Schlagwort: Erwerbsminderungsrente

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    Rentenarten

    Rentenarten erklärt: Übersicht aller Rententypen & Leistungen

    Von Altersrente bis Hinterbliebenenrente kennt die Rentenversicherung viele Rentenarten. Welche es 2026 gibt, wer Anspruch hat und wie hoch sie ausfallen.

    Rentenarten 2026: Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten

    Die Rentenversicherung regelt verschiedene Lebenssituationen durch unterschiedliche Rentenarten. Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent, der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Diese Entwicklung stärkt die Kaufkraft der etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Die verschiedenen Rentenarten decken unterschiedliche Bedürfnisse ab: von der klassischen Altersrente über die Erwerbsminderungsrente bis zu den Hinterbliebenenrenten.

    Die wichtigsten Rentenarten im Überblick

    Das deutsche Rentensystem kennt mehrere Hauptkategorien von Renten. Die Altersrenten ermöglichen den Übergang in den Ruhestand – sei es mit der Regelaltersrente nach Vollendung der entsprechenden Altersgrenze oder mit vorzeitigen Renten für langjährig oder besonders langjährig Versicherte. Die Erwerbsminderungsrenten sichern Menschen ab, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig arbeiten können. Hinterbliebenenrenten unterstützen Familien nach dem Tod des Versicherten, während Renten für schwerbehinderte Menschen spezielle Zugangsmöglichkeiten bieten.

    🔄 Karteikarte

    Entgeltpunkt

    Ein Entgeltpunkt entspricht dem Rentenwert eines durchschnittlichen Einkommens pro Beitragsjahr. 2026 ist ein Entgeltpunkt 42,52 Euro wert.

    Der aktuelle Rentenwert erhöht sich von 40,79 € auf 42,52 € pro Entgeltpunkt. Eine Standardrente (45 Beitragsjahre, Durchschnittsverdienst) steigt damit um 77,85 € auf monatlich 1.913,40 € brutto. Diese Standardrente gilt für jemanden, der 45 Jahre lang das deutsche Durchschnittsgehalt verdient hat.

    Wie funktioniert die Altersrente?

    Die Altersrente ist die häufigste Rentenart mit verschiedenen Zugangsoptionen. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, kann mit 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, jedoch nur mit Abschlägen. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent je Monat, den die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Da sich das reguläre Rentenalter bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre erhöht, steigt auch der Abschlag bei frühestmöglicher Inanspruchnahme dieser Rente.

    Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfordert 45 Versicherungsjahre und ermöglicht einen abschlagsfreien Renteneintritt zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Rente ab 63, nach 45 Jahren) können 1962 geborene Versicherte mit 64 Jahren und 8 Monaten erhalten. Diese Regelung belohnt besonders lange Versicherungszeiten.

    Die Regelaltersrente ist die Standard-Altersrente mit einer Wartezeit von fünf Jahren. Der aktuelle Jahrgang 1960 erreicht seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monate. Sie wird ohne Abschläge gezahlt und bildet die Grundlage für alle anderen Rentenarten.

    🧠 Quiz

    Wie hoch ist der Abschlag pro Monat bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente?

    0,2 Prozent

    0,3 Prozent

    0,5 Prozent

    B

    Der Abschlag beträgt exakt 0,3 Prozent für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezugs (Stand 2026).

    RentenartMindestalter 2026WartezeitAbschläge
    Regelaltersrente66 Jahre 4 Monate5 JahreKeine
    Besonders langjährig Versicherte64 Jahre 8 Monate (Jg. 1962)45 JahreKeine
    Langjährig Versicherte63 Jahre35 Jahre0,3% pro Monat

    Wann greift die Erwerbsminderungsrente?

    Die Erwerbsminderungsrente schützt Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung setzt voraus, dass eine Tätigkeit von unter drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft nicht möglich ist. Bei teilweiser Erwerbsminderung kann die Person noch drei bis sechs Stunden täglich arbeiten.

    Die Hinzuverdienstgrenzen wurden 2026 deutlich erhöht. Bei einer vollen Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze bei maximal 20.763,75 Euro. Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, darf im Jahr 2026 bis zu 41.527,50 Euro verdienen. Bei Überschreitung dieser Grenzen wird 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Rente abgezogen. Detaillierte Informationen zum Hinzuverdienst in der Rente helfen bei der Planung des Einkommens.

