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    Vermögenswirksame Leistungen

    Vermögenswirksame Leistungen: Vermögensaufbau mit Arbeitgeber

    Vermögenswirksame Leistungen sind ein Zuschuss vom Arbeitgeber zum Sparen. Wer Anspruch hat, wie viel drin ist und wie Sie die Förderung 2026 nutzen.

    Vermögenswirksame Leistungen: Der praktische Leitfaden 2026

    Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt für den Vermögensaufbau. Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) regelt diese Mitarbeiterförderung. Mit geschickter Nutzung sparen Sie nach sieben Jahren mehrere tausend Euro an – oft ohne einen eigenen Cent. Seit 2024 profitieren durch angehobene Einkommensgrenzen deutlich mehr Menschen von staatlicher Förderung.

    Diese Leistungen gehören zu den unterschätzten Vorteilen im deutschen Arbeitsleben. Viele Arbeitnehmer wissen nicht von ihrem Anspruch oder lassen das Geld verfallen.

    Was sind vermögenswirksame Leistungen?

    Vermögenswirksame Leistungen fließen nicht auf Ihr Gehaltskonto, sondern direkt in eine Sparanlage. Die rechtliche Grundlage ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz.

    Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Berechtigt sind Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte, sofern der Arbeits- oder Tarifvertrag entsprechende Regelungen enthält. Der Arbeitgeber zahlt nur dann, wenn ein Tarifvertrag dies vorsieht – ansonsten freiwillig.

    Die Höhe variiert stark nach Branche. Im öffentlichen Dienst sind es 6,65 Euro monatlich, andere Arbeitgeber zahlen bis zu 40 Euro. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze – die 40 Euro sind lediglich ein verbreiteter Standardwert.

    Wer hat Anspruch?

    Berechtigte Personengruppen:

    • Alle Angestellten mit entsprechenden Tarifvertragsregelungen
    • Auszubildende in Betrieben mit VL-Vereinbarungen
    • Beamte, Richter und Soldaten nach dem Vermögensbildungsgesetz
    • Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach TVöD oder TV-L

    Selbstständige und Freiberufler können keine vermögenswirksamen Leistungen erhalten.

    📊 Schätzfrage

    Wie viel erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst monatlich als vermögenswirksame Leistung?

    3

    50

    6.65

    Die meisten Angestellten im öffentlichen Dienst bekommen 6,65 Euro pro Monat (Stand 2026).

    Besondere Regelungen gelten für verschiedene Gruppen. Beamte im Vorbereitungsdienst erhalten 13,29 Euro pro Monat, sofern ihre Anwärterbezüge bestimmte Grenzen nicht erreichen. Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilige vermögenswirksame Leistungen entsprechend ihrer Arbeitszeit.

    Die staatliche Förderung 2026

    Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein Zuschuss von bis zu 123 Euro pro Jahr. Die Höhe hängt von der Anlageform und Ihrem zu versteuernden Einkommen ab.

    Fördersätze nach Anlageform:

    AnlageformFördersatzMax. SparbetragMax. Zulage
    Fondssparpläne/ETFs20%400 €80 €
    Bausparverträge9%470 €43 €
    Banksparpläne0%0 €

    Verheiratete können die Beträge verdoppeln, wenn beide Partner vermögenswirksame Leistungen anlegen – maximal 246 Euro jährlich.

    Die kombinierte Förderung ist attraktiv: Mit zwei VL-Verträgen in verschiedenen Anlageformen erhalten Sie die maximale Arbeitnehmersparzulage von 123 Euro. Sie können beispielsweise einen VL-Bausparvertrag und einen VL-Fondssparplan kombinieren.

    💡 Schon gewusst?

    Seit 2024 sind rund 14 Millionen mehr Arbeitnehmer förderberechtigt durch neue Einkommensgrenzen von 40.000 Euro (Alleinstehende) / 80.000 Euro (Verheiratete).

