welteinkommen. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften zahlen dagegen nur auf inländische Einkünfte Körperschaftsteuer.

    Zu den steuerpflichtigen Rechtsformen gehören:

    • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
    • Genossenschaften
    • Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
    • Stiftungen des privaten Rechts
    • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

    Betreiben Sie Ihr Unternehmen als Einzelfirma oder in einer GbR, zahlen Sie stattdessen Einkommensteuer. Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG unterliegen nicht der Körperschaftsteuer. Ihre Einkünfte werden einheitlich und gesondert festgestellt und anteilig den Gesellschaftern zugerechnet, die dann persönlich Einkommensteuer zahlen müssen.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Alle Unternehmen in Deutschland müssen Körperschaftsteuer zahlen

    nein

    Nur Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer. Personenunternehmen und Freiberufler unterliegen der Einkommensteuer (Stand 2026)

    Wie hoch ist die Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften?

    Neben der Körperschaftsteuer zahlen Kapitalgesellschaften auch Gewerbesteuer. Durchschnittlich liegt der Gewerbesteuerhebesatz in Deutschland bei rund 400 %. Dies führt bei einem Steuermessbetrag von 3,5 Prozent zu einer Gewerbesteuerbelastung von etwa 14 Prozent. Die Körperschaftsteuer sinkt stufenweise von 15 % auf 10 %, wodurch sich die Gesamtbelastung von rund 29,8 % auf 24,6 % reduziert. Der Solidaritätszuschlag beträgt konstant 5,5 % auf die Körperschaftsteuer, während die Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von 400 % bei etwa 14 % bleibt.

    SteuerartSteuersatz 2026Bemessungsgrundlage
    Körperschaftsteuer15,0%Zu versteuerndes Einkommen
    Solidaritätszuschlag5,5%Körperschaftsteuer
    Gewerbesteuerca. 14,0%Gewerbeertrag
    Gesamtbelastungca. 29,8%

    Ein praktisches Beispiel: Bei einem Gewinn von 100.000 Euro fallen 15.000 Euro Körperschaftsteuer an, zuzüglich 825 Euro Solidaritätszuschlag und etwa 14.000 Euro Gewerbesteuer – insgesamt rund 29.825 Euro Steuerlast.

    📊 Schätzfrage

    Wie viele verschiedene Steuersätze müssen Unternehmen bei der Berechnung latenter Steuern ab 2028 berücksichtigen?

    1

    10

    6

    Steuersätze

    Ab sofort muss er mithin für jede einzelne Steuerlatenz mit bis zu sechs verschiedenen Steuersätzen hantieren (Stand 2026)

    Welche Reformen kommen ab 2028?

    Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine zeitlich gestreckte Senkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 15 % umgesetzt. Danach verringert sich der Körperschaftsteuersatz ab dem VZ 2028 im Verlauf von fünf Jahre um je einen Prozentpunkt pro Jahr. Ab dem VZ 2032 beträgt er dann 10 %.

    Die stufenweise Entwicklung gestaltet sich folgendermaßen:

    • 2026–2027: 15 Prozent (15,825 Prozent mit Solidaritätszuschlag)
    • 2028: 14 Prozent (14,77 Prozent mit Soli)
    • 2029: 13 Prozent (13,715 Prozent mit Soli)
    • 2030: 12 Prozent (12,66 Prozent mit Soli)
    • 2031: 11 Prozent (11,605 Prozent mit Soli)
    • ab 2032: 10 Prozent (10,55 Prozent mit Soli)

    Dass die Körperschaftsteuer in fünf einzelnen Jahresschritten geändert wird, ist auch international eine bislang beispiellose Steuerinnovation. Dies reduziert die Gesamtbelastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von etwa 29,8 Prozent auf rund 25 Prozent ab 2032.

    Was bedeutet die degressive Abschreibung für 2026?

    Parallel zur Körperschaftsteuerreform können Unternehmen von der wiedereingeführten degressiven Abschreibung profitieren. Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG können alle Unternehmen die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nutzen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt wurden.

    Der Abschreibungssatz beträgt maximal das Dreifache der linearen AfA, höchstens jedoch 30 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr. Danach wird der Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet. Bei einer Maschine für 300.000 Euro mit zehn Jahren Nutzungsdauer können Unternehmen im ersten Jahr 90.000 Euro absetzen statt 30.000 Euro bei linearer Abschreibung. Bei einem Steuersatz von rund 30 Prozent ergibt das einen Liquiditätsvorteil von 19.500 Euro allein im ersten Jahr.

    🔄 Karteikarte

    Degressive Abschreibung

    Abschreibungsmethode, bei der in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge geltend gemacht werden können. 2026 bis zu 30% der Anschaffungskosten möglich.

    Wie wirkt sich der Solidaritätszuschlag aus?

    Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs sind nicht von der Soli-Abschaffung betroffen und zahlen weiterhin den vollen Solidaritätszuschlag auf ihre Körperschaftsteuer. Sie müssen den Solidaritätszuschlag weiterhin ohne jede Freibeträge oder Abschwächungsregelungen auf ihre Körperschaftsteuer entrichten.

    Im Gegensatz zu natürlichen Personen, die seit 2021 von erheblichen Entlastungen beim Solidaritätszuschlag profitieren, zahlen Kapitalgesellschaften den vollen Zuschlagssatz von 5,5 Prozent ohne Freigrenze oder Minderungen. Du musst nur Soli zahlen, wenn Du 2026 mehr als 20.350 Euro Einkommensteuer zu zahlen hast. Bei Ehepaaren ist es der doppelte Betrag, also 40.700 Euro. Diese Freigrenzen gelten jedoch nicht für Kapitalgesellschaften.

    Welche Herausforderungen entstehen für die Finanzplanung?

    Die stufenweise Körperschaftsteuersenkung ab 2028 führt bereits jetzt zu komplexen Anpassungen in Handels- und Steuerbilanz. Unternehmen müssen latente Steuern neu bewerten und dabei künftig bis zu sechs verschiedene Steuersätze berücksichtigen – je nachdem, in welchem Jahr die temporären Differenzen aufgelöst werden.

    Um diese spätere Entlastung heute aber korrekt abbilden zu können, muss der Bilanzierende den Steuersatz des Jahres verwenden, in dem sie die temporäre Differenz umkehrt oder Verlust- bzw. Zinsvorträge genutzt werden können. Ab sofort muss er mithin für jede einzelne Steuerlatenz mit bis zu sechs verschiedenen Steuersätzen hantieren.

    Viele Rechnungswesen-Systeme sind mit dieser Komplexität überfordert. Ein Beispiel verdeutlicht die Herausforderung: Die passiven latenten Steuern wurden unter der Annahme errechnet, dass im Jahr der Auflösung der temporären Differenzen– in diesem Fall 2029 – eine Steuerbelastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von 30 Prozent greift. Mit dem neuen Steuersatz von nur noch rund 28 Prozent ergibt sich eine zu erwartende Steuerbelastung von 112.000 Euro. Die notwendige Umbewertung führt im laufenden Jahr zu einem Steuerertrag von 8.000 Euro.

    Fazit

    Die Körperschaftsteuer steht vor der größten Reform seit fast zwei Jahrzehnten. Die schrittweise Senkung des Steuersatzes von 15 auf 10 Prozent ab 2032 verbessert die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland erheblich. Die Gesamtsteuerbelastung sinkt von derzeit etwa 30 Prozent auf rund 25 Prozent. Gleichzeitig bietet die degressive Abschreibung mit bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter erhebliche Liquiditätsvorteile bis Ende 2027. Unternehmen sollten bereits heute ihre Systeme und Prozesse an die kommenden Änderungen anpassen, um die geplanten Entlastungen optimal nutzen zu können. Eine enge Abstimmung mit dem Steuerberater ist dabei unerlässlich, insbesondere für die komplexe Berechnung latenter Steuern mit bis zu sechs verschiedenen Steuersätzen.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist die Körperschaftsteuer aktuell?

    Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Mit dem Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent ergibt sich eine Gesamtbelastung von etwa 15,825 Prozent; zusammen mit der Gewerbesteuer liegt die Gesamtbelastung bei rund 29,8 Prozent.

    Welche Unternehmen zahlen Körperschaftsteuer?

    Körperschaftsteuer zahlen Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG als juristische Personen. Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG unterliegen nicht der Körperschaftsteuer – ihre Einkünfte werden anteilig den Gesellschaftern zugerechnet und einkommensbesteuert.

    Wie senkt sich die Körperschaftsteuer ab 2028?

    Ab dem 1. Januar 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz um jeweils einen Prozentpunkt pro Jahr bis auf 10 Prozent ab 2032. Die Gesamtbelastung aus Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer reduziert sich damit von 29,8 Prozent auf rund 25 Prozent.

    Welche Freibeträge gelten bei der Körperschaftsteuer?

    Für bestimmte Körperschaften existiert ein allgemeiner Freibetrag von 5.000 Euro, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden kann. Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland – sie versteuern ihr gesamtes Welteinkommen.

  • Kinderzuschlag

    Kinderzuschlag

    Finanzielle Hilfe für Familien: Kinderzuschlag 2026 beantragen

    Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit kleinem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld. Wer 2026 Anspruch hat, wie hoch er ist und wie Sie ihn beantragen.

    Kinderzuschlag 2026: Finanzielle Hilfe für Arbeiterfamilien

    Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht für die gesamte Familie auskömmlich ist. Im Jahr 2026 beträgt diese Leistung maximal 297 Euro pro Kind und Monat. Sie wird zusätzlich zum Kindergeld von 259 Euro pro Kind ausgezahlt und hilft rund 1,45 Millionen Kinder in Deutschland.

    Die Leistung verhindert, dass berufstätige Familien auf Bürgergeld angewiesen sind. Mit einer individuellen Berechnung wird sichergestellt, dass jede Familie die richtige Unterstützung erhält.

    Was ist der Kinderzuschlag?

    Der Kinderzuschlag richtet sich an einkommensschwache Familien. Er wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt und bildet eine Brücke zwischen eigenständiger Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit und dem Absturz in Bürgergeld-Bedürftigkeit.

    Vier zentrale Voraussetzungen für den Anspruch:

    • Sie erhalten Kindergeld für Ihr Kind
    • Ihr Kind ist unverheiratet, unter 25 Jahre alt und lebt in Ihrem Haushalt
    • Ihr Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 Euro (Paare) oder 600 Euro (Alleinerziehende)
    • Mit Kindergeld, Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld können Sie den Familienbedarf decken

    Die Vermögensfreigrenze beträgt aktuell 55.000 Euro bei zwei Personen im Haushalt und 15.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Diese großzügigen Grenzen ermöglichen auch Familien mit moderatem Vermögen den Zugang.

    Höhe des Kinderzuschlags 2026

    297 Euro je Kind und Monat – das ist der Höchstsatz. In der Kombination mit dem Kindergeld können Familien pro Kind 556 Euro monatlich erhalten.

    Die tatsächliche Auszahlungshöhe wird individuell berechnet und hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    FamilieMaximaler KinderzuschlagPlus KindergeldGesamtsumme
    1 Kind297 Euro259 Euro556 Euro
    2 Kinder594 Euro518 Euro1.112 Euro
    3 Kinder891 Euro777 Euro1.668 Euro

    Der Sofortzuschlag von 25 Euro ist bereits im Kinderzuschlag enthalten und wird nicht separat ausgezahlt.

    🧠 Quiz

    Wie hoch ist die Kombination aus Kinderzuschlag und Kindergeld für ein Kind 2026?

    520 Euro monatlich

    556 Euro monatlich

    594 Euro monatlich

    B

    Der Kinderzuschlag beträgt maximal 297 Euro plus 259 Euro Kindergeld, zusammen 556 Euro pro Kind (Stand 2026).

    Berechnung des Kinderzuschlags

    Die Berechnung folgt einem mehrstufigen Verfahren. Es werden sowohl Eltern- als auch Kindereinkommen berücksichtigt. Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet.

    Einkommen der Kinder:

    Es werden 45 Prozent des Einkommens angerechnet. Beispiel: Ein Kind erhält 400 Euro Unterhalt. Davon werden 180 Euro angerechnet. Dies betrifft Unterhaltszahlungen, Ausbildungsvergütungen oder andere Einkünfte.

    Einkommen der Eltern:

    Auch hier gilt die 45-Prozent-Regel. Ob und in welcher Höhe der Kinderzuschlag gezahlt wird, hängt vom Einkommen, den Wohnkosten, der Familiengröße und dem Alter der Kinder ab. Der Kinderzuschlag fällt nicht abrupt weg, sondern nimmt kontinuierlich ab.

    Berechnungsbeispiel 2026:

    Ein Elternpaar mit zwei Kindern (2 und 4 Jahre) und 2.000 Euro Bruttoeinkommen hat einen Regelbedarf von 1.726 Euro. Mit Wohngeld und Kinderzuschlag deckt die Familie ihren Gesamtbedarf von 2.526 Euro ab und hat Anspruch auf Kinderzuschlag.

    Beantragung des Kinderzuschlags

    Zuständig für die Beantragung sind die Familienkassen, die auch das Kindergeld auszahlen. Der Antrag kann online oder auf dem Postweg eingereicht werden.

    Der KiZ-Lotse:

    Die Familienkasse bietet einen „KiZ-Lotsen“ im Internet an. Damit können Sie schnell prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnt. Wichtig: Der KiZ-Lotse berechnet nicht die exakte Höhe des Anspruchs, sondern nur, ob ein grundsätzlicher Anspruch besteht.

    Online-Antrag:

    Mit einer Bund-ID können Sie den Online-Antrag direkt ohne Unterschrift einreichen. Für Antragsteller ohne digitale Ausstattung steht der Postweg zur Verfügung.

    Bewilligungszeitraum:

    Der Kinderzuschlag wird in der Regel für sechs Monate bewilligt. Danach ist eine Neubeantragung erforderlich, da sich die Einkommensverhältnisse von Familien häufig ändern.

    📊 Schätzfrage

    Für wie viele Monate wird der Kinderzuschlag in der Regel bewilligt?

    3

    12

    6

    Monate

    Der Kinderzuschlag wird regulär für sechs Monate bewilligt, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden (Stand 2026).

    Zusätzliche Leistungen neben dem Kinderzuschlag

    Wer den Kinderzuschlag erhält, profitiert von weiteren Unterstützungsleistungen. Diese verstärken den finanziellen Vorteil erheblich.

    Bildungs- und Teilhabeleistungen:

    Das Bildungspaket umfasst verschiedene Einzelleistungen für Kinder und Jugendliche. Zum Schulbedarf gehören Schulranzen, Sportzeug, Schreib- und Zeichenmaterial. Das Geld wird zweimal im Jahr ausgezahlt: 65 Euro im Frühjahr und 130 Euro im Sommer.

    Weitere Leistungen umfassen:

    • Kostenlose Mahlzeiten in Kita und Schule
    • Übernahme von Klassenfahrten und Ausflügen
    • Lernförderungen und Nachhilfe
    • Zuschuss zu Vereinsbeiträgen und Musikunterricht

    Kita-Gebührenbefreiung:

    Sie sind von den Kita-Gebühren befreit. Je nach Region können dies mehrere hundert Euro monatlich ausmachen.

    Wohngeld kombinieren:

    Der Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag ist gleichzeitig möglich. Beide Leistungen ergänzen sich optimal, da sie unterschiedliche Bedarfe abdecken.

