Schlagwort: Vermögensübertragung

  • Schenkungssteuer

    Schenkungssteuer

    Freibeträge, Steuersätze und Gestaltungstipps zur Schenkungssteuer

    Die Schenkungssteuer fällt bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten an. Freibeträge, Steuersätze und legale Gestaltungstipps 2026, um Steuern zu sparen.

    Schenkungssteuer 2026: Freibeträge und Steuersätze erklärt

    Die Schenkungssteuer regelt die Besteuerung von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten. Für 2026 gelten unverändert die Freibeträge, Steuerklassen und Sätze nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Diese Stabilität ermöglicht es Ihnen, größere Vermögenswerte strategisch und steueroptimiert zu übertragen.

    Die Schenkungssteuer besteuert unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen lebenden Personen. Eine Schenkung bedeutet: Eine Person überträgt Vermögenswerte – Geld, Immobilien oder andere Wertgegenstände – an eine andere Person ohne angemessene Gegenleistung. Geschuldet wird die Steuer vom Beschenkten, nicht vom Schenker.

    Freibeträge 2026: Höhe nach Verwandtschaftsgrad

    Die Freibeträge bei der Schenkungssteuer legen fest, bis zu welchem Betrag eine Schenkung steuerfrei bleibt. Sie hängen vom Verwandtschaftsgrad ab (§ 16 ErbStG) und liegen zwischen 20.000 und 500.000 Euro. Diese Beträge gelten seit 2009 unverändert.

    💡 Schon gewusst?

    Ein Ehepaar mit zwei Kindern überträgt durch geschickte Planung alle zehn Jahre bis zu 1,6 Millionen Euro steuerfrei (Stand 2026).

    Steuerklasse I umfasst die engsten Familienbeziehungen: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder sowie Enkel und Urenkel. Hier gelten die höchsten Freibeträge:

    • Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 Euro
    • Kinder/Stiefkinder: 400.000 Euro pro Elternteil (insgesamt 800.000 Euro pro Zehnjahresperiode)
    • Enkel: 200.000 Euro
    • Urenkel: 100.000 Euro

    Steuerklasse II betrifft Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern und Großeltern: 20.000 Euro Freibetrag.

    Steuerklasse III gilt für alle übrigen Personen, insbesondere Freunde: 20.000 Euro Freibetrag.

    Steuersätze bei Schenkung

    Der Betrag über dem Freibetrag wird nach progressiven Sätzen besteuert – zwischen 7 % und 50 % je nach Steuerklasse:

    Steuerpflichtiger BetragKlasse IKlasse IIKlasse III
    bis 75.000 €7%15%30%
    bis 300.000 €11%20%30%
    bis 600.000 €15%25%30%
    bis 6.000.000 €19%30%30%
    bis 13.000.000 €23%35%50%
    über 13.000.000 €30%43%50%

    🔄 Karteikarte

    Stufentarif

    Der Satz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Betrag, nicht nur für den Anteil über der jeweiligen Grenze.

    Beispiel: Ein Vater schenkt seinem Kind 600.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags (400.000 Euro) bleiben 200.000 Euro. Diese werden mit 11 % besteuert – Steuerlast: 22.000 Euro.

    10-Jahres-Regel nutzen

    Ein großer Vorteil liegt in der strategischen Nutzung der Freibeträge. Diese erneuern sich alle zehn Jahre (§ 14 ErbStG) und gelten pro Zehnjahresperiode und pro Personenpaar. Das Finanzamt addiert sämtliche Zuwendungen der letzten zehn Jahre. Liegt die Summe über dem Freibetrag, wird Steuer auf den übersteigenden Betrag fällig.

    📊 Schätzfrage

    Wie oft kann ein Elternteil seinem Kind in 30 Jahren jeweils 400.000 Euro steuerfrei schenken?

    1

    5

    3

    Mal

    Alle 10 Jahre erneuert sich der Freibetrag. In 30 Jahren sind daher drei steuerfreie Schenkungen je 400.000 Euro möglich.