    Einkommensgrenzen seit 2024:

    Für Ledige liegt die Grenze bei 40.000 Euro, für Ehepaare bei 80.000 Euro jährlich (zu versteuerndes Einkommen). Arbeitnehmer mit höherem Einkommen erhalten keine Sparzulagen.

    Durch Werbungskosten, Sonderausgaben und Kinderfreibeträge können auch Besserverdiener oft noch gefördert werden.

    Welche Anlageformen gibt es?

    ETF- und Fondssparpläne

    Die beste Option ist der Fondssparplan mit ETF-Sparplänen. Sie bieten die höchste Rendite und höchste Förderung. Ein weltweit gestreuter Aktien-ETF erzielt historisch etwa 6 Prozent pro Jahr bei gleichzeitig 20-prozentiger staatlicher Förderung. Diese Anlage eignet sich für alle, die langfristig Vermögen aufbauen und moderate Kursschwankungen akzeptieren.

    Bausparverträge

    Ein Bausparvertrag für vermögenswirksame Leistungen lohnt sich nur, wenn Sie in absehbarer Zeit eine Immobilie kaufen, bauen oder renovieren möchten. Die staatliche Förderung beträgt 9 Prozent.

    Die Nachteile überwiegen für reine Sparer: Niedrige Guthabenzinsen, oft unter der Inflationsrate, Abschlusskosten und die Bindung an wohnwirtschaftliche Verwendung.

    Banksparpläne

    Banksparpläne bieten maximale Sicherheit bei minimaler Rendite – etwa 1 Prozent pro Jahr. Sie werden nicht staatlich gefördert und eignen sich nur für sehr risikoaverse Sparer. Die Zinsen können oft nicht die Inflation ausgleichen.

    Baukredittilgung

    Immobilienbesitzer mit laufendem Baukredit können vermögenswirksame Leistungen zur Tilgung verwenden. Die monatliche Rate bleibt gleich, aber Ihre Belastung sinkt. Oder Sie erhöhen die Tilgung und zahlen den Kredit schneller ab, wodurch Zinsen gespart werden.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Bei vermögenswirksamen Leistungen gibt es eine gesetzliche Obergrenze von 40 Euro monatlich.

    nein

    Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für VL. Die 40 Euro sind lediglich ein verbreiteter Standardwert (Stand 2026).

    Wohnungsbauprämie nutzen

    Bausparer können neben der Arbeitnehmersparzulage auch die Wohnungsbauprämie nutzen – allerdings nur für eigene Einzahlungen, nicht für VL vom Arbeitgeber.

    Die Prämie beträgt 10 Prozent der Jahreseinzahlungen: maximal 70 Euro für Singles, 140 Euro für Paare.

    Einkommensgrenzen:

    Alleinstehende: 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen

    Verheiratete: 70.000 Euro zu versteuerndes Einkommen

    Seit 2024 werden vermögenswirksame Leistungen nicht mehr mit der Wohnungsbauprämie gefördert. Wer die maximale Prämie erhält, muss den festgelegten Höchstbetrag durch eigene Einzahlungen oder Zinsgutschriften erreichen.

    VL-Zahlungen zählen nicht als Zahlungen aus eigenen Mitteln. Wer jedoch sowohl eigene Einzahlungen als auch VL leistet, kann für beide Anteile getrennt Förderung beantragen.

    Laufzeit und Sperrfristen

    VwL-Fondssparpläne haben eine gesetzliche Sperrfrist von 7 Jahren. Bausparverträge benötigen 7 Jahre Ansparzeit und 1 Jahr Ruhezeit.

    Die Laufzeit teilt sich in zwei Phasen:

    • Ansparphase: 6 Jahre mit monatlichen Einzahlungen
    • Ruhezeit: 1 Jahr ohne Einzahlungen, aber mit Verzinsung

    Vorzeitige Kündigung führt zum Verlust der Sparzulage. Nur bei Härtefällen wie Arbeitslosigkeit sind Ausnahmen möglich.

