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    Dienstwohnung

    Besteuerung und Bewertung von Dienstwohnungen erklärt

    Stellt der Arbeitgeber eine Dienstwohnung, ist das ein zu versteuernder geldwerter Vorteil. Wie er 2026 bewertet wird und wie Sie dabei Steuern optimieren.

    Dienstwohnung als geldwerter Vorteil – Steueroptimierung

    Eine Dienstwohnung stellt einen geldwerten Vorteil dar, der grundsätzlich versteuert werden muss. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Dienstwohnung unentgeltlich oder verbilligt, stellt dies als Sachbezug steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Die Differenz zwischen der ortsüblichen Miete und der tatsächlichen Zahlung gilt als geldwerter Vorteil und wird dem steuerpflichtigen Arbeitslohn hinzugerechnet. Gleichzeitig eröffnen sich durch geschickte Nutzung der Werbungskostenmöglichkeiten – insbesondere bei doppelter Haushaltsführung – erhebliche Steuervorteile.

    Die steuerliche Behandlung einer Dienstwohnung hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um eine vollwertige Wohnung oder nur eine Unterkunft handelt. Diese Unterscheidung bestimmt, welche Bewertungsmaßstäbe angewendet werden und welche steuerlichen Vorteile möglich sind.

    Was ist eine Dienstwohnung?

    Eine Wohnung ist eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Für die Anerkennung als Wohnung sind ein Bad oder eine Toilette sowie eine Küche oder Kochgelegenheit erforderlich. Eine Einzelzimmerwohnung wird anerkannt. Ein Zimmer mit auswärtiger Mitbenutzung von Küche und Bad – wie in einer Wohngemeinschaft – gilt jedoch nicht als Wohnung, sondern als Unterkunft.

    Eine Dienstwohnung, auch Werkwohnung genannt, ist eine Wohnung, die nur an Mitarbeiter eines Arbeitgebers vermietet wird. Sie wird entweder unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt und kann verschiedene Formen annehmen:

    • Werkswohnung: Vollständige Übernahme der Wohnkosten durch den Arbeitgeber
    • Vergünstigte Dienstwohnung: Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete
    • Steuerfreie Dienstwohnung: Bei Zahlung von mindestens zwei Dritteln der ortsüblichen Miete

    🧠 Quiz

    Ab welcher Miethöhe ist eine Dienstwohnung seit 2020 steuerfrei?

    Bei Zahlung der vollen ortsüblichen Miete

    Bei Zahlung von mindestens zwei Dritteln der ortsüblichen Miete (max. 25 €/qm)

    Bei Zahlung von mindestens der Hälfte der ortsüblichen Miete

    B

    Seit 2020 entfällt der geldwerte Vorteil, wenn Sie mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete zahlen und der Mietpreis pro Quadratmeter 25 Euro nicht überschreitet (Stand 2026).

    Wie wird der geldwerte Vorteil berechnet?

    Die Höhe des zu versteuernden Vorteils hängt davon ab, ob Sie eine vollwertige Wohnung oder nur eine Unterkunft erhalten. Bei einer echten Dienstwohnung erfolgt die Bewertung über die ortsübliche Vergleichsmiete. Der Sachbezug für eine Wohnung ist in Höhe der ortsüblichen Miete (seit 2020 nach Abzug eines Betrags von 1/3 der ortsüblichen Miete) als geldwerter Vorteil zu erfassen.

    Für eine Unterkunft, die keine vollwertige Wohnung darstellt, gelten die amtlichen Sachbezugswerte. Der Sachbezugswert für freie Unterkunft steigt bundeseinheitlich von 282 Euro auf 285 Euro monatlich. Der Sachbezugswert beträgt 2026 für eine Unterkunft 285 EUR.

    Ein praktisches Beispiel: Beträgt die ortsübliche Miete laut Mietspiegel 900 Euro und der Arbeitgeber überlässt die Dienstwohnung für 500 Euro, haben Sie einen geldwerten Vorteil von 400 Euro, den Sie versteuern müssen.

    Wann ist eine Dienstwohnung steuerfrei?