    Die erhalten in der Regel Personen, die eine Erwerbsminderungsrente mit wenigstens 65 Jahren beziehen. Bis Ende 2023 lag die Grenze noch bei 64 Jahren und 10 Monaten, seitdem ist sie auf 65 Jahre gestiegen. Dieser Wert galt 2025 und gilt 2026 zunächst weiter. Wer früher eine Erwerbsminderungsrente beantragt, muss mit Abschlägen rechnen.

    💡 Schon gewusst?

    2026 steigt die Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten auf 66 Jahre und 3 Monate – diese Zeit wird so behandelt, als wären bis zu diesem Alter Beiträge gezahlt worden.

    Wie funktionieren Hinterbliebenenrenten?

    Hinterbliebenenrenten umfassen Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, die kleine Witwenrente 25 Prozent. Der Freibetrag für Einkünfte zusätzlich zur Hinterbliebenenrente steigt zum 1. Juli 2026 auf 1.122,53 Euro auf monatlich. Zusatzfreibetrag pro Kind ab 1.7.2026: 238,11 Euro; gesamter Freibetrag für eine Witwe mit einem Kind: 1.122,53 + 238,11 = 1.360,64 Euro.

    Der Teil der anzurechnenden Nettoeinkünfte, der darüber liegt, wird zu 40% mit der Hinterbliebenenrente verrechnet. Diese Einkommensanrechnung erfolgt erst nach dem Sterbevierteljahr – den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners.

    Die Altersgrenze für die große Witwenrente liegt 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten. Im Juli 2026 werden alle gesetzlichen Renten um 4,24% angehoben. Entsprechend steigt auch die Witwenrente bzw. Witwerrente. Aus brutto 1.000 Euro Hinterbliebenenrente werden so zum Beispiel ab Juli 2026 1.042,40 Euro.

    Welche Rentenarten gibt es für Schwerbehinderte?

    Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ermöglicht einen früheren Renteneintritt bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gilt die gleiche Altersgrenze wie für besonders langjährig Versicherte. Diese Rente kann bereits ab 62 Jahren mit Abschlägen oder ab der individuellen Altersgrenze abschlagsfrei bezogen werden.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Schwerbehinderte Menschen können automatisch früher in Rente gehen.

    nein

    Ein Grad der Behinderung von mindestens 50 ist erforderlich, zudem müssen 35 Versicherungsjahre nachgewiesen werden (Stand 2026).

    Die Wartezeit beträgt 35 Jahre. Zu den anrechenbaren Zeiten gehören neben Beitragszeiten auch Ersatzzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Die Abschläge betragen auch hier 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Bezugs.

    Was kostet eine höhere Rente?

    Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2026 auf monatlich 8.450 Euro oder jährlich 101.400 Euro. Bis zu dieser Grenze werden Rentenversicherungsbeiträge erhoben. Die Kosten für Rentenpunkte hängen vom aktuellen Rentenwert ab: 2026 kostet ein Rentenpunkt 9.661,58 Euro. Wer zusätzliche Rentenpunkte kaufen möchte, muss mindestens 50 Jahre alt sein.

    Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 2026 weiterhin 18,6 Prozent. Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung bleibt auch 2026 stabil bei 18,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte. Diese Stabilität hilft bei der Finanzplanung sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

    • Volle Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienst bis 20.763,75 Euro jährlich
    • Teilweise Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienst bis 41.527,50 Euro jährlich
    • Witwenrente-Freibetrag: 1.122,53 Euro monatlich plus 238,11 Euro pro Kind
    • Beitragsbemessungsgrenze: 8.450 Euro monatlich (101.400 Euro jährlich)
    • Standardrente 2026: 1.913,40 Euro brutto bei 45 Beitragsjahren
    • Rentenpunkt-Wert: 42,52 Euro ab Juli 2026

    Fazit

    Das deutsche Rentensystem bietet 2026 umfassenden Schutz für verschiedene Lebenssituationen. Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 Prozent, was die Kaufkraft der Rentner stärkt. Die Altersrenten ermöglichen flexible Übergänge in den Ruhestand mit unterschiedlichen Altersgrenzen und Abschlagsmöglichkeiten. Bei einer vollen Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze bei maximal 20.763,75 Euro. Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, darf im Jahr 2026 bis zu 41.527,50 Euro verdienen. Hinterbliebenenrenten schützen Familien mit einem erhöhten Freibetrag von 1.122,53 Euro monatlich. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2026 auf monatlich 8.450 Euro oder jährlich 101.400 Euro, was die Finanzierungsbasis der Rentenversicherung stärkt. Dennoch zeigen die Durchschnittswerte, dass private Vorsorge wichtig bleibt, um Versorgungslücken zu schließen und den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern.

