Kategorie: Altersvorsorge

Riester, Rürup, betriebliche Altersversorgung und private Rentenversicherung: So bauen Sie eine zusätzliche Rente neben der gesetzlichen Vorsorge auf.

  • Direktversicherung

    Direktversicherung

    Betriebliche Altersvorsorge: Direktversicherung einfach erklärt

    Die Direktversicherung ist eine beliebte betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung. Welche Steuervorteile sie 2026 bietet und welche Regeln gelten.

    Direktversicherung 2026: Vorteile, Steuern und Regelungen

    Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber eine Renten- oder Lebensversicherung für den Arbeitnehmer abschließt.

    Die betriebliche Altersvorsorge erlebt 2026 erhebliche Verbesserungen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt auf 8.450 Euro im Monat beziehungsweise 101.400 Euro im Jahr. Diese Änderung schafft zusätzlichen Spielraum für die Direktversicherung und macht sie für Arbeitnehmer noch attraktiver. Zugleich profitieren Betriebsrentner von einem erhöhten Freibetrag bei den Krankenversicherungsbeiträgen.

    Was ist eine Direktversicherung und wie funktioniert sie?

    Die Direktversicherung gehört zu den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Die Direktversicherung kann vom Arbeitgeber finanziert werden oder im Rahmen der Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer. Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts nicht bar ausgezahlt, sondern fließt in die Versicherung. Der Arbeitgeber tritt dabei als Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf, während der Mitarbeiter die versicherte Person ist und ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Leistungen erhält.

    Das Prinzip der Entgeltumwandlung bildet das Herzstück der Direktversicherung. Arbeitnehmer verzichten auf einen Teil ihres künftigen Bruttogehalts, der stattdessen in die Versicherung eingezahlt wird. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen und die Sozialabgaben erheblich. Nach § 1a Abs. 1 BetrAVG hat der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf Durchführung der Entgeltumwandlung in Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG).

    Welche steuerlichen Vorteile bietet die Direktversicherung 2026?

    Die Steuervorteile der Direktversicherung sind 2026 besonders attraktiv. Der steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge des Arbeitgebers zur bAV (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) beträgt acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Im Jahr 2026 liegt der steuerfreie Höchstbetrag somit bei 8.112 Euro jährlich (676 Euro monatlich).

    Die Förderung ist in zwei Stufen gegliedert:

    • 4 Prozent der BBG (4.056 Euro jährlich / 338 Euro monatlich): Vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei
    • Weitere 4 Prozent der BBG (4.056 Euro jährlich / 338 Euro monatlich): Nur steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig

    📊 Schätzfrage

    Wie hoch ist der maximale steuerfreie Jahresbeitrag zur Direktversicherung 2026?

    7000

    9000

    8112

    Der Höchstbetrag entspricht 8% der Beitragsbemessungsgrenze 2026 von 101.400 Euro.

    Diese Struktur ermöglicht es Arbeitnehmern, erhebliche Steuereinsparungen zu realisieren. Arbeitnehmer können dann einen höheren Teil ihres Einkommens, nämlich bis zu 338 Euro im Monat (2025: 322 Euro), steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen.

    Wie funktioniert der Arbeitgeberzuschuss ab 2026?

    Seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die durch die Entgeltumwandlung eingesparten Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung an den Arbeitnehmer als Zuschuss zur Entgeltumwandlung weiterzugeben. Das gilt für alle seit 2019 abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab Beginn. Für Bestandsverträge gilt die Zuschussverpflichtung seit 2022.

    Die Zuschusshöhe ist gesetzlich auf 15 Prozent des umgewandelten Entgelts begrenzt. Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Zuschuss von 15% der umgewandelten Entgeltbestandteile zu leisten. Wer den maximal sozialversicherungsfreien Betrag von 338 Euro nutzt, erhält somit 44,09 Euro monatlich vom Arbeitgeber.