    Steuerliche Behandlung

    Das Kindergeld von 259 Euro monatlich sowie der monatliche Anteil für Bildung und Teilhabe werden bei der Berechnung des Kinderzuschlags berücksichtigt.

    Der Kinderzuschlag ist vollständig steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Es entstehen keine nachträglichen steuerlichen Belastungen.

    Günstigerprüfung:

    Das Finanzamt macht bei der Veranlagung automatisch eine Günstigerprüfung. Der Kinderfreibetrag stieg auf 9.756 Euro in 2026. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich gewährt.

    Rechtliche Grundlagen:

    Rechtliche Grundlage ist Paragraph 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Diese gesetzliche Verankerung sichert den Anspruch und schafft Rechtssicherheit.

    💡 Schon gewusst?

    Über 590.000 Familien werden durch den Kinderzuschlag vor Bürgergeld-Bedürftigkeit bewahrt, obwohl sie arbeiten (Stand 2026).

    Wer ist ausgeschlossen?

    Bestimmte Personengruppen haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, erhält keinen Kinderzuschlag, da diese Leistungen bereits den Bedarf der Kinder mit abdecken.

    Sanfte Einkommensgrenzen:

    Nach oben gibt es keine strikte Einkommensgrenze mehr. Mit steigendem Einkommen reduziert sich der Kinderzuschlag sanft. Diese Übergangsregelung verhindert Schwelleneffekte und macht die Leistung für mehr Familien zugänglich.

    Wahlmöglichkeiten:

    Familien mit maximal 100 Euro Bürgergeld können selbst wählen, ob sie lieber Bürgergeld oder Kinderzuschlag mit Wohngeld beziehen. Diese Wahlfreiheit ermöglicht es, die günstigste Variante zu wählen.

    Altersgrenzen:

    Bildungsleistungen gelten bis zum 25. Geburtstag, sofern eine Schule besucht wird. Teilhabeleistungen für Freizeitaktivitäten werden bis zum 18. Geburtstag gewährt.

    Fazit

    Der Kinderzuschlag 2026 bietet Familien mit geringem Einkommen eine wirksame Unterstützung von bis zu 297 Euro pro Kind monatlich. Mit dem Kindergeld von 259 Euro erreichen Familien pro Kind 556 Euro – eine beträchtliche Entlastung.

    Die automatischen Bildungs- und Teilhabeleistungen, Kita-Gebührenbefreiungen und die Kombination mit Wohngeld machen den Kinderzuschlag besonders attraktiv. Mit dem KiZ-Lotsen können Familien unkompliziert prüfen, ob sie anspruchsberechtigt sind. Die Beantragung ist online oder per Post möglich und wird für sechs Monate bewilligt.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2025?

    Der Kinderzuschlag beträgt seit 2025 maximal 297 Euro pro Kind und Monat und wird zusätzlich zum Kindergeld von 259 Euro gezahlt. Für zwei Kinder erhalten Familien so bis zu 1.112 Euro monatlich an Familienleistungen.

    Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

    Anspruch haben Eltern, die Kindergeld beziehen und deren Kind unverheiratet und unter 25 Jahre alt im Haushalt lebt. Das Bruttoeinkommen muss mindestens 900 Euro (Paare) bzw. 600 Euro (Alleinerziehende) betragen und darf den Familienbedarf nicht decken.

    Wie wird der Kinderzuschlag berechnet?

    Die Berechnung berücksichtigt Elterneinkommen, Kindereinkommen, Vermögen und Wohnkosten. Einkommen oberhalb des Familienbedarfs wird zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet, auch Kindereinkommen wie Unterhalt mindert die Leistung um 45 Prozent.

    Was ist der Unterschied zwischen Kinderzuschlag und Kindergeld?

    Das Kindergeld steht allen Familien mit Kindern zu, der Kinderzuschlag hingegen nur Eltern mit geringem Einkommen. Während das Kindergeld eine steuerliche Ausgleichszahlung ist, zielt der Kinderzuschlag gezielt auf die Vermeidung von Bürgergeldbezug berufstätiger Familien ab.

  • Kindergeld

    Kindergeld

    Kindergeld 2024: Anspruch, Höhe und Antragstellung erklärt

    Kindergeld unterstützt Eltern monatlich finanziell. Wie hoch es 2026 ausfällt, wie lange es gezahlt wird und wie Sie es bei der Familienkasse beantragen.

    Kindergeld 2026: Aktuelle Beträge und wichtige Informationen

    Kindergeld ist eine staatliche Familienleistung, die monatlich zur finanziellen Unterstützung von Erziehungsberechtigten gezahlt wird. Die Leistung soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und trägt zur Grundversorgung bei. In Deutschland erhalten berechtigte Familien diese Zahlung vom Geburtsmonat an bis längstens zum 25. Geburtstag. Für 2026 wurde der Betrag erneut erhöht – auf 259 Euro pro Kind und Monat.

    Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

    Zum 1. Januar 2026 erhöhte sich das Kindergeld um 4 Euro auf 259 Euro monatlich pro Kind. Das bedeutet für Familien eine zusätzliche jährliche Unterstützung von 48 Euro pro Kind. Diese Steigerung spiegelt die gestiegenen Lebenshaltungskosten wider und soll Familien eine verlässliche finanzielle Grundlage bieten.

    Eine wichtige Reform aus 2023 bleibt bestehen: Die Staffelung nach Geschwistern wurde abgeschafft. Ob erstes oder fünftes Kind – jedes erhält denselben Betrag.

    📊 Schätzfrage

    Um wie viel Euro ist das Kindergeld 2026 gegenüber 2025 gestiegen?

    1

    10

    4

    Das Kindergeld erhöhte sich von 255 Euro (2025) auf 259 Euro (2026) – eine Steigerung um 4 Euro pro Monat.

    Die Familienkasse zahlt den neuen Betrag ab Januar automatisch aus. Bestandskunden müssen keinen neuen Antrag stellen. Wer bereits Kindergeld bezieht, profitiert von der Erhöhung ohne weitere Formalitäten.

    Jährliche Gesamtbeträge nach Kinderzahl:

    • 1 Kind: 3.108 Euro
    • 2 Kinder: 6.216 Euro
    • 3 Kinder: 9.324 Euro

    Wer hat Anspruch?

    Anspruchsberechtigt sind Eltern und Erziehungsberechtigte (Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern, Großeltern), die folgende Kriterien erfüllen:

    • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
    • Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland
    • Kind lebt im gemeinsamen Haushalt
    • Kind erfüllt die Altersvorgaben

    Das Kindergeld ist einkommensunabhängig – die Höhe des eigenen Einkommens spielt keine Rolle. Dies macht die Leistung zur breitesten Familienförderung in Deutschland.

    Auch für im Ausland wohnhafte deutsche Staatsbürger kann unter bestimmten Umständen ein Anspruch bestehen. Angehörige von EU- und EWR-Staaten erhalten in den ersten 3 Monaten nach ihrem Zuzug kein Kindergeld. Ab dem 4. Monat erfolgt die Zahlung, wenn die EU-Freizügigkeitsrechte gelten.

    🔄 Karteikarte

    Unbeschränkte Steuerpflicht

    Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland versteuern ihr gesamtes Welteinkommen hierzulande und haben Zugang zu Familienleistungen wie dem Kindergeld.

    Kindergeldantrag: So funktioniert’s

    Der Anspruch entsteht nicht automatisch – ein schriftlicher Antrag ist erforderlich. Eltern reichen diesen bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ein.

    Ablauf der Antragstellung:

    • Antragsvordruck (KG 1) ausfüllen und einreichen
    • Geburtsurkunde des Kindes beilegen
    • Wohnsitz oder Aufenthaltsnachweis erbringen
    • Mit einer Bearbeitungsdauer von 4–6 Wochen rechnen

    Seit März 2023 sind die Familienkassen auch für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes zuständig. Diese beantragen das Kindergeld nicht mehr beim Dienstherren, sondern direkt bei der Familienkasse.