    Diese Steuerpflicht entfällt jedoch seit 2020, wenn die Miete mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt und 25 Euro/m² nicht übersteigt. Wenn der Mitarbeitende mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete bezahlt, entfällt der geldwerte Vorteil und die Dienstwohnung ist steuerfrei.

    Eine weitere Ausnahme besteht bei betrieblichem Interesse. Keine Steuerpflicht besteht, wenn dein Arbeitgeber die Dienstwohnung aus überwiegend betrieblichem Interesse bereitstellt. Dies gilt etwa:

    • Bei Rufbereitschaft und Notfalldiensten (z.B. im Krankenhaus)
    • Bei Hausmeistertätigkeiten mit Anwesenheitspflicht
    • Bei Schichtdiensten mit unregelmäßigen Arbeitszeiten
    • Wenn die Anwesenheit zur Erfüllung der Aufgaben notwendig ist
    KonstellationBewertungSteuerfolge
    Kostenlose DienstwohnungOrtsübliche MieteVollständig steuerpflichtig
    Vergünstigte DienstwohnungDifferenz zur ortsüblichen MieteDifferenzbetrag steuerpflichtig
    Mindestens 2/3 der ortsüblichen Miete (max. 25 €/qm)Keine BewertungSteuerfrei
    Betriebliches InteresseKeine BewertungSteuerfrei
    Unterkunft (kein abgeschlossener Wohnraum)285 Euro monatlich (2026)Sachbezugswert steuerpflichtig

    🔄 Karteikarte

    Ortsübliche Vergleichsmiete

    Die Miete, die für eine vergleichbare Wohnung am selben Ort üblicherweise gezahlt wird. Sie wird aus Mietspiegeln oder vergleichbaren Mietverhältnissen ermittelt und dient als Grundlage für die Bewertung des geldwerten Vorteils.

    Wie setzen Sie Ihre Dienstwohnung bei doppelter Haushaltsführung ab?

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz aus beruflichen Gründen eine Dienstwohnung nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer doppelten Haushaltsführung geltend machen. Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort führt, kann mit dieser doppelten Haushaltsführung viele Steuern sparen.

    Die grundlegenden Voraussetzungen sind klar definiert: Sie müssen einen eigenen Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes unterhalten und sich finanziell an den Kosten der Lebensführung beteiligen. Als Mieter müssen Sie einen Anteil von mehr als zehn Prozent der Kosten am Hauptwohnsitz bezahlen.

    Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland sind für die Unterkunft die tatsächlichen Aufwendungen gegen Nachweis nur bis zum Höchstbetrag von 1.000 EUR pro Monat absetzbar. Sie können Ihre tatsächlichen Kosten für die Nutzung Ihrer Dienstwohnung mit bis zu 1.000 Euro pro Monat als Werbungskosten angeben. Liegen Ihre Unterkunftskosten in einem Kalendermonat unter diesem Höchstbetrag, können Sie den nicht ausgeschöpften Betrag auf andere Monate im selben Kalenderjahr übertragen.

    Zusätzlich können Sie weitere Kosten absetzen: Für Familienheimfahrten gilt die Entfernungspauschale: Pro Entfernungskilometer werden ab dem 1. Januar 2026 0,38 Euro für die einfache Fahrt anerkannt, wenn Sie mit Ihrem eigenen Auto gefahren sind. Diese sogenannten „Familienheimfahrten“ können Sie mit der Entfernungspauschale von 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer ansetzen (Stand 2026).

    Welche Möbel und Einrichtungskosten können Sie vollständig absetzen?

    Eine besonders vorteilhafte Regelung betrifft die Einrichtung Ihrer Dienstwohnung bei doppelter Haushaltsführung. Der Bundesfinanzhof hat im Jahre 2019 eine interessante Entscheidung gefällt: Danach gilt, dass die Kosten für die notwendige Einrichtung der Zweitwohnung nicht zu den Unterkunftskosten gehören, deren Abzug auf 1.000 EUR im Monat begrenzt ist.