    Rechenbeispiel für 2026:

    • Entgeltumwandlung: 338 Euro monatlich (maximal sozialversicherungsfrei)
    • Arbeitgeber-Einsparung Sozialabgaben: ca. 20 %
    • Mindest-Arbeitgeberzuschuss: 15 % von 338 Euro = 50,70 Euro
    • Gesamtbeitrag in die Direktversicherung: 388,70 Euro monatlich

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Der Arbeitgeberzuschuss zur Direktversicherung ist freiwillig und hängt von der Unternehmensgröße ab

    nein

    Der 15%-Zuschuss ist seit dem BRSG gesetzlich verpflichtend für alle Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungen in Direktversicherungen, unabhängig von der Unternehmensgröße.

    Welche Steuern und Abgaben fallen in der Rentenphase an?

    Bei der Auszahlung der Direktversicherung gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Leistungen aus der Direktversicherung werden dafür voll versteuert (nachgelagerte Besteuerung). Der anzuwendende Steuersatz entspricht dem persönlichen Steuersatz in der Rentenphase, der meist niedriger ist als während des Berufslebens.

    Ein besonders wichtiger Aspekt betrifft die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Werden die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung ausgezahlt, müssen Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen Beiträge zur Krankenversicherung Rentner sowie zur Pflegeversicherung zahlen. Dabei fallen die vollen Beitragssätze an – sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil.

    Die positive Nachricht: Der Freibetrag für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 genau 197,75 Euro monatlich. Grundlage ist die bundeseinheitliche Bezugsgröße der Sozialversicherung von 3.955 Euro im Monat; der Freibetrag entspricht 1/20 dieser Bezugsgröße. Dies bedeutet eine Entlastung für Betriebsrentner, da nur der Betrag oberhalb von 197,75 Euro mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet wird.

    BetriebsrenteKrankenversicherung (17,7%)PflegeversicherungNettobetrag
    150 €0 € (unter Freibetrag)0 €150 €
    250 €9,25 € (52,25 × 17,7%)10,50 € (kinderlos, 4,2%)230,25 €
    450 €44,65 € (252,25 × 17,7%)16,20 € (mit Kind, 3,6%)389,15 €

    Grundsicherung und anrechnungsfreie Beträge 2026

    Für Rentner mit geringem Einkommen bringt 2026 weitere Verbesserungen. Der Freibetrag darf höchstens 50 Prozent des Regelbedarfs für Alleinstehende betragen, also höchstens 281,50 Euro pro Monat. Diese Regelung stärkt die betriebliche Altersvorsorge als zweite Säule der Altersversorgung erheblich.

    Die Freibetragsregelung nach § 82a SGB XII funktioniert folgendermaßen:

    • Die ersten 100 Euro der Betriebsrente bleiben anrechnungsfrei
    • Von dem darüber liegenden Betrag bleiben weitere 30 Prozent anrechnungsfrei
    • Insgesamt darf der Freibetrag nicht höher sein als 50 Prozent des Regelsatzes für Grundsicherung. Dieser beträgt im Jahr 2026 für Alleinstehende 563 Euro, das heißt, es sind maximal 281,50 Euro anrechnungsfrei

    🧠 Quiz

    Wie hoch ist der maximale anrechnungsfreie Betrag bei der Grundsicherung für Betriebsrenten 2026?

    197,75 Euro

    250,00 Euro

    281,50 Euro

    C

    Der Freibetrag ist auf 50% des Grundsicherungs-Regelbedarfs von 563 Euro begrenzt, also 281,50 Euro (Stand 2026).

    Mobilität und Jobwechsel bei der Direktversicherung

    Bei einem Arbeitgeberwechsel bleibt die erworbene Anwartschaft grundsätzlich erhalten. Arbeitnehmer haben mehrere Optionen für den Umgang mit ihrer bestehenden Direktversicherung:

    • Übernahme durch neuen Arbeitgeber: Der neue Arbeitgeber übernimmt den bestehenden Vertrag und führt ihn weiter
    • Übertragung in neuen Vertrag: Das angesparte Kapital wird in einen neuen Vertrag beim neuen Arbeitgeber überführt
    • Private Weiterführung: Der Vertrag wird privat fortgeführt, meist ohne Arbeitgeberzuschuss

    Lassen Sie Ihre Direktversicherung vom neuen Arbeitgeber weiterführen, finanzieren Sie sie privat mit eigenen Beiträgen oder lassen Sie sie beitragsfrei ruhen, wenn Sie das Unternehmen wechseln. Die Übertragung zwischen Arbeitgebern ist meist mit Kosten verbunden und kann die Rendite beeinträchtigen, weshalb eine sorgfältige Prüfung der Konditionen empfehlenswert ist.