    Wichtig zur Rückwirkung: Kindergeld wird nur für die letzten sechs Monate vor Antragstellung ausgezahlt. Ein rechtzeitiger Antrag ist daher empfehlenswert.

    Auszahlungstermine 2026

    Die Auszahlung erfolgt nicht einheitlich, sondern gestaffelt nach der Endziffer der Kindergeldnummer:

    EndzifferAuszahlungszeitraum
    0–1Monatsanfang
    2–5Monatsmitte
    6–7Zweite Monatshälfte
    8–9Monatsende

    An Wochenenden und Feiertagen kann sich der Geldeingang verschieben. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Auszahlungstag, die Staffelung ermöglicht jedoch gute Planbarkeit.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Das Kindergeld wird für alle Familien am gleichen Termin überwiesen.

    nein

    Die Auszahlung erfolgt gestaffelt nach Endziffer zwischen Monatsanfang und Monatsende.

    Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

    Am Jahresende führt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Der Kinderfreibetrag 2026 beträgt insgesamt 9.756 Euro pro Kind – zusammengesetzt aus dem Freibetrag für das Existenzminimum (6.828 Euro) und dem Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (2.928 Euro für beide Eltern zusammen).

    Bei welchem Einkommen lohnt sich der Freibetrag mehr?

    • Verheiratete Paare: ab etwa 85.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
    • Alleinstehende: ab etwa 42.000 Euro zu versteuerndem Einkommen

    Das Finanzamt vergleicht automatisch beide Optionen und wendet die bessere an. Ist der Freibetrag vorteilhafter, wird er angesetzt und das gezahlte Kindergeld verrechnet.

    Wann endet der Anspruch?

    Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt – ohne weitere Bedingungen. Danach sind folgende Regelungen relevant:

    Für volljährige Kinder:

    • Bis 21 Jahre: Bei Arbeitslosigkeit möglich
    • Bis 25 Jahre: Bei Schul- oder Berufsausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Arbeitslosigkeit
    • Übergangspausen: Bis zu vier Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
    • Unbegrenzt: Bei anerkannter Behinderung vor dem 25. Geburtstag, wenn das Kind sich nicht selbst unterhalten kann

    Nach einer erstmaligen Berufsausbildung wird das Kind nur berücksichtigt, wenn es nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

    Zusätzliche Familienleistungen

    Neben dem Kindergeld können Familien weitere finanzielle Hilfen beantragen:

    Kinderzuschlag (KiZ): Bis zu 297 Euro monatlich pro Kind (2026) für Familien mit knappem Einkommen. Der Kinderzuschlag kommt für Haushalte infrage, die zwar ein Mindestbruttoeinkommen haben (900 Euro bei Paaren, 600 Euro bei Alleinerziehenden), aber nicht auf Bürgergeld angewiesen sind.

    Kindersofortzuschlag: 25 Euro monatlich für bedürftige Kinder, zusätzlich zum Kindergeld. Wird für Kinder gezahlt, die auf Sozialleistungen angewiesen sind.

    Wer KiZ erhält, profitiert von weiteren Vorteilen wie Bildungs- und Teilhabeleistungen oder möglicher Befreiung von Kita-Gebühren. Darüber hinaus können Kosten für die Kinderbetreuung in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden.

    Neben dem Kindergeld gibt es auch das Elterngeld, das Familien in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes finanziell unterstützt und insbesondere für Eltern mit Einkommensverlust durch Elternzeitnahme wichtig ist.

    Fazit

    Mit 259 Euro monatlich pro Kind bietet das Kindergeld 2026 eine zuverlässige finanzielle Unterstützung für Familien. Die Erhöhung um 4 Euro berücksichtigt gestiegene Lebenshaltungskosten. Das System ist durch die einheitliche Regelung für alle Kinder transparent und leicht verständlich.

    Der Grundanspruch besteht ab Geburt bis 18 Jahre. Für volljährige Kinder in Ausbildung, Studium oder auf Arbeitssuche kann die Zahlung bis zum 25. Geburtstag weitergehen. Kinder mit Behinderungen haben unbegrenzt Anspruch.

    Die automatische Günstigerprüfung stellt sicher, dass jede Familie optimal profitiert – ob durch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Für Familien mit geringem Einkommen lohnt sich zusätzlich die Prüfung von Kinderzuschlag und Kindersofortzuschlag.

    Wer berechtigt ist, sollte den Antrag zeitnah einreichen. Bestandskunden genießen die Erhöhung 2026 automatisch ohne erneute Antragstellung.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

    Ab Januar 2026 steigt das Kindergeld auf 259 Euro pro Monat und Kind. Die Erhöhung von vier Euro gegenüber 2025 gilt einheitlich für alle Kinder, unabhängig von der Geburtsreihenfolge, und wird automatisch von der Familienkasse ausgezahlt.

    Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

    Anspruch haben in Deutschland wohnhafte und unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Pflegeeltern sowie Großeltern, in deren Haushalt das Kind aufgenommen wurde. Grundlage ist § 62 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG).

    Bis zu welchem Alter wird Kindergeld gezahlt?

    Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Für arbeitssuchende Kinder verlängert sich der Anspruch bis zum 21. Geburtstag, für Kinder in Erstausbildung, Studium oder Übergangszeit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

    Wo beantrage ich das Kindergeld?

    Das Kindergeld muss bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden – online oder schriftlich. Der Anspruch entsteht mit der Geburt des Kindes, eine Auszahlung erfolgt allerdings erst nach Antragstellung.

  • Kinderbetreuungskosten

    Kinderbetreuungskosten

    Steuern sparen bei Kinderbetreuung: Alle Kosten & Entlastungen

    Kinderbetreuungskosten sind zu großen Teilen steuerlich absetzbar. Wie viel Sie 2026 geltend machen können und welche Kosten dabei zählen.

    Kinderbetreuungskosten 2026: So setzen Sie diese ab

    Kinderbetreuungskosten gehören zu den wertvollsten Steuervergünstigungen für Familien in Deutschland. Seit 2025 können Sie als Eltern 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen – bei einem Höchstbetrag von 4.800 Euro pro Kind jährlich. Diese Regelung bleibt 2026 unverändert und bietet Ihnen eine attraktive finanzielle Entlastung.

    Wie viel können Sie absetzen?

    Die neuen Grenzen für Kinderbetreuungskosten 2026 sind übersichtlich:

    • Berücksichtigungsfähige Aufwendungen: maximal 6.000 Euro pro Kind/Jahr
    • Abzugsfähiger Anteil: 80 Prozent
    • Maximaler Steuerabzug: 4.800 Euro pro Kind/Jahr

    Sie erreichen den vollen Abzug von 4.800 Euro, sobald die tatsächlichen Kinderbetreuungskosten 6.000 Euro übersteigen. Ein wichtiger Punkt: Es spielt keine Rolle, ob Sie berufstätig sind oder nicht.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Nur berufstätige Eltern können Kinderbetreuungskosten absetzen

    nein

    Die Erwerbstätigkeit ist irrelevant. Wichtig sind nur die Altersgrenze des Kindes, die Haushaltszugehörigkeit und der Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag (2026).

    Welche Kosten zählen dazu?

    Das Finanzamt erkennt nur Betreuungskosten an – alles andere wird abgelehnt. Diese Unterscheidung ist oft schwierig.

    Absetzbare Kosten

    Folgende Kinderbetreuungskosten können Sie abziehen:

    • Kindergarten-, Krippen- und Kindertagesstättengebühren
    • Kosten für Tagesmütter und Babysitter
    • Hort- und Ganztagsbetreuung
    • Beaufsichtigung bei Hausaufgaben
    • Au-Pair-Kosten (anteilig für Betreuung)

    Nicht absetzbar

    Das Finanzamt lehnt diese Ausgaben ab:

    • Essensgeld und Verpflegungskosten
    • Schulgeld, Nachhilfe und Unterricht
    • Musikunterricht und Computerkurse
    • Sportvereinsbeiträge
    • Ferienfreizeiten und Feriencamps

    Ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Januar 2025 (III R 33/24) macht deutlich: Bei Freizeitangeboten und Camps steht die Aktivität im Vordergrund, nicht die Betreuung. Daher sind diese Kosten nicht absetzbar.