    Diese Entscheidung ist besonders günstig, da sie eine klare Trennung zwischen Unterkunfts- und Einrichtungskosten schafft. Die Kosten der Einrichtung sind keine Kosten der Unterkunft und fallen daher nicht unter die 1.000-Euro-Grenze. Die Kosten für die notwendige Einrichtung der Zweitwohnung gehören nicht zu den begrenzten Unterkunftskosten.

    💡 Schon gewusst?

    Bei Einrichtungskosten unter 5.000 Euro (Stand 2026) gelten diese aus Vereinfachungsgründen automatisch als „notwendig“ und werden ohne weitere Prüfung als Werbungskosten anerkannt.

    Für die praktische Umsetzung gibt es eine hilfreiche Vereinfachungsregelung: Übersteigen die Anschaffungskosten für Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung (ohne Arbeitsmittel) insgesamt nicht den Betrag von 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer), ist davon auszugehen, dass es sich um notwendige Mehraufwendungen der doppelten Haushaltsführung handelt.

    Absetzbare Kosten bei doppelter Haushaltsführung:

    • Miete und Nebenkosten: Bis zu 1.000 Euro monatlich
    • Möbel und Hausrat: Vollständig zusätzlich absetzbar (keine Begrenzung)
    • Umzugskosten: Bei nachgewiesenen Kosten vollständig absetzbar
    • Familienheimfahrten: Eine Fahrt wöchentlich mit 0,38 Euro je Kilometer (2026)
    • Verpflegungsmehraufwand: Nur erste drei Monate, 28 Euro pro Tag bei 24-Stunden-Abwesenheit (2026)

    Korrekte Angaben in der Steuererklärung machen

    Die allgemeinen Angaben zur doppelten Haushaltsführung können Sie bei Nutzung von ELSTER auf der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung vornehmen. Grundsätzlich müssen geldwerte Vorteile nicht separat in der Steuererklärung angegeben werden. Die relevanten Informationen sind bereits in der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers enthalten – in Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung.

    Bei der Erfassung Ihrer Aufwendungen als Werbungskosten sollten Sie alle relevanten Belege sammeln und systematisch dokumentieren. Sie können folgende Aufwendungen angeben:

    • Aufwendungen für die Wohnung selbst (Miete, Maklerkosten, Zweitwohnungssteuer, Möbelkosten)
    • Aufwendungen für Wege (Fahrtkosten zur Dienstwohnung und zum Arbeitsplatz, vergleichbar mit Dienstreisen)
    • Verpflegungsmehraufwendungen (erste drei Monate)
    • Umzugskosten im Zusammenhang mit der beruflichen Veranlassung

    Sie können nur die Kosten der doppelten Haushaltsführung in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen, die Ihr Arbeitgeber nicht steuerfrei erstattet hat. In der Steuererklärung geben Sie sowohl Ihre Ausgaben als auch mögliche Zuschüsse Ihres Arbeitgebers an.

    Fazit

    Die steuerliche Behandlung einer Dienstwohnung bietet Ihnen sowohl Herausforderungen als auch erhebliche Chancen. Während der geldwerte Vorteil zunächst Ihre Steuerlast erhöht, können Sie durch geschickte Nutzung der Werbungskostenmöglichkeiten oft deutlich mehr zurückholen. Die Steuerbefreiung bei Zahlung von mindestens zwei Dritteln der ortsüblichen Miete macht Dienstwohnungen seit 2020 deutlich attraktiver. Besonders die vollständige Absetzbarkeit von Einrichtungsgegenständen bei doppelter Haushaltsführung stellt einen großen Vorteil dar. Dokumentieren Sie alle Aufwendungen sorgfältig und nutzen Sie die speziellen Anlagen in der Steuererklärung. Bei komplexeren Sachverhalten oder hohen Beträgen empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerexperten, um alle Möglichkeiten optimal auszuschöpfen. Die erhöhte Entfernungspauschale von 0,38 Euro ab 2026 für jeden Kilometer verstärkt die Vorteile bei doppelter Haushaltsführung zusätzlich.