    Fazit

    Die Direktversicherung bietet 2026 durch die erhöhte Beitragsbemessungsgrenze und verbesserte Freibeträge attraktive Möglichkeiten für die Altersvorsorge. Im Jahr 2026 liegt der steuerfreie Höchstbetrag bei 8.112 Euro jährlich (676 Euro monatlich), wobei bis zu 4.056 Euro zusätzlich sozialversicherungsfrei sind. Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent macht die Direktversicherung für die meisten Arbeitnehmer lohnenswert. Der Freibetrag steigt damit um 10,50 Euro (2025: 187,25 Euro). Betriebsrenten bis 197,75 Euro bleiben 2026 komplett beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Grundsicherung bleiben Betriebsrenten bis zu 281,50 Euro monatlich anrechnungsfrei. Arbeitnehmer sollten jedoch die späteren Belastungen durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie mögliche Auswirkungen bei Jobwechseln berücksichtigen. Insgesamt ist die Direktversicherung eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rente, besonders bei Arbeitgebern, die den vorgeschriebenen Zuschuss gewähren oder sogar darüber hinausgehen.

    Häufig gestellte Fragen

    Was ist eine Direktversicherung?

    Die Direktversicherung ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Renten- oder Lebensversicherung für seine Mitarbeiter ab. Die Beiträge werden meist über Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt finanziert.

    Wie hoch sind die steuerfreien Beiträge zur Direktversicherung 2026?

    2026 können bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (8.112 Euro jährlich bzw. 676 Euro monatlich) steuerbegünstigt eingezahlt werden. Die ersten 4 Prozent (4.056 Euro jährlich) sind steuer- und sozialversicherungsfrei, weitere 4 Prozent sind nur steuerfrei.

    Muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Direktversicherung zahlen?

    Ja, seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die durch Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 15 Prozent als Zuschuss an den Mitarbeiter weiterzugeben. Die Regelung gilt für alle neuen und seit 2022 auch für Bestandsverträge.

    Welche Vorteile haben Geringverdiener bei der Direktversicherung?

    Geringverdiener mit einem monatlichen Arbeitsentgelt bis 2.575 Euro gehören zum begünstigten Personenkreis und erhalten zusätzliche staatliche Förderung auf die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge. Arbeitgeber können 30 Prozent ihres Zuschusses direkt bei der Lohnsteuer geltend machen.

  • Betriebliche Altersversorgung

    Betriebliche Altersversorgung

    Altersvorsorge durch den Arbeitgeber: Ihre Vorteile nutzen

    Die betriebliche Altersversorgung baut über den Arbeitgeber eine Zusatzrente auf. Welche Modelle es gibt, wie der Staat 2026 fördert und welche Vorteile Sie haben.

    Betriebliche Altersversorgung 2026: Modelle, Förderung und Vorteile

    Betriebliche Altersversorgung regelt die zusätzliche Absicherung für das Alter durch den Arbeitgeber neben der gesetzlichen Rente.

    Diese zweite Säule der Altersvorsorge hat sich zu einem bedeutenden Baustein des deutschen Rentenmodells entwickelt. Rund 18,1 Millionen Beschäftigte haben derzeit eine aktive Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung, wobei die Verbreitungsquote seit 2019 bei etwa 54 Prozent stagniert. Besonders in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringem Einkommen ist die bAV noch unterrepräsentiert.

    Was ist betriebliche Altersversorgung?

    Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Leistungen mit einem der Versorgungszwecke Alter, Tod oder Invalidität zusagt. Diese Zusage erfolgt als Gegenleistung für die Arbeitsleistung und ist an das Arbeitsverhältnis gekoppelt.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Nur Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf betriebliche Altersversorgung

    nein

    Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat seit 2002 das Recht auf Entgeltumwandlung – auch Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende und Minijobber (Stand 2026)

    Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung. Dabei kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 4.056 Euro jährlich) durch Entgeltumwandlung für seine bAV verwendet werden.

    Welche fünf Durchführungswege stehen zur Verfügung?

    Die betriebliche Altersversorgung kann über fünf verschiedene Durchführungswege realisiert werden. Jeder Weg bringt spezifische Merkmale und Vorteile mit sich:

    DurchführungswegRechtsformBesonderheiten
    DirektversicherungVersicherungsvertragAm weitesten verbreitet (8,8 Mio. Verträge, Stand 2026)
    PensionskasseSelbstständige VersorgungseinrichtungBeschränkt auf bAV, hohe Sicherheit
    PensionsfondsInvestmentfonds-ähnlichHöheres Anlagerisiko durch Aktienanteil möglich
    DirektzusageUnmittelbare ArbeitgeberzusageFinanziert durch Pensionsrückstellungen
    UnterstützungskasseSelbstständige EinrichtungKein Rechtsanspruch gegenüber der Kasse

    Die Direktversicherung dominiert mit über 70 Prozent aller bAV-Verträge zusammen mit Pensionskassen. Für kleine und mittlere Unternehmen ist sie der Standard, da sie einfach zu administrieren ist und keine bilanziellen Auswirkungen hat.

    🔄 Karteikarte

    Entgeltumwandlung

    Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttolohns und wandelt diesen in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung um, wodurch Steuern und Sozialabgaben gespart werden.

    Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die sich ausschließlich der betrieblichen Altersvorsorge widmet. Sie kann von einem Unternehmen oder überbetrieblich für mehrere Firmen geführt werden.

    Pensionsfonds arbeiten ähnlich wie Investmentfonds und können bei der Kapitalanlage höhere Risiken eingehen, etwa durch einen größeren Aktienanteil. Dies ermöglicht potenziell höhere, aber auch unsicherere Renditen.

    Die Direktzusage (Pensionszusage) verpflichtet den Arbeitgeber, die zugesagte Versorgungsleistung aus eigenem Firmenvermögen zu erbringen. Finanziert wird dies durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz.

    Bei der Unterstützungskasse haben Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf Leistungen gegenüber der Kasse, sondern nur gegenüber dem Trägerunternehmen.

    Wie hoch sind die Steuer- und Sozialabgabenvorteile 2026?

    Die steuerlichen Vorteile der betrieblichen Altersversorgung sind beträchtlich. Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind steuerfrei (2026: 8.112 Euro jährlich bzw. 676 Euro monatlich) für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Bei der Berechnung von Altersvorsorgeaufwendungen spielen diese Grenzen eine wichtige Rolle.

    🧠 Quiz

    Wie viel können Arbeitnehmer 2026 maximal sozialversicherungsfrei in die bAV einzahlen?

    3.624 Euro jährlich

    4.056 Euro jährlich

    8.112 Euro jährlich

    B

    2026 sind 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (101.400 Euro) sozialversicherungsfrei, das entspricht 4.056 Euro jährlich

    Sozialversicherungsfrei bleiben 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 4.056 Euro jährlich bzw. 338 Euro monatlich). Diese Regelung gilt für alle externen Durchführungswege sowie für Entgeltumwandlungen bei Unterstützungskassen und Direktzusagen.

    Für rein arbeitgeberfinanzierte Beiträge zu Unterstützungskassen und Direktzusagen besteht weiterhin eine unbegrenzte Sozialversicherungsfreiheit.

    Welche Arbeitgeberzuschüsse gelten seit 2022?

    Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 sind Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zu gewähren, soweit sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Für bestehende Verträge gilt dies seit 2022.

    Beim neuen Opting-Out-Modell des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist sogar ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20 Prozent erforderlich, der sofort gesetzlich unverfallbar wird.