    Wer darf Kinderbetreuungskosten geltend machen?

    Nicht alle Eltern können von der Regelung profitieren. Es gelten klare Voraussetzungen:

    Altersgrenze

    Das Kind darf sein 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für behinderte Kinder gilt eine Ausnahme: Ist die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten und kann sich das Kind nicht selbst versorgen, ist kein AltersLimit relevant.

    Haushaltszugehörigkeit

    Das Kind muss in Ihrem Haushalt leben. Außerdem muss ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag bestehen. Diese beiden Voraussetzungen sind zentral – Stief- und Enkelkinder fallen aus der Regelung heraus.

    🧠 Quiz

    Bis zu welchem Alter sind Kinderbetreuungskosten grundsätzlich abziehbar?

    Bis zum 16. Lebensjahr

    Bis zum 14. Lebensjahr

    Bis zum 18. Lebensjahr

    B

    Die Altersgrenze liegt bei 14 Jahren. Ausnahme: behinderte Kinder, deren Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eintrat (2026).

    Nachweise und Dokumentation

    Das Finanzamt verlangt strikte Belegnachweise. Sie brauchen diese nicht einzureichen, müssen sie aber bei Nachfrage vorlegen.

    Was Sie sammeln müssen

    DokumentAufbewahrung
    Rechnungen der Betreuungseinrichtung6 Jahre
    Kontoauszüge mit Überweisungsbelegen6 Jahre
    Arbeitsvertrag (bei Babysittern)6 Jahre
    Aufschlüsselung bei gemischten Leistungen6 Jahre

    Wichtig: Unbarer Zahlungsnachweis

    Zahlen Sie die Kinderbetreuungskosten niemals bar. Das Finanzamt anerkennt nur Überweisungen, Lastschriften oder Kartenzahlungen auf das Konto des Leistungserbringers. Eine Quittung reicht nicht aus.

    🔄 Karteikarte

    Unbare Zahlung

    Alle Kinderbetreuungskosten müssen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung direkt auf das Konto des Betreuungsanbieters erfolgen. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert.

    Arbeitgeberzuschüsse mindern den Abzug

    Wenn Ihr Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung leistet, müssen Sie diesen von Ihren Kosten abziehen. Ein Arbeitgeberzuschuss ist finanziell meist besser als der steuerliche Abzug.

    In der Steuererklärung eintragen

    Tragen Sie die Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben in die Anlage Kind Ihrer Steuererklärung ein. Für jedes Kind füllen Sie eine separate Anlage aus. Geben Sie an:

    • Name und Adresse des Betreuungsanbieters
    • Zeitraum der Betreuung
    • Gesamtkosten für das Jahr 2026
    • Eventuelle Arbeitgeberzuschüsse
    • Bei getrennter Veranlagung: Ihr Kostenanteil

    📊 Schätzfrage

    Wie hoch ist die maximale Steuerersparnis bei Kinderbetreuungskosten?

    1500

    2500

    2000

    Bei maximalen Kosten von 4.800 Euro und dem Spitzensteuersatz von etwa 42 Prozent sparen Sie ca. 2.000 Euro Steuern (2026).

    Getrennte Eltern und Haushaltszugehörigkeit

    Bei getrennt lebenden Eltern ist die Haushaltszugehörigkeit entscheidend. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt (Urteil vom 11.5.2023, Az. III R 9/22): Nur der Elternteil, bei dem das Kind lebt, darf die Kinderbetreuungskosten abziehen. Der andere Elternteil geht leer aus – auch wenn er Unterhalt zahlt.

    Bei zusammenlebenden, aber getrennt veranlagten Eltern kann jeder bis zur Hälfte des Höchstbetrags abziehen (2.400 Euro). Eine andere Aufteilung ist nur auf gemeinsamen Antrag möglich.

    Eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelung läuft noch beim Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 1041/23). Betroffene können sich darauf in Einsprüchen berufen.

    Praktische Tipps für 2026

    • Digitale Belege: Speichern Sie Rechnungen und Kontoauszüge strukturiert
    • Klare Aufschlüsselung: Bei gemischten Leistungen (Betreuung + Verpflegung) trennen Sie die Kosten
    • Au-Pair: Unterscheiden Sie streng zwischen Betreuungs- und Verpflegungskosten
    • Höhere Verdiener: Bei Spitzensteuersatz lohnt sich die genaue Dokumentation besonders

    Fazit

    Kinderbetreuungskosten bleiben 2026 eine der besten Steuervergünstigungen für Familien. Mit 80 Prozent Abzug bis maximal 4.800 Euro pro Kind hat der Gesetzgeber die Förderung erheblich verbessert. Der Schlüssel zum Erfolg ist korrekte Dokumentation: Rechnungen, Überweisungsbelege und die Haushaltszugehörigkeit des Kindes. Besonders getrennt lebende Eltern sollten genau prüfen, wer den Abzug in Anspruch nehmen kann. Mit sorgfältiger Planung sparen Sie als Familie erheblich Steuern.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie viel Kinderbetreuungskosten kann ich 2026 absetzen?

    Eltern können 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Grundlage sind maximal 6.000 Euro berücksichtigungsfähige Aufwendungen pro Kind, von denen 80 Prozent angesetzt werden.

    Bis zu welchem Alter sind Kinderbetreuungskosten absetzbar?

    Kinderbetreuungskosten sind abziehbar, bis das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat. Eine Ausnahme gilt bei Kindern mit einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können – hier entfällt die Altersgrenze.

    Welche Kosten für Kinderbetreuung erkennt das Finanzamt an?

    Absetzbar sind Ausgaben für Kindergarten, Kita, Kinderhort, Tagesmütter, Babysitter, Au-Pair-Kräfte und Kindermädchen. Nicht begünstigt sind Aufwendungen für Verpflegung, Musikunterricht, Sportverein, Nachhilfe oder reine Freizeitaktivitäten.

    Sind Kosten für Ferienbetreuung steuerlich absetzbar?

    Reine Ferienfreizeiten und Feriencamps lassen sich meist nicht als Kinderbetreuungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 23. Januar 2025 (III R 33/24) klargestellt, dass hier die Freizeitaktivität und nicht die Betreuung im Vordergrund steht.

  • Jahressteuerbescheinigung

    Jahressteuerbescheinigung

    Jahressteuerbescheinigung: Alle Kapitalerträge und Steuern im Überblick

    Die Jahressteuerbescheinigung fasst Kapitalerträge und gezahlte Steuern eines Jahres zusammen. Wozu Sie sie 2026 brauchen und wie Sie sie für die Steuer nutzen.

    Jahressteuerbescheinigung: Das Wichtigste für Ihre Steuererklärung 2026

    Die Jahressteuerbescheinigung fasst alle steuerrelevanten Kapitalerträge und darauf bereits abgeführte Steuern eines Kalenderjahres zusammen.

    Die Jahressteuerbescheinigung gehört zu den wichtigsten Dokumenten für deutsche Sparer und Anleger. Sie wird von der Bank oder dem Finanzdienstleister ausgestellt und dokumentiert alle steuerlich relevanten Erträge aus Ihren Geldanlagen im zurückliegenden Jahr. Das Dokument zeigt auf einen Blick, welche Kapitalerträge Sie erzielt haben und welche Steuern bereits an das Finanzamt abgeführt wurden.

    Was ist die Jahressteuerbescheinigung und wofür brauchen Sie sie?