    Häufig gestellte Fragen

    Muss ich eine Dienstwohnung als geldwerten Vorteil versteuern?

    Ja, wenn Sie eine Dienstwohnung unentgeltlich oder verbilligt vom Arbeitgeber erhalten, gilt dies als steuerpflichtiger Sachbezug. Der geldwerte Vorteil ergibt sich aus der Differenz zwischen der ortsüblichen Vergleichsmiete und der tatsächlich gezahlten Miete.

    Wann entfällt der geldwerte Vorteil bei einer Dienstwohnung?

    Seit 2020 gilt: Zahlen Sie mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete, entfällt der geldwerte Vorteil und die Dienstwohnung ist steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Mietpreis pro Quadratmeter 25 Euro nicht überschreitet.

    Wie hoch ist der Sachbezugswert für eine Unterkunft 2024?

    Für einen volljährigen Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert 2024 monatlich 278 Euro für eine geschlossene Wohneinheit. Dieser Wert wird angesetzt, wenn keine Vergleichsmiete ermittelt werden kann und es sich nicht um eine vollwertige Wohnung handelt.

    Kann ich eine Dienstwohnung als doppelte Haushaltsführung absetzen?

    Ja, wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz aus beruflichen Gründen eine Dienstwohnung nutzen, können Sie bis zu 1.000 Euro monatlich als Werbungskosten ansetzen. Voraussetzung ist ein eigener Hausstand am Hauptwohnsitz mit finanzieller Beteiligung von mehr als 10 Prozent an den Kosten.

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    Dienstwagen Steuern: Steuerabzug & Regelungen erklärt

    Ein privat genutzter Dienstwagen muss versteuert werden – per Ein-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch. Wie Sie 2026 sparen und welche Vorteile E-Autos bringen.

    Dienstwagen versteuern 2026: Steuersparmodelle und Elektroauto-Vorteile

    Einen Dienstwagen zur privaten Nutzung zu fahren, hat steuerliche Folgen. Der geldwerte Vorteil muss versteuert werden. Die gute Nachricht: 2026 bieten sich durch geänderte Regelungen bei Elektrofahrzeugen und der Entfernungspauschale neue Sparpotenziale. Welche Methode für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Fahrleistung und dem Fahrzeugtyp ab.

    Wie funktioniert die Ein-Prozent-Regelung?

    Bei der Ein-Prozent-Regelung wird monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Das ist unkompliziert, da keine Dokumentation nötig ist.

    Der Bruttolistenpreis ist die Herstellerempfehlung inklusive Mehrwertsteuer und Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung – nicht der tatsächliche Kaufpreis.

    Zusätzlich zur privaten Nutzung fällt eine Besteuerung des Arbeitswegs an. Die Pauschalwertmethode rechnet monatlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer. Diese Berechnung geht davon aus, dass Sie 15 Tage im Monat zur Arbeit fahren.

    Alternative bei weniger Arbeitstagen: Die 0,002-Prozent-Regel lohnt sich, wenn Sie an weniger als 15 Tagen monatlich pendeln. Dann zahlen Sie 0,002 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer und Fahrtstag.

    FahrzeugtypMonatlicher SatzArbeitsweg
    Verbrenner1% des Bruttolistenpreises0,03% je km
    E-Auto bis 100.000 €0,25% des Bruttolistenpreises0,0075% je km
    E-Auto über 100.000 €0,5% des Bruttolistenpreises0,015% je km
    Plug-in-Hybrid0,5% des Bruttolistenpreises0,015% je km

    📊 Schätzfrage

    Wie hoch ist der monatliche geldwerte Vorteil für ein E-Auto mit 60.000 Euro Listenpreis?

    100

    300

    150

    60.000 € × 0,25% = 150 € monatlich (2026)

    Massive Steuervorteile für Elektrofahrzeuge 2026

    Elektrofahrzeuge profitieren von deutlich besseren Sätzen. Seit dem 20. Juli 2025 gilt eine neue Preisgrenze: E-Autos bis 100.000 Euro Bruttolistenpreis werden mit nur 0,25 Prozent monatlich besteuert. Vorher lag die Grenze bei 70.000 Euro.