    Beantragung der Arbeitnehmersparzulage:

    Die Zulage wird nicht automatisch gewährt – Sie müssen sie aktiv beantragen. Das geht ausschließlich über die Einkommensteuererklärung. Ihre Bausparkasse stellt jährlich eine Bescheinigung aus. In der Anlage VL tragen Sie die eingezahlten Beträge ein. Die Zulage wird mit der Steuerfestsetzung gutgeschrieben.

    Fazit

    Vermögenswirksame Leistungen sind ein wertvolles Geschenk für Ihren Vermögensaufbau. Ein Rechenbeispiel zeigt das Potenzial: Bei 40 Euro VL monatlich in einem ETF-Sparplan fließen über 6 Jahre 2.880 Euro in Ihr Depot. Bei 6 Prozent Rendite plus einjähriger Ruhezeit beträgt Ihr Guthaben etwa 3.663 Euro. Zusätzlich erhalten Sie sechs Jahre lang 80 Euro Arbeitnehmersparzulage – weitere 480 Euro. Insgesamt haben Sie etwa 4.143 Euro angespart, ohne einen eigenen Cent eingezahlt zu haben.

    Seit 2024 profitieren mehr Menschen von der erhöhten Förderung. Für die meisten Arbeitnehmer empfiehlt sich ein ETF-Sparplan als beste Kombination. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach vermögenswirksamen Leistungen und lassen Sie diese nicht verfallen – über sieben Jahre bauen Sie systematisch Vermögen auf.

    Häufig gestellte Fragen

    Was sind vermögenswirksame Leistungen?

    Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldbeträge, die Ihr Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt für Ihren Vermögensaufbau zahlt. Das Geld fließt direkt in eine Sparanlage Ihrer Wahl, nicht auf Ihr Gehaltskonto. Anspruch haben Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte, sofern ihr Arbeits- oder Tarifvertrag entsprechende Regelungen enthält.

    Wie hoch ist die staatliche Förderung bei VL?

    Bei VL-Fondssparplänen gewährt der Staat 20 Prozent der Einzahlungen bis maximal 400 Euro jährlich (Verheiratete: 800 Euro), also bis zu 80 Euro Arbeitnehmersparzulage. Bei VL-Bausparverträgen sind es 9 Prozent auf bis zu 470 Euro, maximal rund 43 Euro pro Jahr. Beide Förderungen können kombiniert werden.

    Welche Einkommensgrenzen gelten für die Arbeitnehmersparzulage?

    Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro bei Alleinstehenden und 80.000 Euro bei Verheirateten nicht überschreiten. Bei Überschreiten der Grenze bleibt der Arbeitgeberzuschuss trotzdem bestehen, Sie verlieren jedoch die staatliche Förderung und erhalten nur die Kapitalerträge Ihrer Anlage.

    Welche Anlageformen gibt es für VL?

    Für VL stehen vier klassische Anlageformen zur Verfügung: ETF- oder Fondssparpläne, Bausparverträge, Banksparpläne und die Tilgung eines Baukredits. ETF-Sparpläne bieten die beste Kombination aus Rendite und Förderung, da weltweit gestreute Aktien-ETFs historisch etwa sechs Prozent durchschnittliche Rendite pro Jahr erzielen.

  • Arbeitnehmer-Sparzulage

    Arbeitnehmer-Sparzulage

    Arbeitnehmer-Sparzulage: Staatliche Förderung für Vermögensaufbau nutzen

    Die Arbeitnehmer-Sparzulage fördert vermögenswirksame Leistungen vom Staat. Welche Einkommensgrenzen 2026 gelten, wie hoch sie ist und wie Sie sie beantragen.

    Arbeitnehmer-Sparzulage 2026: Förderung, Grenzen und Antrag

    Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Förderung für Arbeitnehmer beim Vermögensaufbau. Sie können über der Einkommensgrenze für Arbeitnehmersparzulage von 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen als Single und 80.000 Euro bei Verheirateten liegen. Der Staat fördert vermögenswirksame Leistungen mit bis zu 123 Euro jährlich, wenn Sie unter bestimmten Einkommensgrenzen bleiben (Stand 2026).

    Seit der Reform 2024 profitieren deutlich mehr Menschen von dieser Förderung. Neue Einkommensgrenzen seit 2024: 40.000 Euro (Alleinstehende) / 80.000 Euro (Verheiratete) zu versteuerndes Jahreseinkommen – rund 14 Millionen mehr Arbeitnehmer sind förderberechtigt! Die Einkommensgrenzen wurden massiv erhöht: bei Alleinstehenden von 17.900 auf 40.000 Euro, bei Verheirateten von 35.800 auf 80.000 Euro.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird automatisch ausgezahlt, sobald man vermögenswirksame Leistungen erhält.

    nein

    Sie müssen die Sparzulage jedes Jahr aktiv über die Steuererklärung beantragen. Ohne Antrag gibt es kein Geld (Stand 2026).

    Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage 2026?

    Dies gilt für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten. Sie benötigen vermögenswirksame Leistungen und ein Einkommen unter der Grenze.

    Die Einkommensgrenzen betragen 40.000 Euro bei Alleinstehenden oder getrennt Lebenden sowie 80.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen. Das liegt unter dem Bruttolohn, da Freibeträge abgezogen werden.

    Kinderfreibeträge senken das zu versteuernde Einkommen

    Familien profitieren besonders von Kinderfreibeträgen. Ab dem Jahr 2026 werden dabei 6.828 Euro pro Kind und Jahr vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dazu kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von 2.928 Euro, beziehungsweise 1.464 Euro pro Elternteil. Somit wirken sich insgesamt 9.756 Euro steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2026 aus.

    Kinderfreibeträge senken Ihr zu versteuerndes Einkommen, sodass Sie auch mit einem höheren Bruttolohn noch förderberechtigt sein können. Ein gemeinsam veranlagtes Paar mit zwei Kindern und einem Bruttohaushaltseinkommen, das 30.000 Euro über der Einkommensgrenze liegt, kann beispielsweise durchaus förderberechtigt sein.

    💡 Schon gewusst?

    Familien mit zwei Kindern können trotz 110.000 Euro Bruttohaushaltseinkommen noch Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage haben – dank Kinderfreibeträgen von 19.512 Euro im Jahr 2026.

    Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage 2026?

    Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage bleibt 2026 unverändert. Sie hängt von Ihrer Anlageform und Sparleistung ab.

    Wertpapiersparpläne (Aktienfonds und ETFs):

    Die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen (insbesondere Erwerb von Wertpapieren und Beteiligungen oder Sparverträge über Wertpapiere) ist bis zu einem Höchstbetrag von 400 EUR und einem Zulagesatz von 20 % = max. 80 EUR begünstigt.

    Bausparen und Baukredit-Tilgung:

    Vermögenswirksame Leistungen zum Wohnungsbau (z. B. Bausparvertrag, Erwerb von Anteilen an einer Bau- oder Wohnungsbaugenossenschaft) sind bis zu einem Höchstbetrag von 470 EUR und einem Zulagensatz von 9 % = max. 43 EUR begünstigt.

    Anlageform Fördersatz Max. Einzahlung Max. Förderung
    Aktienfonds/ETF 20% 400 Euro 80 Euro
    Bausparen/Baukredit 9% 470 Euro 43 Euro
    Kombiniert 870 Euro 123 Euro

    Beide Förderungen können nebeneinander in Anspruch genommen werden, sodass vermögenswirksame Leistungen bis zu 870 EUR jährlich mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage von insgesamt 123 EUR begünstigt sind. Verheiratete können die Beträge jeweils verdoppeln, wenn beide Partner vermögenswirksame Leistungen anlegen.

    📊 Schätzfrage

    Wie viele Euro Arbeitgeber-Zuschuss erhalten die meisten Arbeitnehmer pro Monat?

    6

    40

    40

    Euro

    Die meisten Arbeitgeber zahlen 40 Euro monatlich, obwohl keine gesetzliche Obergrenze existiert (Stand 2026).

    Eigene Aufstockung oft erforderlich

    Die meisten Arbeitnehmer bekommen zwischen 6,65- und 40,00 Euro monatlich von ihrem Arbeitgeber. Da dies nur 480 Euro jährlich entspricht, brauchen Sie für die volle Förderung von 870 Euro eine Eigenbeteiligung. Sie können einen Betrag aus Ihrem Gehalt überweisen lassen.

    Welche Anlageformen werden gefördert?

    Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist die staatliche Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern auf der Grundlage der Regelung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG).

    Förderfähige Anlageformen:

    • Bausparverträge: Klassisches Sparen für Wohnzwecke
    • Aktienfonds-Sparpläne: Breit gestreute Aktienfonds
    • ETF-Sparpläne: Kostengünstige Indexfonds
    • Tilgung von Baudarlehen: Für Eigenheim-Besitzer
    • Bau- und Wohnungsgenossenschaften: Beteiligungen an Genossenschaften

    Auch die Einzahlung in eine Lebensversicherung oder einen Banksparplan ist möglich; diese beiden Anlagen werden aber nicht durch die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert.

    🔄 Karteikarte

    Vermögenswirksame Leistungen (VL)

    Geldbeträge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt für den Vermögensaufbau zahlt. Das Geld fließt direkt in eine Sparanlage, nicht aufs Gehaltskonto.

    Wie kann ich ohne Arbeitgeber-Zuschuss sparen?

    Zahlt Dir Deine Firma keine vermögenswirksamen Leistungen, kannst Du diese auch für Dich selbst anlegen. Damit hast Du ebenfalls Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.

    Der Weg funktioniert über Gehaltsumwandlung: Sie lassen einen Teil Ihres Nettolohns direkt in einen VL-Vertrag überweisen. Denn einfach vom eigenen Konto in einen VL-Vertrag einzahlen, das geht nicht. Wichtig: Der Arbeitgeber muss die Beträge direkt in die Anlage einzahlen.

    Wie beantrage ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?

    Die Arbeitnehmersparzulage beantragst Du jährlich über Deine Einkommensteuererklärung. Das Verfahren läuft heute elektronisch ab.

    Beantragungsschritte:

    1. Datenübermittlung: Ihr Anbieter – also die Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft, bei der Ihr VL-Vertrag geführt wird – übermittelt die Vertragsdaten direkt per Vermögensbildungsbescheinigung (eVB) an das Finanzamt.

    2. Antrag in der Steuererklärung: Für den Antrag musst Du lediglich in Deiner Steuererklärung auf dem Hauptvordruck ganz oben einen Haken bei „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ machen. In dem Abschnitt mit der Überschrift „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ trägst Du dann noch eine „1″ in das jeweilige Feld für Dich und/oder Deinen Partner ein.

    3. Rückwirkende Beantragung: Solltest Du in den letzten Jahren vergessen haben, die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen, kannst Du das rückwirkend noch für die letzten vier Jahre tun.

    Wichtige Fristen

    Die Frist für den Antrag ist großzügig, aber strikt: Sie haben bis zum Ende des 4. Kalenderjahres nach dem jeweiligen Sparjahr Zeit. Für das Sparjahr 2024 also bis zum 31. Dezember 2028, für 2025 bis Ende 2029. Danach geht die Tür endgültig zu – eine Verlängerung gibt es nicht.

    Sperrfrist und Auszahlung

    Für die Arbeitnehmersparzulage gilt eine Bindungsfrist von sieben Jahren. Die Sperrfrist folgt der 6+1-Regel: Sechs Jahre Sparphase, ein Ruhejahr.

    Beginn der Sperrfrist:

    Die Frist läuft vom 1. Januar des Jahres der Vertragsabschließung bis 31. Dezember des 7. Jahres.

    Unterschiede nach Anlageform:

    • Fonds- und Banksparpläne: 6+1-Regel gilt (6 Jahre sparen, 1 Ruhejahr)
    • Bausparverträge: Keine 6+1-Regel, im 7. Jahr wird weiter eingezahlt

    Auszahlung nach Sperrfrist:

    Steht nach Ablauf der Sperrfrist der Auszahlung nichts entgegen, wird die bisher beantragte und festgesetzte Arbeitnehmer-Sparzulage an den Anbieter zwecks Gutschrift zum Vertrag übersandt. Die Sparzulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

    Vorzeitige Kündigung vermeiden:

    Kündigen Sie vorher, kann der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren gehen, bzw. sie muss zurückgezahlt werden.

    Fazit

    Die Arbeitnehmer-Sparzulage 2026 bietet für viele Menschen eine attraktive Förderung. Mit den erhöhten Einkommensgrenzen von 40.000 Euro (Alleinstehende) und 80.000 Euro (Verheiratete) können deutlich mehr Menschen prüfen, ob sie berechtigt sind. Die maximale Unterstützung von 123 Euro pro Jahr macht die Arbeitnehmer-Sparzulage zu einem wertvollen Baustein der Vermögensbildung.

    Besonders Familien mit Kindern profitieren stark. Kinderfreibeträge von 9.756 Euro pro Kind senken das zu versteuernde Einkommen erheblich. Auch ohne Leistungen vom Arbeitgeber erhalten Sie Förderung durch Gehaltsumwandlung. Die elektronische Beantragung macht es einfach, diese staatliche Unterstützung zu nutzen.

    Prüfen Sie Ihre Berechtigung anhand Ihres zu versteuernden Einkommens aus dem Steuerbescheid. Die siebenjährige Sperrfrist ist lang, aber die Kombination aus Arbeitgeber-Zuschuss, staatlicher Förderung von bis zu 123 Euro jährlich und möglichen Renditen macht vermögenswirksame Leistungen zu einer der besten Formen des geförderten Sparens in Deutschland 2026.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage pro Jahr?

    Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt maximal 123 Euro jährlich. Bei Wertpapiersparplänen wie Aktienfonds oder ETFs fördert der Staat 20 Prozent der jährlichen Sparsumme bis maximal 80 Euro. Bei Bausparverträgen beträgt die Förderung 9 Prozent auf bis zu 470 Euro Einzahlung und damit maximal 43 Euro pro Jahr.

    Welche Einkommensgrenzen gelten für die Sparzulage 2024?

    Seit dem 1. Januar 2024 wurden die Einkommensgrenzen mehr als verdoppelt: Alleinstehende dürfen ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 40.000 Euro haben, Verheiratete bis zu 80.000 Euro. Dadurch sind rund 14 Millionen zusätzliche Menschen förderberechtigt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto.

    In welche Anlagen kann ich vermögenswirksame Leistungen investieren?

    Förderfähig sind Bausparverträge, Aktienfonds-Sparpläne und ETF-Sparpläne. Bei Bausparverträgen liegt die geförderte Höchstsumme bei 470 Euro pro Jahr, bei Fondssparplänen bei 400 Euro. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird bei gleichzeitiger Nutzung beider Anlageformen voll ausgeschöpft.

    Wie lange ist die Sperrfrist bei VL-Sparplänen?

    Bei VL-Fondssparplänen und Banksparplänen beträgt die Sperrfrist sieben Jahre und beginnt am 1. Januar des Jahres der ersten Einzahlung. Bei Bausparverträgen startet die Frist mit der Zuteilung des Vertrags. Eine vorzeitige Verfügung ist nur in Ausnahmefällen wie Heirat, Arbeitslosigkeit oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt.