Kategorie: Altersvorsorge

Riester, Rürup, betriebliche Altersversorgung und private Rentenversicherung: So bauen Sie eine zusätzliche Rente neben der gesetzlichen Vorsorge auf.

  • Witwenrente

    Witwenrente

    Witwenrente beantragen: Voraussetzungen, Höhe & Anspruch

    Die Witwenrente sichert Hinterbliebene nach dem Tod des Partners finanziell ab. Wer 2026 Anspruch hat, wie hoch sie ausfällt und welche Freibeträge gelten.

    Witwenrente 2026: Höhe, Anspruch und Änderungen

    Die Witwenrente ist eine monatliche Rente zur finanziellen Absicherung des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners. Nach dem Tod des Partners haben Hinterbliebene Anspruch auf 55 Prozent (neues Recht) oder 60 Prozent (altes Recht) der Rente des Verstorbenen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Diese staatliche Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht 2026 über fünf Millionen Menschen in Deutschland. Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent – davon profitieren auch alle Witwen- und Witwerrenten. Gleichzeitig ändern sich wichtige Regelungen bei Altersgrenzen, Freibeträgen und der Berechnung.

    Wie hoch ist die Witwenrente 2026?

    Die Höhe Ihrer Witwenrente hängt von mehreren Faktoren ab. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, die kleine Witwenrente dagegen nur 25 Prozent. Für Paare mit altem Recht (Heirat vor 2002 und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren) liegt die große Witwenrente bei 60 Prozent.

    Die Rentenerhöhung 2026 bringt spürbare Verbesserungen. Die durchschnittliche Witwenrente im Westen steigt von 780 auf 813 Euro (+33 Euro). Wer bislang 1.000 Euro Witwenrente erhält, würde ab Juli 2026 auf 1.042,40 Euro kommen.

    Bisherige WitwenrenteErhöhung (4,24%)Neue Witwenrente ab Juli 2026
    600 Euro25,44 Euro625,44 Euro
    800 Euro33,92 Euro833,92 Euro
    1.000 Euro42,40 Euro1.042,40 Euro
    1.200 Euro50,88 Euro1.250,88 Euro
    1.500 Euro63,60 Euro1.563,60 Euro

    📊 Schätzfrage

    Wie viele Menschen erhalten 2026 eine Witwen- oder Witwerrente in Deutschland?

    3000000

    7000000

    5150000

    Personen

    Laut aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung beziehen etwa 5,15 Millionen Menschen eine Hinterbliebenenrente (Stand 2026).

    Wer hat Anspruch auf die große Witwenrente?

    Für Todesfälle im Jahr 2026 besteht Anspruch auf die große Witwenrente erst ab einem Alter von 46 Jahren und 6 Monaten. Die Altersgrenze steigt jedes Jahr um zwei Monate, bis sie 2029 bei 47 Jahren liegt.

    Es gibt wichtige Ausnahmen zu dieser Altersgrenze:

    • Hinterbliebene, die ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Partners erziehen, können die große Witwenrente ebenfalls ohne Altersgrenze erhalten
    • Auch wer ein behindertes Kind betreut, das sich nicht selbst versorgen kann, hat unabhängig vom Alter Anspruch
    • Bei Erwerbsminderung besteht ebenfalls Anspruch auf die große Witwenrente

    💡 Schon gewusst?

    Wer jünger ist und keine der Ausnahmen erfüllt, erhält nur die kleine Witwenrente mit 25 Prozent der Versichertenrente für maximal 24 Monate.

    Zusätzlich müssen diese Grundvoraussetzungen erfüllt sein: Wer ab dem 1. Januar 2002 geheiratet hat, muss mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein – außer im Fall eines Unfalltods. Der verstorbene Partner muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben oder bereits eine Rente erhalten haben.

    Was ändert sich 2026 bei der Einkommensanrechnung?

    Ein wichtiger Punkt für alle Hinterbliebenen mit eigenem Einkommen: Der neue Freibetrag für zusätzliches Einkommen beträgt ab 1. Juli 2026 monatlich 1.122,53 Euro. Pro waisenrentenberechtigtem Kind erhöht sich der Freibetrag um 238,11 Euro.

    Nur der Teil der anzurechnenden Nettoeinkünfte, der über dem Freibetrag liegt, wird zu 40 Prozent mit der Hinterbliebenenrente verrechnet. Das bedeutet konkret: Wer eigenes Einkommen hat, das den Freibetrag übersteigt, verliert nicht die komplette Witwenrente, sondern nur 40 Cent pro Euro oberhalb der Grenze.

    🧠 Quiz

    Um wie viel Prozent werden Einkünfte oberhalb des Freibetrags auf die Witwenrente angerechnet?

    20 Prozent

    40 Prozent

    60 Prozent

    B

    Seit Jahren gilt die 40-Prozent-Regel: Nur 40 Prozent des Einkommens oberhalb des Freibetrags werden von der Witwenrente abgezogen.

    Die Deutsche Rentenversicherung rechnet dabei nicht mit Ihrem tatsächlichen Netto-Gehalt. Gesetzlich geregelt ist, dass feste pauschale Prozentsätze vom Bruttoeinkommen abgezogen werden: bei Arbeitseinkommen etwa 40 Prozent, bei selbstständiger Tätigkeit 30-40 Prozent.

    Wie funktioniert das Sterbevierteljahr?

    In den ersten drei Monaten nach dem Tod erhalten Sie besondere finanzielle Sicherheit. In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat – dem sogenannten Sterbevierteljahr – erhalten Hinterbliebene die Rente des Verstorbenen in voller Höhe ausgezahlt, und es erfolgt keinerlei Einkommensanrechnung.

    Das Sterbevierteljahr beginnt am ersten Tag des Monats, der auf den Sterbemonat folgt. Verstirbt Ihr Partner beispielsweise am 15. März, läuft das Sterbevierteljahr von April bis Juni. In diesem Zeitraum erhalten Sie monatlich 100 Prozent der Rente des Verstorbenen.

    Diese Regelung gibt Ihnen Zeit, Ihre finanzielle Situation zu ordnen und wichtige Entscheidungen zu treffen. Danach erfolgt die Umstellung auf die reguläre Witwen- oder Witwerrente mit den üblichen Anrechnungsregeln.

    Welche Verbesserungen bringt 2026?

    Neben der Rentenerhöhung profitieren Hinterbliebene von mehreren Verbesserungen. Bei Todesfällen ab 2026 endet die Zurechnungszeit erst mit 66 Jahren und 3 Monaten. Diese Regelung führt zu einer finanziellen Aufwertung der Hinterbliebenenrente.

    Die Zurechnungszeit bedeutet vereinfacht: Es wird so gerechnet, als hätte der Verstorbene bis zu diesem Alter weiter Beiträge gezahlt. Das verbessert die Berechnungsgrundlage und kann die Witwenrente deutlich erhöhen.

    🔄 Karteikarte

    Zurechnungszeit

    Fiktive Zeit, für die so getan wird, als hätte der Verstorbene weiter Beiträge gezahlt. Sie reicht 2026 bis 66 Jahre und 3 Monate und verbessert die Rentenberechnung.

    Zusätzlich wirken sich höhere Freibeträge positiv aus. Hinterbliebene können doppelt profitieren durch höhere Renten und eine günstigere Einkommensanrechnung. Wer bisher knapp über dem alten Freibetrag lag, kann jetzt möglicherweise ohne Kürzungen auskommen.

    Wie beantrage ich die Witwenrente?

    Die Hinterbliebenenrente erfordert einen formellen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Rente wird rückwirkend für bis zu zwölf Monate vor dem Antragsmonat gezahlt. Stellen Sie den Antrag daher möglichst zeitnah.

    Für den Antrag benötigen Sie diese Unterlagen:

    • Sterbeurkunde des Partners
    • Heiratsurkunde oder Bescheinigung über die Lebenspartnerschaft
    • Geburtsurkunden Ihrer Kinder (falls vorhanden)
    • Rentenunterlagen des Verstorbenen
    • Nachweise über Ihr eigenes Einkommen
    • Ihren Personalausweis

    Falls der Verstorbene bereits Rente bezog, können Sie beim Renten Service der Deutschen Post innerhalb von 30 Tagen einen Vorschuss beantragen, der drei Monatsrenten beläuft.

    Die Witwenrente ist steuerpflichtig. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 Euro für Ledige. Liegt Ihr gesamtes Einkommen darunter, fallen keine Steuern an. Bei einem Rentenbeginn in 2026 sind 84 Prozent der Witwenrente steuerpflichtig. Daneben sollten Sie auch Ihre Rechte im Erbrecht kennen, um sicherzustellen, dass Sie alle Ansprüche geltend machen können.

    Fazit

    Die Witwenrente bleibt 2026 eine wichtige finanzielle Stütze für Hinterbliebene. Die Rentenerhöhung um 4,24 Prozent gilt auch für Witwen- und Witwerrenten, da sie über denselben aktuellen Rentenwert angepasst werden. Der neue Freibetrag von 1.122,53 Euro monatlich verschafft vielen Betroffenen mehr finanziellen Spielraum. Für Todesfälle 2026 gilt die Altersgrenze von 46 Jahren und 6 Monaten für die große Witwenrente – wer Kinder erzieht oder erwerbsgemindert ist, kann diese jedoch umgehen. Die verlängerte Zurechnungszeit und höhere Freibeträge schaffen teilweise Verbesserungen, während die steigende Altersgrenze den Zugang zur großen Witwenrente erschwert. Wichtig bleibt, den Antrag rechtzeitig zu stellen und sich bei Fragen an die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung zu wenden.

    Häufig gestellte Fragen

    Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf Witwenrente?

    Anspruch besteht, wenn die Ehe bis zum Tod des Partners bestand und mindestens ein Jahr gedauert hat, sofern die Heirat nach dem 1. Januar 2002 erfolgte. Der Verstorbene muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, und eine erneute Heirat schließt den Anspruch aus.

    Wie hoch ist die kleine und die große Witwenrente?

    Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird nach neuem Recht 24 Monate lang gezahlt. Die große Witwenrente liegt bei 55 Prozent, nach altem Recht sogar bei 60 Prozent der Versichertenrente.

    Ab welchem Alter erhalten Sie 2026 die große Witwenrente?

    2026 müssen Hinterbliebene mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt sein, um die große Witwenrente zu bekommen. Die Altersgrenze steigt jährlich um zwei Monate und erreicht 2029 das Endalter von 47 Jahren.

    Gilt für Sie altes oder neues Rentenrecht bei der Witwenrente?

    Unter das alte Recht fallen Sie, wenn die Heirat vor dem 1. Januar 2002 stattfand und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Andernfalls greift das neue Recht mit niedrigeren Rentensätzen und kürzerer Bezugsdauer bei der kleinen Witwenrente.

  • Vermögenswirksame Leistungen

    Vermögenswirksame Leistungen

    Vermögenswirksame Leistungen: Vermögensaufbau mit Arbeitgeber

    Vermögenswirksame Leistungen sind ein Zuschuss vom Arbeitgeber zum Sparen. Wer Anspruch hat, wie viel drin ist und wie Sie die Förderung 2026 nutzen.

    Vermögenswirksame Leistungen: Der praktische Leitfaden 2026

    Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt für den Vermögensaufbau. Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) regelt diese Mitarbeiterförderung. Mit geschickter Nutzung sparen Sie nach sieben Jahren mehrere tausend Euro an – oft ohne einen eigenen Cent. Seit 2024 profitieren durch angehobene Einkommensgrenzen deutlich mehr Menschen von staatlicher Förderung.

    Diese Leistungen gehören zu den unterschätzten Vorteilen im deutschen Arbeitsleben. Viele Arbeitnehmer wissen nicht von ihrem Anspruch oder lassen das Geld verfallen.

    Was sind vermögenswirksame Leistungen?

    Vermögenswirksame Leistungen fließen nicht auf Ihr Gehaltskonto, sondern direkt in eine Sparanlage. Die rechtliche Grundlage ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz.

    Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Berechtigt sind Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte, sofern der Arbeits- oder Tarifvertrag entsprechende Regelungen enthält. Der Arbeitgeber zahlt nur dann, wenn ein Tarifvertrag dies vorsieht – ansonsten freiwillig.

    Die Höhe variiert stark nach Branche. Im öffentlichen Dienst sind es 6,65 Euro monatlich, andere Arbeitgeber zahlen bis zu 40 Euro. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze – die 40 Euro sind lediglich ein verbreiteter Standardwert.

    Wer hat Anspruch?

    Berechtigte Personengruppen:

    • Alle Angestellten mit entsprechenden Tarifvertragsregelungen
    • Auszubildende in Betrieben mit VL-Vereinbarungen
    • Beamte, Richter und Soldaten nach dem Vermögensbildungsgesetz
    • Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach TVöD oder TV-L

    Selbstständige und Freiberufler können keine vermögenswirksamen Leistungen erhalten.

    📊 Schätzfrage

    Wie viel erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst monatlich als vermögenswirksame Leistung?

    3

    50

    6.65

    Die meisten Angestellten im öffentlichen Dienst bekommen 6,65 Euro pro Monat (Stand 2026).

    Besondere Regelungen gelten für verschiedene Gruppen. Beamte im Vorbereitungsdienst erhalten 13,29 Euro pro Monat, sofern ihre Anwärterbezüge bestimmte Grenzen nicht erreichen. Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilige vermögenswirksame Leistungen entsprechend ihrer Arbeitszeit.

    Die staatliche Förderung 2026

    Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein Zuschuss von bis zu 123 Euro pro Jahr. Die Höhe hängt von der Anlageform und Ihrem zu versteuernden Einkommen ab.

    Fördersätze nach Anlageform:

    AnlageformFördersatzMax. SparbetragMax. Zulage
    Fondssparpläne/ETFs20%400 €80 €
    Bausparverträge9%470 €43 €
    Banksparpläne0%0 €

    Verheiratete können die Beträge verdoppeln, wenn beide Partner vermögenswirksame Leistungen anlegen – maximal 246 Euro jährlich.

