Schlagwort: Elterngeld

  • Elternzeit

    Elternzeit

    Elternzeit Anspruch, Dauer und Regelungen im Überblick

    In der Elternzeit pausieren Eltern den Job zur Kinderbetreuung – bis zu drei Jahre. Welche Regeln 2026 gelten, wie Sie sie anmelden und wie der Kündigungsschutz greift.

    Elternzeit 2026: Anspruch, Anmeldung und Kündigungsschutz

    Die Elternzeit regelt die unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Kinderbetreuung für bis zu drei Jahre pro Elternteil. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) schafft hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen und ermöglicht Familien eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Väter haben – genau wie Mütter – Anspruch auf bis zu drei Jahre.

    Die 2026er Regelungen bringen wichtige Vereinfachungen mit sich: Seit dem 1. Mai 2025 genügt für die Anmeldung die Textform – eine einfache E-Mail reicht aus, statt der früher nötigen schriftlichen Anmeldung mit eigenhändiger Unterschrift. Diese Digitalisierung erleichtert Eltern die Antragstellung erheblich.

    Anspruch und maximale Dauer

    Die Elternzeit steht Arbeitnehmer:innen zu, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Sie beträgt pro Kind bis zu drei Jahre und kann flexibel aufgeteilt werden. Laut § 15 BEEG kann jeder Elternteil die Zeit allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil nehmen.

    Die 36 Monate pro Elternteil lassen sich strategisch verteilen:

    • Bis zum 3. Geburtstag: Maximal 24 Monate ohne Arbeitgeberzustimmung
    • Vom 3. bis 8. Lebensjahr: Bis zu 24 Monate können übertragen werden
    • Aufteilung: Jeder Elternteil kann die Zeit in drei Zeitabschnitte aufteilen; weitere Abschnitte brauchen Zustimmung des Arbeitgebers

    📊 Schätzfrage

    Wie viele Monate Elternzeit stehen beiden Elternteilen zusammen maximal zu?

    60

    80

    72

    Monate

    Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate, beide zusammen also 72 Monate (Stand 2026).

    Anmeldung: Fristen und aktuelle Regelungen

    Die rechtzeitige Anmeldung ist notwendig für den Kündigungsschutz. Sie müssen die Elternzeit dem Arbeitgeber mitteilen – sieben Wochen vorher für die Zeit bis zum dritten Geburtstag, 13 Wochen vorher danach.

    Anmeldefristen:

    • Bis zum 3. Geburtstag: 7 Wochen Vorlauf
    • Ab dem 3. Geburtstag: 13 Wochen Vorlauf
    • Form: Textform, also per E-Mail

    Unterschied nach Geburtsdatum: Für alle Kinder, die vor dem 1. Mai 2025 geboren wurden, gilt weiterhin die strenge Schriftform nach § 126 BGB. Der Antrag muss original handsigniert werden.

    GeburtsdatumAnmeldeformFrist (bis 3. Geburtstag)Frist (ab 3. Geburtstag)
    Ab 01.05.2025Textform (E-Mail)7 Wochen13 Wochen
    Vor 01.05.2025Schriftform7 Wochen13 Wochen

    Bei der Anmeldung legen Sie fest, für welche Zeiträume Sie die nächsten zwei Jahre Elternzeit nehmen. Diese Festlegung gibt beiden Seiten Planungssicherheit.

    🔄 Karteikarte

    Textform nach § 126b BGB

    Eine schriftliche Erklärung per E-Mail oder anderen elektronischen Medien, bei der keine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist. Seit Mai 2025 für Elternzeitanträge ausreichend.

    Kündigungsschutz während der Elternzeit

    Der Kündigungsschutz ist ein zentrales Recht. Er beginnt mit Ihrem Antrag auf Elternzeit. Der Schutz startet frühestens acht Wochen vor dem Beginn (bis zum dritten Geburtstag) bzw. 14 Wochen davor (ab dem dritten Geburtstag).

    So funktioniert der Kündigungsschutz:

    • Beginn: 8 Wochen vor Elternzeit bis zum 3. Geburtstag, 14 Wochen davor danach
    • Dauer: Für den gesamten Zeitraum der Elternzeit
    • Erneuerung: Der Schutz greift auch vor weiteren Abschnitten

    Ausnahmen: In besonderen Fällen – etwa bei Betriebsstilllegungen oder schweren Pflichtverletzungen – kann eine Kündigung zulässig sein. Die zuständige Landesbehörde erteilt hier eine Zulässigkeitserklärung.

    Teilzeitarbeit in der Elternzeit

    Sie können während der Elternzeit bis zu 32 Wochenstunden pro Woche arbeiten (für Kinder mit Geburtsdatum ab September 2021). Dies ermöglicht einen sanften Übergang zurück in den Beruf.