    Häufig gestellte Fragen

    Welche Rentenarten gibt es in Deutschland?

    Das deutsche Rentensystem kennt mehrere Rentenarten: Regelaltersrente, Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte, Erwerbsminderungsrente sowie Hinterbliebenenrente. Jede Rentenart hat eigene Zugangsvoraussetzungen wie Mindestalter und Wartezeit. 2026 werden alle Rentenarten zum 1. Juli um 4,24 Prozent erhöht.

    Wann kann man ohne Abschläge in Rente gehen?

    Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Versicherungsjahre voraus und ermöglicht den abschlagsfreien Renteneintritt zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Für den Jahrgang 1961 liegt dieses Alter bei 64 Jahren und sechs Monaten. Die Regelaltersrente wird ebenfalls ohne Abschläge ausgezahlt.

    Wie hoch sind die Abschläge bei vorzeitiger Rente?

    Bei vorzeitigem Rentenbezug wird die Rente lebenslang um 0,3 Prozent pro vorbezogenem Monat gekürzt. Wer drei Jahre früher in Rente geht, erhält dauerhaft etwa 10,8 Prozent weniger. Die Altersrente für langjährig Versicherte ist frühestens ab 63 Jahren möglich.

    Was ist die Erwerbsminderungsrente?

    Die Erwerbsminderungsrente sichert Personen ab, die aus gesundheitlichen Gründen nicht voll arbeiten können. Die volle Erwerbsminderungsrente gibt es bei weniger als drei Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit, die teilweise Rente bei drei bis sechs Stunden. 2026 steigen die Hinzuverdienstgrenzen auf 20.763,75 Euro (volle) bzw. 41.527,50 Euro (teilweise) jährlich.

  • Erwerbsminderungsrente

    Erwerbsminderungsrente

    Anspruch, Antrag und Hinzuverdienst erklärt

    Die Erwerbsminderungsrente sichert ab, wer gesundheitlich kaum arbeiten kann. Wer 2026 Anspruch hat, wie sie berechnet wird und was beim Hinzuverdienst gilt.

    Erwerbsminderungsrente 2026: Anspruch, Berechnung und Hinzuverdienst

    Erwerbsminderungsrente ist eine Rente für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden angehoben, und Zuschläge für ältere Renten sind nun fest integriert.

    Die Erwerbsminderungsrente unterscheidet zwei Fälle: Bei teilweiser Erwerbsminderung können Sie noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten. Bei voller Erwerbsminderung weniger als drei Stunden. Diese Einschätzung erfolgt nach Ihrer Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – nicht nach Ihrem erlernten Beruf.

    Was ist die Erwerbsminderungsrente und wer hat Anspruch?

    Eine Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Ihre Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen auf unter sechs Stunden täglich gesunken ist. Psychische Störungen, vor allem Depressionen, sind seit Jahren die häufigste Ursache. Im Jahr 2023 entfielen rund zwei Fünftel aller neu bewilligten Erwerbsminderungsrenten auf psychische Erkrankungen.

    Die medizinische Bewertung betrachtet Ihre gesamte Arbeitsfähigkeit. Auch als Akademikerin können Sie auf einfache Tätigkeiten verwiesen werden, wenn Sie diese noch ausüben können. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.

    Neben medizinischen Voraussetzungen müssen Sie versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllen:

    • Mindestens fünf Jahre Versicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung
    • In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge
    • Anrechnung von Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder Elternzeit möglich

    🧠 Quiz

    Ab wie vielen Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit besteht Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente?