    Die kombinierte Förderung ist attraktiv: Mit zwei VL-Verträgen in verschiedenen Anlageformen erhalten Sie die maximale Arbeitnehmersparzulage von 123 Euro. Sie können beispielsweise einen VL-Bausparvertrag und einen VL-Fondssparplan kombinieren.

    💡 Schon gewusst?

    Seit 2024 sind rund 14 Millionen mehr Arbeitnehmer förderberechtigt durch neue Einkommensgrenzen von 40.000 Euro (Alleinstehende) / 80.000 Euro (Verheiratete).

    Einkommensgrenzen seit 2024:

    Für Ledige liegt die Grenze bei 40.000 Euro, für Ehepaare bei 80.000 Euro jährlich (zu versteuerndes Einkommen). Arbeitnehmer mit höherem Einkommen erhalten keine Sparzulagen.

    Durch Werbungskosten, Sonderausgaben und Kinderfreibeträge können auch Besserverdiener oft noch gefördert werden.

    Welche Anlageformen gibt es?

    ETF- und Fondssparpläne

    Die beste Option ist der Fondssparplan mit ETF-Sparplänen. Sie bieten die höchste Rendite und höchste Förderung. Ein weltweit gestreuter Aktien-ETF erzielt historisch etwa 6 Prozent pro Jahr bei gleichzeitig 20-prozentiger staatlicher Förderung. Diese Anlage eignet sich für alle, die langfristig Vermögen aufbauen und moderate Kursschwankungen akzeptieren.

    Bausparverträge

    Ein Bausparvertrag für vermögenswirksame Leistungen lohnt sich nur, wenn Sie in absehbarer Zeit eine Immobilie kaufen, bauen oder renovieren möchten. Die staatliche Förderung beträgt 9 Prozent.

    Die Nachteile überwiegen für reine Sparer: Niedrige Guthabenzinsen, oft unter der Inflationsrate, Abschlusskosten und die Bindung an wohnwirtschaftliche Verwendung.

    Banksparpläne

    Banksparpläne bieten maximale Sicherheit bei minimaler Rendite – etwa 1 Prozent pro Jahr. Sie werden nicht staatlich gefördert und eignen sich nur für sehr risikoaverse Sparer. Die Zinsen können oft nicht die Inflation ausgleichen.

    Baukredittilgung

    Immobilienbesitzer mit laufendem Baukredit können vermögenswirksame Leistungen zur Tilgung verwenden. Die monatliche Rate bleibt gleich, aber Ihre Belastung sinkt. Oder Sie erhöhen die Tilgung und zahlen den Kredit schneller ab, wodurch Zinsen gespart werden.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Bei vermögenswirksamen Leistungen gibt es eine gesetzliche Obergrenze von 40 Euro monatlich.

    nein

    Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für VL. Die 40 Euro sind lediglich ein verbreiteter Standardwert (Stand 2026).

    Wohnungsbauprämie nutzen

    Bausparer können neben der Arbeitnehmersparzulage auch die Wohnungsbauprämie nutzen – allerdings nur für eigene Einzahlungen, nicht für VL vom Arbeitgeber.

    Die Prämie beträgt 10 Prozent der Jahreseinzahlungen: maximal 70 Euro für Singles, 140 Euro für Paare.

    Einkommensgrenzen:

    Alleinstehende: 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen

    Verheiratete: 70.000 Euro zu versteuerndes Einkommen

    Seit 2024 werden vermögenswirksame Leistungen nicht mehr mit der Wohnungsbauprämie gefördert. Wer die maximale Prämie erhält, muss den festgelegten Höchstbetrag durch eigene Einzahlungen oder Zinsgutschriften erreichen.

    VL-Zahlungen zählen nicht als Zahlungen aus eigenen Mitteln. Wer jedoch sowohl eigene Einzahlungen als auch VL leistet, kann für beide Anteile getrennt Förderung beantragen.

    Laufzeit und Sperrfristen

    VwL-Fondssparpläne haben eine gesetzliche Sperrfrist von 7 Jahren. Bausparverträge benötigen 7 Jahre Ansparzeit und 1 Jahr Ruhezeit.

    Die Laufzeit teilt sich in zwei Phasen:

    • Ansparphase: 6 Jahre mit monatlichen Einzahlungen
    • Ruhezeit: 1 Jahr ohne Einzahlungen, aber mit Verzinsung

    Vorzeitige Kündigung führt zum Verlust der Sparzulage. Nur bei Härtefällen wie Arbeitslosigkeit sind Ausnahmen möglich.

    Beantragung der Arbeitnehmersparzulage:

    Die Zulage wird nicht automatisch gewährt – Sie müssen sie aktiv beantragen. Das geht ausschließlich über die Einkommensteuererklärung. Ihre Bausparkasse stellt jährlich eine Bescheinigung aus. In der Anlage VL tragen Sie die eingezahlten Beträge ein. Die Zulage wird mit der Steuerfestsetzung gutgeschrieben.

    Fazit

    Vermögenswirksame Leistungen sind ein wertvolles Geschenk für Ihren Vermögensaufbau. Ein Rechenbeispiel zeigt das Potenzial: Bei 40 Euro VL monatlich in einem ETF-Sparplan fließen über 6 Jahre 2.880 Euro in Ihr Depot. Bei 6 Prozent Rendite plus einjähriger Ruhezeit beträgt Ihr Guthaben etwa 3.663 Euro. Zusätzlich erhalten Sie sechs Jahre lang 80 Euro Arbeitnehmersparzulage – weitere 480 Euro. Insgesamt haben Sie etwa 4.143 Euro angespart, ohne einen eigenen Cent eingezahlt zu haben.

    Seit 2024 profitieren mehr Menschen von der erhöhten Förderung. Für die meisten Arbeitnehmer empfiehlt sich ein ETF-Sparplan als beste Kombination. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach vermögenswirksamen Leistungen und lassen Sie diese nicht verfallen – über sieben Jahre bauen Sie systematisch Vermögen auf.

    Häufig gestellte Fragen

    Was sind vermögenswirksame Leistungen?

    Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldbeträge, die Ihr Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt für Ihren Vermögensaufbau zahlt. Das Geld fließt direkt in eine Sparanlage Ihrer Wahl, nicht auf Ihr Gehaltskonto. Anspruch haben Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte, sofern ihr Arbeits- oder Tarifvertrag entsprechende Regelungen enthält.

    Wie hoch ist die staatliche Förderung bei VL?

    Bei VL-Fondssparplänen gewährt der Staat 20 Prozent der Einzahlungen bis maximal 400 Euro jährlich (Verheiratete: 800 Euro), also bis zu 80 Euro Arbeitnehmersparzulage. Bei VL-Bausparverträgen sind es 9 Prozent auf bis zu 470 Euro, maximal rund 43 Euro pro Jahr. Beide Förderungen können kombiniert werden.

    Welche Einkommensgrenzen gelten für die Arbeitnehmersparzulage?

    Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro bei Alleinstehenden und 80.000 Euro bei Verheirateten nicht überschreiten. Bei Überschreiten der Grenze bleibt der Arbeitgeberzuschuss trotzdem bestehen, Sie verlieren jedoch die staatliche Förderung und erhalten nur die Kapitalerträge Ihrer Anlage.

    Welche Anlageformen gibt es für VL?

    Für VL stehen vier klassische Anlageformen zur Verfügung: ETF- oder Fondssparpläne, Bausparverträge, Banksparpläne und die Tilgung eines Baukredits. ETF-Sparpläne bieten die beste Kombination aus Rendite und Förderung, da weltweit gestreute Aktien-ETFs historisch etwa sechs Prozent durchschnittliche Rendite pro Jahr erzielen.

  • Sterbegeldversicherung

    Sterbegeldversicherung

    Sterbegeldversicherung: Kosten sparen, Angehörige schützen

    Die Sterbegeldversicherung deckt Bestattungskosten und entlastet Angehörige. Was sie kostet, für wen sie sinnvoll ist und worauf Sie 2026 beim Abschluss achten.

    Sterbegeldversicherung: Bestattungskosten absichern

    Die Sterbegeldversicherung sichert Angehörige gegen hohe Bestattungskosten ab. Sie zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe aus, um finanzielle Belastungen in der Trauerzeit zu vermeiden.

    Bestattungen kosten heute mehr denn je. Nach der Abschaffung des gesetzlichen Sterbegeldes im Jahr 2004 müssen Familien selbst für diese Kosten aufkommen. Eine würdevolle Beerdigung kostet schnell mehrere tausend Euro – Geld, das viele Hinterbliebene nicht ohne Weiteres aufbringen können.

    Was ist eine Sterbegeldversicherung?

    Eine Sterbegeldversicherung (auch Sterbeversicherung) ist eine Form der Bestattungsvorsorge und soll im Trauerfall die Beerdigungskosten decken und so Ihre Hinterbliebenen entlasten. Sie wird oftmals auch als Bestattungsversicherung oder Beerdigungsversicherung bezeichnet. Im Todesfall der versicherten Person wird die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag festgelegte bezugsberechtigte Person ausgezahlt.

    Diese spezielle Form der Lebensversicherung funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Sie zahlen regelmäßige Beiträge ein und bestimmen einen Begünstigten, der im Todesfall das Sterbegeld erhält. Die Auszahlung erfolgt normalerweise innerhalb weniger Tage nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen.

    Im Gegensatz zu anderen Versicherungen steht bei der Sterbegeldversicherung nicht die Gewinnerzielung im Vordergrund. Vielmehr geht es darum, Angehörige vor den oft unterschätzten Kosten einer Bestattung zu schützen. Seit der Abschaffung des gesetzlichen Sterbegeldes im Jahr 2004 sind die meisten Verbraucher selbst dafür verantwortlich, für die Kosten ihrer Bestattung vorzusorgen. Eine Sterbegeldversicherung bietet hier eine zuverlässige und planbare Lösung.

    🧠 Quiz

    Wann wurde das gesetzliche Sterbegeld in Deutschland abgeschafft?

    2000

    2004

    2008

    B

    Das gesetzliche Sterbegeld wurde zum 1. Januar 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen (Stand 2026).

    Wie hoch sind die Bestattungskosten in Deutschland?

    Im Durchschnitt liegen die Gesamtkosten einer Beerdigung bei rund 13.000 €. Je nach Region und individuellen Wünschen können die Kosten jedoch stark schwanken. Eine Bestattung kostet in Deutschland 2026 durchschnittlich 5.000 € bis 13.000 € pro Bestattung, abhängig von der Bestattungsart, der Trauerfeier und regionalen Gegebenheiten.

    Die Bestattungskosten setzen sich aus verschiedenen Bereichen zusammen:

    • Bestatterleistungen: Kosten für Bestatterdienste betragen durchschnittlich 3.000 Euro
    • Friedhofsgebühren: Je nach Ort und Grabart unterschiedlich
    • Grabstein und Einfassung: Ein Grabstein mit Gravur und die Grabeinfassung schlagen mit etwa 5.000 Euro zu Buche
    • Trauerfeier und weitere Leistungen: Kirche, Trauerredner, Blumen, Leichenschmaus
    BestattungsartDurchschnittliche Kosten
    Anonyme Bestattung2.000 € bis 4.000 €
    Einfache Urnenbeisetzungca. 3.200 €
    Traditionelle Erdbestattungrund 13.000 €
    Aufwendigere Bestattung18.000 € bis 20.000 €

    Bei diesen Summen wird deutlich, warum eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein kann. Viele Familien sind überrascht, wenn plötzlich hohe Rechnungen ins Haus flattern – wiederkehrende Kosten für die Grabpflege (jährlich zwischen 150 – 330 Euro) noch nicht eingerechnet.

    Leistungen und Versicherungssummen im Detail

    Versicherungssumme: Üblich sind Beträge zwischen 3.000 und 10.000 Euro, selten über 20.000 Euro. Die Höhe sollten Sie an den tatsächlichen Bestattungskosten ausrichten. Für die Kosten einer Bestattung in Deutschland können Sie aktuell mit etwa 8.000 € rechnen.

    Die meisten Versicherer bieten flexible Versicherungssummen zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro an. Bei einigen Anbietern sind auch höhere Summen bis zu 20.000 Euro möglich. Die Wahl der richtigen Summe hängt von Ihren individuellen Wünschen ab:

    • Grundabsicherung: 5.000 bis 8.000 Euro für eine einfache Bestattung
    • Standardschutz: 8.000 bis 12.000 Euro für eine angemessene Beerdigung
    • Komfortschutz: 12.000 bis 20.000 Euro für eine aufwendigere Bestattung

    Viele Anbieter ergänzen ihre Grundleistung um wertvolle Zusatzbausteine:

    • Doppelleistung bei Unfalltod: Ein extrem wichtiges Merkmal – bei Tod durch Unfall wird oft die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt
    • Auslandsrückholung: Überführungskosten aus dem Ausland sind meist mitversichert
    • Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit: Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Versicherung die weiteren Beiträge

    💡 Schon gewusst?

    Bei Unfalltod zahlen viele Sterbegeldversicherungen bereits ab dem ersten Vertragstag – ohne Wartezeit und oft sogar die doppelte Versicherungssumme (Stand 2026).

    Wie hoch sind die Kosten einer Sterbegeldversicherung?

    In der Regel liegen die Kosten einer Sterbegeldversicherung zwischen 30 und 50 Euro im Monat. Die Beitragshöhe hängt von mehreren Faktoren ab:

    Eintrittsalter: Je jünger die Person beim Abschluss ist, desto niedriger sind die monatlichen Beiträge. Ältere Personen zahlen aufgrund des höheren Sterberisikos mehr.

    Versicherungssumme: Eine höhere Versicherungssumme führt zu höheren monatlichen Beiträgen.

    Beitragszahlungsdauer: So zahlen Sie nur bis zu einem Alter von beispielsweise 65 oder 85 Jahren Beiträge für Ihre Sterbegeldversicherung. Nach diesem Zeitpunkt müssen keine Prämien mehr gezahlt werden und der Versicherungsschutz besteht weiterhin bis zum Lebensende.