    Zusätzlich existiert eine staatliche Förderung für Geringverdiener. Die Einkommensgrenze wird ab 2027 auf 3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze angehoben (2026: 3.042 Euro monatlich), der maximale Förderbetrag steigt von 288 auf 360 Euro jährlich bei einem Fördersatz von 30 Prozent.

    Wie funktioniert das neue Opting-Out-Modell ab 2026?

    Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, das am 22. Januar 2026 in Kraft getreten ist, erleichtert die automatische Entgeltumwandlung erheblich. Arbeitnehmer erhalten automatisch eine Entgeltumwandlungsvereinbarung und können dieser widersprechen (Opting-Out).

    Voraussetzungen für das neue Modell:

    • Entgeltansprüche sind nicht in einem Tarifvertrag geregelt und werden auch nicht üblicherweise in einem TV geregelt
    • Der Arbeitgeber muss mindestens 20 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss gewähren
    • Beschäftigte müssen mindestens drei Monate vor Beginn in Schriftform informiert werden
    • Sie haben ein Widerspruchsrecht von mindestens einem Monat

    💡 Schon gewusst?

    Etwa jeder fünfte bAV-Zuschuss wird vom Arbeitgeber falsch berechnet, was zu rechtlichen Nachforderungen führen kann (Stand 2026)

    Welche Sicherungsmechanismen schützen die Betriebsrente?

    Die betriebliche Altersversorgung ist über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) gegen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Der PSVaG ist die gesetzlich verankerte Insolvenzsicherung und übernimmt die Verpflichtungen insolventer Arbeitgeber, um laufende Renten weiterzuzahlen und unverfallbare Anwartschaften zu sichern.

    Der Beitragssatz für 2025 wurde auf 1,2 Promille festgesetzt (Vorjahr 0,4 Promille). Für 2026 wird derzeit kein Vorschuss erhoben, die Entscheidung erfolgt im ersten Halbjahr 2026.

    Die Höhe der gesicherten Leistungen ist begrenzt: Der Höchstanspruch gegen den PSVaG beträgt 2026 höchstens 11.865 Euro Rente pro Monat (das Dreifache der monatlichen Bezugsgröße).

    Nicht alle Durchführungswege sind PSVaG-gesichert:

    • Direktversicherungen sind über die Versicherungsaufsicht geschützt
    • Pensionskassen sichern ihre Leistungen grundsätzlich selbst
    • Pensionsfonds sind teilweise PSVaG-gesichert
    • Direktzusagen und Unterstützungskassen sind vollständig PSVaG-gesichert

    Welche Neuerungen bringt die Aktivrente 2026?

    Zum 1. Januar 2026 ist die Aktivrente eingeführt worden. Mit der Aktivrente bleiben bis zu 2.000 Euro Hinzuverdienst monatlich steuerfrei – sie ist eine Art Steuerbonus für das Arbeiten im Rentenalter und greift für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze.

    Die Aktivrente bietet folgende Vorteile:

    • Bis zu 2.000 Euro pro Monat (24.000 Euro pro Jahr) steuerfrei
    • Kein Progressionsvorbehalt – der steuerfreie Hinzuverdienst erhöht nicht den Steuersatz für das restliche Einkommen
    • Der Steuerfreibetrag wird bei der Lohnsteuerberechnung automatisch berücksichtigt

    Wichtige Einschränkungen:

    • Für Selbstständige, Gewerbetreibende, Landwirte, Minijobs und Beamte gilt die Aktivrente nicht
    • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen weiter entrichtet werden

    Die Aktivrente unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und beeinflusst die bAV nicht unmittelbar, aber auf ausgezahlte Betriebsrenten fallen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

    Fazit

    Die betriebliche Altersversorgung bleibt ein zentraler Baustein der deutschen Altersvorsorge mit erheblichen steuerlichen Vorteilen. Mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 101.400 Euro (2026) steigen auch die Fördergrenzen: 8.112 Euro jährlich steuerfrei, 4.056 Euro sozialversicherungsfrei. Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz erleichtert durch Opting-Out-Modelle den Zugang zur bAV, verlangt aber höhere Arbeitgeberzuschüsse von 20 Prozent. Die neue Aktivrente ermöglicht zusätzlich 2.000 Euro steuerfreien Hinzuverdienst im Rentenalter. Trotz der positiven Entwicklungen stagniert die Verbreitungsquote bei 54 Prozent – besonders kleine Unternehmen und Geringverdiener profitieren noch zu wenig von den Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung.