    Bei teureren Elektrofahrzeugen (über 100.000 Euro), die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2031 gekauft wurden, gilt die 0,5-Prozent-Regelung.

    Plug-in-Hybride: Sie erhalten ebenfalls 0,5 Prozent Versteuerung, müssen aber seit Anfang 2025 eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern oder maximal 50 Gramm CO₂-Emission pro Kilometer (WLTP) nachweisen.

    Beim Arbeitsweg profitieren E-Autos vom gleichen Vorteil: Statt 0,03 Prozent zahlen Sie nur 0,0075 Prozent je Entfernungskilometer.

    🔄 Karteikarte

    Bruttolistenpreis (BLP)

    Unverbindliche Herstellerempfehlung inklusive Mehrwertsteuer und Sonderausstattung zum Zulassungstag. Grundlage für die Dienstwagenversteuerung.

    Fahrtenbuch-Methode: Wann sich der Aufwand lohnt

    Das Führen eines Fahrtenbuchs ist aufwendiger, kann aber erheblich Steuern sparen. Sie dokumentieren, welcher Anteil der Fahrten beruflich und welcher privat erfolgt.

    Die Methode lohnt sich in diesen Fällen:

    • Privater Nutzungsanteil unter 20–30 Prozent
    • Hoher Bruttolistenpreis des Fahrzeugs
    • Gebrauchtwagen oder bereits abgeschriebene Fahrzeuge
    • Lange Arbeitswege, die die 0,03-Prozent-Regelung belasten

    Anforderungen an ein anerkanntes Fahrtenbuch:

    Einträge müssen zeitnah erfolgen – idealerweise direkt nach der Fahrt, spätestens am selben Tag. Das Finanzamt erkennt wöchentliche Nachtragungen nicht an. Jede Fahrt muss folgende Daten enthalten:

    • Datum
    • Kilometerstand (Anfang und Ende)
    • Ziel und Geschäftspartner
    • Fahrtzweck (konkret angeben)
    • Bei privaten Fahrten genügt die Notation „privat“ mit Kilometerstand

    Nachträgliche Korrektionen müssen kenntlich gemacht oder ausgeschlossen sein. Die Form muss geschlossen sein.

    🧠 Quiz

    Ab wie vielen Bürotagen monatlich ist die 0,03-Prozent-Pauschale günstiger?

    Ab 10 Tagen

    Ab 15 Tagen

    Ab 20 Tagen

    B

    Die Pauschale unterstellt 15 Arbeitstage. Bei weniger Tagen ist die Einzelbewertung mit 0,002% pro Tag vorteilhafter.

    Arbeitsweg und Entfernungspauschale kombinieren

    Der Arbeitsweg wird zusätzlich zur privaten Nutzung versteuert. Parallel können Sie aber die Entfernungspauschale geltend machen – beide Regelungen gelten gleichzeitig.

    Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale 0,38 Euro je Kilometer ab dem ersten Kilometer. Das ist eine Erhöhung gegenüber den 0,30 Euro in 2025.

    Warum das funktioniert: Die Versteuerung des Dienstwagens misst Ihren Vorteil. Die Entfernungspauschale berücksichtigt Ihre Belastung durch das Pendeln. Beide Positionen betreffen den gleichen Weg aus unterschiedlichen Perspektiven.

    Praktisches Beispiel: Ein Arbeitnehmer fährt täglich 40 Kilometer mit dem Dienstwagen zur Arbeit. Die 0,03-Prozent-Regelung versteuert einen Anteil dieses Wegs. Gleichzeitig kann er die Entfernungspauschale von 40 km × 0,38 Euro = 15,20 Euro täglich (etwa 304 Euro monatlich bei 20 Arbeitstagen) als Werbungskosten geltend machen.

    Ladekosten bei Elektrofahrzeugen: Neue Regeln ab 2026

    Die bisherigen Pauschalen von 30 oder 70 Euro monatlich entfallen ab dem 1. Januar 2026 ersatzlos. Stattdessen gelten neue Regelungen:

    Steuerfrei laden auf dem Firmengelände: Wenn Sie Ihren E-Dienstwagen in der Betriebsstätte aufladen, entsteht kein geldwerter Vorteil.