    Die Jahressteuerbescheinigung ist ein Nachweis über Ihre Kapitalerträge und die bereits gezahlten Steuern. Sie enthält alle wichtigen Informationen für Ihre Steuererklärung: von Zinsen aus Tagesgeld- oder Festgeldkonten über Dividenden bis zu Gewinnen aus Wertpapierverkäufen. Die Bescheinigung zeigt zudem, wie viel Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer Ihre Bank bereits an das Finanzamt überwiesen hat.

    Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Paare (Stand 2026). Wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben, wird in der Bescheinigung ausgewiesen, wie viel von diesem Freibetrag Sie bereits genutzt haben.

    Die Jahressteuerbescheinigung dient als offizieller Nachweis für die Anlage KAP in Ihrer Steuererklärung. Sie benötigen sie besonders dann, wenn Sie Kapitalerträge aus mehreren Quellen haben, einen Teil Ihres Freibetrags nicht ausgeschöpft haben oder Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

    Welche Inhalte stehen in der Jahressteuerbescheinigung?

    Die Bescheinigung gliedert sich in mehrere aussagekräftige Bereiche:

    • Persönliche Daten: Ihr vollständiger Name, Ihre Anschrift und Steuer-Identifikationsnummer
    • Kapitalerträge: Detaillierte Aufstellung aller Zinsen, Dividenden und realisierten Gewinne
    • Steuerabzug: Abgeltungsteuer von 25 Prozent, Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls Kirchensteuer
    • Freistellungsauftrag: Genutzter Anteil des Sparer-Pauschbetrags
    • Verlustverrechnung: Berücksichtigung von Verlusten aus verschiedenen Anlageklassen

    📊 Schätzfrage

    Wie hoch ist der maximale Sparerpauschbetrag für Ehepaare im Jahr 2026?

    1500

    2500

    2000

    Zusammen veranlagte Ehepaare können 2026 bis zu 2.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei behalten

    Die Bescheinigung weist außerdem aus, ob Verluste aus früheren Jahren berücksichtigt wurden oder ob noch Verlustvorträge bestehen. Diese können in künftigen Jahren mit Gewinnen verrechnet werden und reduzieren dann die Steuerlast.

    Brauchen Sie die Jahressteuerbescheinigung noch?

    Seit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 ist die Jahressteuerbescheinigung nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Ob Sie sie erhalten, hängt von Ihrer Bank ab. Viele Institute stellen sie nur auf Anfrage zur Verfügung – besonders wenn kein Steuerabzug erfolgt ist oder Sie einen ausreichenden Freistellungsauftrag erteilt haben.

    Für das Steuerjahr 2025 stellen die meisten Banken das Dokument zwischen Januar und März 2026 zur Verfügung. Die meisten Banken bieten die Bescheinigung mittlerweile elektronisch über das Online-Banking oder die Banking-App an.

    🔄 Karteikarte

    Belegvorhaltepflicht

    Sie müssen die Jahressteuerbescheinigung nicht automatisch beim Finanzamt einreichen, aber bei Nachfrage vorlegen können. Eine Aufbewahrung von mindestens vier Jahren ist empfehlenswert.

    Bei ausländischen Brokern wie DEGIRO oder Interactive Brokers erhalten Sie normalerweise keine deutsche Jahressteuerbescheinigung. In diesem Fall müssen Sie Ihre Kapitalerträge selbst in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung angeben.

    Wer erhält eine Jahressteuerbescheinigung?

    Grundsätzlich erhalten alle Bankkunden eine Jahressteuerbescheinigung, die im Laufe des Jahres steuerrelevante Kapitalerträge erzielt haben. Das gilt unabhängig davon, ob tatsächlich Steuern abgeführt wurden oder nicht.

    SituationBescheinigung notwendig?
    Zinsen über FreibetragJa, mit Steuerabzug
    Zinsen innerhalb FreibetragMöglich, ohne Steuerabzug
    Keine KapitalerträgeNein
    Ausländische BrokerMeist nein

    Besondere Aufmerksamkeit verdient die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Sie wird für Personen ausgestellt, deren Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt (Stand 2026). Mit dieser Bescheinigung bleiben Kapitalerträge auch über den Sparer-Pauschbetrag hinaus steuerfrei.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Die Jahressteuerbescheinigung muss immer zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden

    nein

    Sie müssen die Bescheinigung nicht automatisch einreichen, da die relevanten Daten elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden (Kontrollverfahren)

    Wie und wann bekommen Sie die Bescheinigung?

    Die Bereitstellung erfolgt bei den meisten Banken automatisch im ersten Quartal des Folgejahres. Seit 2018 darf die Jahressteuerbescheinigung als PDF-Dokument elektronisch ausgehändigt werden. Diese digitale Form nutzen heute praktisch alle etablierten Banken und Broker.

    Der Ablauf gestaltet sich folgendermaßen:

    • Automatische Erstellung: Die Bank erstellt die Bescheinigung nach Jahresabschluss
    • Digitale Bereitstellung: Verfügbar über Online-Banking oder Banking-App
    • Benachrichtigung: E-Mail oder Hinweis im Online-Postfach
    • Download: PDF-Dokument zum Herunterladen und Archivieren

    Falls Sie die Bescheinigung nicht erhalten haben oder Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich direkt an Ihre Bank. Nur die ausstellende Bank kann Korrektionen vornehmen und eine berichtigte Jahressteuerbescheinigung erstellen.

    Jahressteuerbescheinigung bei der Steuererklärung nutzen

    Die Jahressteuerbescheinigung spielt hauptsächlich bei der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung eine Rolle. Sie ist besonders relevant, wenn:

    • Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt (Günstigerprüfung)
    • Sie den Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft haben
    • Sie Kapitalerträge aus ausländischen Quellen haben
    • Sie Verluste mit Gewinnen verrechnen möchten

    Die Günstigerprüfung lohnt sich vor allem für Geringverdiener, Studenten oder Rentner mit niedrigem Einkommen. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro beträgt der Grenzsteuersatz etwa 18 Prozent, während die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer einbehalten hat – über die Günstigerprüfung können Sie die Differenz von 7 Prozentpunkten zurückfordern, bei 1.000 Euro Zinsen wären das 70 Euro Erstattung.

    Bei mehreren Banken sammeln Sie alle Jahressteuerbescheinigungen und werten diese gemeinsam aus. Verluste aus verschiedenen Depots können depotübergreifend mit Gewinnen verrechnet werden. Besonders Anleger mit Aktien und anderen Wertpapieren sollten hier genau überprüfen, ob Verluste mit Gewinnen ausgeglichen werden können. Nicht genutzte Verluste werden automatisch in die Folgejahre vorgetragen.

    Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

    Ein häufiger Fehler ist die ungleichmäßige Verteilung von Freistellungsaufträgen. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Aufteilung noch zu Ihren erwarteten Erträgen passt. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge darf bundesweit 1.000 Euro für Einzelpersonen beziehungsweise 2.000 Euro für Ehepaare nicht überschreiten.

    Achten Sie auch auf die korrekte Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer. Ohne korrekte Steuer-Identifikationsnummer ist Ihr Freistellungsauftrag ungültig. Die Bank führt dann trotzdem Steuern ab, die Sie sich später über die Steuererklärung zurückholen müssen.

    Bewahren Sie die Jahressteuerbescheinigung mindestens vier Jahre auf. Auch wenn Sie sie nicht automatisch einreichen müssen, kann das Finanzamt jederzeit Nachweise anfordern. Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten haben Sie dann alle nötigen Dokumente zur Hand.