    Alter bei AbschlussMonatlicher Beitrag (8.000 € Summe)
    20 Jahreab 5 Euro
    40 Jahre10–45 €
    50 Jahreab 20,59 €
    60+ Jahre20 Euro oder mehr

    📊 Schätzfrage

    Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten einer Sterbegeldversicherung in Deutschland?

    20

    60

    40

    Die meisten Sterbegeldversicherungen kosten zwischen 30 und 50 Euro monatlich, je nach Alter und Versicherungssumme (Stand 2026).

    Wichtige Versicherungsbedingungen: Wartezeit und Gesundheitsprüfung

    Bei Sterbegeldversicherungen haben Sie grundsätzlich zwei Optionen: Tarife mit oder ohne Gesundheitsprüfung.

    Mit Gesundheitsprüfung: Um eine Sterbegeldversicherung mit Sofortschutz abzuschließen, müssen Sie dem Anbieter im Vorwege einige Gesundheitsfragen beantworten. Dabei handelt es sich in der Regel um eine einfache Gesundheitsprüfung, bei der wenige Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden müssen. Der Vorteil: meist sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit.

    Ohne Gesundheitsprüfung: Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung versichern gesunde Personen, wie auch Personen mit bereits bestehenden Gesundheitsproblemen oder lebensbedrohlichen Erkrankungen. Mit einer Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen haben Sie unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand die Gelegenheit, bereits zu Lebzeiten das Finanzielle zu regeln.

    Die Wartezeit: Die Dauer dieser Wartezeit unterscheidet sich je nach Anbieter und liegt etwa zwischen 6 und 36 Monaten. Verstirbt die versicherte Person während der Frist, leistet die Versicherung nur anteilig. JA, die meisten Sterbegeldtarife stellen keine Gesundheitsfragen, sehen dafür aber eine anfängliche Wartezeit von 12-36 Monaten vor (bei Unfalltod keine Wartezeit), in welchem sich die Todesfallsumme schrittweise erhöht.

    Wichtige Regelungen während der Wartezeit:

    • Eine Ausnahme hierfür ist oft der Unfalltod. Wenn der Todesfall während der Wartezeit durch einen Unfall eintritt, erstatten viele Versicherer sofort die volle Versicherungssumme.
    • Bei Tod durch Krankheit erhalten die Hinterbliebenen meist die eingezahlten Beiträge oder eine gestaffelte Leistung zurück
    • Bei Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung ist meist eine Wartezeit von mindestens einem Jahr üblich.

    Für wen sich die Sterbegeldversicherung lohnt

    Eine Sterbegeldversicherung eignet sich besonders für Menschen, die ihre Angehörigen nicht mit Bestattungskosten belasten möchten. Eine Sterbeversicherung ohne Gesundheitsfragen eignet sich besonders für Menschen mit schweren Erkrankungen, die jedoch nicht innerhalb weniger Jahre zum Tod führen. Mit einem Vertrag ohne Gesundheitsprüfung können Vorerkrankte für den Todesfall vorsorgen und Angehörige finanziell entlasten.

    Sinnvoll ist die Sterbegeldversicherung für:

    • Personen ohne ausreichende Ersparnisse für Bestattungskosten
    • Menschen mit Vorerkrankungen, die keine andere Versicherung erhalten
    • Menschen ohne Angehörige: Sie ermöglicht es, die eigene Bestattung nach persönlichen Wünschen zu gestalten. Durch die Benennung eines Bestattungsinstituts als Bezugsberechtigten wird sichergestellt, dass die Kosten für eine würdevolle Beisetzung gedeckt sind. So können Sie Ihren letzten Weg selbstbestimmt gehen.
    • Familien mit geringem Einkommen

    Nicht notwendig ist die Versicherung:

    • Bei ausreichendem Vermögen für Bestattungskosten
    • Wenn das voraussichtliche Erbe groß genug ist
    • Im Rentenalter oder kurz davor sollten Sie keine Sterbegeldversicherung abschließen. Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich auch nach der Wahrscheinlichkeit des Ablebens. Je älter Sie sind, desto höher ist dieses Sterblichkeitsrisiko – und damit Ihr Beitrag. Gerade bei Älteren sind schnell mehr Beiträge geflossen als die Hinterbliebenen im Todesfall erhalten.

    Besonderheit bei Sozialhilfe: Ein großer Vorteil dieser Form der Vorsorge besteht darin, dass sie zum Schonvermögen gerechnet wird. Eine abgezahlte Sterbegeldversicherung wird so beispielsweise bei einem Antrag auf Sozialhilfe nicht auf das eigene Vermögen angerechnet und muss nicht aufgebraucht werden, bevor der Staat finanziell unterstützt. Im Zusammenhang mit Hinterbliebenen ist auch ein Grundverständnis des Erbrechts wichtig, um zu verstehen, wie die Auszahlung und andere finanzielle Aspekte im Todesfall geregelt sind.

    Fazit

    Die Sterbegeldversicherung bietet eine verlässliche Lösung für die Bestattungsvorsorge. Mit durchschnittlichen Bestattungskosten von 13.000 Euro (Stand 2026) entlastet sie Hinterbliebene sowohl finanziell als auch organisatorisch. Die Wahl zwischen Tarifen mit oder ohne Gesundheitsprüfung hängt vom individuellen Gesundheitszustand ab – wobei Tarife ohne Prüfung eine Wartezeit von 6 bis 36 Monaten vorsehen. Als Alternative zu dieser spezialisierten Form können auch klassische Risikolebensversicherungen zur Absicherung von Angehörigen erwogen werden, bieten aber oft höhere Summen. Während Beiträge seit 2005 nicht mehr steuerlich absetzbar sind, bleibt die Auszahlung im Todesfall steuerfrei. Bei monatlichen Kosten zwischen 30 und 50 Euro sollten Sie die Versicherungssumme realistisch an die erwarteten Bestattungskosten anpassen und verschiedene Anbieter sorgfältig vergleichen. Für Menschen mit Vorerkrankungen oder ohne ausreichende Ersparnisse stellt sie eine wichtige finanzielle Absicherung dar.

    Häufig gestellte Fragen

    Was kostet eine Bestattung in Deutschland?

    Für eine klassische Erdbestattung sollten Sie mit rund 8.000 Euro rechnen. Die Kosten setzen sich aus Leistungen des Bestattungsinstituts, Friedhofsgebühren, Trauerfeier und Sonstigem wie Blumen, Anzeigen oder Leichenschmaus zusammen. Je nach Wünschen können die tatsächlichen Kosten deutlich höher ausfallen.

    Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Sterbegeldversicherung sein?

    Die Versicherungssumme ist flexibel und bewegt sich meist zwischen 5.000 und 15.000 Euro, je nach Anbieter bis 20.000 Euro. Sie sollte mindestens die erwarteten Bestattungskosten abdecken. Die monatlichen Beiträge richten sich nach Eintrittsalter und gewählter Summe.

    Braucht eine Sterbegeldversicherung eine Gesundheitsprüfung?

    Es gibt Tarife mit und ohne Gesundheitsprüfung. Mit Prüfung gilt der Schutz sofort, bei Vorerkrankungen drohen jedoch Ablehnung oder Zuschläge. Ohne Prüfung ist der Abschluss auch bei Vorerkrankungen möglich, dafür greift eine Wartezeit von 6 bis 36 Monaten bis zum vollen Leistungsanspruch.

    Was kostet eine Sterbegeldversicherung monatlich?

    Die monatlichen Beiträge liegen durchschnittlich zwischen 30 und 50 Euro. Ein 50-Jähriger kann sich bereits ab etwa 20 Euro monatlich absichern. Jüngere Versicherungsnehmer zahlen deutlich weniger als ältere, da Eintrittsalter und Gesundheitszustand den Beitrag maßgeblich beeinflussen.

  • Rürup-Rente

    Rürup-Rente

    Steuerliche Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler

    Die Rürup-Rente ist die steuerlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige. Höchstbeträge, Steuervorteil und Auszahlung 2026 verständlich erklärt.

    Rürup-Rente 2026: Höchstbetrag, Steuervorteil und Auszahlung

    Die Rürup-Rente ist eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge für Selbstständige und Gutverdiener.

    Die Rürup-Rente, benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup, wurde 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz als staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt. Sie gehört zur ersten Säule der Altersvorsorge und steht damit gleichberechtigt neben der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungswerken. Die Basisrente richtet sich insbesondere an Selbstständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte, die ihre Steuerlast senken und gleichzeitig für das Alter vorsorgen möchten. Neben der Rürup-Rente gibt es weitere Möglichkeiten der Altersvorsorgeaufwendungen, die es zu beachten gilt.

    Wie hoch ist der Rürup-Höchstbetrag 2026?

    Der Höchstbetrag für steuerlich absetzbare Beiträge zur Rürup-Rente beträgt 2026 für Alleinstehende 30.826 Euro und für zusammenveranlagte Ehepaare 61.652 Euro. Diese Beträge orientieren sich an der knappschaftlichen Beitragsbemessungsgrenze von 124.800 Euro jährlich (Stand 2026) und dem Beitragssatz von 24,7 Prozent.

    Seit 2023 können diese Beiträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden – ein wichtiger Meilenstein, der die Rürup-Rente noch attraktiver macht.

    Beispielrechnung für 2026

    Ein Selbstständiger mit einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro hat einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent. Zahlt er den Höchstbetrag von 30.826 Euro ein, spart er rund 12.947 Euro an Steuern (Stand 2026).

    🔄 Karteikarte

    Grenzsteuersatz

    Der Steuersatz, mit dem der nächste zusätzliche Euro Einkommen besteuert wird. Bei hohem Einkommen liegt er bei 42 oder 45 Prozent.

    Wer profitiert besonders von der Rürup-Rente?

    Die Rürup-Rente lohnt sich vor allem für drei Zielgruppen:

    • Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung: Sie können den vollen Höchstbetrag ausschöpfen
    • Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz: Ab einem Jahreseinkommen von etwa 70.000 Euro erreicht man 42 Prozent Grenzsteuersatz
    • Freiberufler in Versorgungswerken: Zusätzliche Steuervorteile zur berufsständischen Versorgung
    • Beamte: Profitieren vom Sonderausgabenabzug trotz Pension

    Besonders profitieren Personen, die im Erwerbsleben einen hohen Steuersatz haben, aber im Ruhestand mit einem niedrigerem Steuersatz rechnen können.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Auch Angestellte können den vollen Höchstbetrag von 30.826 Euro in die Rürup-Rente einzahlen

    nein

    Angestellte müssen ihre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen. 2026 sind das maximal 18.860 Euro, sodass nur noch 11.966 Euro für die Rürup-Rente übrig bleiben

    Wie wird die Rürup-Rente in der Auszahlungsphase besteuert?

    Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Wer 2026 mit der Rentenauszahlung beginnt, muss 84 Prozent der Rente versteuern. Dieser Besteuerungsanteil steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte, bis ab 2058 die volle Besteuerung von 100 Prozent erreicht wird.

    Jahr des RentenbeginnsBesteuerungsanteilSteuerfreier Anteil
    202684%16%
    203086%14%
    204091%9%
    205096%4%
    2058 und später100%0%

    Praktisches Beispiel

    Wer 2026 mit einer jährlichen Rürup-Rente von 12.000 Euro beginnt, muss 10.080 Euro (84 Prozent) versteuern. Die verbleibenden 1.920 Euro bleiben lebenslang steuerfrei.

    🧠 Quiz

    Welcher Besteuerungsanteil gilt 2026 für neue Rürup-Rentner?

    82 Prozent

    84 Prozent

    86 Prozent

    B

    Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Rürup-Rente steuerpflichtig, während 16 Prozent dauerhaft steuerfrei bleiben

    Welche Einschränkungen hat die Rürup-Rente?

    Die Rürup-Rente bringt erhebliche Nachteile mit sich, die vor Abschluss bedacht werden müssen:

    Inflexibilität: Der Vertrag ist unkündbar. Eine Beitragsfreistellung ist möglich, aber Verwaltungskosten laufen weiter. Das eingezahlte Kapital ist bis zum Rentenbeginn gebunden.

    Keine Kapitalabfindung: Das angesparte Kapital darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr und ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt werden. Eine Kapitalauszahlung ist gesetzlich ausgeschlossen.

    Fehlende Vererbbarkeit: Stirbt der Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn, verfällt das Kapital an die Versichertengemeinschaft. Nur mit kostenpflichtigem Hinterbliebenenschutz kann das verhindert werden.

    Hohe Kosten: Insbesondere klassische Bruttotarife mit Provisionen können die Rendite erheblich schmälern.

    💡 Schon gewusst?

    Bei einer Rürup-Rente mit Berufsunfähigkeitsversicherung sind die BU-Beiträge zu 100 Prozent absetzbar – bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent kostet eine BU mit 100 Euro Monatsbeitrag effektiv nur 58 Euro

    Rürup-Rente vs. Alternativen: Was passt zu wem?

    Die Entscheidung für oder gegen die Rürup-Rente hängt von drei Faktoren ab: Steuervorteil, Flexibilität und Vererbbarkeit. Neben der Rürup-Rente stehen anderen Selbstständigen auch die Riester-Rente und für Angestellte die betriebliche Altersversorgung zur Verfügung.

    Rürup-Rente lohnt sich bei:

    • Hohem aktuellem Grenzsteuersatz (ab 42 Prozent)
    • Erwartetem niedrigerem Steuersatz im Ruhestand
    • Bedarf nach lebenslanger Rentensicherheit
    • Wunsch nach Pfändungsschutz

    Alternativen sind besser bei:

    • Wunsch nach Kapitalflexibilität im Alter
    • Wichtiger Vererbbarkeit des Kapitals
    • Gleichbleibendem oder steigendem Steuersatz im Ruhestand
    • Geplanter Auswanderung
    KriteriumRürup-RenteETF-DepotPrivate Rentenversicherung
    Steuerabzug in Ansparphase✓ bis 30.826€
    Kapitalwahlrecht
    Vererbbarkeit✗ (ohne Zusatz)
    Pfändungsschutz
    Flexibilität

    Fazit

    Die Rürup-Rente bleibt 2026 ein mächtiges Instrument für Selbstständige und Gutverdiener. Mit dem Höchstbetrag von 30.826 Euro für Alleinstehende und 61.652 Euro für Verheiratete lassen sich erhebliche Steuervorteile realisieren. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent „finanziert“ der Staat fast die Hälfte der Einzahlungen mit.