    Diese Voraussetzungen sind nötig:

    • Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate
    • Arbeitgeber beschäftigt regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer
    • Arbeitszeit soll auf 15 bis 32 Stunden sinken
    • Keine dringenden betrieblichen Gründe sprechen dagegen

    In größeren Betrieben muss der Arbeitgeber dem Wunsch zustimmen, außer wenn echte Gründe dagegen sprechen. Der Antrag muss 7 Wochen vorher eingereicht werden – auch hier genügt die E-Mail.

    🧠 Quiz

    Wie viele Stunden pro Woche dürfen Sie während der Elternzeit maximal arbeiten?

    30 Stunden

    32 Stunden

    35 Stunden

    B

    Seit September 2021 sind maximal 32 Wochenstunden während der Elternzeit erlaubt (Stand 2026).

    Elternzeit und Elterngeld: Der Unterschied

    Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge. Die Elternzeit ist das Recht auf unbezahlte Auszeit vom Job. Das Elterngeld ist finanzielle Unterstützung vom Staat während dieser Zeit.

    Elterngeld 2026:

    • Höhe: 65–67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate, Minimum 300 €, Maximum 1.800 € monatlich
    • Einkommensgrenze: 175.000 € zu versteuerndes Einkommen pro Person – darüber kein Anspruch
    • Gilt für: Verheiratete und unverheiratete Paare sowie Alleinerziehende

    Wichtig: Sie können Elternzeit nehmen, ohne Elterngeld zu bekommen. Die Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld. Beantragen Sie das Elterngeld separat bei der zuständigen Stelle.

    Praktische Vorbereitung: Checkliste für 2026

    Vor der Geburt oder bald danach:

    • Sprechen Sie mit Ihrem Partner ab, wie Sie die Elternzeit aufteilen
    • Rechnen Sie durch, wie Sie ohne Elterngeld leben – falls Sie die Einkommensgrenze überschreiten
    • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig, beachten Sie aber die geltenden Anmeldefristen
    • Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber an – er muss diese geben. Darin sollte stehen, wann Sie Elternzeit nehmen und wann Sie Ihren Antrag eingereicht haben

    Urlaub während der Elternzeit: Der Arbeitgeber darf Ihren Jahresurlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Nicht genutzter Urlaub kann nach der Elternzeit im laufenden oder nächsten Jahr genommen werden.

    Nach der Elternzeit: Sie kehren automatisch zu Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurück – es sei denn, Sie einigen sich mit dem Arbeitgeber auf etwas anderes. Das Rückkehrrecht ist gesetzlich garantiert.

    Finanzielles und staatliche Leistungen: Neben dem Elterngeld sollten Sie sich auch über Kindergeld informieren und prüfen, ob Sie Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen können. Diese Leistungen ergänzen Ihre finanzielle Planung für die Familienphase sinnvoll.

    Fazit

    Die Elternzeit 2026 bietet Ihnen umfassende Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit bis zu 36 Monaten pro Elternteil können Sie die Familienzeit flexibel gestalten. Die Textform-Regelung seit Mai 2025 macht die Anmeldung einfacher – eine E-Mail genügt. Merken Sie sich die Fristen: 7 Wochen vor Beginn bis zum dritten Geburtstag, 13 Wochen danach. Der Kündigungsschutz schützt Sie ab Ihrer Anmeldung. Teilzeitarbeit bis 32 Stunden pro Woche gibt Ihnen Flexibilität. Beachten Sie bei der Finanzplanung die Einkommensgrenze von 175.000 Euro für das Elterngeld. Das garantierte Recht, zu Ihrer alten Stelle zurückzukehren, bietet langfristige Sicherheit.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie lange kann man Elternzeit nehmen?

    Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind. Diese kann komplett oder in Teilen genommen werden und lässt sich laut BEEG in bis zu drei Zeitabschnitte unterteilen, mit Zustimmung des Arbeitgebers auch in mehrere.

    Welche Fristen gelten bei der Anmeldung der Elternzeit?

    Für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes muss die Anmeldung sieben Wochen vor Beginn erfolgen, für den Zeitraum zwischen drittem und achtem Geburtstag 13 Wochen vorher. Seit Mai 2025 genügt dabei die Textform, eine einfache E-Mail reicht aus.

    Darf man während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

    Ja, nach dem BEEG besteht ein Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit. Die Arbeitszeit darf maximal 32 Stunden pro Woche betragen, damit gleichzeitig ein Anspruch auf Elterngeld bestehen bleibt und die Betreuung des Kindes gewährleistet ist.

    Kann Elternzeit auf spätere Jahre übertragen werden?