    Häusliches Laden: Erstattungen für Ladekosten zu Hause müssen jetzt an den tatsächlichen Verbrauch gekoppelt sein. Sie benötigen einen separaten Stromzähler (etwa in der Wallbox integriert).

    Die Strompreispauschale für 2026 liegt bei 0,34 Euro pro Kilowattstunde.

    Beispiel: Ein Arbeitnehmer dokumentiert 3.500 kWh Lademenge per Zähler und wählt die Strompreispauschale. Der steuerfreie Auslagenersatz beträgt dann 3.500 kWh × 0,34 Euro = maximal 1.190 Euro jährlich.

    Abschreibungsvorteile für Unternehmen

    Unternehmen können Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 gekauft werden, degressiv abschreiben.

    Die Sonderabschreibung umfasst:

    • Bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr
    • Gilt nur für gekaufte Fahrzeuge, nicht für Leasingmodelle
    • Befristet bis Ende 2027 für Neuanschaffungen

    Praktische Hinweise:

    • Achten Sie auf die 100.000-Euro-Preisgrenze bei E-Autos
    • Die Versteuerungsmethode kann im laufenden Jahr nicht gewechselt werden
    • Ein Wechsel ist nur zum Jahresbeginn oder bei neuem Fahrzeug möglich
    • Bei Plug-in-Hybriden müssen die Mindestreichweite- oder CO₂-Werte eingehalten werden

    Fazit

    Die Besteuerung von Dienstwagen 2026 bietet erhebliche Gestaltungsspielräume. Elektrofahrzeuge bis 100.000 Euro profitieren von der 0,25-Prozent-Regelung, die Steuerbelastung senkt sich damit um 75 Prozent gegenüber Verbrennern. Die Fahrtenbuch-Methode spart Steuern, wenn der private Nutzungsanteil unter 20–30 Prozent liegt.

    Die neue Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer (2026) verbessert die Situation für alle Pendler zusätzlich. Bei E-Fahrzeugen müssen Sie ab 2026 Ladekosten zu Hause dokumentieren, profitieren aber weiterhin von steuerfreiem Laden auf dem Firmengelände. Eine genaue Prüfung Ihrer persönlichen Situation – Fahrdistanzen, Privatanteil, Fahrzeugpreis – zahlt sich aus.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie funktioniert die Ein-Prozent-Regelung beim Dienstwagen?

    Bei der Ein-Prozent-Regelung wird pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises des Dienstwagens monatlich als geldwerter Vorteil versteuert. Zusätzlich kommen für Fahrten zur Arbeitsstätte 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer hinzu.

    Welche Steuervorteile gelten 2026 für Elektro-Dienstwagen?

    Für Elektrofahrzeuge bis 100.000 Euro Bruttolistenpreis gilt nur 0,25 Prozent statt 1 Prozent als monatlicher Steuersatz, bei Listenpreisen über 100.000 Euro sind es 0,5 Prozent. Diese Vergünstigung gilt bis zum 31. Dezember 2030 für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2031.

    Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch statt der Ein-Prozent-Regel?

    Ein Fahrtenbuch lohnt sich besonders, wenn die Gesamtkosten des Firmenwagens niedrig sind – etwa bei abgeschriebenen Fahrzeugen, Gebrauchtwagen oder wenn Sie die Benzinkosten selbst tragen. Auch bei geringem privaten Nutzungsanteil ist die Fahrtenbuchmethode meist günstiger.

    Welche Anforderungen stellt das Finanzamt an ein Fahrtenbuch?

    Das Fahrtenbuch muss zeitnah, lückenlos und unveränderbar geführt werden. Als zeitnah gilt eine Erfassung bis zu sieben Tage nach der Fahrt. Jede Fahrt muss Datum, Kilometerstand, Ziel, Zweck und Geschäftspartner enthalten. Privatfahrten reichen mit der Kilometerzahl aus.