    Die Entscheidung hängt von der persönlichen Situation ab: Wer auf Flexibilität angewiesen ist oder das Kapital vererben möchte, sollte Alternativen prüfen. Für Selbstständige ohne gesetzliche Rente und Gutverdiener mit langfristigem Planungshorizont bietet die Rürup-Rente jedoch eine steuerlich hochattraktive Lösung für die Altersvorsorge. Die nachgelagerte Besteuerung wirkt meist vorteilhaft, da der Steuersatz im Ruhestand typischerweise niedriger ausfällt als während der Erwerbsphase.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie viel kann ich 2026 in die Rürup-Rente steuerlich absetzen?

    Alleinstehende können 2026 bis zu 30.826 Euro jährlich in die Rürup-Rente einzahlen und vollständig als Sonderausgaben absetzen. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 61.652 Euro, orientiert an der knappschaftlichen Beitragsbemessungsgrenze von 124.800 Euro.

    Für wen lohnt sich die Rürup-Rente besonders?

    Die Rürup-Rente eignet sich vor allem für Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherung sowie für gutverdienende Angestellte und Unternehmer mit hohem Steuersatz. Auch Beamte profitieren von einem Sonderausgabenabzug. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz sind bis zu 13.000 Euro Steuerersparnis jährlich möglich.

    Wann kann ich die Rürup-Rente auszahlen lassen?

    Die Auszahlung beginnt frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres, bei Verträgen vor dem 1. Januar 2012 bereits ab dem 60. Lebensjahr. Das angesparte Kapital wird ausschließlich als lebenslange Rente gezahlt, eine Einmalauszahlung ist nicht möglich.

    Wie wird die Rürup-Rente im Ruhestand besteuert?

    Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent der Auszahlung versteuern. Dieser Anteil steigt stufenweise bis 2058 auf volle 100 Prozent. Der beim Renteneintritt festgesetzte Besteuerungsanteil gilt lebenslang.

  • Risikolebensversicherung

    Risikolebensversicherung

    Risikolebensversicherung: Schutz für Hinterbliebene ab 2,16€

    Die Risikolebensversicherung sichert Hinterbliebene im Todesfall ab – schon ab wenigen Euro im Monat. Welche Summe sinnvoll ist und worauf Sie 2026 achten.

    Risikolebensversicherung 2026: Schutz, Kosten und Tarife

    Eine Risikolebensversicherung schützt Hinterbliebene vor finanziellen Problemen im Todesfall des Versicherten.

    2026 profitieren Verbraucher bei der Risikolebensversicherung von attraktiven Beiträgen und verbesserten Leistungen. Bereits ab 2,16 Euro monatlich ist Schutz möglich (Allianz, Stand 2026), während junge Familien schon ab 8,26 Euro im Monat umfassend abgesichert sind. Diese günstigen Beiträge machen die Risikolebensversicherung zu einer der wichtigsten und gleichzeitig preiswertesten Absicherungen für Menschen mit Verantwortung.

    Was ist eine Risikolebensversicherung?

    Die Risikolebensversicherung ist eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im eigenen Todesfall. Sie zahlt nur bei Tod der versicherten Person eine vorab vereinbarte Summe aus und enthält keine Sparkomponente. Tritt das versicherte Risiko (der Todesfall) nicht ein, behält die Versicherung die Beiträge ein.

    Im Gegensatz zur Lebensversicherung handelt es sich um eine reine Risikoabsicherung. Das macht sie deutlich günstiger als kapitalbildende Alternativen. Versicherungssummen im sechsstelligen Bereich sind bereits möglich, wenn die Beiträge bei oder unter 100 Euro jährlich liegen.

    Die Funktionsweise ist denkbar einfach: Sie zahlen monatliche oder jährliche Beiträge für eine festgelegte Laufzeit. Verstirbt die Person während der Vertragslaufzeit, erhalten die Bezugsberechtigten die Versicherungssumme ausgezahlt. Läuft der Vertrag ab, ohne dass der Todesfall eingetreten ist, endet der Schutz ohne Auszahlung.

    📊 Schätzfrage

    Wie viele Euro kosten 100.000 Euro Versicherungsschutz bei einem 25-jährigen Nichtraucher pro Monat?

    1

    10

    2.16

    Euro

    Bei der Allianz kostet eine Risikolebensversicherung über 100.000 Euro bereits ab 2,16 Euro monatlich (Stand 2026).

    Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

    Eine Risikolebensversicherung ist besonders wichtig für Menschen, die finanzielle Verantwortung für andere tragen. Grundsätzlich ist die Risikolebensversicherung besonders für Familien attraktiv. Wir sind uns sicher, dass Ihnen viel daran liegt, dass Ihre Familie im Fall der Fälle finanziell abgesichert ist.

    Konkret profitieren folgende Personengruppen:

    • Familien mit Kindern: Besonders wenn ein Partner Hauptverdiener ist
    • Unverheiratete Paare: Sie erhalten keine gesetzliche Witwenrente
    • Immobilienbesitzer: Zur Absicherung laufender Darlehen
    • Selbstständige: Ohne gesetzliche Hinterbliebenenversorgung
    • Geschäftspartner: Bei gegenseitiger Abhängigkeit im Unternehmen

    Die Risikolebensversicherung dient dazu Familien (auch alleinerziehend oder kinderlos), Partner und/oder Geschäftspartner, Hausbauer oder Immobilienkäufer im Todesfall finanziell abzusichern.

    Alleinstehende ohne finanzielle Verpflichtungen gegenüber anderen benötigen dagegen meist keine Risikolebensversicherung. Hier ist höchstens eine kleinere Sterbegeldversicherung für die Bestattungskosten sinnvoll.

    Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

    Nach Stiftung Warentest ist Richtwert für die Bestimmung der Versicherungssumme ungefähr das Drei- bis Fünffache des Bruttojahresgehalts. Die exakte Berechnung hängt von der individuellen Familiensituation ab.

    Faustregel für die Versicherungssumme:

    FamiliensituationEmpfohlene Versicherungssumme
    Kinderlose Paare ohne Kredite3-faches Bruttojahreseinkommen
    Familien mit kleinen Kindern5-faches Bruttojahreseinkommen
    Alleinerziehende5-faches Bruttojahreseinkommen
    Familie mit größeren Kindern3-faches Bruttojahreseinkommen

    Die Versicherungssumme sollte so gewählt sein, dass im Todesfall des Hauptverdieners die Hinterbliebenen mindestens bis zu ihrer finanziellen Unabhängigkeit versorgt sind. Versicherungsnehmer ohne Kinder sollten mindestens das Dreifache, bei Kindern mindestens das Fünffache ihres Brutto-Jahreseinkommens als Versicherungssumme festlegen.

    Zusätzlich zum Einkommen müssen bestehende Schulden berücksichtigt werden. Laufenden Kredite oder andere Schulden solltest Du zusätzlich addieren. Eventuell fällige Restschulden aus Immobiliendarlehen oder anderen Krediten sollten zusätzlich in der Versicherungssumme berücksichtigt werden.

    🔄 Karteikarte

    Nachversicherungsgarantie

    Ermöglicht die Erhöhung der Versicherungssumme bei wichtigen Lebensereignissen wie Heirat oder Geburt ohne erneute Gesundheitsprüfung.

    Welche Kosten entstehen 2026?

    Die Beitragssituation hat sich 2026 für Verbraucher verbessert. Allerdings hat CosmosDirekt seit über 30 Jahren keine Beiträge für laufende Verträge angepasst. Verschiedene Versicherer haben ihre Tarife neu kalkuliert und bieten attraktive Konditionen.

    Aktuelle Beitragsbeispiele (Stand 2026):

    • Bei der Allianz beginnen die Beiträge pro Monat bereits bei 2,16 Euro, können aber bei sehr hoher Auszahlungssumme, langer Laufzeit, Gesundheitsrisiken und weiteren Faktoren deutlich mehr betragen
    • Als Single ohne Kind zahlt eine beispielhaft versicherte Person 10,07 Euro im Monat, als verheiratete/verpartnerte Person mit Kind beträgt der Beitrag nur 8,26 Euro im Monat
    • Die günstigsten Tarife gibt es für einen 30-jährigen Büroangestellten bereits ab rund 3 Euro, für eine 37-jährige Ärztin ab rund 20 Euro und für einen 30-jährigen Arbeiter ab zirka 4 Euro monatlich

    Die Beitragsberechnung berücksichtigt verschiedene Faktoren:

    • Alter: Je jünger, desto günstiger
    • Gesundheitszustand: Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen
    • Raucherstatus: Raucherstatus (Raucher zahlen deutlich höhere Beiträge als Nichtraucher)
    • Beruf: Risikoreiche Tätigkeiten verteuern den Schutz
    • Hobbys: Extremsport kann teurer werden
    • Versicherungssumme und Laufzeit

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Risikolebensversicherungen sind für Raucher unbezahlbar teuer

    nein

    Raucher zahlen zwar deutlich mehr als Nichtraucher, aber auch für sie sind bezahlbare Tarife verfügbar. 2026 liegen die Aufschläge meist bei 50-100 Prozent.

    Gesundheitsprüfung und Antragsablauf

    Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es nicht – und das hat gute Gründe: Gesundheitsfragen und eine Risikoprüfung sind nötig, um das Risiko für jede:n Einzelne:n individuell zu ermitteln und faire Beiträge zu kalkulieren.

    Was wird bei der Gesundheitsprüfung gefragt?

    Weiterhin werden Sie nach Arztbesuchen der letzten fünf Jahre gefragt. Auch Klinikaufenthalte sind von Interesse. So müssen sie alle Aufenthalte in den letzten zehn Jahren und gegebenenfalls auch für das kommende Jahr bereits geplante Klinikaufenthalte angeben.

    Die Gesundheitsprüfung umfasst typischerweise:

    • Vorerkrankungen der letzten 5-10 Jahre
    • Arztbesuche und Behandlungen
    • Krankenhausaufenthalte
    • Medikamenteneinnahme
    • Größe und Gewicht (BMI)
    • Rauchverhalten
    • Riskante Hobbys und Berufe

    Meist reicht es, wenn Sie ein paar Gesundheitsfragen beantworten. Erst wenn die Gesundheitsprüfung ergibt, dass bestimmte Vorerkrankungen bestehen, fragt der Versicherer genauer nach.

    Vereinfachte Gesundheitsprüfungen 2026:

    Hast du vor Kurzem eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen, ein Kind bekommen oder in der Vergangenheit erhebliche Vorerkrankungen gehabt? In solchen Situationen sollte ein Blick auf Versicherungen geworfen werden, die den Abschluss einer Risikolebensversicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen anbieten.

    Viele Versicherer bieten 2026 vereinfachte Gesundheitsprüfungen bei:

    • Immobilienfinanzierungen
    • Geburt eines Kindes
    • Niedrigen Versicherungssummen (bis 150.000 Euro)

    🧠 Quiz

    Welche Erkrankungen sind für die Risikolebensversicherung meist unbedeutend?

    Herzinfarkt und Krebs

    Heuschnupfen und Erkältungen

    Diabetes und Bluthochdruck

    B

    Allergien wie Heuschnupfen und vollständig ausgeheilte Erkältungskrankheiten sind für die Risikolebensversicherung nicht relevant (Stand 2026).

    Aktuelle Testsieger 2026

    Die Risikolebensversicherung von CosmosDirekt konnte im Test von Focus Money erneut überzeugen und geht als Testsieger vom Platz – und das gleich auf 2 Gebieten. Der Comfort-Tarif der CosmosDirekt-Risikolebensversicherung ist Testsieger im Test von Focus Money und erhielt die Bestnote „hervorragend“ für alle untersuchten Laufzeiten.

    Weitere ausgezeichnete Anbieter 2026:

    • EUROPA Risikolebensversicherung „sehr gut“ (Franke & Bornberg, N-TV, Ausgabe 12/2025). Laut Focus Money (Test 16/2026) bietet die EUROPA Risikolebensversicherung „besten Risikoschutz“
    • Die ERGO wurde in der Ausgabe 43/2025 als „Beste Risiko-Lebensversicherung“ mit der Note „Hervorragend“ ausgezeichnet
    • In unserer Auswertung überzeugen vor allem die Anbieter Dialog, Europa und Allianz. Im Test von Franke und Bornberg liegen die Baloise, Dialog und Europa vorne

    Sie finden bei uns auch Angebote, die von Institutionen wie der Stiftung Warentest (Finanztest) oder der Ratingagentur Assekurata ausgezeichnet wurden.

    Wichtig für die Auswahl:

    Ein Tarif-Vergleich lohnt sich bei der Risikolebensversicherung, da sich die Kosten stark unterscheiden können. Daher lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Angebote immer. Bei gleichen Leistungen können Sie Ihre Risikolebensversicherung nach dem Preis auswählen, da die getesteten Tarife ausreichend Schutz bieten.

    Besondere Leistungen und Varianten

    Moderne Risikolebensversicherungen bieten 2026 erweiterte Leistungen und flexible Gestaltungsmöglichkeiten.

    Konstante vs. fallende Versicherungssumme:

    • Konstante Summe: Bleibt über die gesamte Laufzeit gleich
    • Fallende Summe: Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Beiträge durch eine linear oder individuell fallende Versicherungssumme zu sparen

    Über-Kreuz-Versicherung für Paare:

    Was ist eine Über-Kreuz-Versicherung und wie funktioniert sie? Wenn Sie und Ihre Partnerin/Ihr Partner sich gegenseitig absichern möchten, ist die Über-Kreuz-Versicherung sinnvoll. Beide Partner schließen eine Risikolebensversicherung ab und versichern sich gegenseitig.