    Bis zu 24 Monate der Elternzeit können zwischen dem dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist hierfür nicht erforderlich, außer bei einem dritten Zeitabschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen.

  • Elterngeld

    Elterngeld

    Elterngeld beantragen: Anspruch, Höhe und Dauer erklärt

    Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt. Wer 2026 Anspruch hat, wie hoch es ausfällt und wie Sie es richtig beantragen.

    Elterngeld 2026: Anspruch, Höhe und aktuelle Änderungen

    Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder finanziell unterstützt und wegfallendes Einkommen ersetzt. Es beträgt 65–67% des Nettoeinkommens vor der Geburt (mindestens 300 €, höchstens 1.800 € monatlich) und kann bis zu 12 Monate bezogen werden – mit Partnermonaten bis zu 14 Monate. Ab 2026 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen. Die Leistung ermöglicht Familien einen finanziellen Schonraum nach der Geburt und soll gleichzeitig die Partnerschaftlichkeit bei der Kinderbetreuung fördern.

    Wer hat 2026 Anspruch auf Elterngeld?

    Anspruch haben leibliche Eltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern in Vollzeitpflege. Auch Stiefeltern und Lebenspartner, die das Kind des Partners im gemeinsamen Haushalt betreuen, können Anträge einreichen. Die grundlegenden Voraussetzungen sind einheitlich: Sie müssen in Deutschland leben, mit dem Kind in einem Haushalt wohnen, es selbst betreuen und erziehen sowie höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.

    Ab 2026 ändert sich die Zugangshürde erheblich: Eine einheitliche Grenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen (zvE) gilt für Geburten ab 1. April 2025. Paare, die diese Grenze überschreiten, erhalten kein Elterngeld mehr. Die Einkünfte beider Elternteile werden zusammengerechnet. Zum Vergleich: Ein zu versteuerndes Einkommen von 175.000 Euro entspricht bei Paaren ungefähr einem Bruttoeinkommen von 207.000 Euro.

    Nach Schätzungen verlieren rund 30.000 Elternpaare jährlich ihren Anspruch. Diese Regelung stellt eine Verschärfung dar, da früher deutlich höhere Grenzen galten.

    🔄 Karteikarte

    Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

    Das zvE unterscheidet sich vom Bruttoeinkommen. Es wird nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen ermittelt und ist maßgeblich für die Elterngeld-Berechtigung.

    Wie hoch ist das Elterngeld 2026?

    Das Elterngeld beträgt 65–67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens aus den 12 Monaten vor der Geburt. Der Mindestbetrag liegt bei 300 €, der Höchstbetrag bei 1.800 € monatlich. 2026 bleiben diese Summen unverändert. Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren:

    • Bei niedrigem Einkommen: Das Elterngeld beträgt 65% bis 67% – in Ausnahmefällen bis zu 100% – des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate.
    • Für den Höchstbetrag: Eltern, deren durchschnittliches vorgeburtliches Netto-Einkommen 2.770€ übersteigt, erhalten den Höchstbetrag von 1.800€.
    • Mindestbetrag: Auch ohne vorheriges Einkommen oder bei sehr geringem Verdienst erhalten Eltern mindestens 300 Euro monatlich.

    💡 Schon gewusst?

    Die Elterngeld-Beträge von 300 bis 1.800 Euro sind seit 2007 unverändert geblieben, während die Verbraucherpreise um mehr als 45% gestiegen sind (Stand 2026).

    Nettoeinkommen vor GeburtElterngeld-BetragErsatzrate
    1.000 €670 €67%
    2.000 €1.340 €67%
    3.000 €1.800 €60% (gekappt)
    Kein Einkommen300 €Mindestbetrag

    Basiselterngeld oder ElterngeldPlus: Welche Variante passt zu Ihnen?

    Das Elterngeld bietet verschiedene Modelle für unterschiedliche Lebenssituationen. Es gibt drei Arten: das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Sie können auch kombiniert werden.

    Basiselterngeld ist richtig, wenn Sie komplett aus dem Beruf aussteigen möchten. Eltern stehen gemeinsam 14 Monate zur Verfügung, wenn sich beide an der Kinderbetreuung beteiligen und Einkommen wegfällt. Sie teilen die Monate frei untereinander auf. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate nutzen.

    ElterngeldPlus passt für Teilzeitarbeit: Eltern erhalten es doppelt so lange wie das Basiselterngeld. Ein Monat Basis entspricht zwei Monaten Plus. Ohne Arbeit ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Arbeiten Sie nach der Geburt in Teilzeit, kann das monatliche Plus gleich hoch sein wie das monatliche Basis mit Teilzeit. Alternativ können auch Kinderbetreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden, um die Gesamtbelastung zu reduzieren.