    Häufig gestellte Fragen

    Welche Durchführungswege gibt es bei der betrieblichen Altersversorgung?

    Zum Aufbau der bAV stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse. Die Direktversicherung ist mit rund 8,8 Millionen Verträgen der am weitesten verbreitete Weg.

    Wie viele Arbeitnehmer haben in Deutschland eine Betriebsrente?

    Rund 54 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben aktuell eine Betriebsrente. Die Verbreitungsquote stagniert seit 2019. Besonders in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringem Einkommen spielt die bAV in der Praxis kaum eine Rolle.

    Welche steuerlichen Vorteile bietet die betriebliche Altersversorgung?

    Beiträge zur bAV können aus dem Bruttogehalt umgewandelt werden und mindern damit Steuern und Sozialabgaben. Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sind steuerbegünstigt einzahlbar. In der Auszahlungsphase unterliegen die Leistungen der nachgelagerten Besteuerung.

    Muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zur bAV zahlen?

    Ja, seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zuzuschießen, sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Diese Regelung gilt für alle Direktversicherungs-, Pensionskassen- und Pensionsfonds-Verträge.

  • Basisrente

    Basisrente

    Staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler

    Die Basisrente (Rürup) ist die staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige. Welche Steuervorteile sie 2026 bietet und für wen sie sich besonders lohnt.

    Basisrente: Staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige

    Die Basisrente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die als Ergänzung zur gesetzlichen Rente fungiert.

    Die Basisrente, auch als Rürup-Rente bekannt, bietet insbesondere Selbstständigen und Freiberuflern eine staatlich geförderte Möglichkeit zur Altersvorsorge. Mit einem steuerlichen Höchstbetrag von 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für Verheiratete im Jahr 2026 stellt sie ein attraktives Instrument zur Steueroptimierung dar. Seit 2023 sind 100 Prozent der Beiträge bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar, wodurch die Förderung ihren maximalen Umfang erreicht hat.

    Die Funktionsweise basiert auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Während die Beiträge heute steuerlich absetzbar sind, werden die späteren Rentenzahlungen besteuert. Diese Konstruktion kann zu erheblichen Steuervorteilen führen, da der persönliche Steuersatz im Ruhestand häufig niedriger ausfällt als während des Erwerbslebens.

    Wie funktioniert die steuerliche Förderung der Basisrente?

    Die steuerliche Attraktivität der Basisrente liegt in der sofortigen Absetzbarkeit der Beiträge. Beiträge können als Sonderausgaben bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 30.826 Euro (2026, Ledige) abgesetzt werden. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro ergeben sich bei maximaler Ausschöpfung Steuerersparnisse von bis zu 12.947 Euro jährlich.

    🔄 Karteikarte

    Nachgelagerte Besteuerung

    Steuerliche Behandlung, bei der Beiträge heute absetzbar sind, aber spätere Rentenzahlungen versteuert werden müssen.

    Die praktische Wirkung zeigt sich besonders bei Gutverdienern deutlich: Investiert ein Selbstständiger mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent beispielsweise 15.000 Euro in seine Basisrente, erhält er 6.300 Euro als Steuererstattung zurück. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent finanziert der Staat rechnerisch rund 42 Cent jedes eingezahlten Euros über die Sonderausgaben.

    Die Höchstbeträge orientieren sich an der knappschaftlichen Rentenversicherung und werden jährlich angepasst. Der Höchstbetrag errechnet sich über die Beitragsbemessungsgrenze von 124.800 Euro und den Beitragssatz von 24,7 Prozent, wodurch sich 30.825,60 Euro ergeben.

    Für wen lohnt sich die Basisrente besonders?

    Die Basisrente entfaltet ihre Stärken bei spezifischen Zielgruppen. Primär profitieren Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sie können den vollen Höchstbetrag nutzen, da keine Anrechnungen von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen.