    Zusatzleistungen 2026:

    • Kinder-Bonus: Erhöhte Versicherungssumme bei Kindern um etwa 5 Prozent
    • Pflege-Bonus: Zusatzzahlung bei schwerer Pflegebedürftigkeit
    • Bei Diagnose einer unheilbaren, fortschreitenden Krankheit mit einer ärztlich prognostizierten Lebenserwartung von unter 12 Monaten kann die Versicherungssumme bereits zu Lebzeiten ausgezahlt werden

    Flexibilität und Anpassungen:

    Ja, auch nachdem Du Deine Risikolebensversicherung abgeschlossen hast, kannst Du die Versicherungssumme noch ändern. Mit unserer Nachversicherungs-Garantie kannst Du Deine Versicherungssumme einfach und flexibel erhöhen, wenn sich in Deinem Leben etwas Wichtiges verändert. Ergänzend zur Risikolebensversicherung können Sie auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen, um Ihren Einkommensverlust bei Erwerbsunfähigkeit abzusichern.

    Fazit

    Die Risikolebensversicherung ist eine der wichtigsten und gleichzeitig günstigsten Versicherungen für Menschen mit Verantwortung gegenüber anderen. 2026 profitieren Verbraucher von teilweise gesunkenen Beiträgen und einer großen Auswahl an Anbietern. Die Versicherungssumme sollte mindestens das Drei- bis Fünffache des Jahreseinkommens betragen, zuzüglich bestehender Kredite. Ein gründlicher Vergleich lohnt sich, da die Preisunterschiede zwischen den Anbietern erheblich sind, während die Leistungen weitgehend standardisiert bleiben. Bei der Auswahl sollten Sie neben dem Preis auch auf Flexibilität bei Anpassungen und die Finanzstärke des Versicherers achten. Für junge, gesunde Nichtraucher sind bereits sehr günstige Tarife verfügbar, die umfassenden Schutz für die Familie bieten.

    Häufig gestellte Fragen

    Wer braucht eine Risikolebensversicherung?

    Sinnvoll ist sie vor allem für Familien mit Kindern, unverheiratete Paare, Immobilienbesitzer mit Darlehen, Selbstständige ohne Hinterbliebenenversorgung und Geschäftspartner. Alleinstehende ohne finanzielle Verpflichtungen gegenüber anderen Personen benötigen meist keinen solchen Todesfallschutz.

    Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

    Als Faustregel gilt das Drei- bis Fünffache des aktuellen Bruttojahreseinkommens. Familien mit kleinen Kindern und Alleinerziehende sollten das Fünffache wählen, kinderlose Paare ohne Kredite reichen drei Jahreseinkommen. Offene Darlehen wie Immobilienkredite sollten zusätzlich eingerechnet werden.

    Was kostet eine Risikolebensversicherung 2026?

    Die Beiträge variieren stark nach Alter, Gesundheit, Versicherungssumme und Laufzeit. 2026 haben mehrere Versicherer ihre Tarife neu kalkuliert und teilweise Beiträge gesenkt. Ein individueller Vergleich zeigt, wie sich Ihre persönlichen Faktoren auf den Monatsbeitrag auswirken.

    Was ist der Unterschied zur Kapitallebensversicherung?

    Die Risikolebensversicherung ist ein reiner Todesfallschutz ohne Sparkomponente. Sie leistet nur im Todesfall des Versicherten und zahlt am Laufzeitende keine Summe aus. Dadurch ist sie deutlich günstiger als kapitalbildende Alternativen wie die klassische Kapitallebensversicherung.

  • Riester-Rente

    Riester-Rente

    Riester-Rente: Staatliche Förderung und Zulagen erklärt

    Die Riester-Rente fördert die private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Wie sie 2026 funktioniert, für wen sie sich lohnt und was die Reform bringt.

    Riester-Rente 2026: Förderung, Zulagen und Reform

    Die Riester-Rente regelt die staatlich geförderte private Altersvorsorge bis Ende 2026. Sie umfasst eine jährliche Grundzulage von 175 Euro sowie Kinderzulagen von 185 Euro für vor 2008 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Am 27. März 2026 beschloss der Deutsche Bundestag das Ende der klassischen Riester-Rente und ihre Ersetzung durch das Altersvorsorgedepot ab 1. Januar 2027.

    Nach jahrzehntelanger Kritik an hohen Kosten und niedrigen Renditen der Riester-Rente steht das System vor der größten Reform seit ihrer Einführung im Jahr 2002. Das Jahr 2026 markiert die letzte Chance für Neuabschlüsse unter den bewährten Förderregeln.

    Warum wird die Riester-Rente reformiert?

    Die klassische Riester-Rente geriet zunehmend in die Kritik. Mehr als jeder vierte der rund 15 Millionen bestehenden Riester-Verträge wurde inzwischen gekündigt oder stillgelegt. Die Hauptprobleme lagen in den komplexen Förderregeln, hohen Kosten und niedrigen Renditen durch die verpflichtende Beitragsgarantie.

    📊 Schätzfrage

    Wie viele Millionen Deutsche haben einen Riester-Vertrag abgeschlossen?

    12

    20

    16

    Millionen

    Seit ihrer Einführung 2002 haben über 16 Millionen Deutsche einen Riester-Vertrag abgeschlossen (Stand 2026)

    Komplizierte Förderregeln mit einkommensabhängigen Mindestbeiträgen sorgten dafür, dass viele Sparer nicht die volle Zulage erhielten, oft ohne es zu merken. Zudem führte die starre Beitragsgarantie zu einer renditeschwachen Anlage, da Anbieter sicherstellen mussten, dass mindestens die eingezahlten Beiträge erhalten bleiben.

    Wie hoch sind die Riester-Zulagen 2026?

    Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr für jeden Förderberechtigten. Verheiratete erhalten bei zwei eigenen Verträgen zusammen 350 Euro jährlich.

    Die Kinderzulagen staffeln sich nach Geburtsjahr:

    • 185 Euro pro Jahr für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden
    • 300 Euro pro Jahr für Kinder ab dem 1. Januar 2008

    🔄 Karteikarte

    Berufseinsteigerbonus

    Einmalige Zahlung von 200 Euro für Sparer unter 25 Jahren beim ersten Vertragsabschluss, zusätzlich zur regulären Grundzulage.

    Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen, mindestens jedoch 60 Euro jährlich. Der maximale Förderbetrag liegt bei 2.100 Euro pro Person und Jahr.

    Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027

    Das Parlament stimmte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für das Altersvorsorgereformgesetz, das ein Altersvorsorgedepot mit Aktien, Fonds und ETFs schafft. Die Reform bedeutet einen fundamentalen Systemwechsel.

    💡 Schon gewusst?

    Erstmals werden auch alle Selbstständigen förderberechtigt – damit können ab 2027 auch Freelancer, Unternehmer und Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht das Altersvorsorgedepot nutzen.

    Das neue Zulagensystem funktioniert beitragsproportional statt einkommensabhängig:

    • 50 Cent staatliche Zulage für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro (maximal 180 Euro)
    • 25 Cent für weitere Einzahlungen zwischen 361 und 1.800 Euro (maximal 360 Euro)
    • Gesamte Grundzulage steigt auf maximal 540 Euro jährlich
    EinzahlungsbetragFördersatzMaximale Zulage
    0 – 360 €50 Cent/Euro180 €
    361 – 1.800 €25 Cent/Euro360 €
    Gesamt540 €

    Die Kinderzulage beträgt künftig 300 Euro pro Kind bei nur 25 Euro monatlichem Eigenbeitrag – der Staat gibt zu jedem gesparten Euro einen weiteren Euro dazu.

    Wer profitiert besonders vom Riester-Abschluss 2026?

    Geringverdiener mit mehreren Kindern erleben den größten Unterschied zwischen altem und neuem System. Eine alleinerziehende Teilzeitkraft mit 28.000 Euro Bruttoeinkommen und zwei Kindern (geboren 2012, 2016) erhält 775 Euro staatliche Zulagen für nur 28,75 Euro monatlichen Eigenbeitrag – eine Zulagenquote von 69 Prozent.

    🧠 Quiz

    Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag ab 2027?

    60 Euro pro Jahr

    120 Euro pro Jahr

    175 Euro pro Jahr

    B

    Der Mindesteigenbeitrag steigt von 60 auf 120 Euro pro Jahr (Stand 2026), während sich die Förderlogik grundlegend ändert.

    Im neuen System zahlen Geringverdiener doppelt so viel Mindestbeitrag, erhalten aber deutlich weniger staatliche Förderung. Eine Familie, die bisher mit 60 Euro Sockelbeitrag etwa 775 Euro Zulagen erhielt, bekommt ab 2027 nur noch rund 96 Euro bei 120 Euro Eigenbeitrag.

    Auch Berufseinsteiger sollten 2026 handeln. Unter 25-Jährige erhalten beim ersten Vertragsabschluss einmalig 375 Euro (175 Euro Grundzulage plus 200 Euro Bonus).

    Wie funktioniert die Besteuerung und Auszahlung?

    Bei Renteneintritt können Sie sich 30 Prozent des Riester-Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen. Dieser Betrag muss vollständig mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuert werden.

    Die monatlichen Riester-Renten müssen zu 100 Prozent versteuert werden – mit dem persönlichen Steuersatz im Rentenalter. Dieser liegt normalerweise niedriger als während der Erwerbstätigkeit, wodurch Steuern gespart werden. Bei der Berechnung der Altersvorsorgeaufwendungen können sich Sparer diese Ausgaben bei ihrer Steuererklärung berücksichtigen lassen.

    Die Leistungen aus privaten Riester-Verträgen sind für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei. Die Auszahlung kann bei Verträgen vor 2011 ab 60 Jahren, bei späteren Verträgen ab 62 Jahren beginnen.

    Bei Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) müssen Riester-Rentner eine Steuererklärung abgeben.

    Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

    Bestehende Riester-Verträge genießen vollständigen Bestandsschutz und können mit der bisherigen steuerlichen Förderung weitergeführt werden. Kein Sparer muss seinen Vertrag kündigen oder wechseln.

    Ab 2027 besteht die Wahlmöglichkeit: Riester-Sparer können in das neue Fördersystem wechseln, ohne bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen – nach fünf Vertragsjahren sogar kostenlos. Beim Wechsel können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.

    Die Entscheidung hängt von der individuellen Situation ab. Wer von 2 Prozent Riester-Kosten auf 0,2 Prozent ETF-Kosten wechselt, spart bei 25.000 Euro Guthaben und 20 Jahren Restlaufzeit rund 15.000 Euro an Gebühren.

    Wie unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot von der Riester-Rente?

    Das neue System bringt grundlegende Änderungen:

    • Anlageformen: Stärkere Kapitalmarktanlage in Fonds und ETFs statt Garantieprodukten
    • Kosten: Kostendeckel von maximal 1 Prozent für Standardprodukte
    • Förderberechtigte: Erstmals auch alle Selbstständigen förderberechtigt
    • Rentenalter: Auszahlungsalter steigt von 62 auf 65 Jahre
    • Flexibilität: Auszahlung als lebenslange Rente oder über Auszahlungsplan möglich

    Für das Standardprodukt gilt ein Kostendeckel von maximal 1 Prozent Effektivkosten pro Jahr, den jeder Anbieter zwingend im Angebot haben muss. Zusätzlich soll ein staatliches Standarddepot durch einen öffentlichen Träger angeboten werden. Das Altersvorsorgedepot ergänzt dabei andere Säulen der Altersvorsorge wie die betriebliche Altersversorgung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern anbieten können.

    Fazit

    Das Jahr 2026 markiert das Ende einer Ära: Die klassische Riester-Rente mit ihrem großzügigen, aber komplexen Zulagensystem wird durch das renditestärkere Altersvorsorgedepot abgelöst. Für Familien mit Kindern und Geringverdiener ist 2026 die letzte Gelegenheit, sich dauerhaft die vorteilhaften Förderkonditionen zu sichern. Bestehende Verträge genießen vollen Bestandsschutz und laufen auch über 2026 hinaus zu den bisherigen Bedingungen weiter. Ab 2027 startet mit dem Altersvorsorgedepot ein neues Kapitel der privaten Altersvorsorge – flexibler, transparenter und renditeorientierter, aber mit anderen Förderregeln. Die Reform macht Deutschland zu einem der ersten europäischen Länder, die staatlich geförderte ETF-Altersvorsorge ermöglichen.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist die Riester-Grundzulage 2026?

    Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Für vor 2008 geborene Kinder gibt es zusätzlich 185 Euro Kinderzulage, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einmalig eine erhöhte Grundzulage von 375 Euro.

    Wie viel muss ich mindestens in einen Riester-Vertrag einzahlen?

    Sie müssen mindestens 4 Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Liegt dieser Betrag unter 60 Euro, greift der Sockelbeitrag von 60 Euro jährlich. Der maximal geförderte Jahresbeitrag beträgt 2.100 Euro.

    Was ändert sich durch das neue Altersvorsorgedepot ab 2027?

    Der Bundestag hat am 27. März 2026 die Reform beschlossen, mit der ab 2027 das Altersvorsorgedepot das klassische Riester-Sparen ergänzt. Sparer können dann in Aktien, Fonds und ETF für das Alter ansparen, die Förderlogik ändert sich grundlegend.

    Ab wann kann die Riester-Rente ausgezahlt werden?

    Die Auszahlung kann frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen. Ein früherer Bezug ist möglich, wenn bereits eine gesetzliche Altersrente bezogen wird. Die Leistungen sind für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei.

  • Rentenversicherungsbeitrag

    Rentenversicherungsbeitrag

    Rentenversicherungsbeitrag 2026: Satz, Berechnung und Auswirkungen erklärt

    Der Rentenversicherungsbeitrag liegt 2026 stabil bei 18,6 % des Bruttolohns. Wer ihn zahlt, wie er sich berechnet und was er für Ihre spätere Rente bedeutet.

    Rentenversicherungsbeitrag 2026: Stabil bei 18,6 Prozent

    Der Rentenversicherungsbeitrag beträgt 2026 unverändert 18,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzieren ihn paritätisch. Diese Stabilität seit 2018 schafft Planungssicherheit. Gleichzeitig sorgen steigende Beitragsbemessungsgrenzen auf 8.450 Euro monatlich für höhere absolute Beitragszahlungen bei Gutverdienern.