    Fazit

    Die Jahressteuerbescheinigung bleibt auch 2026 ein wichtiges Dokument für Sparer und Anleger. Sie dokumentiert transparent alle Kapitalerträge und bereits abgeführten Steuern eines Kalenderjahres. Auch wenn die Ausstellung nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist, erhalten die meisten Bankkunden die Bescheinigung automatisch als PDF-Download. Sie dient als wertvoller Nachweis für die Steuererklärung und ermöglicht es, zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern. Besonders die Günstigerprüfung und die optimale Nutzung des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro (2.000 Euro für Ehepaare) können sich finanziell lohnen. Eine sorgfältige Aufbewahrung und regelmäßige Überprüfung der Freistellungsaufträge helfen dabei, das Beste aus Ihren Kapitalerträgen herauszuholen.

    Häufig gestellte Fragen

    Was ist eine Jahressteuerbescheinigung?

    Die Jahressteuerbescheinigung ist ein Dokument Ihrer Bank, das alle steuerrelevanten Kapitalerträge eines Kalenderjahres sowie die bereits abgeführten Steuern zusammenfasst. Sie dient als offizieller Nachweis für die Steuererklärung und wird vor allem für die Anlage KAP benötigt.

    Wann erhalte ich die Jahressteuerbescheinigung von meiner Bank?

    Für das Steuerjahr 2025 stellen die meisten Banken das Dokument zwischen Januar und März 2026 zur Verfügung, üblicherweise bis Ende März. Seit 2018 darf die Bescheinigung elektronisch als PDF über Online-Banking oder Banking-App ausgehändigt werden.

    Ist die Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung Pflicht?

    Nein, die Ausstellung ist seit einer Gesetzesänderung nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Viele Institute stellen sie nur auf Anfrage bereit, besonders wenn kein Steuerabzug erfolgt ist oder ein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.

    Welche Angaben enthält die Jahressteuerbescheinigung?

    Die Bescheinigung enthält persönliche Daten, Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden, den Steuerabzug (Abgeltungsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer), den genutzten Sparer-Pauschbetrag sowie Verlustverrechnungen aus den verschiedenen Verlusttöpfen.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Steuerermäßigung nutzen: Haushaltsnahe Dienstleistungen richtig absetzen

    Für Putzhilfe, Gartenpflege & Co. gibt es 20 % Steuerermäßigung. Welche haushaltsnahen Dienstleistungen Sie 2026 absetzen und wie viel Sie sparen.

    Haushaltsnahe Dienstleistungen 2026: 20 % Steuerermäßigung nutzen

    Haushaltsnahe Dienstleistungen regeln steuerliche Ermäßigungen für Arbeiten im privaten Haushalt.

    Mit haushaltsnahen Dienstleistungen sparen Sie bares Geld bei der Steuer. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro jährlich. Der Höchstbetrag wird erreicht bei Aufwendungen von 20.000 Euro jährlich (Stand 2026). Diese staatliche Förderung soll Schwarzarbeit bekämpfen und legale Beschäftigungsverhältnisse im privaten Bereich stärken.

    Die Bandbreite absetzungsfähiger Dienstleistungen ist groß: Von der Putzhilfe über die Gartenpflege bis zur ambulanten Krankenpflege – viele Arbeiten rund um den Haushalt bringen Ihnen Steuervorteile. Entscheidend ist dabei die korrekte Abwicklung: Ohne ordnungsgemäße Rechnung und bargeldlose Zahlung bleiben die Steuervorteile verwehrt.

    Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

    Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Leistungen, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen. Dazu gehören hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen.

    Im Kern geht es um alle Arbeiten, die Sie normalerweise selbst im Haushalt erledigen könnten, aber an externe Dienstleister vergeben. Voraussetzung für eine solche Steuerermäßigung ist, dass die entsprechende Dienstleistung in Ihrem selbst genutzten Haushalt ausgeführt wird. Begünstigt sind Haushalte, die innerhalb des EU-/EWR-Raums belegen sind.

    Die Abgrenzung zu Handwerkerleistungen ist wichtig: Während haushaltsnahe Dienstleistungen einfache, regelmäßig anfallende Tätigkeiten umfassen, sind Handwerkerleistungen komplexere Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten. Beide können parallel abgesetzt werden.

    Welche Arbeiten können Sie absetzen?

    Die Liste der begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen ist umfangreich. Hier die wichtigsten Kategorien:

    • Reinigungsarbeiten: Fensterputzen, Teppichreinigung, Hausmeisterservice
    • Gartenpflege: Rasenmähen, Heckenschneiden, Baumpflege
    • Pflege und Betreuung: Ambulante Pflegedienste, Kinderbetreuung
    • Winterdienst: Schneeräumen und Streuen auf öffentlichen Gehwegen
    • Haustierpflege: Die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt aufgenommenen Haustiers ist eine haushaltsnahe Dienstleistung. Auch das Ausführen des Hundes kann eine begünstigte Dienstleistung darstellen
    • Umzugskosten: Lohnkosten für professionelle Umzugshelfer

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Haustierbetreuung kann nur dann steuerlich abgesetzt werden, wenn das Tier dauerhaft krank ist

    nein

    Die Versorgung und Betreuung von Haustieren im Haushalt ist generell eine haushaltsnahe Dienstleistung – unabhängig vom Gesundheitszustand des Tieres (Stand 2026).

    Art der DienstleistungBeispieleBesonderheiten
    ReinigungPutzhilfe, FensterreinigungAuch über Nebenkostenabrechnung
    GartenpflegeRasenmähen, HeckenschnittEntsorgung als Nebenleistung möglich
    BetreuungKinderbetreuung, PflegeKinderbetreuung unter 14 Jahren ausgeschlossen
    HausmeisterWartung, kleinere ReparaturenAbgrenzung zu Handwerkerleistungen beachten
    WinterdienstSchneeräumen, StreuenAuch auf öffentlichen Gehwegen

    Für personenbezogene Dienstleistungen wird keine Steuerermäßigung gewährt, es sei denn diese Dienstleistungen gehören zu den Pflege- und Betreuungsleistungen und sind im Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgeführt.

    Wie hoch ist die Steuerersparnis für 2026?

    Die Steuerermäßigung für 2026 gliedert sich in drei Kategorien mit unterschiedlichen Höchstbeträgen:

    Geringfügige Beschäftigung (Minijob):

    20 Prozent der Gesamtkosten (Bruttolohn + Pauschalabgaben) direkt von der Einkommensteuer abziehbar — maximal 510 Euro pro Jahr. Dadurch können Sie als Arbeitgeber jährlich maximal im Monat 42,50 Euro abziehen. Aufs Jahr gerechnet sind das 510 Euro. Wer einen Minijob beschäftigt, sollte die formalen Anforderungen genau beachten, um von der Steuerermäßigung zu profitieren.

    Sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen:

    20 Prozent für alle nachweisbaren Kosten, der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro pro Jahr. Das entspricht Ausgaben von maximal 20.000 Euro jährlich.

    Handwerkerleistungen:

    20 Prozent der in Rechnung gestellten Leistung, also maximal 1.200 Euro pro Jahr. Steuerlich absetzbar sind Nettokosten bis maximal 6.000 Euro für die Arbeitsleistung ohne Materialkosten.

    📊 Schätzfrage

    Wie hoch ist die maximale jährliche Steuerersparnis wenn Sie alle drei Kategorien voll ausschöpfen?

    4000

    7000

    5710

    Der maximale Steuerabzugsbetrag beläuft sich für die haushaltsnahen Beschäftigungen, haushaltsnahen Dienstleistungen und haushaltsnahen Handwerkerleistungen auf 5.710 Euro pro Jahr (510 + 4.000 + 1.200 Euro, Stand 2026).

    Die Steuerermäßigungen können nebeneinander beansprucht werden. Die Höchstbeträge gelten haushaltsbezogen: Leben zwei Alleinstehende ganzjährig in einem Haushalt zusammen, können die Höchstbeträge insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden.

    Welche Voraussetzungen gelten für den Steuerabzug?