    🧠 Quiz

    Ab welchem zu versteuernden Einkommen zahlt man 2026 den Spitzensteuersatz von 42 Prozent?

    60.000 Euro

    69.879 Euro

    75.000 Euro

    B

    Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro für Ledige.

    Auch gutverdienende Angestellte können profitieren, allerdings mit Einschränkungen. Angestellte, die über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung verdienen, können noch weitere 11.966 Euro von den Beiträgen der Rürup-Rente von der Steuer absetzen, da ihre Rentenversicherungsbeiträge bereits einen Teil des Höchstbetrags ausschöpfen. Für Angestellte ist die Riester-Rente oft eine Alternative, ebenso wie die betriebliche Altersversorgung, falls ihr Arbeitgeber diese anbietet.

    Besonders interessant ist die Basisrente für:

    • Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung
    • Freiberufler in Versorgungswerken mit hohem Einkommen
    • Angestellte mit überdurchschnittlichem Verdienst
    • Personen mit einem Grenzsteuersatz ab 35 Prozent

    Die Faustformel besagt: Wenn Sie über ein Jahreseinkommen von 70.000 Euro oder mehr verfügen, erreichen Sie schnell einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent oder sogar 45 Prozent.

    Wie wird die Basisrente im Alter besteuert?

    Die Rentenzahlungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung mit einem gestaffelten System. Der steuerpflichtige Anteil liegt 2026 bei 84 Prozent und steigt bis 2058 auf 100 Prozent. Entscheidend ist dabei das Jahr des ersten Rentenbezugs: Wenn Sie 2026 in Rente gehen, liegt die Besteuerung immer bei 84 Prozent. Sie steigt nicht mehr an.

    📊 Schätzfrage

    Wie viel Prozent einer Basisrente müssen Sie versteuern, wenn der Rentenbezug 2026 beginnt?

    70

    100

    84

    %

    Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Basisrente steuerpflichtig, 16 Prozent bleiben steuerfrei.

    Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Besteuerungsanteile:

    Jahr des RentenbeginnsSteuerpflichtiger AnteilSteuerfreier Anteil
    202684%16%
    203086%14%
    204092%8%
    205097%3%
    2058100%0%

    Die Besteuerung erfolgt mit dem persönlichen Steuersatz im Ruhestand. Da dieser in der Regel niedriger ausfällt als während des Erwerbslebens, bleibt trotz der Besteuerung ein Nettovorteil bestehen. Da das Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist als während der Erwerbsphase, fällt die Steuerbelastung in der Auszahlungsphase häufig geringer aus.

    Welche Vor- und Nachteile hat die Basisrente?

    Die Basisrente bringt charakteristische Eigenschaften mit sich, die je nach individueller Situation unterschiedlich zu bewerten sind. Der größte Vorteil liegt in der lebenslangen Rentenzahlung: Die Basisrente wird lebenslang ausgezahlt, frühestens ab 62 Jahren, wodurch das Langlebigkeitsrisiko vollständig abgesichert wird.

    Ein wesentlicher Nachteil ist die mangelnde Flexibilität. Die Basisrente ist nicht beleihbar, es findet keine Kapitalauszahlung statt und der Vertrag ist nicht vererbbar. Diese Eigenschaften können jedoch auch als Schutzfunktion betrachtet werden, da sie vor unreflektiertem Zugriff auf die Altersvorsorge schützen.

    Die moderne Basisrente bietet verschiedene Anlagemöglichkeiten. Sie können die Rürup-Rente klassisch mit der Garantieverzinsung oder renditeorientiert abschließen. Beim ETF Rürup genießen Sie die gleichen Steuervorteile wie bei der klassischen Basisrente und können von höheren Renditechancen profitieren.

    🔍 Mythos oder Fakt?

    Die Basisrente ist nicht vererbbar und das Geld ist bei Tod vor Rentenbeginn verloren.

    nein

    Zwar ist die Basisrente standardmäßig nicht vererbbar, aber mit zusätzlichen Vereinbarungen wie Hinterbliebenenschutz oder Beitragsrückgewähr können Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder abgesichert werden.