    Wie funktioniert der Partnerschaftsbonus 2026?

    Der Partnerschaftsbonus belohnt Paare, die sich Kinderbetreuung teilen. Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate erhalten. Bedingung: Sie arbeiten in diesem Zeitraum gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche. Der Bezugszeitraum verlängert sich um bis zu vier Monate.

    Die Regeln sind präzise: Beide Eltern müssen den Bonus gleichzeitig beantragen und für 2, 3 oder 4 direkt aufeinanderfolgende Lebensmonate nutzen. In dieser Zeit arbeiten beide mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche – wichtig ist der Durchschnitt pro Monat, nicht jede einzelne Woche.

    Neuerung: Ein gleichzeitiger Bezug von Familienleistungen ist maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate möglich. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.

    Antragstellung und wichtige Fristen

    Den Antrag können Sie erst nach der Geburt stellen. Rückwirkend wird Elterngeld nur für die letzten drei Monate gezahlt. Daher sollten Sie den Antrag möglichst sofort nach der Geburt einreichen.

    Der Antrag läuft über die Elterngeldstelle des Bundeslandes, oft digital über ElterngeldDigital. Für den Antrag benötigen Sie:

    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
    • Steuerbescheid
    • Bescheinigung über Mutterschaftszeiten

    Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland. In der Regel dauert es vier bis acht Wochen bis zur ersten Auszahlung. Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es erhöht also Ihren Steuersatz für andere Einkünfte. Daneben können Familien auch auf Kindergeld und weitere Familienleistungen zählen.

    🧠 Quiz

    Bis zu welcher Einkommensgrenze haben Eltern 2026 Anspruch auf Elterngeld?

    200.000 Euro Bruttoeinkommen

    175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen

    150.000 Euro Nettoeinkommen

    B

    Die Einkommensgrenze von 175.000 Euro bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, das nach Abzug von Steuern, Sonderausgaben und Freibeträgen berechnet wird (Stand 2026).

    Geplante Verbesserungen: Was bringt der Koalitionsvertrag?

    Die Koalition plant höhere Elterngeld-Beträge. Sowohl der Mindestbetrag (derzeit 300 €) als auch der Höchstbetrag (1.800 €) sollen angepasst werden – erstmals seit 2007. Die Regierung will „erhöhte Lohnersatzraten“ und „den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben“.

    Konkrete Reformpläne umfassen:

    • Erhöhung der Mindest- und Höchstbeträge
    • Anpassung der Einkommensgrenze nach oben
    • Ausweitung der Partnermonate, um Väter stärker zum eigenständigen Elterngeld-Bezug zu bewegen
    • Für Selbstständige flexiblere Elterngeld-Berechnung – etwa durch wählbare Bemessungszeiträume. Das würde Eltern mit unregelmäßigem Einkommen helfen.

    Allerdings stehen alle Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt. Die Umsetzung hängt stark von der Haushaltslage ab. Möglicherweise wird gegen Ende 2026 oder 2027 ein Gesetzentwurf vorgelegt, der Verbesserungen für künftige Geburtsjahrgänge vorsieht. Zusätzlich wird diskutiert, wie der Kinderzuschlag besser mit dem Elterngeld kombiniert werden kann.

    Fazit

    Das Elterngeld bleibt 2026 eine wichtige finanzielle Stütze für Familien, allerdings mit deutlich verschärften Zugangsvoraussetzungen. Die Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen erfordert eine durchdachte Finanzplanung. Während die Beträge seit 17 Jahren unverändert bei 300 bis 1.800 Euro monatlich liegen, bieten die verschiedenen Varianten – Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Eine frühzeitige Beratung und Kenntnis der aktuellen Regelungen helfen Ihnen, die Familienzeit optimal abzusichern.

    Häufig gestellte Fragen

    Wer hat 2026 Anspruch auf Elterngeld?

    Anspruch haben Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte und arbeitslose Eltern, die ihr Kind überwiegend selbst betreuen und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind in Deutschland.

    Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Elterngeld 2026?

    Ab 2026 gilt eine feste Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen – für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Wer darüber liegt, verliert den Anspruch auf Elterngeld vollständig.

    Wie hoch fällt das Elterngeld aus?

    Das Elterngeld beträgt zwischen 65 und 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Bei niedrigem Einkommen unter 1.000 Euro kann die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent steigen.

    Wie wird das Elterngeld bei Selbstständigen berechnet?

    Für Selbstständige dient der Gewinn des Geschäftsjahres vor der Geburt als Berechnungsgrundlage. Besonders sorgfältig muss die Prognose für Arbeitszeit und Verdienst während des Bezugs erstellt werden, da sie die spätere Endabrechnung maßgeblich beeinflusst.