    Der Satz zeigt sich als Konstante im Sozialversicherungssystem. Während andere Bereiche regelmäßige Anpassungen erfahren, gewährt die Beibehaltung von 18,6 Prozent bereits zum neunten Jahr Verlässlichkeit. Für Millionen Beitragszahler schafft dies Planungssicherheit in der Altersvorsorge.

    Wie hoch ist der Rentenversicherungsbeitrag 2026?

    In der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt der Rentenversicherungsbeitrag weiterhin 18,6 Prozent. Dieser Satz bleibt seit 2018 unverändert. Die paritätische Finanzierung bedeutet: Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils 9,3 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens.

    Praktische Beispiele zur Beitragsbelastung:

    • Bei 3.500 Euro Bruttogehalt: Sie zahlen monatlich 325,50 Euro. Ihr Arbeitgeber übernimmt denselben Betrag.
    • Bei 5.000 Euro Bruttogehalt: Ihr Arbeitnehmeranteil steigt auf 465 Euro monatlich.

    Die Berechnung folgt einer einfachen Formel: Bruttogehalt mal 9,3 Prozent gleich Arbeitnehmeranteil. Diese Rechnung gilt jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Höhere Einkommen bleiben unberücksichtigt.

    💡 Schon gewusst?

    Die knappschaftliche Rentenversicherung für Bergleute hat einen deutlich höheren Beitrag von 24,7 Prozent (Stand 2026) aufgrund der besonderen Belastungen im Bergbau.

    Welche Rolle spielt die Beitragsbemessungsgrenze?

    Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2026 auf 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich. Sie bestimmt das maximale Einkommen, auf das dieser Beitrag erhoben wird.

    Ein wichtiger Meilenstein wurde 2025 erreicht: Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze gilt erstmals für Ost- und Westdeutschland gleich. Diese Vereinheitlichung beseitigt eine jahrzehntelange Ungleichbehandlung. Sie verbessert die Vergleichbarkeit der Rentenansprüche erheblich.

    JahrBemessungsgrenze (monatlich)JahresgrenzeMaximaler Arbeitnehmeranteil
    20258.050 Euro96.600 Euro748,65 Euro
    20268.450 Euro101.400 Euro785,85 Euro

    Die Steigerung um 400 Euro monatlich resultiert aus der Lohnentwicklung 2024. Der Anstieg lag bei 5,16 Prozent. Diese dynamische Anpassung sorgt dafür, dass der Beitrag mit der Einkommensentwicklung Schritt hält. So wird die Finanzierungsbasis langfristig gesichert.

    Was zahlen Selbstständige und freiwillig Versicherte?

    Selbstständige haben beim Rentenversicherungsbeitrag verschiedene Optionen. Pflichtversicherte Selbstständige zahlen 2026 einen Pauschalbeitrag von 735,63 Euro monatlich. Alternativ können sie einkommensbezogene Beiträge wählen.

    Gründer profitieren erheblich: In den ersten drei Jahren zahlen sie nur 367,82 Euro monatlich – den halben Regelbeitrag. Diese Entlastung erleichtert den Einstieg für Existenzgründer deutlich.

    Für freiwillig Versicherte gelten flexible Regelungen:

    • Mindestbeitrag: 112,16 Euro monatlich
    • Höchstbeitrag: 1.571,70 Euro monatlich
    • Flexible Beitragshöhe zwischen diesen Grenzen wählbar
    • Anpassung jederzeit möglich

    🧠 Quiz

    Wie hoch ist der maximale Rentenversicherungsbeitrag für einen Arbeitnehmer mit 10.000 Euro Bruttogehalt?

    930 Euro monatlich (9,3 % von 10.000 Euro)

    785,85 Euro monatlich (9,3 % der Beitragsbemessungsgrenze)

    1.860 Euro monatlich (18,6 % von 10.000 Euro)

    B

    Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro sind beitragsfrei. Der maximale Rentenversicherungsbeitrag liegt deshalb bei 785,85 Euro monatlich (Stand 2026).

    Auswirkungen auf verschiedene Einkommensgruppen

    Die Sozialversicherungsbeiträge 2026 treffen verschiedene Einkommensgruppen unterschiedlich. Normalverdiener bis etwa 4.000 Euro Bruttogehalt spüren durch den unveränderten Satz keine zusätzliche Belastung.

    Durchschnittsverdiener (4.200 Euro brutto):

    • Arbeitnehmeranteil: 390,60 Euro monatlich
    • Arbeitgeberanteil: 390,60 Euro monatlich
    • Gesamtbeitrag: 781,20 Euro monatlich

    Gutverdiener an der Beitragsbemessungsgrenze:

    • Bei Einkommen über 8.450 Euro zählt nur dieser Betrag
    • Maximaler Arbeitnehmeranteil: 785,85 Euro monatlich
    • Einkommen oberhalb bleiben beitragsfrei

    Die jährliche Anpassung der Grenzen erhält die Finanzierungsbasis. Ohne Anhebung würde der Beitrag von Spitzenverdienern sinken und das System destabilisieren.

    Steuerliche Aspekte

    Altersvorsorgeaufwendungen einschließlich Rentenversicherungsbeiträge zählen zu den Sonderausgaben nach § 10 EStG. Im Jahr 2026 erhöht sich der Rahmen auf 30.826 Euro (Ledige) beziehungsweise 61.652 Euro (Verheiratete).

    Bei freiwilligen Beiträgen ist der Zahltag entscheidend: Eine Zahlung im Februar 2026 ist steuerlich dem Jahr 2026 zuzuordnen. Bis zum 31. März 2026 können freiwillige Beiträge für 2025 nachgezahlt werden.

    Wichtige Berechnungsgrößen für 2026:

    • Vorläufiges Durchschnittsentgelt: 51.944 Euro
    • Bezugsgröße: 3.955 Euro monatlich
    • Minijob-Grenze: 603 Euro monatlich (bei 13,90 Euro Mindestlohn)

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge können nur bis zum 31. Dezember gezahlt werden.

    Nein

    Freiwillige Beiträge für ein Kalenderjahr können bis zum 31. März des Folgejahres nachgezahlt werden – also bis 31. März 2026 für 2025 (Stand 2026).

    Fazit

    Der Rentenversicherungsbeitrag 2026 zeichnet sich durch Stabilität aus. Der unveränderte Satz von 18,6 Prozent bietet seit neun Jahren Planungssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 8.450 Euro monatlich spiegelt die positive Lohnentwicklung wider. Sie sichert die Finanzierungsbasis nachhaltig.

    Für die Mehrheit der Beschäftigten ändern sich die monatlichen Belastungen nicht. Nur Gutverdiener oberhalb der vorherigen Bemessungsgrenze zahlen höhere absolute Beiträge. Die bundesweite Vereinheitlichung seit 2025 stellt einen wichtigen Schritt zur vollständigen Angleichung dar.

    Selbstständige profitieren von flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten beim Rentenversicherungsbeitrag. Die steuerliche Förderung macht Beiträge zu einem wichtigen Baustein der persönlichen Finanzplanung. Angesichts der demografischen Herausforderungen bleibt offen, ob die derzeitige Stabilität langfristig aufrechterhalten wird.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie wird der Rentenversicherungsbeitrag 2026 berechnet?

    Der Beitrag wird mit 18,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens berechnet und zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte geteilt. Bei 4.000 Euro Bruttogehalt zahlen Sie als Arbeitnehmer 372 Euro monatlich, der Arbeitgeber die identische Summe.

    Was ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung 2026?

    Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei. Seit Januar 2025 gilt die Grenze erstmals bundeseinheitlich für Ost- und Westdeutschland.

    Wie viel Rentenbeitrag zahlen Spitzenverdiener maximal?

    Liegt Ihr Gehalt über 8.450 Euro, werden maximal 785,85 Euro Rentenversicherungsbeitrag pro Monat vom Bruttogehalt abgezogen. Diese Deckelung ergibt sich automatisch aus der Beitragsbemessungsgrenze und entlastet Einkommen oberhalb dieses Werts.

    Können Selbstständige freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen?

    Ja, Selbstständige und nicht pflichtversicherte Personen können freiwillig Beiträge leisten. Die monatlichen Beiträge 2026 liegen zwischen einem Mindestbeitrag von 112,16 Euro und einem Höchstbeitrag von 1.571,70 Euro. Damit sichern Sie flexibel Rentenansprüche.

  • Rentenversicherung

    Rentenversicherung

    Gesetzliche und private Altersvorsorge richtig planen

    Die Rentenversicherung ist das Fundament der Altersvorsorge in Deutschland. Wie gesetzliche und private Vorsorge 2026 zusammenspielen und was sich ändert.

    Die Rentenversicherung 2026: Stabilität und Wandel

    Die Rentenversicherung ist das zentrale Element der deutschen Altersvorsorge und umfasst sowohl die gesetzliche als auch die private Absicherung im Ruhestand.

    2026 bleibt das System der gesetzlichen Rentenversicherung stabil, aber die private Altersvorsorge steht vor einem fundamentalen Wandel. Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung bleibt auch 2026 stabil bei 18,6 Prozent und wird seit neun Jahren unverändert auf diesem Niveau gehalten. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2026 auf monatlich 8.450 Euro oder jährlich 101.400 Euro, während der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung ab 1. Januar 2026 auf 112,16 Euro und der Höchstbetrag auf 1.571,70 Euro im Monat steigen.

    Ein Highlight des Jahres 2026 ist die kräftige Rentenerhöhung: Die Renten steigen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Diese Steigerung erfolgt aufgrund der Haltelinie von 48 Prozent für das Rentenniveau, die bis zum Jahr 2031 gilt. Für künftige Jahre prognostiziert der Rentenversicherungsbericht weitere Erhöhungen: Die Rentenerhöhung 2027 könnte 4,75 Prozent betragen, 2028 soll die Rentenanpassung 2,39 Prozent, 2029 2,75 Prozent und 2030 2,83 Prozent betragen.

    Wie hoch ist die durchschnittliche Altersrente in Deutschland?

    Die Realität der Rentenzahlungen zeigt eine deutliche Kluft zwischen theoretischen Berechnungen und tatsächlichen Auszahlungen. Die durchschnittliche Altersrente in Deutschland liegt bei rund 1.180 Euro monatlich (Zahlbetrag nach Sozialabgaben, vor Steuern). Männer erhalten im Schnitt 1.374 Euro, Frauen 1.000 Euro. Diese Zahlen verdeutlichen ein grundlegendes Problem: Das Geschlechtergefälle bei den Renten bleibt erheblich.

    📊 Schätzfrage

    Wie hoch ist die Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittseinkommen in Euro?

    1500

    2200

    1913

    Die Standardrente steigt nach der Rentenerhöhung auf 1.913,40 Euro brutto (Stand Juli 2026)

    Die Standardrente, die oft als Messlatte dient, beträgt nach 45 Entgeltpunkten zum 1. Juli 2026 1.913,40 Euro brutto. Diese theoretische Größe erreichen jedoch nur wenige Rentner, da sie unterbrechungsfreie 45 Beitragsjahre mit durchgehend durchschnittlichem Verdienst voraussetzt. Statistiken der Deutschen Rentenversicherung weisen für Versichertenrenten typische durchschnittliche Zahlbeträge von rund 1.100 Euro aus.

    Besonders dramatisch zeigt sich die Situation bei Neuzugängen: Im Rentenneuzugang 2024 erhielten 28,5 Prozent der Frauen eine Altersrente unter 600 Euro, bei Männern lag der Anteil bei 20,6 Prozent. Diese Zahlen unterstreichen die Dringlichkeit privater Zusatzvorsorge.

    Welche Änderungen bringt das Jahr 2026 bei den Altersgrenzen?

    Die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen setzt sich 2026 konsequent fort. Die Altersgrenzen steigen 2026 um weitere zwei Monate. Eine Regelaltersrente können 1960 Geborene mit 66 Jahren und 4 Monaten erhalten. Für besonders langjährig Versicherte gelten andere Regelungen: Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte können 1962 geborene Versicherte mit 64 Jahren und 8 Monaten erhalten.

    Die Flexibilität beim Hinzuverdienst wurde bereits deutlich verbessert: Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug einer Altersrente bestehen nicht. Dies ermöglicht Rentnern, unbegrenzt hinzuzuverdienen, ohne Abschläge bei ihrer Rente befürchten zu müssen.

    Dennoch müssen vorzeitige Rentner weiterhin mit Abschlägen rechnen. Für Versicherte des Jahrgangs 1963, die 2026 63 Jahre alt werden, liegt das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und zehn Monaten. Bei einem frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag somit 13,8 Prozent.

    🔄 Karteikarte

    Haltelinie für das Rentenniveau

    Gesetzliche Garantie, dass das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken darf. Sie sorgt dafür, dass der Rentenwert entsprechend angepasst wird.

    Wie wird die Rente besteuert?

    Ein oft übersehener Aspekt der Rentenplanung ist die steuerliche Belastung. Ab Januar 2026 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 83,5 auf 84 Prozent. Somit bleiben 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Diese schrittweise Erhöhung führt dazu, dass immer mehr Rentner steuerpflichtig werden. Wer sich intensiver mit diesem Thema auseinandersetzen möchte, findet detaillierte Informationen zur Rentenbesteuerung.

    Der jährliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Nur wer mit seinem zu versteuernden Einkommen darüber liegt, muss tatsächlich Steuern zahlen. Jede Rentenerhöhung schlägt bei der Steuerpflicht zu 100 Prozent zu Buche, was bedeutet, dass auch langjährige Rentner plötzlich steuerpflichtig werden können.

    Neben Steuern fallen weitere Abzüge an: 7,30 Prozent der Altersrente werden für die Krankenversicherung und 3,60 Prozent (4,20 Prozent für Kinderlose, Stand: 2026) für die Pflegeversicherung abgezogen.

    Was ändert sich 2027 bei der privaten Altersvorsorge grundlegend?