    Ein besonderer Vorteil liegt in der Kombinationsmöglichkeit mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Rürup-Rente ist der einzige Weg, BU-Beiträge steuerlich voll abzusetzen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent kostet eine 100-Euro-BU effektiv nur etwa 58 Euro. Allerdings wird im Leistungsfall die BU-Rente mit dem Besteuerungsanteil (2026: 84 Prozent) besteuert.

    Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?

    Die Basisrente bietet heute vielfältige Anlagemöglichkeiten. Von klassischen Garantieprodukten bis hin zu fondsgebundenen Varianten mit ETF-Investment ist alles möglich. Die fondsgebundene Variante gewinnt zunehmend an Beliebtheit, da sie höhere Renditechancen bietet als klassische verzinste Anlagen.

    Für optimale Ergebnisse sollten Sie auf ein automatisches Ablaufmanagement achten, damit Marktschwankungen kurz vor Rentenbeginn abgefedert werden. Ein garantierter Mindestrentenfaktor bei Vertragsabschluss bietet zusätzliche Sicherheit.

    Die steuerliche Optimierung durch Einmalzahlungen ist ein weiterer Gestaltungsbaustein. Einmalzahlungen in einen bestehenden Rürup-Vertrag sind ein beliebtes Steueroptimierungsinstrument. Die Zahlung muss bis zum 31.12.2026 beim Anbieter eingegangen sein.

    Fazit

    Die Basisrente stellt für bestimmte Zielgruppen ein wertvolles Instrument der Altersvorsorge dar. Selbstständige ohne Zugang zu anderen staatlich geförderten Vorsorgeprodukten und Gutverdiener mit hohen Steuersätzen können erheblich profitieren. Der steuerliche Höchstbetrag von 30.826 Euro für 2026 und die vollständige Absetzbarkeit machen sie zu einem steuerlich attraktiven Vorsorgeprodukt. Gleichzeitig erfordert die Unflexibilität und die nachgelagerte Besteuerung eine sorgfältige Abwägung der persönlichen Umstände. Die Vielfalt der Anlagemöglichkeiten, von klassisch bis fondsgebunden, ermöglicht eine individuelle Ausgestaltung. Die Vorteilhaftigkeit hängt stark von der persönlichen Einkommens- und Lebenssituation ab, weshalb eine fundierte Beratung vor Vertragsabschluss unerlässlich ist. Besonders bei einem Grenzsteuersatz ab 42 Prozent und stabilen Einkommensverhältnissen kann die Basisrente einen wichtigen Baustein einer ausgewogenen Altersvorsorgestrategie darstellen.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch ist der steuerliche Höchstbetrag der Basisrente 2026?

    Im Jahr 2026 können Ledige bis zu 30.826 Euro und Verheiratete bis zu 61.652 Euro an Basisrenten-Beiträgen steuerlich geltend machen. Seit 2023 sind 100 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben absetzbar. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent ergibt sich aus 10.000 Euro Einzahlung eine Steuerersparnis von rund 4.200 Euro.

    Für wen lohnt sich die Basisrente?

    Die Basisrente eignet sich besonders für Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherung sowie für Gutverdiener mit hohem Steuersatz. Als Faustregel gilt: Ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 69.879 Euro (2026) entfaltet die Rürup-Rente ihre volle Steuerwirkung. Für Geringverdiener ist der Vorteil geringer.

    Wie werden Rürup-Renten im Alter besteuert?

    Die Basisrente funktioniert nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Die Beiträge sind heute absetzbar, die spätere Rente wird besteuert. Bei Renteneintritt 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig, bis 2058 steigt der Anteil auf 100 Prozent. Da der persönliche Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist, bleibt ein Netto-Vorteil.

    Welche Nachteile hat die Basisrente?

    Die Basisrente ist nicht vererbbar, nicht kapitalisierbar und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange monatliche Rente, nicht als Einmalbetrag. Zudem ist die Rente nicht übertragbar und das angesparte Kapital bei Tod vor Rentenbeginn in der Regel verloren, sofern kein Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde.