Schlagwort: Betriebsrente

  • Rentenversicherung

    Rentenversicherung

    Gesetzliche und private Altersvorsorge richtig planen

    Die Rentenversicherung ist das Fundament der Altersvorsorge in Deutschland. Wie gesetzliche und private Vorsorge 2026 zusammenspielen und was sich ändert.

    Die Rentenversicherung 2026: Stabilität und Wandel

    Die Rentenversicherung ist das zentrale Element der deutschen Altersvorsorge und umfasst sowohl die gesetzliche als auch die private Absicherung im Ruhestand.

    2026 bleibt das System der gesetzlichen Rentenversicherung stabil, aber die private Altersvorsorge steht vor einem fundamentalen Wandel. Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung bleibt auch 2026 stabil bei 18,6 Prozent und wird seit neun Jahren unverändert auf diesem Niveau gehalten. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2026 auf monatlich 8.450 Euro oder jährlich 101.400 Euro, während der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung ab 1. Januar 2026 auf 112,16 Euro und der Höchstbetrag auf 1.571,70 Euro im Monat steigen.

    Ein Highlight des Jahres 2026 ist die kräftige Rentenerhöhung: Die Renten steigen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Diese Steigerung erfolgt aufgrund der Haltelinie von 48 Prozent für das Rentenniveau, die bis zum Jahr 2031 gilt. Für künftige Jahre prognostiziert der Rentenversicherungsbericht weitere Erhöhungen: Die Rentenerhöhung 2027 könnte 4,75 Prozent betragen, 2028 soll die Rentenanpassung 2,39 Prozent, 2029 2,75 Prozent und 2030 2,83 Prozent betragen.

    Wie hoch ist die durchschnittliche Altersrente in Deutschland?

    Die Realität der Rentenzahlungen zeigt eine deutliche Kluft zwischen theoretischen Berechnungen und tatsächlichen Auszahlungen. Die durchschnittliche Altersrente in Deutschland liegt bei rund 1.180 Euro monatlich (Zahlbetrag nach Sozialabgaben, vor Steuern). Männer erhalten im Schnitt 1.374 Euro, Frauen 1.000 Euro. Diese Zahlen verdeutlichen ein grundlegendes Problem: Das Geschlechtergefälle bei den Renten bleibt erheblich.

    📊 Schätzfrage

    Wie hoch ist die Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittseinkommen in Euro?

    1500

    2200

    1913

    Die Standardrente steigt nach der Rentenerhöhung auf 1.913,40 Euro brutto (Stand Juli 2026)

    Die Standardrente, die oft als Messlatte dient, beträgt nach 45 Entgeltpunkten zum 1. Juli 2026 1.913,40 Euro brutto. Diese theoretische Größe erreichen jedoch nur wenige Rentner, da sie unterbrechungsfreie 45 Beitragsjahre mit durchgehend durchschnittlichem Verdienst voraussetzt. Statistiken der Deutschen Rentenversicherung weisen für Versichertenrenten typische durchschnittliche Zahlbeträge von rund 1.100 Euro aus.

    Besonders dramatisch zeigt sich die Situation bei Neuzugängen: Im Rentenneuzugang 2024 erhielten 28,5 Prozent der Frauen eine Altersrente unter 600 Euro, bei Männern lag der Anteil bei 20,6 Prozent. Diese Zahlen unterstreichen die Dringlichkeit privater Zusatzvorsorge.

    Welche Änderungen bringt das Jahr 2026 bei den Altersgrenzen?

    Die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen setzt sich 2026 konsequent fort. Die Altersgrenzen steigen 2026 um weitere zwei Monate. Eine Regelaltersrente können 1960 Geborene mit 66 Jahren und 4 Monaten erhalten. Für besonders langjährig Versicherte gelten andere Regelungen: Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte können 1962 geborene Versicherte mit 64 Jahren und 8 Monaten erhalten.

    Die Flexibilität beim Hinzuverdienst wurde bereits deutlich verbessert: Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug einer Altersrente bestehen nicht. Dies ermöglicht Rentnern, unbegrenzt hinzuzuverdienen, ohne Abschläge bei ihrer Rente befürchten zu müssen.

    Dennoch müssen vorzeitige Rentner weiterhin mit Abschlägen rechnen. Für Versicherte des Jahrgangs 1963, die 2026 63 Jahre alt werden, liegt das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und zehn Monaten. Bei einem frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag somit 13,8 Prozent.

    🔄 Karteikarte

    Haltelinie für das Rentenniveau

    Gesetzliche Garantie, dass das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken darf. Sie sorgt dafür, dass der Rentenwert entsprechend angepasst wird.

    Wie wird die Rente besteuert?

    Ein oft übersehener Aspekt der Rentenplanung ist die steuerliche Belastung. Ab Januar 2026 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 83,5 auf 84 Prozent. Somit bleiben 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Diese schrittweise Erhöhung führt dazu, dass immer mehr Rentner steuerpflichtig werden. Wer sich intensiver mit diesem Thema auseinandersetzen möchte, findet detaillierte Informationen zur Rentenbesteuerung.

    Der jährliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Nur wer mit seinem zu versteuernden Einkommen darüber liegt, muss tatsächlich Steuern zahlen. Jede Rentenerhöhung schlägt bei der Steuerpflicht zu 100 Prozent zu Buche, was bedeutet, dass auch langjährige Rentner plötzlich steuerpflichtig werden können.

    Neben Steuern fallen weitere Abzüge an: 7,30 Prozent der Altersrente werden für die Krankenversicherung und 3,60 Prozent (4,20 Prozent für Kinderlose, Stand: 2026) für die Pflegeversicherung abgezogen.

    Was ändert sich 2027 bei der privaten Altersvorsorge grundlegend?

    Das Jahr 2027 markiert eine Zeitenwende in der privaten Altersvorsorge. Kernpunkt der Reform ist die Schaffung eines Altersvorsorgedepots, in dem die Bürger mit Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETF) für das Alter sparen sollen. Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt ein Bestandsschutz. Sie können Ihren bestehenden Riester-Vertrag also wie gewohnt und mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiterführen.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Ab 2027 werden alle bestehenden Riester-Verträge automatisch gekündigt

    nein

    Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz und laufen unverändert weiter. Neue Verträge nach altem Riester-Modell sind aber ab 2027 nicht mehr möglich.

    Die Förderstruktur wird deutlich attraktiver gestaltet: Die staatliche Förderung erfolgt beitragsproportional und beträgt bis zu 540 Euro Grundzulage jährlich. Besonders Familien profitieren: Während die bisherige Riester-Förderung komplex war, wird das neue System einfacher und transparenter.

    Ein „historischer Meilenstein“ ist das neue öffentlich verwaltete Standarddepot. Das wird ein Benchmark sein, an dem sich alle anderen Anbieter orientieren müssen, insbesondere bei den Kosten. Bei Standardprodukt-Verträgen wird die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten auf 1,0 Prozent begrenzt.

    Strategie: Welche Altersvorsorge passt zu wem?

    Die neue Vielfalt der Vorsorgeoptionen erfordert eine strategische Herangehensweise. Das klassische Drei-Säulen-System bleibt bestehen, wird aber durch flexiblere Elemente ergänzt:

    VorsorgetypZielgruppeMaximale Förderung 2026Besonderheiten
    Gesetzliche RenteAlle PflichtversichertenHaltelinie 48% bis 2031Basis der Altersvorsorge
    Riester-Rente (bis 2026)Angestellte, Beamte175€ + 300€ pro KindLäuft aus, Bestandsschutz
    Altersvorsorgedepot (ab 2027)Alle Pflichtversicherten540€ GrundzulageKapitalmärkte ohne Garantie
    Rürup-RenteSelbstständige30.826€ (Ledige)Steuerlich absetzbar
    BetriebsrenteArbeitnehmer4.056€ jährlichEntgeltumwandlung

    Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Junge Sparer (bis 35 Jahre): Altersvorsorgedepot ab 2027 mit höchsten Renditechancen durch langen Anlagehorizont
    • Mittleres Alter (35-50 Jahre): Kombination aus bestehenden Riester-Verträgen und betrieblicher Altersversorgung
    • Kurz vor der Rente (über 50 Jahre): Sicherheitsorientierte Produkte, möglicherweise freiwillige Rentenbeiträge
    • Selbstständige: Rürup-Rente als Basisabsicherung, ab 2027 zusätzlich Altersvorsorgedepot möglich

    Das Rentenpaket 2025 – seit 1. Januar 2026 in Kraft – sichert das Niveau gesetzlich bis 2031. Nach Ablauf der Haltelinie könnte das Niveau auf 46,1 bis 46,5 Prozent sinken. Diese Entwicklung macht zusätzliche private Vorsorge unumgänglich.

    Fazit

    Die Rentenversicherung 2026 steht an einem Wendepunkt: Während das gesetzliche System durch die Haltelinie stabilisiert wird und mit einer kräftigen Rentenerhöhung von 4,24 Prozent aufwartet, zeichnet sich bei der privaten Vorsorge ein grundlegender Paradigmenwechsel ab. Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 verspricht höhere Renditechancen durch Kapitalmarktinvestments, verzichtet aber auf Garantien. Wer heute klug plant, kombiniert die verschiedenen Vorsorgebausteine intelligent: Die gesetzliche Rente bildet das Fundament, die betriebliche Altersvorsorge ergänzt, und die private Vorsorge – sei es noch Riester oder künftig das Altersvorsorgedepot – schließt die Lücke. Entscheidend ist ein frühzeitiger Start, denn jedes Jahr zählt für den Zinseszinseffekt.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist der Beitragssatz zur Rentenversicherung 2026?

    Der Beitragssatz zur allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2026 unverändert bei 18,6 Prozent und wird paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Damit zahlen beide Seiten jeweils 9,3 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens.

    Um wie viel Prozent steigen die Renten im Juli 2026?

    Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 Prozent. Der Rentenwert erhöht sich von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Für die Folgejahre werden moderatere Steigerungen prognostiziert, etwa 4,75 Prozent im Jahr 2027.

    Wie hoch ist die durchschnittliche Altersrente in Deutschland?

    Die durchschnittliche Altersrente liegt bei rund 1.180 Euro monatlich als Zahlbetrag nach Sozialabgaben, vor Steuern. Männer erhalten im Schnitt 1.374 Euro, Frauen 1.000 Euro. Die gesetzliche Rente ersetzt im Durchschnitt nur etwa 48 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.

    Wann kann ich 2026 ohne Abschläge in Rente gehen?

    Versicherte des Jahrgangs 1960 erreichen die Regelaltersgrenze 2026 mit 66 Jahren und 4 Monaten. Besonders langjährig Versicherte des Jahrgangs 1962 können bereits mit 64 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.

  • Betriebliche Altersversorgung

    Betriebliche Altersversorgung

    Altersvorsorge durch den Arbeitgeber: Ihre Vorteile nutzen

    Die betriebliche Altersversorgung baut über den Arbeitgeber eine Zusatzrente auf. Welche Modelle es gibt, wie der Staat 2026 fördert und welche Vorteile Sie haben.

    Betriebliche Altersversorgung 2026: Modelle, Förderung und Vorteile

    Betriebliche Altersversorgung regelt die zusätzliche Absicherung für das Alter durch den Arbeitgeber neben der gesetzlichen Rente.

    Diese zweite Säule der Altersvorsorge hat sich zu einem bedeutenden Baustein des deutschen Rentenmodells entwickelt. Rund 18,1 Millionen Beschäftigte haben derzeit eine aktive Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung, wobei die Verbreitungsquote seit 2019 bei etwa 54 Prozent stagniert. Besonders in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringem Einkommen ist die bAV noch unterrepräsentiert.

    Was ist betriebliche Altersversorgung?

    Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Leistungen mit einem der Versorgungszwecke Alter, Tod oder Invalidität zusagt. Diese Zusage erfolgt als Gegenleistung für die Arbeitsleistung und ist an das Arbeitsverhältnis gekoppelt.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Nur Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf betriebliche Altersversorgung

    nein

    Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat seit 2002 das Recht auf Entgeltumwandlung – auch Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende und Minijobber (Stand 2026)

    Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung. Dabei kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 4.056 Euro jährlich) durch Entgeltumwandlung für seine bAV verwendet werden.

    Welche fünf Durchführungswege stehen zur Verfügung?