    Das Jahr 2027 markiert eine Zeitenwende in der privaten Altersvorsorge. Kernpunkt der Reform ist die Schaffung eines Altersvorsorgedepots, in dem die Bürger mit Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETF) für das Alter sparen sollen. Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt ein Bestandsschutz. Sie können Ihren bestehenden Riester-Vertrag also wie gewohnt und mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiterführen.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Ab 2027 werden alle bestehenden Riester-Verträge automatisch gekündigt

    nein

    Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz und laufen unverändert weiter. Neue Verträge nach altem Riester-Modell sind aber ab 2027 nicht mehr möglich.

    Die Förderstruktur wird deutlich attraktiver gestaltet: Die staatliche Förderung erfolgt beitragsproportional und beträgt bis zu 540 Euro Grundzulage jährlich. Besonders Familien profitieren: Während die bisherige Riester-Förderung komplex war, wird das neue System einfacher und transparenter.

    Ein „historischer Meilenstein“ ist das neue öffentlich verwaltete Standarddepot. Das wird ein Benchmark sein, an dem sich alle anderen Anbieter orientieren müssen, insbesondere bei den Kosten. Bei Standardprodukt-Verträgen wird die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten auf 1,0 Prozent begrenzt.

    Strategie: Welche Altersvorsorge passt zu wem?

    Die neue Vielfalt der Vorsorgeoptionen erfordert eine strategische Herangehensweise. Das klassische Drei-Säulen-System bleibt bestehen, wird aber durch flexiblere Elemente ergänzt:

    VorsorgetypZielgruppeMaximale Förderung 2026Besonderheiten
    Gesetzliche RenteAlle PflichtversichertenHaltelinie 48% bis 2031Basis der Altersvorsorge
    Riester-Rente (bis 2026)Angestellte, Beamte175€ + 300€ pro KindLäuft aus, Bestandsschutz
    Altersvorsorgedepot (ab 2027)Alle Pflichtversicherten540€ GrundzulageKapitalmärkte ohne Garantie
    Rürup-RenteSelbstständige30.826€ (Ledige)Steuerlich absetzbar
    BetriebsrenteArbeitnehmer4.056€ jährlichEntgeltumwandlung

    Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Junge Sparer (bis 35 Jahre): Altersvorsorgedepot ab 2027 mit höchsten Renditechancen durch langen Anlagehorizont
    • Mittleres Alter (35-50 Jahre): Kombination aus bestehenden Riester-Verträgen und betrieblicher Altersversorgung
    • Kurz vor der Rente (über 50 Jahre): Sicherheitsorientierte Produkte, möglicherweise freiwillige Rentenbeiträge
    • Selbstständige: Rürup-Rente als Basisabsicherung, ab 2027 zusätzlich Altersvorsorgedepot möglich

    Das Rentenpaket 2025 – seit 1. Januar 2026 in Kraft – sichert das Niveau gesetzlich bis 2031. Nach Ablauf der Haltelinie könnte das Niveau auf 46,1 bis 46,5 Prozent sinken. Diese Entwicklung macht zusätzliche private Vorsorge unumgänglich.

    Fazit

    Die Rentenversicherung 2026 steht an einem Wendepunkt: Während das gesetzliche System durch die Haltelinie stabilisiert wird und mit einer kräftigen Rentenerhöhung von 4,24 Prozent aufwartet, zeichnet sich bei der privaten Vorsorge ein grundlegender Paradigmenwechsel ab. Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 verspricht höhere Renditechancen durch Kapitalmarktinvestments, verzichtet aber auf Garantien. Wer heute klug plant, kombiniert die verschiedenen Vorsorgebausteine intelligent: Die gesetzliche Rente bildet das Fundament, die betriebliche Altersvorsorge ergänzt, und die private Vorsorge – sei es noch Riester oder künftig das Altersvorsorgedepot – schließt die Lücke. Entscheidend ist ein frühzeitiger Start, denn jedes Jahr zählt für den Zinseszinseffekt.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist der Beitragssatz zur Rentenversicherung 2026?

    Der Beitragssatz zur allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2026 unverändert bei 18,6 Prozent und wird paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Damit zahlen beide Seiten jeweils 9,3 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens.

    Um wie viel Prozent steigen die Renten im Juli 2026?

    Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 Prozent. Der Rentenwert erhöht sich von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Für die Folgejahre werden moderatere Steigerungen prognostiziert, etwa 4,75 Prozent im Jahr 2027.

    Wie hoch ist die durchschnittliche Altersrente in Deutschland?

    Die durchschnittliche Altersrente liegt bei rund 1.180 Euro monatlich als Zahlbetrag nach Sozialabgaben, vor Steuern. Männer erhalten im Schnitt 1.374 Euro, Frauen 1.000 Euro. Die gesetzliche Rente ersetzt im Durchschnitt nur etwa 48 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.

    Wann kann ich 2026 ohne Abschläge in Rente gehen?

    Versicherte des Jahrgangs 1960 erreichen die Regelaltersgrenze 2026 mit 66 Jahren und 4 Monaten. Besonders langjährig Versicherte des Jahrgangs 1962 können bereits mit 64 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.

  • Renteninformation

    Renteninformation

    Rentenansprüche verstehen und Altersvorsorge richtig planen

    Die jährliche Renteninformation zeigt Ihre zu erwartende gesetzliche Rente. Wie Sie sie richtig lesen und ob zusätzliche private Vorsorge 2026 nötig ist.

    Renteninformation 2026: Wie Sie Ihre Altersvorsorge richtig planen

    Die Renteninformation zeigt Ihnen exakt auf, wie viel gesetzliche Rente Sie zu erwarten haben – und damit, ob zusätzliche private Vorsorge nötig ist. 31 Millionen Versicherte in Deutschland erhalten dieses jährliche Dokument der Deutschen Rentenversicherung, um ihre Altersplanung konkret zu gestalten.

    Ab Ihrem 27. Lebensjahr bekommen Sie Jahr für Jahr Ihre persönliche Renteninformation mit dem aktuellen Stand Ihrer erworbenen Rentenansprüche – sofern Sie mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten erreicht haben. Das Schreiben hilft bei der Planung der Altersvorsorge und zeigt auf, ob zusätzliche private oder betriebliche Vorsorge nötig ist.

    Wer bekommt die Renteninformation und was ist darin enthalten?

    Die Renteninformation ist ein kostenloses Serviceangebot der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird jährlich an rund 31 Millionen Versicherte versandt (Stand 2026) und beinhaltet eine Darstellung der bisher gezahlten Beiträge sowie die Angabe der Höhe der bislang erworbenen Rentenansprüche.

    Anspruchsberechtigt sind alle gesetzlich Versicherten:

    • Ab 27 Jahren
    • Mit mindestens 5 Jahren an Beitragszeiten
    • Automatischer Versand einmal jährlich
    • Bei Wohnsitz im Ausland: Versand endet nach 3 Jahren ohne deutsche Beitragszeiten

    Das Dokument ist bewusst als Planungsinstrument konzipiert. Allerdings: Die Renteninformation enthält keine rechtsverbindlichen Informationen. Die Höhe der hierin ausgewiesenen Anwartschaften kann sich – etwa durch Gesetzesänderungen – verändern.

    💡 Schon gewusst?

    Das aktuelle Durchschnittsentgelt für Entgeltpunkte beträgt 2026 genau 51.944 Euro.

    Wie funktioniert die Berechnung Ihrer Rentenpunkte?

    Entgeltpunkte sind das Herzstück der Rentenformel. Die Höhe ergibt sich aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten:

    Jahresbruttoeinkommen ÷ Durchschnittsentgelt = Entgeltpunkte

    2026 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt 51.944 Euro. Wer also 51.944 Euro verdient, erhält 1,0 Rentenpunkt. Bei doppeltem Verdienst wären das 2,0 Entgeltpunkte – allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

    Die maximale Anzahl liegt 2026 bei 1,95 Entgeltpunkten, was einem Jahresgehalt von 101.400 Euro entspricht. Einkommen oberhalb dieser Grenze ist beitragsfrei und bringt keine weiteren Punkte.

    Was bringt Ihnen jeder Rentenpunkt ab Juli 2026?

    Der Rentenwert ist der Euro-Betrag, den Sie monatlich für jeden Entgeltpunkt als Rente erhalten. Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro.

    Diese Erhöhung folgt der gesetzlichen Haltelinie: Das Rentenniveau bleibt bei 48 Prozent. Darauf werden die neuen Rentenwerte festgelegt.

    ZeitraumRentenwert pro EntgeltpunktErhöhung
    Bis 30.06.202640,79 €
    Ab 01.07.202642,52 €+4,24%

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Der Rentenwert steigt jedes Jahr automatisch um mindestens 4 Prozent.

    Nein

    Die Rentenanpassung folgt der Lohnentwicklung und kann unterschiedlich stark ausfallen. 2026 beträgt sie 4,24 Prozent, in anderen Jahren kann sie deutlich niedriger oder höher ausfallen (Stand 2026).

    So berechnen Sie Ihre voraussichtliche Bruttorente

    Die Rentenberechnung folgt dieser Formel:

    Entgeltpunkte × Rentenwert = Bruttorente

    Das ist die vereinfachte Variante für eine reguläre Altersrente ohne Abschläge (die Zugangsfaktoren betragen 1,0).

    Konkrete Beispiele für 2026:

    • 30 Entgeltpunkte × 42,52 Euro = 1.275,60 Euro Bruttorente
    • 40 Entgeltpunkte × 42,52 Euro = 1.700,80 Euro Bruttorente
    • 50 Entgeltpunkte × 42,52 Euro = 2.126,00 Euro Bruttorente

    Wichtig: Dies sind Bruttobeträge. Von der Rente gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie möglicherweise Steuern ab.

    Wie lesen Sie die erste Seite der Renteninformation richtig?

    Die erste Seite enthält drei zentrale Beträge in einem Kästchen:

    1. Erwerbsminderungsrente: Die monatliche Rente bei sofortiger Erwerbsunfähigkeit

    2. Reguläre Altersrente: Rente zum 67. Lebensjahr ohne weitere Beiträge

    3. Hochgerechnete Rente: Prognose bei gleichbleibendem Verdienst bis Rentenbeginn

    Die Hochrechnung basiert auf Beitragszahlungen wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre – das ist eine Prognose unter bestimmten Annahmen, keine Garantie.

    Weitere wichtige Angaben:

    • Persönliche Daten zur eindeutigen Zuordnung
    • Bisher eingezahlte Gesamtbeiträge
    • Gesammelte Entgeltpunkte (Grundlage der Rentenberechnung)
    • Reguläres Rentenalter (meist 67 Jahre)

    Rentenanpassung 2026: Das bedeutet konkret mehr Geld

    Ein „Standardrentner“ mit durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren erhält um 77,85 Euro höhere Rente im Monat. Die Erhöhung betrifft 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland (Stand 2026).

    Konkrete Auswirkungen der Rentenerhöhung:

    • Bei 1.000 Euro Bruttorente: +42,40 Euro monatlich
    • Bei 1.500 Euro Bruttorente: +63,60 Euro monatlich
    • Bei 2.000 Euro Bruttorente: +84,80 Euro monatlich

    Die Rentenanpassungsmitteilung wird voraussichtlich Mitte Juni bis Ende Juli 2026 versandt.

    🔄 Karteikarte

    Haltelinie Rentenniveau

    Gesetzliche Garantie, dass das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fällt. Diese Regelung gilt bis 2031 und sichert stabile Rentenanpassungen (Stand 2026).

    Das ist der häufigste Fehler beim Lesen der Renteninformation

    Verwechslung von Brutto- und Nettorente: Der Betrag in Ihrer Renteninformation ist eine Bruttorente. Davon gehen automatisch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab.

    Die Abzüge für 2026:

    • Krankenversicherung: 7,3% + halber Zusatzbeitrag (etwa 1,45%)
    • Pflegeversicherung: 3,6% (mit Kindern) oder 4,2% (kinderlos)
    • Gesamt: etwa 11–12% der Bruttorente

    Bei 1.000 Euro Bruttorente führen diese Abzüge zu etwa 110–120 Euro, es bleiben rund 880–890 Euro Netto vor Steuern.

    Zwei weitere Fehlerquellen: Die hochgerechnete Rente basiert auf dem Durchschnittsverdienst der letzten fünf Jahre – Gehaltserhöhungen, Arbeitslosigkeit oder Teilzeitphasen verändern die tatsächliche Rente. Und: Die Beträge sind in heutiger Kaufkraft angegeben. Bei Inflation verliert das Geld bis zum Rentenbeginn an Wert.

    Prüfen Sie Ihre Daten – das ist Ihr nächster Schritt

    Die Renteninformation erhalten Sie ab dem 27. Lebensjahr nach fünf Jahren Versicherungszeit einmal jährlich. Ab dem 55. Lebensjahr bekommen Sie stattdessen alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die detaillierter ist und näher an der tatsächlichen Rentenhöhe liegt.

    Prüfschritte beim Erhalt:

    • Sind alle Beschäftigungszeiten erfasst?
    • Stimmen die angegebenen Verdienste?
    • Fehlen Zeiten der Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit?
    • Wurden Ausbildungszeiten korrekt berücksichtigt?

    Bei Fehlern wenden Sie sich umgehend an die Deutsche Rentenversicherung. Eine kostenlose Kontenklärung ist jederzeit möglich.

    🧠 Quiz

    Ab welchem Alter erhalten Sie automatisch eine detaillierte Rentenauskunft statt der jährlichen Renteninformation?

    Ab 50 Jahren

    Ab 55 Jahren

    Ab 60 Jahren

    B

    Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte alle drei Jahre automatisch eine Rentenauskunft, die die jährliche Renteninformation ersetzt und umfassendere Berechnungen enthält (Stand 2026).

    Fazit

    Die Renteninformation ist Ihr persönliches Planungsinstrument für die finanzielle Zukunft. Mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro pro Entgeltpunkt (ab Juli 2026) und dem Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro können Sie Ihre Rentenansprüche präzise berechnen. Rechnen Sie realistisch: Von der Bruttorente gehen etwa 11–12% für Versicherungsbeiträge ab, hinzu kommen möglicherweise Steuern. Nutzen Sie die jährlichen Informationen aktiv. Prüfen Sie Ihre Daten auf Vollständigkeit, berechnen Sie Ihre voraussichtliche Nettorente und treffen Sie rechtzeitig Entscheidungen für zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen. Nur wer seine Renteninformation versteht, kann frühzeitig erkennen, ob eine Versorgungslücke droht und entsprechend handeln.