    Weniger als drei Stunden

    Drei bis unter sechs Stunden

    Sechs bis acht Stunden

    B

    Bei drei bis unter sechs Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit besteht Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente. Weniger als drei Stunden führt zur vollen Erwerbsminderungsrente (Stand 2026).

    Wie wird die Erwerbsminderungsrente 2026 berechnet?

    Die Höhe bestimmt sich aus Ihren Entgeltpunkten und der Zurechnungszeit. Die Grenze für die Zurechnungszeiten liegt 2026 bei 66 Jahren und drei Monaten. Diese Zeit sorgt dafür, dass bei frühem Rentenbeginn so gerechnet wird, als hätten Sie bis zu diesem Alter weitergearbeitet.

    Der aktuelle Rentenwert steigt von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Jeder Entgeltpunkt ist ab Juli 2026 genau 42,52 Euro wert. Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.000 Euro bedeutet das ein Plus von 42,40 Euro.

    Die Zurechnungszeit ist vor allem für jüngere Betroffene wichtig. Werden Sie mit 45 Jahren erwerbsgemindert, rechnet die Rentenversicherung, als hätten Sie noch bis 66 Jahren und 3 Monaten gearbeitet. Das sind zusätzliche 21 Jahre und 3 Monate mit fiktiven Entgeltpunkten basierend auf Ihrem bisherigen Durchschnittseinkommen.

    Rentenformel:

    Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert

    • Entgeltpunkte: Bisherige plus Zurechnungszeit
    • Zugangsfaktor: 1,0 bei abschlagsfreier Rente (ab 65 Jahren)
    • Rentenartfaktor: 1,0 bei voller, 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung
    • Aktueller Rentenwert: 42,52 Euro (ab Juli 2026)

    Wie hoch sind die Hinzuverdienstgrenzen 2026?

    Mit Jahresbeginn 2026 sind die Hinzuverdienstgrenzen deutlich gestiegen. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze bei maximal 20.763,75 Euro jährlich. Das entspricht monatlich etwa 1.730 Euro – über 1.100 Euro mehr Spielraum als noch vor wenigen Jahren.

    Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente darf der Hinzuverdienst im Jahr 2026 mindestens 41.527,50 Euro betragen. Diese Grenze kann individuell noch höher liegen, abhängig vom höchsten Arbeitseinkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.

    RentenartHinzuverdienstgrenze 2026 (jährlich)Monatlich (ungefähr)
    Volle Erwerbsminderungsrente20.763,75 Euro1.730 Euro
    Teilweise Erwerbsminderungsrentemind. 41.527,50 Euromind. 3.460 Euro

    Die individuelle Grenze bei teilweiser Erwerbsminderung berechnet sich so: 9,72 × monatliche Bezugsgröße × höchste Entgeltpunkte der letzten 15 Jahre. Im Jahr 2026 beträgt die monatliche Bezugsgröße 3.955 Euro.

    🔄 Karteikarte

    Hinzuverdienstgrenze

    Die jährliche Obergrenze für zusätzliches Einkommen neben der Erwerbsminderungsrente. Wird sie überschritten, wird das übersteigende Einkommen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

    Was ändert sich bei Zuschlägen?

    Eine wichtige Neuerung betrifft Bestandsrentner mit älteren Bewilligungen. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zusammen mit der Rente ausgezahlt. Der bisher separat überwiesene Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten mit Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 ist nun dauerhaft in die monatliche Zahlung integriert.

    Bei Rentenbeginn von Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent der persönlichen Entgeltpunkte, die der Rente am 30. November 2025 zugrunde liegen. Bei Rentenbeginn von Juli 2014 bis Dezember 2018 gibt es einen Zuschlag von 4,5 Prozent der persönlichen Entgeltpunkte.

    Diese Verbesserung gleicht die Nachteile älterer Erwerbsminderungsrenten gegenüber neueren Rechtsständen teilweise aus. 2019 waren günstigere Regelungen für Neurentner in Kraft getreten. Der Gesetzgeber wollte mit dem Zuschlag einen fairen Ausgleich für Bestandsrentner schaffen.

    Für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, gelten besondere Vertrauensschutzregelungen. Sie können bei Berufsunfähigkeit eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten, auch wenn sie in einem anderen Beruf noch arbeiten könnten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann in solchen Fällen als zusätzliche Absicherung sinnvoll sein.

    Seit 2024 besteht für Erwerbsminderungsrentner die Möglichkeit einer Arbeitserprobung. Sie können bis zu sechs Monate testen, ob eine Rückkehr zur oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit möglich ist, ohne ihren Rentenanspruch zu gefährden.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Das Prinzip „Reha vor Rente“ gilt weiterhin. Die Deutsche Rentenversicherung prüft vor einer Rentengewährung, ob medizinische oder berufliche Rehabilitationsmöglichkeiten die Erwerbsfähigkeit verbessern können. Antragsteller müssen zunächst alle Rehabilitationsmöglichkeiten ausschöpfen.

    In Verlängerungsverfahren wird regelmäßig neu geprüft, ob die medizinischen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Wer wieder mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, verliert den Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente – auch bei Diagnosen wie Depressionen oder Angststörungen.

    Häufigste Ursachen für Erwerbsminderung:

    • Psychische Erkrankungen (rund 40 Prozent)
    • Krebserkrankungen und bösartige Geschwüre
    • Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates
    • Herz- oder Gefäßerkrankungen
    • Stoffwechsel- und Verdauungsstörungen

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Eine Erwerbsminderungsrente wird grundsätzlich unbefristet gewährt

    nein

    Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel für längstens 3 Jahre befristet bewilligt. Erst nach insgesamt 9 Jahren befristeter Bewilligung wird die Rente meist unbefristet weitergezahlt (Stand 2026).

    So stellen Sie den Antrag richtig

    Eine Erwerbsminderungsrente kann ab dem siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnen. Davor greift in der Regel Krankengeld oder Arbeitslosengeld I. Sie sollten jedoch frühzeitig einen Antrag stellen, da die Bearbeitung mehrere Monate dauert.

    Erforderliche medizinische Unterlagen:

    • Aktuelle Befundberichte der behandelnden Ärzte
    • Therapienachweise und Medikamentenpläne
    • Reha- oder Entlassungsberichte
    • Bei psychischen Erkrankungen: Klinikberichte, fachärztliche Stellungnahmen

    Bei psychischen Erkrankungen sind aussagekräftige Berichte aus der Psychotherapie wichtig. Sie sollen belegen, dass die Einschränkungen nicht vorübergehend, sondern voraussichtlich dauerhaft sind.

    Fazit

    Die Erwerbsminderungsrente bietet 2026 mehrere Verbesserungen. Die Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung steigt auf 20.763,75 Euro jährlich. Der aktuelle Rentenwert steigt von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.000 Euro bedeutet das ein Plus von 42,40 Euro. Zuschläge für Bestandsrentner sind nun dauerhaft in die Zahlung integriert. Die Zurechnungszeit endet 2026 bei 66 Jahren und 3 Monaten und sorgt für eine angemessene Rente auch bei frühem Rentenbeginn.

    Trotz aller Verbesserungen reicht eine Erwerbsminderungsrente oft nicht zur vollständigen Existenzsicherung aus. Wer erste Anzeichen einer möglichen Erwerbsminderung bemerkt, sollte sich rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung informieren und alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig zusammenstellen.

    Häufig gestellte Fragen

    Wann besteht Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente?

    Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen unter drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Bei einer Leistungsfähigkeit zwischen drei und unter sechs Stunden besteht Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente.

    Welche versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gelten?

    Erforderlich sind mindestens fünf Jahre Versicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung vor Eintritt der Erwerbsminderung (allgemeine Wartezeit). Davon müssen mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsfall entrichtet worden sein.

    Was ist die häufigste Ursache für eine Erwerbsminderungsrente?

    Psychische Erkrankungen, insbesondere Depressionen, stellen seit Jahren die häufigste Ursache dar. Im Jahr 2023 entfielen rund zwei Fünftel aller neu bewilligten Erwerbsminderungsrenten auf psychische Störungen, gefolgt von Krebserkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparats.

    Was ändert sich bei der Erwerbsminderungsrente 2026?

    2026 steigen die Hinzuverdienstgrenzen erneut, zur Jahresmitte erfolgt eine Rentenanpassung und der bisher separat gezahlte Zuschlag für ältere EM-Renten wird technisch in die reguläre Überweisung integriert. Eine große Reform ist nicht geplant.