    Beispiel: Vater schenkt seiner Tochter 2016 eine Wohnung (380.000 Euro). Der Freibetrag ist nahezu ausgeschöpft. Ab 2026 steht der volle Freibetrag erneut zur Verfügung – der Vater kann weitere 400.000 Euro steuerfrei übertragen.

    Meldepflichten beim Finanzamt

    Jede Schenkung muss vom Beschenkten und vom Schenker innerhalb von drei Monaten nach Erhalt beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG) – auch wenn keine Steuern anfallen.

    Ausnahmen:

    • Notariell oder gerichtlich beurkundete Schenkungen (das Finanzamt wird direkt benachrichtigt)
    • Übliche Gelegenheitsgeschenke (Hochzeit, Geburtstag, Weihnachten)
    • Schenkungen zum Unterhaltsbestreiten

    Folgen bei Versäumnis:

    Eine fehlende Anzeige führt nicht automatisch zu Steuerhinterziehung. Wirkt sich die Schenkung aber auf eine spätere Erbschaft oder Schenkung aus und wird die Summe relevante Freibeträge überschritten, entsteht rückwirkend eine Steuerschuld. Daher sollten Sie auch kleine Geldgeschenke anzeigen.

    Immobilienschenkungen richtig gestalten

    Bei Immobilienschenkungen empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung. Die Schenkungssteuer bemisst sich nach dem Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung. Dieser wird durch ein professionelles Gutachten oder anhand von Bodenrichtwerten ermittelt. Das Finanzamt prüft diese Wertangaben genau.

    🧠 Quiz

    Was ist bei selbstgenutztem Wohneigentum zwischen Ehepartnern möglich?

    Es ist immer vollständig steuerpflichtig

    Es kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei übertragen werden

    Es unterliegt einem pauschalen Rabatt von 5%

    B

    Selbstgenutztes Wohneigentum kann zwischen Ehepartnern unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden (Stand 2026).

    Der Schenker kann sich Rechte sichern – etwa ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch. Ein Nießbrauchvorbehalt reduziert erheblich den steuerpflichtigen Wert, da der Schenker das Nutzungsrecht behält. Dies senkt die Schenkungssteuer deutlich.

    Gestaltungsstrategien

    Mehrere legale Strategien helfen bei der Steuerreduzierung:

    • 10-Jahres-Strategie: Verteilen Sie größere Vermögen auf mehrere Schenkungen im Zehnjahres-Abstand
    • Kettenschenkung: Schenken Sie an Kinder, die wiederum an Enkel weiterschenken – mehrere Freibeträge greifen
    • Nießbrauchvorbehalt: Behalten Sie das Nutzungsrecht vor; der Kapitalwert mindert den steuerpflichtigen Betrag erheblich

    Beispiel Eheleistung: Ein unverheirateter Partner erhält nur 20.000 Euro Freibetrag (Steuerklasse III) mit Sätzen bis 50 %. Ein Ehepartner hat 500.000 Euro Freibetrag mit deutlich niedrigeren Sätzen – eine Eheschließung bringt hier erhebliche steuerliche Vorteile.

    Schenkungssteuer vs. Erbschaftssteuer

    Beide nutzen dieselben Steuerklassen und Sätze, unterscheiden sich aber grundlegend:

    • Zeitpunkt: Schenkung zu Lebzeiten, Erbschaft nach dem Tod
    • Freibetrag-Erneuerung: Schenkungssteuer erneuert sich alle zehn Jahre; Erbschaftssteuer steht nur einmal zur Verfügung
    • Steuerklasse bei Eltern/Großeltern: Bei Schenkung Klasse II (20.000 €), bei Erbschaft Klasse I (100.000 €)
    • Strategischer Vorteil: Die Schenkungssteuer ermöglicht es, durch regelmäßige Übertragungen im Zehnjahres-Rhythmus hohe Beträge nahezu steuerfrei weiterzugeben.

    Fazit

    Die Schenkungssteuer 2026 bleibt stabil und bietet durch die Zehnjahres-Regel enorme Möglichkeiten zur steueroptimalen Vermögensübertragung. Freibeträge reichen von 20.000 Euro für entfernte Verwandte bis 500.000 Euro für Ehepartner. Ein Ehepaar mit zwei Kindern überträgt pro Zehnjahresperiode 1,6 Millionen Euro steuerfrei.

    Nutzen Sie die aktuell stabilen Regelungen für eine frühzeitige und strategische Vermögensplanung. Eine professionelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hilft, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Bei größeren Vermögensübertragungen empfiehlt sich zudem die Prüfung Ihres Testaments und eine fundierte Beratung zu Erbrecht-Fragen, um eine umfassende Vermögensregelung zu schaffen.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch sind die Freibeträge bei der Schenkungssteuer 2026?

    Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder je Elternteil 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro. Für Geschwister, Nichten, Neffen und sonstige Personen gelten nur 20.000 Euro. Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad und der Steuerklasse ab.

    Wie oft kann ich den Schenkungssteuer-Freibetrag nutzen?

    Die Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Dadurch können Sie durch gestaffelte Schenkungen erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen. Ein Vater könnte seinem Kind zum Beispiel alle zehn Jahre 400.000 Euro schenken, ohne dass Schenkungssteuer anfällt.

    Wie hoch sind die Steuersätze bei der Schenkungssteuer?

    Die Steuersätze liegen je nach Steuerklasse zwischen 7 und 50 Prozent und steigen progressiv mit der Schenkungshöhe. In Steuerklasse I starten sie bei 7 Prozent bis 75.000 Euro, in Steuerklasse III bereits bei 30 Prozent. Der Höchstsatz erreicht 50 Prozent bei Fremden.

    Wer muss die Schenkungssteuer zahlen?

    Steuerpflichtig ist der Beschenkte, nicht der Schenker. Eine Schenkung liegt vor, wenn Vermögenswerte wie Geld oder Immobilien ohne angemessene Gegenleistung übertragen werden. Nach Abzug des persönlichen Freibetrags wird der Überschuss nach den geltenden Steuersätzen versteuert.

  • Erbrecht

    Erbrecht

    Vermögensübertragung, Pflichtteil & Testament – Der komplette Leitfaden

    Das Erbrecht regelt, wer nach dem Tod erbt und welche Pflichtteile gelten. Wie Sie die Vermögensnachfolge 2026 rechtssicher regeln und Streit vermeiden.

    Erbrecht in Deutschland 2026 – Vermögensnachfolge rechtssicher regeln

    Erbrecht regelt die Vermögensübertragung nach dem Tod und gewährleistet Testierfreiheit sowie Pflichtteilsschutz für Angehörige.

    Das deutsche Erbrecht bildet ein umfassendes Regelwerk zur Vermögensnachfolge nach dem Tod. Seit 2026 gilt bei der Erbschaftsteuer bundesweit der Verkehrswert für Immobilien statt des früheren Einheitswerts. Diese Änderung bringt für Erben und Erblasser wichtige Konsequenzen mit sich und macht frühzeitige Nachlassplanung erforderlich.

    Das Erbrecht basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch und gewährt dem Erblasser Testierfreiheit. Gleichzeitig schützt es die nächsten Angehörigen durch das Pflichtteilsrecht. Digitale Vermögenswerte und neue Familienstrukturen stellen das traditionelle Erbrecht vor Herausforderungen. Je nach Familienzugehörigkeit sind bis zu 500.000 Euro steuerfrei – ein wichtiger Aspekt bei der Vermögensplanung.

    🔄 Karteikarte

    Universalsukzession

    Bei der Gesamtrechtsnachfolge geht das gesamte Vermögen eines Verstorbenen als Ganzes auf die Erben über – einschließlich aller Rechte und Pflichten.

    Was ist Erbrecht?

    Das deutsche Erbrecht ist im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1922-2385 BGB) geregelt. Es bestimmt die Rechtsnachfolge von Todes wegen und verwirklicht den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie. Das Erbrecht hat drei Funktionen: Es regelt die Vermögensnachfolge, schützt die Familie des Erblassers und ermöglicht private Vermögensbildung durch Vererbbarkeit.

    Der Erbe tritt kraft Gesetzes in alle Rechtspositionen des Erblassers ein. Dies nennt man Universalsukzession oder Gesamtrechtsnachfolge. Das bedeutet konkret: Nicht nur Vermögenswerte gehen auf die Erben über, sondern auch Schulden und Verbindlichkeiten. Ausnahmen bilden höchstpersönliche Rechte wie Unterhaltsansprüche.

    Das Erbrecht kennt verschiedene Formen der Vermögensnachfolge:

    • Gesetzliche Erbfolge: Sie tritt ein, wenn der Erblasser kein Testament errichtet hat
    • Gewillkürte Erbfolge: Der Erblasser ordnet diese durch Testament oder Erbvertrag an
    • Pflichtteilsrecht: Dies begrenzt die Testierfreiheit zugunsten naher Angehöriger

    Die verfügbaren Freibeträge durch intelligente Planung auszunutzen ist ein zentraler Aspekt bei der Nachlassgestaltung.

    Gesetzliche Erbfolge – Wer erbt ohne Testament?

    Die gesetzliche Erbfolge bestimmt die Erbberechtigung, wenn kein Testament vorhanden ist. Das Gesetz teilt Verwandte in Ordnungen ein: Nähere Verwandte schließen fernere aus.

    Erste Ordnung (Abkömmlinge):

    Kinder, Enkel und Urenkel erben hier. Kinder erben zu gleichen Teilen. Verstorbene Kinder werden durch ihre eigenen Nachkommen vertreten (Repräsentationsprinzip). Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.

    Zweite Ordnung (Eltern und deren Abkömmlinge):

    Die Eltern sowie Geschwister, Nichten und Neffen gehören hier dazu. Leben beide Elternteile noch, erben sie allein.

    Dritte und vierte Ordnung:

    Großeltern und deren Abkömmlinge (3. Ordnung) sowie Urgroßeltern und deren Nachkommen (4. Ordnung) erben nur, wenn keine näheren Verwandten existieren.

    Der überlebende Ehepartner nimmt eine Sonderstellung ein. Er ist immer erbberechtigt, unabhängig von Verwandtenordnungen. Bei gesetzlicher Zugewinngemeinschaft und Kindern erbt der Ehepartner ein Viertel des Nachlasses plus ein weiteres Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich – insgesamt die Hälfte.

    ErbenordnungBeispieleBesonderheit
    1. OrdnungKinder, Enkel, UrenkelNähere Abkömmlinge schließen fernere aus
    2. OrdnungEltern, GeschwisterErben nur, wenn 1. Ordnung leer
    3. OrdnungGroßeltern, Onkel, TantenSehr eingeschränkt
    4. OrdnungUrgroßelternNur in Ausnahmefällen

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Unverheiratete Partner erben automatisch nach langem Zusammenleben

    nein

    Ohne Testament oder Erbvertrag haben unverheiratete Partner keinerlei Erbrecht – unabhängig von der Beziehungsdauer.

    Testament und Erbvertrag richtig gestalten

    Das Testament ermöglicht es dem Erblasser, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und seinen Nachlass selbst zu regeln. Der Erblasser kann sein Testament jederzeit ändern oder widerrufen, solange er geschäftsfähig ist.

    Eigenhändiges Testament:

    Der Erblasser schreibt das Testament handschriftlich und versieht es mit Ort, Datum und Unterschrift. Maschinenschriftliche Versionen sind unwirksam. Diese Form ist häufig, aber anfällig für Fehler wie fehlende Datumsangaben oder unklar Formulierungen.

    Notarielles Testament:

    Ein Notar beurkundet die Verfügung und prüft die Testierfähigkeit. Diese Form bietet höhere Rechtssicherheit und erspart später oft den Erbschein. Die Kosten sind höher, sparen aber später Gebühren.

    Ehegattentestament (Berliner Testament):

    Nur Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können es errichten. Besonderheit: Das Testament ist für beide Partner bindend. Änderungen erfordern Zustimmung beider.

    Erbvertrag:

    Der Erbvertrag ist eine bindende Alternative zum Testament. Nicht-verheiratete Personen können hier als Vertragsparteien fungieren. Die Bindungswirkung bietet Planungssicherheit, schränkt aber Flexibilität ein.

    Praktische Hinweise:

    • Testierfähigkeit beginnt mit 16 Jahren
    • Minderjährige können nur notarielle Testamente errichten
    • Testamente können jederzeit widerrufen werden
    • Formmängel führen zur Unwirksamkeit

    💡 Schon gewusst?

    Rund 66 Prozent der Deutschen haben 2026 kein Testament. Dadurch bestimmt die gesetzliche Erbfolge in etwa zwei Dritteln aller Erbfälle, wer das Vermögen erhält.

    Pflichtteilsrecht schützt nahe Angehörige

    Das Pflichtteilsrecht schränkt die Testierfreiheit ein und verhindert vollständige Enterbung naher Angehöriger. Der Pflichtteil ist eine Mindestbeteiligung am Nachlass und wird als reiner Geldanspruch ausgezahlt.

    Pflichtteilsberechtigt sind:

    • Abkömmlinge (Kinder, Enkel)
    • Der Ehepartner
    • Bei kinderlosen Erblassern: Die Eltern

    Nicht pflichtteilsberechtigt sind Geschwister und andere Verwandte.

    Der Pflichtteil beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils. Erbt ein Kind weniger als ihm zusteht, kann es den Pflichtteilsanspruch geltend machen.

    Verjährung und Berechnung:

    Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach drei Jahren. Fristbeginn ist das Ende des Jahres, in dem der Erbfall eintritt. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des gesamten Nachlasses zum Todestag.

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen:

    Der Erblasser kann durch Schenkungen den Pflichtteil nicht aushöhlen. Das Erbe wird so berechnet, als sei die Schenkung nicht erfolgt. Der Anspruch sinkt jährlich um 10 Prozent und entfällt nach 10 Jahren.

    🧠 Quiz

    Wie lange dauert die Verjährungsfrist für den Pflichtteilsanspruch?

    10 Jahre ab Todesfall

    3 Jahre ab Kenntnis vom Erbfall

    30 Jahre ohne Ausnahme

    B

    Der Pflichtteil verjährt nach 3 Jahren ab Kenntnis vom Erbfall, spätestens aber nach 30 Jahren (Stand 2026).

    Erbschaftsteuer – Freibeträge und Steuerlast

    Die Besteuerung richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Nachlasswert. Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) teilt alle Erben in drei Steuerklassen ein – nur nach Verwandtschaftsgrad.

    Freibeträge 2026:

    • Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 Euro
    • Kinder: 400.000 Euro
    • Enkel: 200.000 Euro
    • Freunde und sonstige Personen: 20.000 Euro

    Diese Freibeträge lassen sich alle 10 Jahre erneuern – besonders wichtig bei Schenkungen.

    Steuersätze nach Steuerklasse:

    • Klasse I: 7–30 Prozent
    • Klasse II: 15–43 Prozent
    • Klasse III: 30–50 Prozent

    Versorgungsfreibetrag:

    Ehepartner und Kinder erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag für finanzielle Absicherung.

    Immobilienbewertung 2026:

    Seit 2026 gilt bundesweit der Verkehrswert für Immobilien statt des Einheitswerts. Dies führt zu realistischeren, aber oft höheren Bewertungen – besonders in teuren Regionen.

    Meldepflicht beachten:

    Erbende müssen eine Erbschaft innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis formlos dem Finanzamt melden. Versäumnis führt zu Bußgeldern und Strafzinsen.

    Digitaler Nachlass – Neue Herausforderungen

    Die Digitalisierung des Lebens macht den digitalen Nachlass zur wichtigen Planungsaufgabe. Dazu gehören Online-Konten, E-Mails, Social-Media-Profile und Kryptowährungen.

    Der Bundesgerichtshof entschied 2018 grundlegend: Der digitale Nachlass wird genauso wie physisches Vermögen behandelt. Erben treten durch Gesamtrechtsnachfolge in Nutzungsverträge mit Betreibern von Plattformen ein.

    Besonders kritisch sind Kryptowährungen:

    Der private Schlüssel (Private Key) ist der Zugang zum Vermögen. Ohne diesen Schlüssel können Erben nicht auf die Bestände zugreifen. Millionenwerte gehen verloren, weil der Erblasser verstorben ist und kein Erbe von der Wallet wusste.

    Steuerliche Behandlung:

    Kryptowährungen werden wie Finanzmittel nach dem gemeinen Wert (Verkehrswert) besteuert. Das Stichtagsprinzip gilt: Der Wert am Tag des Erbfalls ist maßgeblich.

    Praktische Empfehlungen:

    • Alle Online-Konten systematisch erfassen
    • Passwörter sicher übergeben (Passwort-Manager mit Vererbungsfunktion)
    • Zugangsdaten für Kryptowallet hinterlegen
    • Digitale Vermögenswerte im Testament berücksichtigen

    Fazit

    Das deutsche Erbrecht 2026 schafft ein ausgewogenes System. Es berücksichtigt sowohl die Testierfreiheit des Erblassers als auch den Schutz durch das Pflichtteilsrecht. Die neuen Regeln zur Immobilienbewertung und digitalen Vermögenswerte spiegeln gesellschaftliche Veränderungen wider.

    Etwa zwei Drittel der Deutschen besitzen kein Testament. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der eigenen Vermögensnachfolge ist daher dringend zu empfehlen. Die steuerlichen Freibeträge bieten erhebliche Gestaltungsspielräume. Bei größeren Vermögen, komplexen Familienstrukturen oder digitalen Assets sollte professionelle Beratung durch Fachanwälte für Erbrecht in Anspruch genommen werden.

    Häufig gestellte Fragen

    Wer erbt ohne Testament in Deutschland?

    Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Zuerst erben die Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel) als Erben erster Ordnung, danach Eltern und Geschwister. Der Ehepartner erhält je nach Güterstand und Verwandtschaftskonstellation einen gesonderten Anteil.

    Wie viele Deutsche haben kein Testament?

    Rund zwei Drittel der Deutschen besitzen kein Testament, etwa 66 Prozent. In diesen Fällen bestimmt ausschließlich die gesetzliche Erbfolge, wer das Vermögen erhält. Ohne Testament lassen sich individuelle Wünsche des Erblassers nicht berücksichtigen.

    Zählen digitale Vermögenswerte ab 2026 zum Nachlass?

    Ja, ab 2026 zählen digitale Hinterlassenschaften wie Krypto-Wallets und Social-Media-Konten ausdrücklich zum vererbbaren Eigentum. Diese gesetzliche Klarstellung trägt der zunehmenden Digitalisierung Rechnung und schafft Rechtssicherheit für moderne Vermögenswerte.

    Wie viel erbt der Ehepartner neben den Kindern?

    Bei der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft erbt der überlebende Ehepartner neben den Kindern in der Regel die Hälfte des Nachlasses. Die genaue Höhe hängt vom vereinbarten Güterstand ab. Ohne Testament ist der Ehepartner bei kinderlosen Paaren nicht automatisch Alleinerbe.