    Häufig gestellte Fragen

    Wer erhält eine Renteninformation?

    Die Deutsche Rentenversicherung verschickt die Renteninformation jährlich an gesetzlich Versicherte ab dem 27. Lebensjahr. Voraussetzung sind mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten. Das Schreiben informiert über den aktuellen Stand der gesetzlichen Altersvorsorge.

    Welche Beträge stehen in der Renteninformation?

    Die Renteninformation zeigt drei zentrale Beträge: die Erwerbsminderungsrente bei sofortiger Erwerbsunfähigkeit, die reguläre Altersrente ohne weitere Beiträge und die hochgerechnete Rente bei gleichbleibendem Verdienst. Diese Werte stehen in einem Kästchen auf der ersten Seite. Zusätzlich finden sich Angaben zu eingezahlten Beiträgen und Entgeltpunkten.

    Sind die Beträge in der Renteninformation garantiert?

    Nein, die Beträge sind Prognosen und keine Garantien. Sie basieren auf weiterem Durchschnittsverdienst, stabiler Gesetzeslage und aktuellen Rentenwerten. Gehaltserhöhungen, früherer Ruhestand oder Arbeitslosigkeit können die später tatsächlich ausgezahlte Rente deutlich verändern.

    Was sind Entgeltpunkte und wie entstehen sie?

    Entgeltpunkte bilden das Herzstück der deutschen Rentenberechnung. Ein Entgeltpunkt entspricht dem jährlichen Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Neben Beitragszeiten fließen auch weitere anerkannte Versicherungszeiten wie Kindererziehung und Pflege in die Punktesumme ein.

  • Rentenbeitrag

    Rentenbeitrag

    Rentenbeitrag berechnen: Aktuelle Sätze und Auswirkungen 2026

    Der Rentenbeitrag bestimmt die Höhe Ihrer späteren Rente. Welcher Beitragssatz 2026 gilt, wie er berechnet wird und was Gutverdiener jetzt beachten sollten.

    Rentenbeitrag 2026: Höhe, Berechnung und Auswirkungen

    Der Rentenbeitrag bestimmt als zentraler Baustein des deutschen Sozialversicherungssystems die spätere Höhe Ihrer gesetzlichen Rente.

    Die Rentenbeiträge 2026 bleiben stabil, doch für Gutverdienende wird es teurer. Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung beträgt 2026 unverändert 18,6 Prozent und bleibt somit im neunten Jahr in Folge stabil. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Rentenbeitrag paritätisch, sodass jeder 9,3 Prozent des Bruttolohns trägt. Die wichtigste Änderung betrifft jedoch die Beitragsbemessungsgrenzen, die deutlich ansteigen und damit höhere Belastungen für viele mit sich bringen.

    Was ist ein Rentenbeitrag?

    Der Rentenbeitrag ist eine monatliche Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und dient vor allem zur Absicherung im Alter durch den Aufbau einer Altersrente. Er ist Teil der Sozialversicherungsbeiträge und wird auf Basis des Bruttolohns berechnet. Der Beitrag fließt in das Umlageverfahren ein, bei dem die aktuellen Einzahlungen die laufenden Renten finanzieren. Der Rentenversicherungsbeitrag muss von allen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, als Pflichtbeitrag auf Löhne aus nicht selbstständiger Arbeit gezahlt werden.

    Aus den eingezahlten Beiträgen entstehen Entgeltpunkte, die später die Höhe Ihrer Rente bestimmen. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten. So entspricht 1,0 Rentenpunkt genau dem Bruttodurchschnittsgehalt. Sollte Ihr Verdienst nur halb so hoch sein, wird Ihnen ein halber Rentenpunkt zugeschrieben.

    📊 Schätzfrage

    Wie viele Jahre bleibt der Rentenbeitragssatz bereits unverändert?

    5

    12

    9

    Jahre

    Der Beitragssatz von 18,6 Prozent ist seit 2018 stabil und wird 2026 zum neunten Mal in Folge nicht erhöht.

    Wie hoch sind die Rentenbeitragssätze 2026?

    Im Jahr 2026 beträgt der Rentenbeitrag 18,6 Prozent des Bruttolohns. Diese Stabilität dokumentiert die solide Finanzlage der Rentenversicherung trotz demografischer Herausforderungen. Seit nunmehr acht Jahren liegt der Beitragssatz stabil bei 18,6 %. Im Unterschied zur These, dass die Rentenversicherung nicht mehr finanzierbar sei, liegt der aktuelle Beitragssatz damit sogar 1,7 Prozentpunkte niedriger als 1998.

    Der Arbeitnehmeranteil beträgt monatlich 9,3 Prozent des Bruttolohns, während der Arbeitgeber denselben Betrag übernimmt. Bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro zahlen Sie also 372 Euro Rentenbeitrag, Ihr Arbeitgeber ebenfalls 372 Euro. Zusammen fließen damit 744 Euro in die Rentenkasse.

    Für die knappschaftliche Rentenversicherung gelten andere Sätze: Der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung bleibt unverändert bei 24,7 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 9,3 Prozent, der Arbeitgeberanteil 15,4 Prozent. Diese höheren Sätze spiegeln die besonderen Arbeitsbedingungen in Branchen wie dem Bergbau wider.

    Beitragsbemessungsgrenze – Wer zahlt wie viel?

    Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Einkommen, bis zu dem Rentenbeiträge erhoben werden. In der allgemeinen Rentenversicherung erhöht sich die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze auf 8.450 Euro/Monat (2025: 8.050 Euro/Monat). Das entspricht einem Jahreseinkommen von 101.400 Euro (Stand 2026).

    In der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht sich die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze auf 10.400 Euro/Monat (2025: 9.900 Euro/Monat). Diese höheren Grenzen berücksichtigen die besonderen Anforderungen und Risiken in knappschaftlichen Berufen.

    Ein historischer Meilenstein: Bereits seit 2025 gelten in Ost- und Westdeutschland einheitliche Rechengrößen. Damit entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern bei der Beitragsbemessung. Diese Angleichung beendet eine über 30-jährige Trennung im deutschen Rentensystem.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze wird gar nicht besteuert

    nein

    Einkommen über 8.450 Euro monatlich bleibt nur beitragsfrei in der Rentenversicherung, unterliegt aber weiterhin der Einkommensteuer.

    Für Beschäftigte mit höheren Einkommen bedeutet die gestiegene Grenze konkrete Mehrbelastungen. Ein Beispiel: Verdient eine Arbeitnehmerin 9.500 Euro brutto im Monat, werden 2026 nur 8.450 Euro für die Rentenversicherung verbeitragt – der darüberliegende Betrag von 1.050 Euro bleibt beitragsfrei und erhöht ihre gesetzliche Rente nicht.

    Wie berechnen sich die Höchstbeiträge?

    Die maximale Beitragshöhe ergibt sich aus einer einfachen Formel: Beitragsbemessungsgrenze × Beitragssatz = monatlicher Höchstbeitrag. Im Jahr 2026 beträgt der maximale Rentenbeitrag:

    Allgemeine Rentenversicherung:

    8.450 Euro × 18,6 % = 1.571,70 Euro monatlich

    Knappschaftliche Rentenversicherung:

    10.400 Euro × 24,7 % = 2.568,80 Euro monatlich

    Diese Höchstbeiträge werden paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. In der allgemeinen Rentenversicherung zahlt jeder maximal 785,85 Euro monatlich.

    Die folgende Tabelle zeigt Beispiele für verschiedene Einkommensstufen 2026:

    BruttoeinkommenAN-BeitragAG-BeitragGesamt
    3.000 €279,00 €279,00 €558,00 €
    5.000 €465,00 €465,00 €930,00 €
    8.450 €785,85 €785,85 €1.571,70 €
    10.000 €785,85 €785,85 €1.571,70 €

    Freiwillige Rentenbeiträge – Welche Optionen gibt es?

    Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt ab 1. Januar 2026 von 103,42 Euro auf 112,16 Euro, der Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro auf 1.571,70 Euro. Diese Flexibilität ermöglicht es Selbstständigen und anderen nicht Pflichtversicherten, ihre Beiträge individuell zu gestalten.

    Alle Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind, können diese freiwilligen Beiträge leisten, ebenso Deutsche mit Wohnsitz im Ausland. Auch Menschen mit vorgezogener Altersrente können bis zum regulären Rentenalter freiwillig einzahlen.

    Eine besondere Möglichkeit: Bis spätestens 31. März 2026 können noch freiwillige Beiträge für das Jahr 2025 gezahlt werden. Möglich ist dies mit Beträgen zwischen 112,16 Euro und 1.497,30 Euro.

    Der Mindestbeitrag basiert auf der Minijob-Grenze: Die Minijob-Grenze, also die monatliche Verdienstgrenze im Minijob, steigt 2026 von 556 Euro auf 603 Euro. Daraus ergibt sich der neue Mindestbeitrag von 112,16 Euro (603 Euro × 18,6 %).

    🔄 Karteikarte

    Durchschnittsentgelt

    Das Durchschnittseinkommen aller Rentenversicherungspflichtigen in einem Jahr. 2026 beträgt es vorläufig 51.944 Euro und bestimmt die Berechnung der Entgeltpunkte.

    Was kosten Entgeltpunkte 2026?

    Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, beträgt 51.944 Euro im Jahr. 2026 kostet ein Rentenpunkt etwa 9.661,58 Euro. So hoch ist laut der Deutschen Rentenversicherung bei einem vorläufigen Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro der zu leistende Beitrag zur Rentenversicherung.

    Die Entgeltpunkte bestimmen direkt Ihre spätere Rente. Bei einem für dieses Jahr geschätzten Brutto-Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro könnte man laut der Deutschen Rentenversicherung 2026 also maximal 1,9521 Rentenpunkte erhalten. Dies entspricht der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro geteilt durch das Durchschnittsentgelt.

    Beispiele für Entgeltpunkte 2026:

    • Bei 30.000 Euro Jahreseinkommen: 0,58 Entgeltpunkte
    • Bei 40.000 Euro Jahreseinkommen: 0,77 Entgeltpunkte
    • Bei 51.944 Euro Jahreseinkommen: 1,00 Entgeltpunkt
    • Bei 80.000 Euro Jahreseinkommen: 1,54 Entgeltpunkte
    • Bei 101.400 Euro Jahreseinkommen: 1,95 Entgeltpunkte (Maximum)

    Auswirkungen der gestiegenen Beitragsbemessungsgrenze

    Grundlage ist die Lohnentwicklung 2024 mit einem Anstieg von 5,16 Prozent. Diese positive Lohnentwicklung führt automatisch zu höheren Beitragsbemessungsgrenzen. Von der Erhöhung betroffen sind nur Personen mit Einkommen oberhalb der bisherigen Bemessungsgrenzen – für die Mehrheit der Versicherten ändert sich nichts.

    Konkrete Auswirkungen zeigt folgendes Beispiel: Ein Beschäftigter verdient 8.400 Euro brutto im Monat. Im Jahr 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bei 8.450 Euro monatlich. Das bedeutet, dass das gesamte Einkommen von 8.400 Euro renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig ist.

    2025 lag die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung bei 8.050 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass von den 8.400 Euro nur 8.050 Euro renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig waren. 350 Euro lagen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und waren beitragsfrei. Diese 350 Euro werden ab 2026 vollständig in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einbezogen.

    Die steuerliche Behandlung bleibt vorteilhaft: Rentenbeiträge sind als Sonderausgaben absetzbar. Der Höchstbetrag orientiert sich an der knappschaftlichen Rentenversicherung und steigt entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze. Neben der gesetzlichen Rente bieten sich auch andere Altersvorsorgeoptionen wie die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung an.

    Fazit

    Der Rentenbeitragssatz bleibt 2026 mit 18,6 Prozent stabil und dokumentiert die neunte Jahr in Folge unveränderte Beiträge. Die wichtigste Änderung betrifft die gestiegene Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro monatlich (101.400 Euro jährlich), die erstmals bundesweit einheitlich gilt. Freiwillige Beiträge können zwischen 112,16 Euro und 1.571,70 Euro monatlich gewählt werden, wobei Nachzahlungen für 2025 bis 31. März 2026 möglich sind. Ein Entgeltpunkt kostet 2026 etwa 9.661,58 Euro basierend auf dem Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 400 Euro monatlich führt für Gutverdienende zu spürbaren Mehrbelastungen, während die Mehrheit der Beschäftigten unveränderte Beiträge zahlt. Die kontinuierliche Stabilität des Beitragssatzes seit 2018 widerlegt Befürchtungen einer unbezahlbaren Rentenversicherung und zeigt die Anpassungsfähigkeit des Systems an demografische Veränderungen.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist der Rentenbeitragssatz 2026?

    Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung bleibt 2026 unverändert bei 18,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag paritätisch, jeder trägt 9,3 Prozent des Bruttolohns. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Satz 24,7 Prozent.

    Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

    Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt 2026 auf 8.450 Euro monatlich (2025: 8.050 Euro). Seit dem 1. Januar 2026 entfällt die frühere Unterscheidung zwischen Ost und West komplett. Einkommen über dieser Grenze sind beitragsfrei.

    Welche freiwilligen Rentenbeiträge können Selbstständige zahlen?

    Selbstständige können 2026 jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 112,16 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.571,70 Euro monatlich wählen. Die Beitragshöhe kann monatlich flexibel angepasst werden. Freiwillige Beiträge für 2025 können bis zum 31. März 2026 nachgezahlt werden.

    Wie berechnet sich der maximale Rentenbeitrag?

    Der Höchstbeitrag ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze multipliziert mit dem Beitragssatz: 8.450 Euro × 18,6 Prozent = 1.571,70 Euro monatlich. Dieser wird paritätisch aufgeteilt, sodass Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils maximal 785,85 Euro zahlen. Höhere Einkommen führen nicht zu höheren Beiträgen.