    Damit das Finanzamt Ihre haushaltsnahen Dienstleistungen anerkennt, müssen Sie strenge Voraussetzungen erfüllen:

    Unbare Zahlung zwingend erforderlich:

    Die Bezahlung der Rechnung muss auf ein Konto des Dienstleisters eingehen. Bei Barzahlung gibt es keine Steuerermäßigung. Eine Steuerermäßigung ist nur möglich, wenn Sie eine Rechnung besitzen und der Rechnungsbetrag nicht bar bezahlt wurde. Akzeptiert werden Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung.

    Ordnungsgemäße Rechnung erforderlich:

    Die Rechnung muss Name, Anschrift und Steuernummer des Dienstleistungserbringers sowie eine Aufschlüsselung der Kosten enthalten. Begünstigt sind lediglich Arbeitskosten, nicht aber Kosten für Material. Bei Handwerkerleistungen muss die Rechnung Lohn- und Materialkosten getrennt ausweisen.

    Örtliche Voraussetzungen:

    Die Steuerermäßigung gilt für alle haushaltsnahen Arbeiten, die in einem von Ihnen selbst genutzten Haushalt in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ausgeführt werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen in Zweit-, Wochenend- und Ferienwohnungen können ebenfalls berücksichtigt werden, sofern Sie diese Wohnungen tatsächlich selbst nutzen. Die Steuerermäßigung kann für alle Wohnungen insgesamt nur einmal bis zum jeweiligen Höchstbetrag abgezogen werden.

    Wie tragen Sie die Kosten in die Steuererklärung 2026 ein?

    Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden.

    Wichtige Zeilen der Anlage:

    • Zeile 3: Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt
    • Zeile 5: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
    • Zeilen 6-8: Sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen
    • Zeilen 5-9: Handwerkerleistungen (Arbeitskosten/Fahrtkosten/Maschinenkosten ohne Material)

    Das Finanzamt berechnet automatisch 20 Prozent Ihrer eingegebenen Beträge bis zur jeweiligen Obergrenze. Sie tragen also den vollständigen Betrag ein, nicht bereits 20 Prozent davon.

    Die Steuerermäßigung können Sie im Jahr der Zahlung beantragen. Eine Belegvorlage ist nur notwendig, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden.

    Was können Mieter und Vermieter absetzen?

    Mieter profitieren ebenfalls:

    Sie profitieren auch als Mieter vom Abzug haushaltsnaher Dienstleistungen, wenn Sie zum Beispiel Ihre Wohnung durch einen Malerbetrieb renovieren lassen oder für entsprechende Ausgaben, die Ihnen vom Vermieter in Rechnung gestellt werden.

    Über die Nebenkostenabrechnung können Mieter Kosten für folgende Dienstleistungen geltend machen:

    • Treppenhausreinigung und Hausmeisterservice
    • Gartenpflege der Gemeinschaftsflächen
    • Schornsteinfegerarbeiten
    • Winterdienst

    Regelungen für Lebenspartner:

    Leben zwei Alleinstehende in einem gemeinsamen Haushalt, können sie für den von ihnen getragenen Kostenanteil die Höchstbeträge des § 35a EStG insgesamt nur einmal in Anspruch nehmen. Die Aufteilung kann hälftig oder nach gemeinsamen Antrag beliebig erfolgen.

    🧠 Quiz

    Was ist bei der Zahlung haushaltsnaher Dienstleistungen zwingend zu beachten?

    Barzahlung mit ordnungsgemäßer Quittung reicht aus

    Nur unbare Zahlung (Überweisung, Lastschrift, Karte) wird anerkannt

    Zahlung ist egal, wichtig ist nur die vollständige Rechnung

    B

    Die Bezahlung muss auf ein Konto des Dienstleisters eingehen. Bei Barzahlung gibt es keine Steuerermäßigung – diese Regel gilt unverändert für 2026.

    Häufige Fehler und Ausschlüsse vermeiden

    Diese Kosten sind nicht begünstigt:

    • Alle Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im Rahmen von Neubaumaßnahmen bis zu dessen Fertigstellung
    • Materialkosten jeder Art
    • Personenbezogene Dienstleistungen wie Frisör- oder Kosmetiker-Leistungen, außer sie gehören zur Pflege
    • Kinderbetreuung für Kinder unter 14 Jahren im eigenen Haushalt (hierfür gibt es den Sonderausgabenabzug)

    Konkurrierende Regelungen beachten:

    Für Pflegekosten geht der Abzug als außergewöhnliche Belastungen vor. Der wegen der zumutbaren Eigenbelastung nicht abziehbare Teil kann zu einer Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen führen.

    Häufige Planungsfehler:

    Bei größeren Handwerkerprojekten über 6.000 Euro Arbeitskosten kann eine Aufteilung auf zwei Jahre sinnvoll sein. Es kann sinnvoll sein, mit dem Handwerksbetrieb Ratenzahlungen in den Jahren 2025 und 2026 zu vereinbaren, um die Höchstbeträge doppelt zu nutzen.

    Sonderfall: Energetische Sanierung

    Handelt es sich bei der Handwerkerleistung um eine energetische Gebäudesanierung, können Sie alternativ die Steuerermäßigung für Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung beantragen. Diese ist regelmäßig höher, weil hier auch Materialkosten berücksichtigt werden und ein höherer Höchstbetrag gilt.

    Bei energetischen Maßnahmen können Sie bis zu 20 Prozent von 200.000 Euro über drei Jahre verteilt absetzen – das entspricht einer maximalen Steuerersparnis von 40.000 Euro. Hier sind im Gegensatz zu normalen Handwerkerleistungen auch die Materialkosten begünstigt.

    Fazit

    Haushaltsnahe Dienstleistungen bieten erhebliches Steuersparpotenzial: Bis zu 5.710 Euro können Sie jährlich direkt von der Steuerschuld abziehen (Stand 2026). Die drei Kategorien – Minijob (510 Euro), haushaltsnahe Dienstleistungen (4.000 Euro) und Handwerkerleistungen (1.200 Euro) – lassen sich parallel nutzen. Entscheidend für den Erfolg sind die strikte Einhaltung der unbaren Zahlung, vollständige Rechnungen mit getrenntem Ausweis der Arbeitskosten und die korrekte Eintragung in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Bei größeren Projekten lohnt sich eine strategische Jahresplanung, um die Höchstbeträge optimal auszunutzen. Mieter können ebenfalls profitieren – sowohl bei selbst beauftragten Dienstleistungen als auch über Positionen aus der Nebenkostenabrechnung.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie viel kann ich bei haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen?

    Für das Steuerjahr 2025 sind 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld abziehbar, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Die Förderung soll Schwarzarbeit entgegenwirken und legale Beschäftigungsverhältnisse im Privatbereich stärken.

    Welche Tätigkeiten gelten als haushaltsnahe Dienstleistung?

    Dazu zählen Reinigungsarbeiten, Gartenpflege, Winterdienst, Kinderbetreuung und ambulante Pflege. Auch Hundesitting wird anerkannt, wenn der Dienstleister die Tiere täglich versorgt und einen Wohnungsschlüssel hat. Lohnkosten für Umzugshelfer sind ebenfalls begünstigt.

    Welche Voraussetzungen gelten für den Steuerabzug?

    Die Dienstleistung muss in Ihrem selbstgenutzten Haushalt innerhalb der EU oder des EWR erbracht werden. Sie benötigen eine Rechnung und müssen den Betrag überweisen – Barzahlungen sind nicht begünstigt. Nur Lohn- und Fahrtkosten sind abziehbar, keine Materialkosten.

    Wo trage ich die Kosten in der Steuererklärung ein?

    Die Kosten werden im Steuerformular Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen eingetragen. Haushaltsnahe Dienstleistungen kommen in Zeile 5, Handwerkerleistungen werden getrennt erfasst. Die Rechnung sollte Lohn- und Materialkosten getrennt ausweisen.