    Die betriebliche Altersversorgung kann über fünf verschiedene Durchführungswege realisiert werden. Jeder Weg bringt spezifische Merkmale und Vorteile mit sich:

    DurchführungswegRechtsformBesonderheiten
    DirektversicherungVersicherungsvertragAm weitesten verbreitet (8,8 Mio. Verträge, Stand 2026)
    PensionskasseSelbstständige VersorgungseinrichtungBeschränkt auf bAV, hohe Sicherheit
    PensionsfondsInvestmentfonds-ähnlichHöheres Anlagerisiko durch Aktienanteil möglich
    DirektzusageUnmittelbare ArbeitgeberzusageFinanziert durch Pensionsrückstellungen
    UnterstützungskasseSelbstständige EinrichtungKein Rechtsanspruch gegenüber der Kasse

    Die Direktversicherung dominiert mit über 70 Prozent aller bAV-Verträge zusammen mit Pensionskassen. Für kleine und mittlere Unternehmen ist sie der Standard, da sie einfach zu administrieren ist und keine bilanziellen Auswirkungen hat.

    🔄 Karteikarte

    Entgeltumwandlung

    Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttolohns und wandelt diesen in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung um, wodurch Steuern und Sozialabgaben gespart werden.

    Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die sich ausschließlich der betrieblichen Altersvorsorge widmet. Sie kann von einem Unternehmen oder überbetrieblich für mehrere Firmen geführt werden.

    Pensionsfonds arbeiten ähnlich wie Investmentfonds und können bei der Kapitalanlage höhere Risiken eingehen, etwa durch einen größeren Aktienanteil. Dies ermöglicht potenziell höhere, aber auch unsicherere Renditen.

    Die Direktzusage (Pensionszusage) verpflichtet den Arbeitgeber, die zugesagte Versorgungsleistung aus eigenem Firmenvermögen zu erbringen. Finanziert wird dies durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz.

    Bei der Unterstützungskasse haben Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf Leistungen gegenüber der Kasse, sondern nur gegenüber dem Trägerunternehmen.

    Wie hoch sind die Steuer- und Sozialabgabenvorteile 2026?

    Die steuerlichen Vorteile der betrieblichen Altersversorgung sind beträchtlich. Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind steuerfrei (2026: 8.112 Euro jährlich bzw. 676 Euro monatlich) für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Bei der Berechnung von Altersvorsorgeaufwendungen spielen diese Grenzen eine wichtige Rolle.

    🧠 Quiz

    Wie viel können Arbeitnehmer 2026 maximal sozialversicherungsfrei in die bAV einzahlen?

    3.624 Euro jährlich

    4.056 Euro jährlich

    8.112 Euro jährlich

    B

    2026 sind 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (101.400 Euro) sozialversicherungsfrei, das entspricht 4.056 Euro jährlich

    Sozialversicherungsfrei bleiben 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 4.056 Euro jährlich bzw. 338 Euro monatlich). Diese Regelung gilt für alle externen Durchführungswege sowie für Entgeltumwandlungen bei Unterstützungskassen und Direktzusagen.

    Für rein arbeitgeberfinanzierte Beiträge zu Unterstützungskassen und Direktzusagen besteht weiterhin eine unbegrenzte Sozialversicherungsfreiheit.

    Welche Arbeitgeberzuschüsse gelten seit 2022?

    Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 sind Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zu gewähren, soweit sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Für bestehende Verträge gilt dies seit 2022.

    Beim neuen Opting-Out-Modell des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist sogar ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20 Prozent erforderlich, der sofort gesetzlich unverfallbar wird.

    Zusätzlich existiert eine staatliche Förderung für Geringverdiener. Die Einkommensgrenze wird ab 2027 auf 3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze angehoben (2026: 3.042 Euro monatlich), der maximale Förderbetrag steigt von 288 auf 360 Euro jährlich bei einem Fördersatz von 30 Prozent.

    Wie funktioniert das neue Opting-Out-Modell ab 2026?

    Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, das am 22. Januar 2026 in Kraft getreten ist, erleichtert die automatische Entgeltumwandlung erheblich. Arbeitnehmer erhalten automatisch eine Entgeltumwandlungsvereinbarung und können dieser widersprechen (Opting-Out).

    Voraussetzungen für das neue Modell:

    • Entgeltansprüche sind nicht in einem Tarifvertrag geregelt und werden auch nicht üblicherweise in einem TV geregelt
    • Der Arbeitgeber muss mindestens 20 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss gewähren
    • Beschäftigte müssen mindestens drei Monate vor Beginn in Schriftform informiert werden
    • Sie haben ein Widerspruchsrecht von mindestens einem Monat

    💡 Schon gewusst?

    Etwa jeder fünfte bAV-Zuschuss wird vom Arbeitgeber falsch berechnet, was zu rechtlichen Nachforderungen führen kann (Stand 2026)

    Welche Sicherungsmechanismen schützen die Betriebsrente?

    Die betriebliche Altersversorgung ist über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) gegen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Der PSVaG ist die gesetzlich verankerte Insolvenzsicherung und übernimmt die Verpflichtungen insolventer Arbeitgeber, um laufende Renten weiterzuzahlen und unverfallbare Anwartschaften zu sichern.

    Der Beitragssatz für 2025 wurde auf 1,2 Promille festgesetzt (Vorjahr 0,4 Promille). Für 2026 wird derzeit kein Vorschuss erhoben, die Entscheidung erfolgt im ersten Halbjahr 2026.

    Die Höhe der gesicherten Leistungen ist begrenzt: Der Höchstanspruch gegen den PSVaG beträgt 2026 höchstens 11.865 Euro Rente pro Monat (das Dreifache der monatlichen Bezugsgröße).

    Nicht alle Durchführungswege sind PSVaG-gesichert:

    • Direktversicherungen sind über die Versicherungsaufsicht geschützt
    • Pensionskassen sichern ihre Leistungen grundsätzlich selbst
    • Pensionsfonds sind teilweise PSVaG-gesichert
    • Direktzusagen und Unterstützungskassen sind vollständig PSVaG-gesichert

    Welche Neuerungen bringt die Aktivrente 2026?

    Zum 1. Januar 2026 ist die Aktivrente eingeführt worden. Mit der Aktivrente bleiben bis zu 2.000 Euro Hinzuverdienst monatlich steuerfrei – sie ist eine Art Steuerbonus für das Arbeiten im Rentenalter und greift für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze.

    Die Aktivrente bietet folgende Vorteile:

    • Bis zu 2.000 Euro pro Monat (24.000 Euro pro Jahr) steuerfrei
    • Kein Progressionsvorbehalt – der steuerfreie Hinzuverdienst erhöht nicht den Steuersatz für das restliche Einkommen
    • Der Steuerfreibetrag wird bei der Lohnsteuerberechnung automatisch berücksichtigt

    Wichtige Einschränkungen:

    • Für Selbstständige, Gewerbetreibende, Landwirte, Minijobs und Beamte gilt die Aktivrente nicht
    • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen weiter entrichtet werden

    Die Aktivrente unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und beeinflusst die bAV nicht unmittelbar, aber auf ausgezahlte Betriebsrenten fallen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

    Fazit

    Die betriebliche Altersversorgung bleibt ein zentraler Baustein der deutschen Altersvorsorge mit erheblichen steuerlichen Vorteilen. Mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 101.400 Euro (2026) steigen auch die Fördergrenzen: 8.112 Euro jährlich steuerfrei, 4.056 Euro sozialversicherungsfrei. Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz erleichtert durch Opting-Out-Modelle den Zugang zur bAV, verlangt aber höhere Arbeitgeberzuschüsse von 20 Prozent. Die neue Aktivrente ermöglicht zusätzlich 2.000 Euro steuerfreien Hinzuverdienst im Rentenalter. Trotz der positiven Entwicklungen stagniert die Verbreitungsquote bei 54 Prozent – besonders kleine Unternehmen und Geringverdiener profitieren noch zu wenig von den Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung.

    Häufig gestellte Fragen

    Welche Durchführungswege gibt es bei der betrieblichen Altersversorgung?

    Zum Aufbau der bAV stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse. Die Direktversicherung ist mit rund 8,8 Millionen Verträgen der am weitesten verbreitete Weg.

    Wie viele Arbeitnehmer haben in Deutschland eine Betriebsrente?

    Rund 54 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben aktuell eine Betriebsrente. Die Verbreitungsquote stagniert seit 2019. Besonders in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringem Einkommen spielt die bAV in der Praxis kaum eine Rolle.

    Welche steuerlichen Vorteile bietet die betriebliche Altersversorgung?

    Beiträge zur bAV können aus dem Bruttogehalt umgewandelt werden und mindern damit Steuern und Sozialabgaben. Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sind steuerbegünstigt einzahlbar. In der Auszahlungsphase unterliegen die Leistungen der nachgelagerten Besteuerung.

    Muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zur bAV zahlen?

    Ja, seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zuzuschießen, sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Diese Regelung gilt für alle Direktversicherungs-, Pensionskassen- und Pensionsfonds-Verträge.